Daten
Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
12.12.2012
Erstellt
03.12.12, 19:43
Aktualisiert
03.12.12, 19:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
418/2012
Erstellt am:
28.11.2012
Aktenzeichen:
IV-61 ri/ro/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter
Mitteilungsvorlage
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
12.12.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim, 3. Änderung
Bereich: Industriestraße
UPA vom 03.12.2008 - SV 166/2008
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Für das o.g. Bebauungsplanänderungsverfahren wurde bereits 2008 der Einleitungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Anlass war eine Anpassung des Planrechts, um die Reaktivierung der ehemaligen Gelände von „Knauber“ und Zentex zu begünstigen. Dies umfasste als Planungsziel für diesen Teil
des Plangebietes die Umwandlung der Festsetzung von Industriegebiet (GI) in Gewerbegebiet (GE) und insbesondere
die Schaffung einer neuen Zufahrt von der Venloer Straße auf das Grundstück des aufgebenen ehemaligen Baumarktes. Gleichzeitig sollte die Sortimentsliste innerhalb der textlichen Festsetzungen zur Einzelhandelssteuerung der aktuellen Beschlusslage angepasst werden.
In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 29.04.2009 informierte die Verwaltung darüber, dass das
Planverfahren zunächst ruhen soll, da der Investor für die geplante Maßnahme nicht mehr zur Verfügung stand.
Mittlerweile wurden beide in Rede stehenden Grundstücke in der Hand eines neuen Eigentümers vereinigt, der anknüpfend an die Planungen aus 2008 den Antrag auf Planung einer Zufahrt gestellt hat, nun zwischen den ehemaligen
Grundstücken „Zentex“ und „Knauber“ liegend. Die Verwaltung hat dementsprechend die Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens wieder aufgenommen und befindet sich in Abstimmungen mit dem Eigentümer der Grundstücke und dem
Straßenbaulastträger (Rhein-Erft-Kreis). Für die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 27.02.2013 soll
möglichst der nächste verfahrensleitende Beschluss (Offenlage) erarbeitet werden. Die Planungsziele sollen dabei im
Wesentlichen beibehalten werden, lediglich zur Steuerung von Vergnügungsstätten regt die Verwaltung abweichend zur
damaligen Planung aufgrund der mittlerweile eingetretenen Entwicklung einen Ausschluss an.
Soweit bis zum Sitzungstermin am 12. Dezember bereits weitere Inhalte vorliegen, wird die Verwaltung innerhalb der
Sitzung darüber informieren.