Daten
Kommune
Pulheim
Größe
155 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
26.11.12, 19:24
Aktualisiert
26.11.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
373/2012
Erstellt am:
05.11.2012
Aktenzeichen:
I/10
Verfasser/in:
Günter Schmitz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
04.12.2012
Rat
X
18.12.2012
Betreff
Stellenplan 2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
— im Haushalt Jahres 2013
185.200 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
477.300 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel müssen im Zuge der Beschlussfassung über den
Haushalt bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan 2013.
Vorlage Nr.: 373/2012 . Seite 2 / 5
Erläuterungen
Der Entwurf des Stellenplans 2013 sieht folgende Änderungen vor:
Lfd.
Nr.
Produktbereich
1
01.07.01
2
02.07.01
3
05.03.01
4
06.01.01
5
12.02.01
Amt,
Abteilung
Haupt- und Personalamt,
Abt. Zentrale Dienste, Zentrale
Vergabestelle
Ordnungsamt,
Feuer- und Lehrrettungswache
Sozialamt,
Sozialhilfeabteilung (Unterhaltsheranziehung)
Jugendamt,
Kindertagesstätten
Tiefbauamt, Straßenbauabteilung
Änderung
Anhebung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 11 TVöD
nach Besoldungsgruppe A 12 BBesG
Ausweisung von zusätzlich 3 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 BBesG sowie 5 Stellen der Entgeltgruppe 5 TVöD
Anhebung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 10 nach
Besoldungsgruppe A 11 BBesG
s. Erläuterungen unten
Ausweisung einer zusätzlichen Technikerstelle der Entgeltgruppe 9 TVöD
zu lfd. Nr. 1:
Die Stelle des Leiters der Abteilung Zentrale Dienste, Zentrale Vergabestelle wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu bewertet und ist aufgrund des Bewertungsergebnisses nach Besoldungsgruppe A 12
BBesG auszuweisen.
zu lfd. Nr. 2:
Nach der am 01.01.2007 in Kraft getretenen Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung Feuerwehr - AZVOFeu) beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die in
Schichten Dienst leisten, unter Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes wöchentlich im Jahresdurchschnitt 48 Stunden. Die Neuregelung löste die bis dahin geltende Arbeitszeit von 54 Stunden/Woche ab, weil diese gegen die EUArbeitszeitrichtlinie verstieß. Gleichwohl gestattet die AZVOFeu, die Arbeitszeit unter Beachtung der allgemeinen
Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf 54 Stunden/Woche auszudehnen, wobei in der Regel der
Anteil des Arbeits- und Ausbildungsdienstes 23 Stunden und der Anteil des Bereitschaftsdienstes 31 Stunden betragen
soll. Voraussetzung ist, dass sich der einzelne Beschäftigte hierzu ausdrücklich bereit erklärt. Dieses sog. "individuelle
Opt-out" auf der Grundlage eines Tarifvertrages oder einer gesetzlichen Regelung lässt die EU-Arbeitszeitrichtlinie ausdrücklich zu. Der bzw. die Beschäftigte kann die Einverständniserklärung zum Ablauf des Kalenderjahres mit einer Frist
von drei Monaten widerrufen.
Alle Beschäftigten der Feuer- und Lehrrettungswache haben Opt-out-Erklärungen abgegeben. Sie erhalten aufgrund
einer Mitte 2007 in Kraft getretenen gesetzlichen Kann-Bestimmung und eines darauf beruhenden Ratsbeschlusses
zusätzlich zur Besoldung jeweils 20 € pro Dienstschicht.
Vorlage Nr.: 373/2012 . Seite 3 / 5
Die gesetzliche Regelung über die finanzielle Entschädigung ist bis zum 31.12.2013 befristet. Mit einer Verlängerung
wird nicht gerechnet. Die Verwaltung hatte sich deshalb darauf eingestellt, die Dienstpläne der Feuer- und Rettungswache zum 01.01.2014 auf die 48-Stunden-Woche umzustellen.
Im September 2012 haben 24 Beschäftigte der Feuer- und Lehrrettungswache ihre Opt-out-Erklärungen fristgerecht zum
31.12.2012 widerrufen. Die Dienstpläne müssen daher schon zum 01.01.2013 angepasst werden.
Die Umstellung auf die 48-Stunden-Woche führt zu Personalmehrbedarf in der Feuer- und Lehrrettungswache. Hinzu
kommt das Personal für die Besetzung des Notarzteinsatzfahrzeuges im Laufe des kommenden Jahres.
