Daten
Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
04.12.2012
Erstellt
26.11.12, 19:24
Aktualisiert
26.11.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
406/2012
Erstellt am:
20.11.2012
Aktenzeichen:
II / 51
Verfasser/in:
Herr Termath
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
04.12.2012
Betreff
Dringlichkeitsentscheidung
hier: U 3 Ausbau: Neubau einer Einrichtung in der Pariser Straße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Durch die Flurverkleinerung entstehen derzeit nicht exakt bezifferbare Kosteneinsparungen.
Vorlage Nr.: 406/2012
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Beschlussvorschlag
1. Gemäß § 60 (2) S. 1 GO NRW beschließen die Unterzeichner/innen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung in Abänderung der vom Haupt- und Finanzausschuss am 30.10.2012 genehmigten Entwurfsplanung für die Kindertagesstätte in
der Pariser Straße eine Verkleinerung des mittleren Flures von bisher 3,0 m auf 2,50 m.
Bürgermeister
dem Ausschuss angehörendes Ratsmitglied
Kenntnis genommen:
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
2. Gemäß § 60 (2) S. 2 GO NRW genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss die Dringlichkeitsentscheidung.
Erläuterungen
Bei der Einrichtung in der Pariser Strasse hat das Architekturbüro aus zeitlichen Gründen die Entwurfsplanung vorgenommen bevor die endgültige Vermessung vorlag.
Nach Eingang des Vermessungsplanes wurde auffällig, dass die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten worden sind.
Der bisher berücksichtigte Bauwich von 3,00 m an der Ostseite des Gebäudes reicht demnach nicht aus. Die Abstandsfläche ragt um 50 cm über die Grundstückgrenze auf das benachbarte Grundstück / Flur 1495 hinaus.
Zur Lösung des Problems wird mit Blick auf den immensen Zeitdruck vorgeschlagen, dass die Breite des mittleren Flures von 3,00 m auf 2,50 m verkleinert wird.
Dieser Flur dient ausschließlich zur Erschließung der vierten Gruppe. Die genehmigte Entwurfsplanung ist in der Anlage
beigefügt.
Diese Vorgehensweise stellt im derzeitigen Verfahren die einfachste und zeitlich kurzfristig umsetzbare Möglichkeit dar.
Andere Möglichkeiten
Eintragung einer nachträglichen Baulast auf dem Flurstück 1495
Verschiebung des gesamten Gebäudes mit Erweiterung der Grundstücksfläche zur
Westseite um 50 cm.
würden zu nicht vertretbaren zeitlichen Verzögerungen des gesamten Verfahrens führen.
Im vorgesehenen engen Zeitplan soll die Ausschreibung im ÖPP-Verfahren am 26.11.2012 erfolgen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.10.2012 die vorgestellte Entwurfsplanung für die Pariser
Straße genehmigt.
Vorlage Nr.: 406/2012
Die vorgeschlagene Lösung (Verkleinerung der Flurbreite im mittleren Flur von 3,00 m auf 2,50 m) weicht von dieser
Entwurfsplanung ab. Eine erneute Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss könnte erst in der Sitzung am
04.12.2012 erfolgen.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung zur Sicherstellung des Verfahrens vor, die Änderung der Pläne im Rahmen
einer Dringlichkeitsentscheidung zu beschließen.
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