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Beschlussvorlage (Stellenplan 2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
155 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
26.11.12, 19:24
Aktualisiert
26.11.12, 19:24
Beschlussvorlage (Stellenplan 2013) Beschlussvorlage (Stellenplan 2013) Beschlussvorlage (Stellenplan 2013) Beschlussvorlage (Stellenplan 2013) Beschlussvorlage (Stellenplan 2013)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 373/2012 Erstellt am: 05.11.2012 Aktenzeichen: I/10 Verfasser/in: Günter Schmitz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 04.12.2012 Rat X 18.12.2012 Betreff Stellenplan 2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) — im Haushalt Jahres 2013 185.200 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 477.300 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel müssen im Zuge der Beschlussfassung über den Haushalt bereitgestellt werden. Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan 2013. Vorlage Nr.: 373/2012 . Seite 2 / 5 Erläuterungen Der Entwurf des Stellenplans 2013 sieht folgende Änderungen vor: Lfd. Nr. Produktbereich 1 01.07.01 2 02.07.01 3 05.03.01 4 06.01.01 5 12.02.01 Amt, Abteilung Haupt- und Personalamt, Abt. Zentrale Dienste, Zentrale Vergabestelle Ordnungsamt, Feuer- und Lehrrettungswache Sozialamt, Sozialhilfeabteilung (Unterhaltsheranziehung) Jugendamt, Kindertagesstätten Tiefbauamt, Straßenbauabteilung Änderung Anhebung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 11 TVöD nach Besoldungsgruppe A 12 BBesG Ausweisung von zusätzlich 3 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 BBesG sowie 5 Stellen der Entgeltgruppe 5 TVöD Anhebung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 10 nach Besoldungsgruppe A 11 BBesG s. Erläuterungen unten Ausweisung einer zusätzlichen Technikerstelle der Entgeltgruppe 9 TVöD zu lfd. Nr. 1: Die Stelle des Leiters der Abteilung Zentrale Dienste, Zentrale Vergabestelle wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet und ist aufgrund des Bewertungsergebnisses nach Besoldungsgruppe A 12 BBesG auszuweisen. zu lfd. Nr. 2: Nach der am 01.01.2007 in Kraft getretenen Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung Feuerwehr - AZVOFeu) beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die in Schichten Dienst leisten, unter Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes wöchentlich im Jahresdurchschnitt 48 Stunden. Die Neuregelung löste die bis dahin geltende Arbeitszeit von 54 Stunden/Woche ab, weil diese gegen die EUArbeitszeitrichtlinie verstieß. Gleichwohl gestattet die AZVOFeu, die Arbeitszeit unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf 54 Stunden/Woche auszudehnen, wobei in der Regel der Anteil des Arbeits- und Ausbildungsdienstes 23 Stunden und der Anteil des Bereitschaftsdienstes 31 Stunden betragen soll. Voraussetzung ist, dass sich der einzelne Beschäftigte hierzu ausdrücklich bereit erklärt. Dieses sog. "individuelle Opt-out" auf der Grundlage eines Tarifvertrages oder einer gesetzlichen Regelung lässt die EU-Arbeitszeitrichtlinie ausdrücklich zu. Der bzw. die Beschäftigte kann die Einverständniserklärung zum Ablauf des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten widerrufen. Alle Beschäftigten der Feuer- und Lehrrettungswache haben Opt-out-Erklärungen abgegeben. Sie erhalten aufgrund einer Mitte 2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Kann-Bestimmung und eines darauf beruhenden Ratsbeschlusses zusätzlich zur Besoldung jeweils 20 € pro Dienstschicht. Vorlage Nr.: 373/2012 . Seite 3 / 5 Die gesetzliche Regelung über die finanzielle Entschädigung ist bis zum 31.12.2013 befristet. Mit einer Verlängerung wird nicht gerechnet. Die Verwaltung hatte sich deshalb darauf eingestellt, die Dienstpläne der Feuer- und Rettungswache zum 01.01.2014 auf die 48-Stunden-Woche umzustellen. Im September 2012 haben 24 Beschäftigte