Insgesamt stellt sich der Personalbedarf wie folgt dar:
1. Abwehrender Brandschutz, 24 Std./Tag, 7 Tage/Woche
2. RTW 1, Besetzung 24 Std./Tag, 7 Tage/Woche
3. RTW 2, Besetzung 8.00 - 16-00 Uhr, montags - freitags (außer Feiertage), sowie
Notarzteinsatzfahrzeug, Besetzung 8.00 - 20.00 Uhr, 7 Tage/Woche
Summe
derzeitiges Stellen-Ist
Differenz
29 Stellen
10 Stellen
5 Stellen
44 Stellen
36 Stellen
8 Stellen
Anmerkung: Die Stellen des Wachleiters und des Sachbearbeiters Vorbeugender Brandschutz (zugl. stellvertretender Wachleiter)
sind in der Aufstellung nicht berücksichtigt.
Der 24-Stunden-RTW (Ziff. 2) soll auch weiterhin mit Beamten bzw. Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes
besetzt werden. Dies liegt dies aus Gründen der Dienstplangestaltung (zeitliche Deckungsgleichheit) nahe; außerdem
trägt der Einsatz sowohl im Brandschutz als auch im Rettungsdienst zur Attraktivität der Tätigkeit bei. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, dass notfalls eine Personalreserve für den abwehrenden Brandschutz vorhanden ist. Im abwehrenden
Brandschutz sind zwingend Beamte zu beschäftigen. Temporäre Personalengpässe können in diesem Bereich nicht mit
befristeten Einstellungen ausgeglichen werden. Im Rettungsdienst ist dies möglich.
Für die Zukunft muss vorbehalten bleiben, den 24-Stunden-RTW ggf. mit Rettungsassistenten/-assistentinnen im Arbeitnehmerverhältnis einzustellen, wenn es nicht gelingt, bei freiwerdenden Stellen geeignete Beamte bzw. Beamtinnen mit
der notwendigen Doppelqualifikation zu rekrutieren bzw. eine Nachqualifizierungen im Rahmen der dienstlichen Weiterbildung nicht mehr möglich sind (s. hierzu auch Erläuterungen zur beabsichtigten Neureglung der Rettungsassistentenausbildung weiter unten).
Die Stellen zu 3. werden mit Rettungsassistenten/-assistentinnen im Arbeitnehmerverhältnis besetzt.
Im Ergebnis sind im Stellenplan daher zusätzlich 3 Stellen der Besoldungsgruppe A 7 für Beamte/Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes und 5 Stellen der Entgeltgruppe 5 für Rettungsassistenten/-assistentinnen auszuweisen.
Die Personalkosten belaufen sich auf rund 346.000 € jährlich. In 2013 sind davon rund 180.000 € zu veranschlagen, weil
einige Stellen durch die Übernahme von Brandmeisteranwärtern besetzt werden, die im letzten Quartal 2013 die Ausbildung beenden, und das Notarzteinsatzfahrzeug frühestens am 01.04.2013 in Dienst gestellt wird.
Es ist auf Folgendes hinzuweisen:
Vorlage Nr.: 373/2012 . Seite 4 / 5
Es liegt der Entwurf eines Gesetztes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters vor. Das Gesetz soll
das derzeit geltende Rettungsassistentengesetz ablösen und die Rettungsassistentenausbildung neu regeln. Diese
besteht derzeit aus einer einjährigen theoretisch-praktischen Ausbildung und einem anschließend zu absolvierenden
einjährigen Berufspraktikum. Künftig soll die Ausbildung 3 Jahre dauern und ähnlich wie ein übliches Berufsausbildungsverhältnis gestaltet werden. Für vorhandene Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten sowie für Personen, die
sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes in der Ausbildung befinden, sind Übergangsregelungen vorgesehen.
