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Beschlussvorlage (Haushaltsplanung 2013 für das Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung "Schule an der Jahnstraße")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
15.11.12, 19:20
Aktualisiert
15.11.12, 19:20
Beschlussvorlage (Haushaltsplanung 2013 für das Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung
"Schule an der Jahnstraße") Beschlussvorlage (Haushaltsplanung 2013 für das Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung
"Schule an der Jahnstraße")

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Vorlage Nr.: 368/2012 Erstellt am: 29.10.2012 Aktenzeichen: II / 40 11 00 Verfasser/in: Frau Liendgens Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 20.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss X 04.12.2012 Rat X 18.12.2012 Betreff Haushaltsplanung 2013 für das Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung "Schule an der Jahnstraße" Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € Jahr 2013 15.130 € Jahr 2014 (01 – 07) Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja 7.600 € x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Der Betrag ist als Ansatz im Haushaltsentwurf 2013 bereits vorgesehen. Vorlage Nr.: 368/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Die Haushaltsansätze für das Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung (KsF) „Schule an der Jahnstraße“ zunächst bis zum 31.07.2014 auf den bisherigen Stand festzuschreiben. Erläuterungen Aus dem in Anlage 1 beiliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) sowie den mit der Bezirksregierung Köln und der Schulleiterin des Kompetenzzentrums, Frau Kellermann, bisher geführten Gesprächen zur Zukunft des Kompetenzzentrum und einem inklusiven Bildungsangebot in Pulheim ist eine Fortführung der Arbeit im bisherigen Rahmen zunächst bis zum 31.07.2014 absehbar (s. hierzu insbesondere Artikel. 2 Abs. 2 (S.7) und Ausführungen zu Abs. 8 des Artikels 1 (S. 20)). Um die erfolgreiche Arbeit vor Ort fortzuführen ist neben den zu erwartenden Festschreibungen der Stellenbedarfe durch die Bezirksregierung die Berücksichtigung der Mittel im Schulbudget im städtischen Haushalt 2013 erforderlich. Das Fachamt hatte diese Mittel bei den Haushaltsanmeldungen im Budgets des Fachbereichs bereits berücksichtigt, weil die Entwicklung absehbar war. Die Verwaltung wird regelmäßig über die weitere Entwicklung berichten, um die erforderlichen Beschlüsse für die Schuljahre 2014/2015 ff vorbereiten zu können.