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Antrag/Anfrage (Antrag der Fraktion "Die LINKE" vom 23.01.2014)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
46 kB
Datum
17.02.2014
Erstellt
11.02.14, 18:21
Aktualisiert
11.02.14, 18:21
Antrag/Anfrage (Antrag der Fraktion "Die LINKE" vom 23.01.2014) Antrag/Anfrage (Antrag der Fraktion "Die LINKE" vom 23.01.2014) Antrag/Anfrage (Antrag der Fraktion "Die LINKE" vom 23.01.2014) Antrag/Anfrage (Antrag der Fraktion "Die LINKE" vom 23.01.2014)

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Inhalt der Datei

Fraktion im Brühler Stadtrat DIE LINKE.Fraktion Brühl, Rathaus, Fraktionsvorsitzender, Eckhard Riedel, Uhlstr. 3, 50321 Brühl An den Rat der Stadt Brühl Z. Hd. Herrn Stellvertretenen Bürgermeister Wolfgang Poschmann Rathaus Uhlstraße 3 50321 Brühl Eckhard Riedel Fraktionsvorsitzender Rathaus Brühl Uhlstraße 3 50321 Brühl Telefon 02232 / 79 - 21 55 Telefax 02232 / 79- 21 56 Mobil 0175 / 79 49776 riedel@dielinke-bruehl.de www.dielinke-bruehl.de Bankverbindung: DIE LINKE. Fraktion im Brühler Stadtrat VR-Bank Rhein-Erft e.G. BLZ 371 612 89 Kto-Nr. 404 160 13 Antrag zur Einrichtung eines Jugendparlaments Brühl, den 23.01. 2014 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen: Der Rat möge in seiner Sitzung am 17. Februar 2014 beschließen: - Die Stadt Brühl richtet ein Jugendparlament ein. - Die erste Wahl zum Jugendparlament findet bis Oktober 2014 statt. - Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der diesem Antrag beiliegenden Ziele und Verfahrensweise (siehe Anlage) eine Verwaltungssatzung für das Jugendparlament vorzubereiten und diese zur Beratung dem Rat und seinem Ausschüssen vorzulegen. - Die Verwaltung erarbeitet ein Zeitplan für die Umsetzung eines Jugendparlaments im Jahr 2014 Begründung: Die Jugend als Zukunft unserer Stadt und unseres Landes wird an Entscheidungen, die sie heute oder auch zukünftig betrifft, nicht beteiligt, obwohl gerade dieses von Politikern aller Fraktionen gerne gefordert wird. Die Einrichtung eines Jugendparlaments stellt einen wesentlichen Baustein in der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung ihres Lebensumfelds dar. Mit der Bildung eines Jugendparlamentes soll der Politikverdrossenheit gerade unter der jungen Generation entgegengewirkt werden. Jugendliche können so nicht nur früh mit demokratischen Spielregeln vertraut gemacht werden, sondern können auch aktiv an Politik und den Entscheidungen beteiligt werden. Nur durch diese Mitwirkung können junge Menschen erfahren, dass auch sie eine Stimme in der Gesellschaft haben. Durch die Aufnahme des Jugendparlaments in die Beratungsfolge des Stadtrats bei allen Themen, die einen jugendrelevanten Bezug besitzen, sollen die besonderen Bedürfnisse und ggf. unterschiedlichen Standpunkte der Jugendlichen in die Meinungsfindung der kommunalen Gremien einbezogen werden. Viele Kommunen in Nordrhein- Westfalen (Rösrath und Burscheid) haben bereits Jugendparlamente, die die demokratische Kultur ihrer Kommunen bereichern. 1 Finanzielle Auswirkung: - Sachkosten für Schreib- und Kopierarbeiten und Einladungen - Lohnkosten für Beschäftigte der Stadt für die Betreuung des Kinder- und Jugendparlaments. In erster Linie des Bürgermeisters, des Kämmerers sowie des Fachbereichs Jugend & Soziales. - Für die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments werden jährlich wenigstens 25.000 Euro aus Mitteln des Jugendamts zur Verfügung gestellt. Mit freundlichen Grüßen Eckhard Riedel Fraktionsvorsitzender Als Anlage: Ziele und Verfahrensweise für ein Jugendparlament Brühl Anlage zum Antrag „Einrichtung eines Jugendparlament für Brühl“ von der Ratsfraktion DIE LINKE. Ziele und Verfahrensweise