Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
15.11.12, 19:20
Aktualisiert
15.11.12, 19:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
368/2012
Erstellt am:
29.10.2012
Aktenzeichen:
II / 40 11 00
Verfasser/in:
Frau Liendgens
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
20.11.2012
Haupt- und Finanzausschuss
X
04.12.2012
Rat
X
18.12.2012
Betreff
Haushaltsplanung 2013 für das Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung
"Schule an der Jahnstraße"
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
Jahr 2013
15.130 €
Jahr 2014 (01 – 07)
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
7.600 €
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Der Betrag ist als Ansatz im Haushaltsentwurf 2013 bereits
vorgesehen.
Vorlage Nr.: 368/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:
Die Haushaltsansätze für das Kompetenzzentrum sonderpädagogische Förderung (KsF) „Schule an der Jahnstraße“
zunächst bis zum 31.07.2014 auf den bisherigen Stand festzuschreiben.
Erläuterungen
Aus dem in Anlage 1 beiliegenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) sowie den mit der Bezirksregierung Köln und der Schulleiterin des
Kompetenzzentrums, Frau Kellermann, bisher geführten Gesprächen zur Zukunft des Kompetenzzentrum und einem
inklusiven Bildungsangebot in Pulheim ist eine Fortführung der Arbeit im bisherigen Rahmen zunächst bis zum
31.07.2014 absehbar (s. hierzu insbesondere Artikel. 2 Abs. 2 (S.7) und Ausführungen zu Abs. 8 des Artikels 1 (S. 20)).
Um die erfolgreiche Arbeit vor Ort fortzuführen ist neben den zu erwartenden Festschreibungen der Stellenbedarfe durch
die Bezirksregierung die Berücksichtigung der Mittel im Schulbudget im städtischen Haushalt 2013 erforderlich.
Das Fachamt hatte diese Mittel bei den Haushaltsanmeldungen im Budgets des Fachbereichs bereits berücksichtigt,
weil die Entwicklung absehbar war.
Die Verwaltung wird regelmäßig über die weitere Entwicklung berichten, um die erforderlichen Beschlüsse für die Schuljahre 2014/2015 ff vorbereiten zu können.