Daten
Kommune
Pulheim
Größe
167 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
16.11.12, 19:23
Aktualisiert
16.11.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
379/2012
Erstellt am:
06.11.2012
Aktenzeichen:
III/26-Ba
Verfasser/in:
Herr Batist
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
X
22.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
X
04.12.2012
Rat
X
18.12.2012
Betreff
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
2.000.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2.000.000 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Bereitstellung im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2013
Beschlussvorschlag
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss empfiehlt,
ja
X nein
Vorlage Nr.: 379/2012 . Seite 2 / 3
der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt,
für das Haushaltsjahr 2013 Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 2.000.000 € zur Verfügung zu stellen und entsprechend
der von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmenliste für die Priorität 1 (Anlage 1) zu verwenden.
Die übrigen Ausführungen und Anlagen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Erläuterungen
Für das Jahr 2013 stehen nach der aktuellen Finanzplanung Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 2.000.000 € zur Verfügung.
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre werden hiervon rd. 900.000 € benötigt, um diese in 8 Einzelbudgets aufzuteilen
und den Objektbetreuern für sog. Kleinreparaturen zur Verfügung zu stellen. Hierunter sind kleinere
Instandhaltungsmaßnahmen zu verstehen, die ein Volumen von jeweils 5.000 € nicht überschreiten.
Für Wartungen sind weitere 200.000 € vorgesehen. Hieraus werden turnusmäßig durchzuführende Wartungen und
sicherheitstechnische Prüfungen (z.B. an Brandschutzanlagen, Aufzügen etc.) finanziert.
Für unvorhergesehene Einzelmaßnahmen (z.B. Ausfall eines Heizkessels, Sturmschäden o.ä.) muss eine
Reserve von rd. 100.000 € vorgehalten werden.
Die Verwaltung hat alle bekannten Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 5.000 € in einer Liste zusammengetragen, die sowohl aus Mängelanzeigen und Wünschen der Gebäudenutzer als auch aus Erkenntnissen der Objektbetreuer im Immobilienmanagement entstanden ist und zudem alle Maßnahmen enthält, die schon in den Vorjahren mangels Finanzmasse nicht berücksichtigt werden konnten.
Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung diesen Maßnahmen Prioritäten nach folgenden Kriterien zugeordnet:
Priorität 1 Die Umsetzung ist zur Abwendung einer Gefahr oder drohender Folgeschäden oder zum Erhalt der Nutzbarkeit oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend erforderlich
Priorität 2 Die Umsetzung wird dringend empfohlen zum Substanzerhalt oder zur deutlichen Optimierung der Bewirtschaftungskosten oder zur Verhinderung von Nutzungseinschränkungen
Priorität 3 Sinnvolle Maßnahme die der Optimierung der Gebäudenutzung oder Bewirtschaftung dient (aber in geringerem Umfang als Priorität 2)
Priorität 4 Reine Schönheitsmaßnahme ohne zusätzlichen Nutzen. Funktion und Nutzung ist auch ohne Umsetzung
gewährleistet
Im Jahr 2012 konnten mit einem Budgetrahmen von 3,5 Mio. € Maßnahmen mit der Priorität 1 und 2 finanziert werden.
Für das kommende Jahr stehen lediglich 2 Mio. € zur Verfügung, seitens der Verwaltung kann daher nur die Umsetzung
der Maßnahmen mit der Priorität 1 vorgeschlagen werden.
In der Anlage 2 sind die Maßnahmen der Prioritäten 2 bis 4 aufgelistet, die mit den im kommenden Jahr verfügbaren
Haushaltsmitteln nicht finanziert werden können. Die Verwaltung wird diese Maßnahmen in den Folgejahren fortschreiben.
Vorlage Nr.: 379/2012 . Seite 3 / 3
Mit der Vorlage 488/2010 (LHA 18.11.2010) hatte die Verwaltung über das Ergebnis der energetischen Untersuchungen
an Schulen und Kindergärten berichtet. Zur Umsetzung wurden nur die mit Priorität „hoch“ eingestuften Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Allein diese erfordern einen Gesamtbetrag von rd. 4 Mio. €. Seither wurden jährlich rd. 500.000
€ aus den vom Rat bereitgestellten Bauunterhaltungsmitteln reserviert, um die Sanierungen über einen Zeitraum von 8
Jahren umzusetzen. Die Verwaltung hatte hierzu bislang mit einer gesonderten Vorlage jeweils Maßnahmen vorgeschlagen.
Die anliegende Maßnahmenliste mit der Priorität 1 enthält die energetische Sanierung der Turnhalle an der Realschule
Pulheim mit einem Aufwand von 115.000 €. Mit Blick auf die Haushaltslage und die damit verbundene deutliche Reduzierung der Bauunterhaltungsmittel im kommenden Jahr, sieht die Verwaltung keinen Raum, um weitere Maßnahmen in
einer Größenordnung von 385.000 € vorzuschlagen. Der Zeitraum zur Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen wird sich daher entsprechend verlängern.