Ziele 1. Politik und Verwaltung der Stadt Brühl respektieren und fördern aktiv die staatsbürgerlichen Rechte von Jugendlichen, indem diese bereits heute an den Entscheidungen beteiligt werden, die sie in Zukunft als Erwachsene betreffen 2. Weniger Jugendliche reden als mit ihnen ins Gespräch kommen. Junge Menschen sind kompetente Gesprächspartner/innen, wenn es um ihre Lebenswelt geht. Deshalb qualifiziert ihre Mitwirkung politische Entscheidungen, von denen sie als Kinder und Jugendliche betroffen sind, ebenso wie die Arbeit jugendbezogener Institutionen. Seite 2 3. Es soll eine dauerhafte, für alle selbstverständliche Beteiligungskultur geschaffen werden, die potentiell allen Jugendlichen in der Stadt zugänglich ist. Dazu werden altersgemäße Beteiligungsverfahren entwickelt, die das Interesse an politischem Engagement wecken und fördern. 4. Durch das Jugendparlament und seine Arbeitsgemeinschaften, Ausschüsse und Projekte soll das Kennenlernen demokratischer Willensbildung sowie die Umsetzung und Ausgestaltung von Entscheidungsprozessen gefördert werden. 5. Der Vorstand des Jugendparlaments ist zu den Sitzungen des Stadtrats und des JHA einzuladen und als Gast anzusehen. 6. Das Kinder- und Jugendparlament ist bei Beratungsfolge des Stadtrats zu berücksichtigen. 7. Für die Arbeit des Jugendparlaments werden jährlich wenigstens 25.000 Euro aus Mitteln des Jugendamts zur Verfügung gestellt. Das Jugendparlament kann über diese Mittel frei Verfügen. Verfahren 1. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendparlaments werden durch Wahlen ermittelt. Jede Schule und jede anerkannte Jugendfreizeiteinrichtung in der Stadt Brühl, sollen einen Jungen und ein Mädchen für das Jugendparlament wählen. Die Einrichtungen müssen die Wahl bis zum Oktober 2014 abgeschlossen haben. 1. Das aktive und passive Wahlrecht besitzen alle Jugendlichen aller Nationalitäten ab der 5 Klassenstufe, die eine Schule oder Jugendfreizeiteinrichtung in Brühl besuchen. Das aktive und passive Wahlrecht endet mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres. 2. Das Jugendparlament hat seinen Schwerpunkt im Bereich Entscheidung und Vernetzung. Insbesondere zur vorbereitenden Arbeit richtet es Projektgruppen und Arbeitsgemeinschaften ein, an denen sich Jugendliche beteiligen können. 3. Für jedes Mitglied des Jugendparlaments wird eine Stellvertretung gewählt. Diese vertritt das Mitglied bei Verhinderung und rückt beim Ausscheiden des Mitglieds in das Jugendparlament nach. Die Reihenfolge der Stellvertretungen bemisst sich nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen; die Stellvertretungen vertreten gemäß dieser Reihenfolge. Die Mitglieder des Jugendparlaments und ihre Stellvertretungen werden in einem Wahlgang bestimmt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Jede gewählte Person kann nur eine Einrichtung im Jugendparlament vertreten. Die Wahl findet in geheimer Abstimmung statt. Die Einrichtungen sind verpflichtet, Ansprechpartner/innen zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Jugendparlament zu benennen und jedem wahlberechtigten Jugendlichen das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Die Einrichtungen melden die Ansprechpartner/innen dem Rathaus. Die Einzelheiten der Durchführung regelt die jeweilige Einrichtung. 4. Bei der Kooperation mit dem Stadtrat und ihren Ausschüssen wird das Jugendparlament von einem ständigen Beirat unterstützt, der aus dem für Jugend zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung, je einer/einem Vertreter/in der im Stadtrat vertretenen Parteien und zwei Vertreter/innen der Schülervertretungen (SV) aus den Schulen im Stadtgebiet besteht. 