Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
26.11.12, 19:24
Aktualisiert
26.11.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
404/2012
Erstellt am:
19.11.2012
Aktenzeichen:
I/10 20 05
Verfasser/in:
Herr Krüger
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
04.12.2012
Rat
X
18.12.2012
Betreff
Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bürgermeisterin / den
Bürgermeister der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 404/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt folgende 7. Änderung der Zuständigkeitsordnung:
I.
II.
Unter Ziffer 10 Satz 1 wird „Planungs- und Umweltausschuss“ durch „Umwelt- und Planungsausschuss“ ersetzt.
Ziffer 13.6 wird ersatzlos gestrichen.
Die Änderungen treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
Erläuterungen
Durch die Änderung von § 64 (1) Satz 2 GO NRW sind Erklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll,
nur noch vom Bürgermeister oder von seinem allgemeinen Vertreter zu unterzeichnen soweit nicht die Gemeindeordnung etwas anderes bestimmt. Die bisher notwendige zusätzliche Unterzeichnung durch eine/n vertretungsberechtigte/n
Bedienstete/n ist nicht mehr erforderlich.
Damit kann die Zi. 13.6 der Zuständigkeitsordnung
13.6
Weiterhin fällt in den Kompetenzbereich der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters die Bestellung von
vertretungsberechtigten Beamten oder Angestellten nach § 64 Abs. 1 GO NRW.
ersatzlos gestrichen werden.
Die Änderung unter Ziffer 10 ist lediglich redaktioneller Art.