Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
05.11.12, 19:15
Aktualisiert
05.11.12, 19:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
214/2012
Erstellt am:
18.06.2012
Aktenzeichen:
IV/660
Verfasser/in:
Herr Vollmer
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
nö. Sitzung
X
Termin
14.11.2012
Betreff
Entfernung eines Baumes in der Straße Am Lindenkreuz gegenüber Hausnummer 13
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
2.000,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2.000,00 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim beschließt die Entfernung eines Baumes in der Straße
Am Lindenkreuz gegenüber Hausnummer 13.
Vorlage Nr.: 214/2012 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
In der Straße „Am Lindenkreuz“ gegenüber Hausnummer 13 steht ein Lindenbaum, der ungefähr ein Alter von 12 bis 15
Jahren hat und inzwischen erhebliche Schäden am Straßenkörper verursacht hat. Der Anlieger von Auenweg 24 befürchtet, dass seine angrenzende Mauer ebenfalls gefährdet ist.
Im Bau- und Verkehrsausschuss vom 12.April 2000 ( Vorlage Nr. 288 TOP 3 ) wurde die Thematik der Baumbepflanzung im Verkehrsberuhigten Bereich „Am Lindenkreuz“ behandelt. Der Anlieger vom Auenweg 24 hatte die Entfernung
des Baumes verlangt und stattdessen die Pflanzung eines Strauches gefordert. Die Befürchtung, dass durch die Baumwurzeln die Einfriedungsmauer vom Grundstück Auenweg 24 beschädigt werden könnte, wurde von dem damals beauftragten Landschaftsplaner durch die Feststellung, dass es sich hier um einen tiefwurzelnden Baum handelt, ausgeräumt.
Eine Strauchbepflanzung wurde damals aus Verkehrssicherheitsgründen ausgeschlossen.
Dem Beschlussentwurf der Verwaltung ( Vorlage Nr. 288 TOP 3 ), die gepflanzten Bäume zu erhalten, wurde nicht zugestimmt. Zur Vermeidung von Beschwerden wurden die betroffenen Anwohner im Vorfeld informiert.
Bedingt durch Reaktionen der Anwohner wurde der o.g. Beschluss in der Sitzung des Bau und Verkehrsausschusses
am 22. November 2000 ( Vorlage Nr. 288 TOP 7 ) rückgängig gemacht und folgender Beschluss gefasst:
Alle vorhandenen Bäume der Straße „Am Lindenkreuz“ sind zu erhalten und zwei zusätzliche Pflanzbeete aus
Legosteinen auf Probe einbauen zu lassen.
Es besteht, bedingt durch die derzeitige Situation vor Ort ein dringender Handlungsbedarf, um eine weitere Schädigung
des Straßenkörpers und der Mauer zu vermeiden. Eine Fällung des Baumes mit einer nachfolgenden Ersatzpflanzung
(Bodendecker) kann erfolgen, so dass der Charakter der Straße erhalten bleibt.
Haushaltsmittel sind im Haushalt 2012 unter Produkt 12 01 01, Sachkonto 10000 5232000, 10000 7232000
Aufwand für Unterhaltung Infrastrukturvermögen, Kostenstelle 660 00001 bereitgestellt.