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Beschlussvorlage (Entwurfsplanung des kleinen Kreisverkehrsplatzes an der K 25 Geyener Straße zur Erschließung des Neubaugebietes BP 76 Pulheim mit Herstellung der Anschlussbereiche)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
05.11.12, 19:15
Aktualisiert
05.11.12, 19:15
Beschlussvorlage (Entwurfsplanung des kleinen Kreisverkehrsplatzes an der K 25 Geyener Straße zur Erschließung des Neubaugebietes BP 76 Pulheim mit Herstellung der Anschlussbereiche) Beschlussvorlage (Entwurfsplanung des kleinen Kreisverkehrsplatzes an der K 25 Geyener Straße zur Erschließung des Neubaugebietes BP 76 Pulheim mit Herstellung der Anschlussbereiche)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 350/2012 Erstellt am: 26.10.2012 Aktenzeichen: IV/66-12 Verfasser/in: Herr Engelhardt Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 14.11.2012 Betreff Entwurfsplanung des kleinen Kreisverkehrsplatzes an der K 25 Geyener Straße zur Erschließung des Neubaugebietes BP 76 Pulheim mit Herstellung der Anschlussbereiche Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) Straße Kanal — im Haushalt des laufenden Jahres 900.000 € 760.000 € -- € — in den Haushalten der folgenden Jahre s. o. € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr nimmt die Entwurfsplanung zur Herstellung des Kreisverkehrsplatzes an der K 25 Geyener Straße zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Ausbauplanung mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen und die dargestellten weiteren Schritte zur Erschließung des BP 76 Pulheim umzusetzen. Vorlage Nr.: 350/2012 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Die Stadt Pulheim beabsichtigt für den o. g. Bereich die Herstellung eines kleinen Kreisverkehrsplatzes an der K 25 Geyener Straße. Dieser soll die bestehende Ampelanlage K 25/Pariser Straße ersetzen und die Verkehrströme aus den vier Zufahrten Geyener Straße stadteinwärts, Pariser Straße BP 58, K 25 in Richtung Geyen sowie den Verkehr aus der Sonnenallee BP 76 und BP 71, regeln. Zudem soll der BP 76 Pulheim erschlossen werden. Der kleine Kreisverkehr folgt den Forderungen und Vorschlägen aus dem verkehrstechnischen Untersuchungsbericht vom Planungsbüro VIA, der für diesen Bereich im Rahmen der Erweiterung der Bebauung (BP 71 und BP 76) erarbeitet wurde. Die detaillierte Gestaltung der Sonnenallee und des übrigen Erschließungsgebietes BP 76 wird erst im Vorlauf des Straßenendausbaus geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt muss nur über die Straßenquerschnitte im BP 76 Pulheim beschlossen werden. Über Gestaltungselemente wie Baumstandorte, Querungshilfen, Einengungen, Parkplätze und ähnliches ist folglich später zu entscheiden. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind die Nebenanlagen der Sonnenallee zwischen dem Kreisel und der Supermarktzufahrt auf der südlichen Seite der Sonnenallee. Vorstellung der Baumaßnahme: Kreisverkehr und Anschlussbereiche Der vorgesehene kleine Kreisverkehrsplatz hat einen äußeren Kreisfahrbahndurchmesser von 30 m und einen Mittelinseldurchmesser von 14 m. An den Einmündungen der 4 Zufahrtsarme ist jeweils ein Fußgängerüberweg angeordnet, der die Zufahrtsgeschwindigkeit in den Kreisverkehr dämpft und eine sichere Überquerung der Fahrbahn ermöglicht. Für den abbiegenden Radfahrer ist nach den neuesten verkehrssicherheitstechnischen Erkenntnissen die Befahrung im Kreisverkehr vorgesehen. Daher wird der Radfahrer an mehreren Stellen vom kombinierten Fuß/Radweg, der entlang der K 25 führt, auf die Straße in den Kreisverkehr gelenkt. Lediglich die Radfahrer, die durchgängig entlang der K 25 auf dem 2-Richtungsradweg fahren, werden abgesetzt neben der Kreiselfahrbahn geführt. Die Planung des Kreisels muss noch abschließend mit dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt werden. Sofern sich hierbei noch wesentliche Änderungen ergeben, wird die Verwaltung hierüber in der nächsten Sitzung berichten. Der 16 m breite Verkehrsflächenquerschnitt der Sonnenallee setzt sich aus einer 6,00 m breiten Fahrbahn, beidseitig angeordneten 2,25 m breiten Park- und Pflanzstreifen sowie beidseitig angeordneten 2,75 m breiten Fußwegen zusammen. Das vorläufige Ausbauende der Sonnenallee, von der nur die Fahrbahn, der südliche Fußweg und der südliche Park- und Pflanzstreifen im Zuge dieser Planung hergestellt werden, ist hinter der Discounterzufahrt. Ausgenommen von der Sonnenallee werden sämtliche Verkehrsflächen (Ringstraße, Wohnwege 1 - 5, Nelkenweg) niveaugleich ausgebaut. Die Erschließung des BP 76 P erfolgt wie üblich durch den Bau der erforderlichen Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie der Baustraßen. Des Weiteren wird eine provisorische Beleuchtung für dieses Gebiet vorab errichtet. Wenn weitestgehend die Herstellung der Hochbaumaßnahmen abgeschlossen sind, erfolgt die Ausbauplanung für die übrigen Verkehrsflächen im BP 76 und das Reststück der Sonnenallee BP 71.