Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
05.11.12, 19:15
Aktualisiert
05.11.12, 19:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
336/2012
Erstellt am:
10.10.2012
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Verfasser/in:
Frau Eisbrüggen
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Rat
3
nö. Sitzung
Termin
X
14.11.2012
X
18.12.2012
Betreff
Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 336/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“) angelegten Rad- und Fußweges gemäß § 6 des
Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr
zu verfügen. Der Rad- und Fußweg wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- und
Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet. Der Rad- und Fußweg wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG
NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Erläuterungen
Zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur wurde im Zuge der Erschließung des BP 69 ein kombinierter Rad-/
Fußweg entlang der Bahnstrecke Köln-Grevenbroich und des Kölner Randkanal angelegt. Für die Maßnahme wurde der
Stadt Pulheim eine Landeszuwendung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem Entflechtungsgesetz bzw. den Stadtverkehrsrichtlinien gewährt. Die Gewährung der Landeszuwendung erfolgte unter der Voraussetzung, dass es sich um einen gewidmeten Rad-/Gehweg handelt.