5. Beschlüsse des Jugendparlaments, für deren Behandlung der Stadtrat oder die jeweiligen Ausschüsse zuständig sind, werden diesen vorgelegt. Beschlüsse, die durch 2/3 Mehrheit gefasst wurden, müssen auf die Tagesordnung der entsprechenden Ausschüsse und gegebenenfalls des Stadtrats genommen werden. Bis zu zwei Vertreter/innen des Jugendparlaments sollen auf dessen Wunsch vom Stadtrat, einschließlich deren Ausschüsse zu wichtigen Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen, gehört werden. Die Beschlüsse des Jugendparlaments werden durch Mitglieder des Jugendparlaments erläutert. Letztere werden durch das Jugendparlament selbst bestimmt. Vorschläge, Beschlüsse und Anträge des Jugendparlaments sollen von den oben genannten in angemessener Frist behandelt werden. 6. Aufgabe des Jugendparlamentes ist es, in allen die Jugend betreffenden Angelegenheiten mitzuwirken. Seite 3 Dies gilt vor allem für Bildungs-, Sozial- und Umweltfragen, aber auch für alle anderen Themenbereiche. Das Jugendparlament ist beratend an der inhaltlichen Ausgestaltung des Etats der Jugendpflege im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beteiligt. Der Rat der Stadt Brühl informiert das Jugendparlament rechtzeitig und fristgerecht über alle Entscheidungen, welche Jugendliche betreffen. 7. Das Jugendparlament hat einen ständigen Ansprechpartner in der Verwaltung. Dieser ist für die Betreuung und Unterstützung des Jugendparlaments zuständig. 8. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Mitglieder des Jugendparlaments eine qualifizierte pädagogische Begleitung zur Verfügung zu stellen, gegebenenfalls durch einen freien Träger. Dadurch sollen Arbeitsprozesse und Gruppendynamik unterstützt und Hilfestellung im Umgang mit Politik und Verwaltung sowie bei organisatorischen Fragen geleistet werden. Ferner wird den Jugendlichen ein dauerhafter Raum zur Verfügung gestellt und ihnen die Nutzung technischer Hilfsmittel (PC, Telefon, Fax, Kopiermöglichkeit) ermöglicht. 1. Für die Arbeit des Jugendparlaments werden zunächst 5.000 € jährlich als Etat aus den Mitteln des Jugendamtes zur Verfügung gestellt. 2. Das Jugendparlament Brühl soll im dritten Quartal 2014 gewählt werden und seine Arbeit aufnehmen. Die Wahlperiode endet mit der Neukonstituierung des neu gewählten Jugendparlaments. 3. Das Jugendparlament tritt zu mindestens einer Sitzung pro Quartal zusammen. Unabhängig davon treffen sich Projektgruppen und Arbeitsgemeinschaften des Jugendparlaments mit Ausnahme der Ferienzeiten monatlich. 4. Vom Schuljahr 2014/2015 an ist die Wahlperiode das Schuljahr. Die Einrichtungen müssen die Wahl innerhalb von vier Wochen nach dem Beginn des Schuljahres durchgeführt haben. 5. Das Jugendparlament gibt sich eine Geschäftsordnung und wählt einen Vorstand, bestehend aus einem/einer Vorsitzenden und sechs gleichberechtigten Stellvertreter/innen. Der Vorstand lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Dem Vorstand sollen mindestens zwei Schüler/innen und ein/e Vertreter/in einer Jugendfreizeiteinrichtung und jeweils mindestens zwei Jungen und zwei Mädchen angehören. 6. Es ist ein kostenloses Bildungsangebot in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule oder den Schulen zu schaffen, um die Mitglieder des Jugendparlaments auf ihre Aufgaben vorzubereiten und über die Strukturen der Verwaltung zu informieren. 7. Zu den Sitzungen des Jugendparlaments sind alle Mitglieder des Verwaltungsvorstand, der Bürgermeister, die Mitglieder des JHA und je ein/e Vertreter/in der im Stadtrat vertretenen Parteien einzuladen. Auf Verlangen des Jugendparlaments hat das für den Sachverhalt zuständige Mitglied des Verwaltungsvorstandes oder eine Vertretung an der Sitzung des Jugendparlaments teilzunehmen.“ Seite 4