der Feuer- und Lehrrettungswache ihre Opt-out-Erklärungen fristgerecht zum 31.12.2012 widerrufen. Die Dienstpläne müssen daher schon zum 01.01.2013 angepasst werden. Die Umstellung auf die 48-Stunden-Woche führt zu Personalmehrbedarf in der Feuer- und Lehrrettungswache. Hinzu kommt das Personal für die Besetzung des Notarzteinsatzfahrzeuges im Laufe des kommenden Jahres. Insgesamt stellt sich der Personalbedarf wie folgt dar: 1. Abwehrender Brandschutz, 24 Std./Tag, 7 Tage/Woche 2. RTW 1, Besetzung 24 Std./Tag, 7 Tage/Woche 3. RTW 2, Besetzung 8.00 - 16-00 Uhr, montags - freitags (außer Feiertage), sowie Notarzteinsatzfahrzeug, Besetzung 8.00 - 20.00 Uhr, 7 Tage/Woche Summe derzeitiges Stellen-Ist Differenz 29 Stellen 10 Stellen 5 Stellen 44 Stellen 36 Stellen 8 Stellen Anmerkung: Die Stellen des Wachleiters und des Sachbearbeiters Vorbeugender Brandschutz (zugl. stellvertretender Wachleiter) sind in der Aufstellung nicht berücksichtigt. Der 24-Stunden-RTW (Ziff. 2) soll auch weiterhin mit Beamten bzw. Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes besetzt werden. Dies liegt dies aus Gründen der Dienstplangestaltung (zeitliche Deckungsgleichheit) nahe; außerdem trägt der Einsatz sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst zur Attraktivität der Tätigkeit bei. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass notfalls eine Personalreserve für den abwehrenden Brandschutz vorhanden ist. Im abwehrenden Brandschutz sind zwingend Beamte zu beschäftigen. Temporäre Personalengpässe können in diesem Bereich nicht mit befristeten Einstellungen ausgeglichen werden. Im Rettungsdienst ist dies möglich. Für die Zukunft muss vorbehalten bleiben, den 24-Stunden-RTW ggf. mit Rettungsassistenten/-assistentinnen im Arbeitnehmerverhältnis einzustellen, wenn es nicht gelingt, bei freiwerdenden Stellen geeignete Beamte bzw. Beamtinnen mit der notwendigen Doppelqualifikation zu rekrutieren bzw. eine Nachqualifizierungen im Rahmen der dienstlichen Weiterbildung nicht mehr möglich sind (s. hierzu auch Erläuterungen zur beabsichtigten Neureglung der Rettungsassistentenausbildung weiter unten). Die Stellen zu 3. werden mit Rettungsassistenten/-assistentinnen im Arbeitnehmerverhältnis besetzt. Im Ergebnis sind im Stellenplan daher zusätzlich 3 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 für Beamte/Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes und 5 Stellen der Entgeltgruppe 5 für Rettungsassistenten/-assistentinnen auszuweisen. Die Personalkosten belaufen sich auf rund 346.000 € jährlich. In 2013 sind davon rund 180.000 € zu veranschlagen, weil einige Stellen durch die Übernahme von Brandmeisteranwärtern besetzt werden, die im letzten Quartal 2013 die Ausbildung beenden, und das Notarzteinsatzfahrzeug frühestens am 01.04.2013 in Dienst gestellt wird. Es ist auf Folgendes hinzuweisen: Vorlage Nr.: 373/2012 . Seite 4 / 5 Es liegt der Entwurf eines Gesetztes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters vor. Das Gesetz soll das derzeit geltende Rettungsassistentengesetz ablösen und die Rettungsassistentenausbildung neu regeln. Diese besteht derzeit aus einer einjährigen theoretisch-praktischen Ausbildung und einem anschließend zu absolvierenden einjährigen Berufspraktikum. Künftig soll die Ausbildung 3 Jahre dauern und ähnlich wie ein übliches Berufsausbildungsverhältnis gestaltet werden. Für vorhandene Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten sowie für Personen, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes in der Ausbildung befinden, sind Übergangsregelungen vorgesehen. Für sie soll es bei der bisherigen Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" bleiben. Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäterin" oder "Notfallsanitäter" bedarf der Nachqualifizierung, die in Abhängigkeit von der Dauer der Berufstätigkeit als Rettungsassistent/in unterschiedlich geregelt ist. Das Gesetz wird voraussichtlich zur Folge haben, dass es künftig nicht mehr oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen möglich sein wird, Beamte und Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes berufsbegleitend für die Notfallrettung zu qualifizieren. Auch sind Auswirkungen auf die Eingruppierung der künftigen Notfallsanitäter/innen zu erwarten. zu lfd. Nr. 3: Das Sachgebiet "Unterhaltsheranziehung" wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet und ist aufgrund des Bewertungsergebnisses nach Besoldungsgruppe A 11 BBesG auszuweisen. zu lfd. Nr. 4: Nach dem Ergebnis der vom Jugendamt im Auftrag des JHA durchgeführten Erhebung zum Betreuungsbedarf im U3Bereich, bei der zugleich auch der gewünschte Betreuungsumfang (25, 35 oder 45 Stunden/Woche) abgefragt wurde, ist mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 in den vorhandenen städtischen Kindertagesstätten mit einem Mehrbedarf von etwa 12 Stellen zu rechnen. Die Zahl ist allerdings nur begrenzt belastbar. Insbesondere in Bezug auf den gewünschten Betreuungsumfang können sich Abweichungen ergeben. Endgültige Zahlen liegen erst mit Ablauf der Anmeldefrist Ende März 2013 vor. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Stellenplan erst dann zu ändern, wenn der tatsächliche Bedarf feststeht. Mit der Rekrutierung des notwendigen Personals muss dann ggf. schon vor Beschlussfassung über die Stellenplanänderung begonnen werden. Die vorläufig prognostizierten 12 Stellen sind mit jährlichen Personalkosten von 530.000 € verbunden. In 2013 sind für die Zeit vom 01.08. bis 31.12. anteilig 220.000 € zu veranschlagen. Nach der geltenden Finanzierungssystematik werden 49% der Kosten refinanziert, so dass in 2013 der Haushalt im Ergebnis mit dem Trägeranteil von rund 112.200 € (Folgejahre 270.300 €) belastet wird. Hinsichtlich der in Planung befindlichen Kindertagesstätten Albrecht-Dürer-Straße und Pariser Straße ist anzumerken, dass im Stellenplan etwa 20 Stellen zusätzlich ausgewiesen werden müssten, wenn die Stadt Pulheim Trägerin der Einrichtungen würde. zu lfd. Nr. 5: Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zur Haushaltskonsolidierung hatte die damit beauftragte Firma BSL die Kündigung der pauschalen Straßenbeleuchtungsverträge mit RWE und eine Vereinheitlichung des Betriebes in Eigenregie empfohlen. Die Gutachter hatten ermittelt, dass diese Maßnahme zu einer Kostensenkung in der Größenordnung Vorlage Nr.: 373/2012 . Seite 5 / 5 von 208.000 € jährlich führt. Gegenzurechnen sind die entstehenden Personalkosten, da als Folge der Übernahme Wartungsarbeiten sowie Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen vom Tiefbauamt zu planen, auszuschreiben, zu überwachen und abzurechnen sind. Der Personalbedarf wurde mit 60% einer Vollzeitstelle (0,6 VZÄ) angesetzt. Der Rat hat die von BSL vorgeschlagenen Änderungen am 06.07.2010 beschlossen. Die vollständige Übernahme der Straßenbeleuchtung wurde in diesem Jahr abgeschlossen, so dass nunmehr die stellenplanmäßigen Voraussetzungen zur Deckung des Personalbedarfs zu schaffen sind. Die Ausschreibung einer Technikerstelle im Umfang von 0,6 VZÄ (= 23,4 Stunden/Woche) ist nicht erfolgversprechend. Um eine qualifizierte Stellenbesetzung zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung die Ausweisung einer Vollzeitstelle vor. Im Gegenzug nimmt das Tiefbauamt die Straßenbegehung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vollständig in Eigenleistung wahr. Mit dieser Aufgabe ist derzeit zu einem Teil der Bauhof im Rahmen der internen Leistungsverrechnung beauftragt, der die durch die wegfallende Beauftragung freiwerdenden Zeitanteile für eigene Arbeiten benötigt. Die Personalkosten einer Vollzeit-Technikerstelle der Entgeltgruppe 9 sind mit rund 55.000 € jährlich zu veranschlagen (in 2013 rund 41.000 €, weil die Stelle voraussichtlich nicht vor dem 01.04. 2013 besetzt werden kann).