Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
29.11.12, 19:21
Aktualisiert
29.11.12, 19:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
401/2012
Erstellt am:
16.11.2012
Aktenzeichen:
II/32.370.
Verfasser/in:
Friedhelm Seibel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
04.12.2012
Rat
X
18.12.2012
Betreff
Raumbedarf Feuer- und Rettungswache Am Schwefelberg
hier: Bereitsstellung von Haushaltsmitteln für Planungskosten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
X
100.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Mittelbereitstellung im Haushalt 2013
ja
X nein
Vorlage Nr.: 401/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der HFA/Rat stellt nach Vorberatung im Feuerwehrbeirat für Planungskosten (Leistungsphasen 1 bis 3) im Zusammenhang mit dem unabweisbaren zusätzlichen Flächenbedarf zur Unterbringung der hauptamtlichen Wache und des Löschzuges Pulheim im Haushalt 2013 Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung.
Erläuterungen
Die vor 25 Jahren errichtete Feuer- und Rettungswache Am Schwefelberg beherbergt neben dem Löschzug Pulheim
auch die hauptamtliche Wache. Infolge erforderlicher Personalverstärkungen im hauptamtlichen Bereich und der Zuweisung neuer Aufgaben, zuletzt in 2011 die Inbetriebsetzung des Tages-RTW und aktuell die Einrichtung als Notarztstandort, verfügt das Gebäude bei weitem nicht mehr über das Raumangebot, das zur adäquaten Unterbringung der dort
ihren Dienst tuenden haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrleute und der Fahrzeuge sowie der Gerätschaften pp. erforderlich ist.
Die Lösung dieses Problems kann nur durch Schaffung zusätzlicher Flächen erreicht werden.
Verwaltungsseitig wurden unter Beteiligung des Leiters der Wehr und des Löschzuges Pulheim unterschiedliche Varianten diskutiert:
1. Neubau eines Gerätehauses für den Löschzug Pulheim an einem zentraleren Standort im Zentrum und flankierende Umbauten im Bestand des Objektes Am Schwefelberg. Angedacht sind städt. Grundstücke an der alten
Kläranlage (nachgelagert der Moschee) oder im Bereich der ehemaligen Grundschule Am Wäldchen.
2. Umbau- und Erweiterung am Schwefelberg.
Die Variante 1. folgt dem Vortrag des Löschzuges hinsichtlich der Verbesserung der Einhaltung der Hilfsfristen nach
dem geltenden Brandschutzbedarfsplan. Dies ist durch den entlegenen Standort Am Schwefelberg und der damit verbundenen Anfahrtszeit der Feuerwehrleute erschwert. Hinsichtlich der Hilfsfristen wird die Feuerwehr auf Bitte der Verwaltung prüfen, inwieweit die Änderung der Alarmierungs- und Ausrückeordnung für den Löschzug Stommeln, insbesondere bezogen auf den Ortsteil Sinnersdorf, und die Verlagerung des Feuerwehrgerätehauses Geyen hier verbessernd wirksam werden. In Bezug auf den Standort Geyen liegt noch kein aussagekräftiges bzw. belastbar auszuwertendes Datenmaterial vor. Eine Verbesserung bei Einsätzen im Süden des Zentralortes Pulheim ist wahrscheinlich.
Problematisch erscheint verwaltungsseitig bei Favorisierung der Variante 1 der voraussichtlich deutlich höhere Finanzbedarf. Zum zweiten sind noch planungs- und umweltrechtliche Detailfragen zu klären.
Als Alternative kommt Variante 2 in Frage. Planungsrecht ist hier vorhanden.
Unabhängig von der Standortfrage besteht der grundsätzliche Flächenbedarf. Aus diesem Handlungserfordernis heraus
und zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen bittet die Verwaltung die politischen Entscheidungsträger um die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für entstehende Planungskosten. Weitergehende Investitionen für Bautätigkeiten werden
nicht ohne belastbare Kostenkalkulation entschieden werden können. Zur Erarbeitung dieser Planungsgrundlagen ist
wegen der Fülle der Aufgaben der Verwaltung eine Auftragsvergabe nach außen erforderlich.
Informatorisch wird mitgeteilt, dass die erforderliche provisorische Unterbringung des Notarztes, des Fahrdienstes und
des Notarztfahrzeuges selber, in der Wache organisiert ist. In Nichteinsatzzeiten kann dem Notarzt ein Büro zur Verfü-
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gung gestellt werden (bisheriges Büro der Wachabteilungsleitungen). Den Wachabteilungsleitungen wird vorübergehend
das Büro des Wehrleiters zur Verfügung gestellt, der diese Lösung mittragen kann. Der Fahrdienst muss sich vorübergehend im Sozial-/Aufenthaltsraum aufhalten. Die Unterbringung des Notarzteinsatzfahrzeuges in der Halle hat Priorität.
In Folge dessen müssen andere Fahrzeuge (Kommandowagen, Mannschaftstransporter pp.) außerhalb der Fahrzeughalle abgestellt werden.