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Beschlussvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bürgermeisterin / den Bürgermeister der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
26.11.12, 19:24
Aktualisiert
26.11.12, 19:24
Beschlussvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bürgermeisterin / den Bürgermeister der Stadt Pulheim) Beschlussvorlage (Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bürgermeisterin / den Bürgermeister der Stadt Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 404/2012 Erstellt am: 19.11.2012 Aktenzeichen: I/10 20 05 Verfasser/in: Herr Krüger Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 04.12.2012 Rat X 18.12.2012 Betreff Änderung der Zuständigkeitsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bürgermeisterin / den Bürgermeister der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 404/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt / der Rat beschließt folgende 7. Änderung der Zuständigkeitsordnung: I. II. Unter Ziffer 10 Satz 1 wird „Planungs- und Umweltausschuss“ durch „Umwelt- und Planungsausschuss“ ersetzt. Ziffer 13.6 wird ersatzlos gestrichen. Die Änderungen treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft. Erläuterungen Durch die Änderung von § 64 (1) Satz 2 GO NRW sind Erklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, nur noch vom Bürgermeister oder von seinem allgemeinen Vertreter zu unterzeichnen soweit nicht die Gemeindeordnung etwas anderes bestimmt. Die bisher notwendige zusätzliche Unterzeichnung durch eine/n vertretungsberechtigte/n Bedienstete/n ist nicht mehr erforderlich. Damit kann die Zi. 13.6 der Zuständigkeitsordnung 13.6 Weiterhin fällt in den Kompetenzbereich der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters die Bestellung von vertretungsberechtigten Beamten oder Angestellten nach § 64 Abs. 1 GO NRW. ersatzlos gestrichen werden. Die Änderung unter Ziffer 10 ist lediglich redaktioneller Art.