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Beschlussvorlage (Entfernung eines Baumes in der Straße Am Lindenkreuz gegenüber Hausnummer 13)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
05.11.12, 19:15
Aktualisiert
05.11.12, 19:15
Beschlussvorlage (Entfernung eines Baumes in der Straße Am Lindenkreuz gegenüber Hausnummer 13) Beschlussvorlage (Entfernung eines Baumes in der Straße Am Lindenkreuz gegenüber Hausnummer 13)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 214/2012 Erstellt am: 18.06.2012 Aktenzeichen: IV/660 Verfasser/in: Herr Vollmer Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nö. Sitzung X Termin 14.11.2012 Betreff Entfernung eines Baumes in der Straße Am Lindenkreuz gegenüber Hausnummer 13 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 2.000,00 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2.000,00 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim beschließt die Entfernung eines Baumes in der Straße Am Lindenkreuz gegenüber Hausnummer 13. Vorlage Nr.: 214/2012 . Seite 2 / 2 Erläuterungen In der Straße „Am Lindenkreuz“ gegenüber Hausnummer 13 steht ein Lindenbaum, der ungefähr ein Alter von 12 bis 15 Jahren hat und inzwischen erhebliche Schäden am Straßenkörper verursacht hat. Der Anlieger von Auenweg 24 befürchtet, dass seine angrenzende Mauer ebenfalls gefährdet ist. Im Bau- und Verkehrsausschuss vom 12.April 2000 ( Vorlage Nr. 288 TOP 3 ) wurde die Thematik der Baumbepflanzung im Verkehrsberuhigten Bereich „Am Lindenkreuz“ behandelt. Der Anlieger vom Auenweg 24 hatte die Entfernung des Baumes verlangt und stattdessen die Pflanzung eines Strauches gefordert. Die Befürchtung, dass durch die Baumwurzeln die Einfriedungsmauer vom Grundstück Auenweg 24 beschädigt werden könnte, wurde von dem damals beauftragten Landschaftsplaner durch die Feststellung, dass es sich hier um einen tiefwurzelnden Baum handelt, ausgeräumt. Eine Strauchbepflanzung wurde damals aus Verkehrssicherheitsgründen ausgeschlossen. Dem Beschlussentwurf der Verwaltung ( Vorlage Nr. 288 TOP 3 ), die gepflanzten Bäume zu erhalten, wurde nicht zugestimmt. Zur Vermeidung von Beschwerden wurden die betroffenen Anwohner im Vorfeld informiert. Bedingt durch Reaktionen der Anwohner wurde der o.g. Beschluss in der Sitzung des Bau und Verkehrsausschusses am 22. November 2000 ( Vorlage Nr. 288 TOP 7 ) rückgängig gemacht und folgender Beschluss gefasst: Alle vorhandenen Bäume der Straße „Am Lindenkreuz“ sind zu erhalten und zwei zusätzliche Pflanzbeete aus Legosteinen auf Probe einbauen zu lassen. Es besteht, bedingt durch die derzeitige Situation vor Ort ein dringender Handlungsbedarf, um eine weitere Schädigung des Straßenkörpers und der Mauer zu vermeiden. Eine Fällung des Baumes mit einer nachfolgenden Ersatzpflanzung (Bodendecker) kann erfolgen, so dass der Charakter der Straße erhalten bleibt. Haushaltsmittel sind im Haushalt 2012 unter Produkt 12 01 01, Sachkonto 10000 5232000, 10000 7232000 Aufwand für Unterhaltung Infrastrukturvermögen, Kostenstelle 660 00001 bereitgestellt.