Für sie soll es bei der bisherigen Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" bleiben. Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäterin" oder "Notfallsanitäter" bedarf der Nachqualifizierung, die
in Abhängigkeit von der Dauer der Berufstätigkeit als Rettungsassistent/in unterschiedlich geregelt ist. Das Gesetz wird
voraussichtlich zur Folge haben, dass es künftig nicht mehr oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen möglich
sein wird, Beamte und Beamtinnen des feuerwehrtechnischen Dienstes berufsbegleitend für die Notfallrettung zu qualifizieren. Auch sind Auswirkungen auf die Eingruppierung der künftigen Notfallsanitäter/innen zu erwarten.
zu lfd. Nr. 3:
Das Sachgebiet "Unterhaltsheranziehung" wurde auf der Grundlage einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung neu
bewertet und ist aufgrund des Bewertungsergebnisses nach Besoldungsgruppe A 11 BBesG auszuweisen.
zu lfd. Nr. 4:
Nach dem Ergebnis der vom Jugendamt im Auftrag des JHA durchgeführten Erhebung zum Betreuungsbedarf im U3Bereich, bei der zugleich auch der gewünschte Betreuungsumfang (25, 35 oder 45 Stunden/Woche) abgefragt wurde, ist
mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 in den vorhandenen städtischen Kindertagesstätten mit einem Mehrbedarf
von etwa 12 Stellen zu rechnen. Die Zahl ist allerdings nur begrenzt belastbar. Insbesondere in Bezug auf den gewünschten Betreuungsumfang können sich Abweichungen ergeben. Endgültige Zahlen liegen erst mit Ablauf der Anmeldefrist Ende März 2013 vor. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Stellenplan erst dann zu ändern, wenn der tatsächliche Bedarf feststeht. Mit der Rekrutierung des notwendigen Personals muss dann ggf. schon vor Beschlussfassung über die Stellenplanänderung begonnen werden.
Die vorläufig prognostizierten 12 Stellen sind mit jährlichen Personalkosten von 530.000 € verbunden. In 2013 sind für
die Zeit vom 01.08. bis 31.12. anteilig 220.000 € zu veranschlagen. Nach der geltenden Finanzierungssystematik werden 49% der Kosten refinanziert, so dass in 2013 der Haushalt im Ergebnis mit dem Trägeranteil von rund 112.200 €
(Folgejahre 270.300 €) belastet wird.
Hinsichtlich der in Planung befindlichen Kindertagesstätten Albrecht-Dürer-Straße und Pariser Straße ist anzumerken,
dass im Stellenplan etwa 20 Stellen zusätzlich ausgewiesen werden müssten, wenn die Stadt Pulheim Trägerin der
Einrichtungen würde.
zu lfd. Nr. 5:
Im Rahmen einer Organisationsuntersuchung zur Haushaltskonsolidierung hatte die damit beauftragte Firma BSL die
Kündigung der pauschalen Straßenbeleuchtungsverträge mit RWE und eine Vereinheitlichung des Betriebes in Eigenregie empfohlen. Die Gutachter hatten ermittelt, dass diese Maßnahme zu einer Kostensenkung in der Größenordnung
Vorlage Nr.: 373/2012 . Seite 5 / 5
von 208.000 € jährlich führt. Gegenzurechnen sind die entstehenden Personalkosten, da als Folge der Übernahme Wartungsarbeiten sowie Erneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen vom Tiefbauamt zu planen, auszuschreiben, zu überwachen und abzurechnen sind. Der Personalbedarf wurde mit 60% einer Vollzeitstelle (0,6 VZÄ) angesetzt.
Der Rat hat die von BSL vorgeschlagenen Änderungen am 06.07.2010 beschlossen.
Die vollständige Übernahme der Straßenbeleuchtung wurde in diesem Jahr abgeschlossen, so dass nunmehr die stellenplanmäßigen Voraussetzungen zur Deckung des Personalbedarfs zu schaffen sind.
Die Ausschreibung einer Technikerstelle im Umfang von 0,6 VZÄ (= 23,4 Stunden/Woche) ist nicht erfolgversprechend.
Um eine qualifizierte Stellenbesetzung zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung die Ausweisung einer Vollzeitstelle vor.
Im Gegenzug nimmt das Tiefbauamt die Straßenbegehung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vollständig in
Eigenleistung wahr. Mit dieser Aufgabe ist derzeit zu einem Teil der Bauhof im Rahmen der internen Leistungsverrechnung beauftragt, der die durch die wegfallende Beauftragung freiwerdenden Zeitanteile für eigene Arbeiten benötigt. Die
Personalkosten einer Vollzeit-Technikerstelle der Entgeltgruppe 9 sind mit rund 55.000 € jährlich zu veranschlagen (in
2013 rund 41.000 €, weil die Stelle voraussichtlich nicht vor dem 01.04. 2013 besetzt werden kann).