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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung hier: U 3 Ausbau: Neubau einer Einrichtung in der Pariser Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
26.11.12, 19:24
Aktualisiert
26.11.12, 19:24
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung
hier: U 3 Ausbau:  Neubau einer Einrichtung in der Pariser Straße) Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 406/2012 Erstellt am: 20.11.2012 Aktenzeichen: II / 51 Verfasser/in: Herr Termath Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss nö. Sitzung X Termin 04.12.2012 Betreff Dringlichkeitsentscheidung hier: U 3 Ausbau: Neubau einer Einrichtung in der Pariser Straße Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Durch die Flurverkleinerung entstehen derzeit nicht exakt bezifferbare Kosteneinsparungen. Vorlage Nr.: 406/2012 Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Gemäß § 60 (2) S. 1 GO NRW beschließen die Unterzeichner/innen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung in Abänderung der vom Haupt- und Finanzausschuss am 30.10.2012 genehmigten Entwurfsplanung für die Kindertagesstätte in der Pariser Straße eine Verkleinerung des mittleren Flures von bisher 3,0 m auf 2,50 m. Bürgermeister dem Ausschuss angehörendes Ratsmitglied Kenntnis genommen: Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied 2. Gemäß § 60 (2) S. 2 GO NRW genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss die Dringlichkeitsentscheidung. Erläuterungen Bei der Einrichtung in der Pariser Strasse hat das Architekturbüro aus zeitlichen Gründen die Entwurfsplanung vorgenommen bevor die endgültige Vermessung vorlag. Nach Eingang des Vermessungsplanes wurde auffällig, dass die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten worden sind. Der bisher berücksichtigte Bauwich von 3,00 m an der Ostseite des Gebäudes reicht demnach nicht aus. Die Abstandsfläche ragt um 50 cm über die Grundstückgrenze auf das benachbarte Grundstück / Flur 1495 hinaus. Zur Lösung des Problems wird mit Blick auf den immensen Zeitdruck vorgeschlagen, dass die Breite des mittleren Flures von 3,00 m auf 2,50 m verkleinert wird. Dieser Flur dient ausschließlich zur Erschließung der vierten Gruppe. Die genehmigte Entwurfsplanung ist in der Anlage beigefügt. Diese Vorgehensweise stellt im derzeitigen Verfahren die einfachste und zeitlich kurzfristig umsetzbare Möglichkeit dar. Andere Möglichkeiten  Eintragung einer nachträglichen Baulast auf dem Flurstück 1495  Verschiebung des gesamten Gebäudes mit Erweiterung der Grundstücksfläche zur Westseite um 50 cm. würden zu nicht vertretbaren zeitlichen Verzögerungen des gesamten Verfahrens führen. Im vorgesehenen engen Zeitplan soll die Ausschreibung im ÖPP-Verfahren am 26.11.2012 erfolgen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2012 die vorgestellte Entwurfsplanung für die Pariser Straße genehmigt. Vorlage Nr.: 406/2012 Die vorgeschlagene Lösung (Verkleinerung der Flurbreite im mittleren Flur von 3,00 m auf 2,50 m) weicht von dieser Entwurfsplanung ab. Eine erneute Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss könnte erst in der Sitzung am 04.12.2012 erfolgen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung zur Sicherstellung des Verfahrens vor, die Änderung der Pläne im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zu beschließen. Seite 3 / 3