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Beschlussvorlage (Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
05.11.12, 19:15
Aktualisiert
05.11.12, 19:15
Beschlussvorlage (Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg) Beschlussvorlage (Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg)

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Vorlage Nr.: 336/2012 Erstellt am: 10.10.2012 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Verfasser/in: Frau Eisbrüggen Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Rat 3 nö. Sitzung Termin X 14.11.2012 X 18.12.2012 Betreff Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 336/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“) angelegten Rad- und Fußweges gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen. Der Rad- und Fußweg wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- und Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet. Der Rad- und Fußweg wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Erläuterungen Zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur wurde im Zuge der Erschließung des BP 69 ein kombinierter Rad-/ Fußweg entlang der Bahnstrecke Köln-Grevenbroich und des Kölner Randkanal angelegt. Für die Maßnahme wurde der Stadt Pulheim eine Landeszuwendung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden nach dem Entflechtungsgesetz bzw. den Stadtverkehrsrichtlinien gewährt. Die Gewährung der Landeszuwendung erfolgte unter der Voraussetzung, dass es sich um einen gewidmeten Rad-/Gehweg handelt.