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Beschlussvorlage (Bäderlandschaft Pulheim hier: Standort des Hallenbades)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
175 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
01.11.12, 18:12
Aktualisiert
01.11.12, 18:12
Beschlussvorlage (Bäderlandschaft Pulheim
hier: Standort des Hallenbades) Beschlussvorlage (Bäderlandschaft Pulheim
hier: Standort des Hallenbades) Beschlussvorlage (Bäderlandschaft Pulheim
hier: Standort des Hallenbades)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 360/2012 Erstellt am: 26.10.2012 Aktenzeichen: Verfasser/in: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 06.11.2012 Betreff Bäderlandschaft Pulheim hier: Standort des Hallenbades Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion des Bürgervereins, IG Hallenbad Pulheim-Freibad Stommeln (Herr Hans Umpfenbach), Integrationsrat, Bürger, Verwaltung, Ältestenrat Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Rat beschließt den Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung der Bäderlandschaft Pulheim aus dem Jahr 2008, dieser sieht eine Errichtung des Neubaus eines Hallenbades am Standort des Freibades Stommeln vor, aufrecht zu Vorlage Nr.: 360/2012 . Seite 2 / 3 erhalten. Der Rat lehnt gleichermaßen die vorliegenden Anträge, nach denen dieser Grundsatzbeschluss aufzuheben sei, ab. Erläuterungen Der Rat hat im Jahr 2008 entschieden, am Standort des Freibades Stommeln ein Hallenbad neu zu errichten. Maßgebliche Gründe für die seinerzeitige Beschlussfassung waren:  Bei einer Sanierung des Hallenbades am Standort Pulheim steht dieses über den Sanierungszeitraum weder der Öffentlichkeit, noch den Schulen oder Vereinen zur Verfügung. Gerade von Seiten der institutionellen Nutzerinnen und Nutzer ist seinerzeit angemerkt worden, dass ein solch langer Nutzungsausfall, seinerzeit wurde von zwei Jahren ausgegangen, nicht kompensiert werden könne.  Mit einer Verlagerung des Hallenbades an den Standort des Freibades in Stommeln sollte der dort in absehbarer Zeit erforderliche Sanierungsbedarf aufgefangen und der Standort des Freibades langfristig gesichert werden können.  Schon im Jahr 2008 wurde davon ausgegangen, dass bei einer Bündelung zwei Bäder an einem Standort mit gemeinsam nutzbarer Technik und Infrastruktur Synergieeffekte zu erzielen sind. Basierend auf dieser Grundsatzbeschlussfassung sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Pläne und Ideen sowohl zur Ausgestaltung des Bades als auch zur Abwicklung des Betriebes entwickelt worden. Ein Beschluss ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gefasst worden. Aktuell liegen zahlreiche Anträge und Stellungnahmen vor (s. Anlagen). Diese beschäftigen sich mit der grundsätzlichen Standortfrage und bringen zum Ausdruck, diese zumindest offen entscheiden zu wollen. Teilweise wird die Forderung erhoben, eine verbindliche Aussage für den Standort Pulheim zum Hallenbad zu treffen. Die Verwaltung hält an ihrer bereits im Jahr 2008 zum Ausdruck gebrachten Auffassung fest. Hiernach liegen keine Hinweise vor, die die Richtigkeit der seinerzeit herangezogenen Kriterien in Frage stellen würden. Vielmehr stellen die in der Zwischenzeit vorgelegten Gutachten eine Reihe von Synergieeffekten dar, die sich bei einem gemeinsamen Standort in Stommeln ergeben. So hat die Firma GMF in ihrem Pflichtenheft heraus gestellt, dass die Synergieeffekte vor allem in der gemeinsamen Vermarktung, im Personaleinsatz, im Einkauf und in der homogenen Auslastung der Anlagen im Jahresverlauf liegen. Während im Winterhalbjahr das Hallenbad mit Sauna im Fokus liegt, so wird im Sommer der Schwerpunkt beim Freibad liegen. Die Übergangszeiten und Schlechtwetterperioden, in denen ein Hallenbad nicht mehr und ein Freibad noch nicht genutzt werden, können künftig besser ausgelastet bzw. überbrückt werden. Die Firma con.pro hat in ihrer Stellungnahme zu Variante 6 dieser Effekte konkretisiert und aufgrund von Kennziffern aus vergleichbaren Objekten die jährlichen Einsparpotentiale wie folgt geschätzt: o o o Reduzierung des Personalaufwandes Optimierung der Freibadakzeptanz durch geringere Witterungsabhängigkeit Möglichkeit eines gemeinsamen Shopbetriebes mit erweitertem Angebotssegment Summe ca. 90.000 € ca. 30.000 – 50.000 € ca. 5.000 – 10.000 € ca. 125.000 – 150.000 € Vorlage Nr.: 360/2012 . Seite 3 / 3 Hinzu kommen Einspareffekte aus Energie und Betriebsmitteln, die sich jedoch ohne eine genauere Planung für einen Neubau am Standort Pulheim nicht konkret beziffern lassen. Im anliegenden Vermerk der Verwaltung vom 17.10.2012 sowie der diesem beigefügten Stellungnahme vom 18.10.2012 ist aufgeführt, dass mindestens ein/-e Kassierer/-in und ein/-e Rettungsschwimmer/-in eingespart werden können. Für den Fall, dass der Freibadbereich bei sehr schlechtem Wetter geschlossen wird, können weitere Personalaufwendungen eingespart werden. In dem Vermerk ist weiter dargestellt, dass es deutliche Vorteile hinsichtlich der Wartung und Inbetriebnahme der Technik sowie hinsichtlich der Freibadsaisondauer mit Blick auf eine flexible Handhabung je nach Wetterlage gibt. Unabhängig hiervon ist aber auch in Zusammenhang mit der Prüfung eines PPP-Verfahrens in den vergangenen Monaten deutlich geworden, dass die Bündelung an einem Standort in jedem Fall finanzielle Vorteile mit sich bringt. Dies haben alle drei Unternehmen, die sich im Rahmen des angestrengten Interessenbekundungsverfahren beteiligt haben, zum Ausdruck gebracht. Zudem ist eine günstigere Personalplanung möglich. Die zu erwartenden finanziellen Vorteile werden auch nicht durch einen erhöhten Aufwand für die mit dem Bus zum Schwimmbad zu transportierenden Schülerinnen und Schüler aufgefangen. Die Verwaltung verweist auf beiliegenden Anlagen aus vorherigen Ratsvorlagen und aktuelle Erörterungen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die bislang entwickelten Planungen an dem Standort Pulheim nicht verwendet werden könnten und die aufgelaufenen Planungs-, Beratungs-, Projektsteuerungs- und Ausschreibungskosten in einer Größenordnung von 855.365 € netto bzw. 1.017.884 € brutto verloren wären bzw. als Aufwand gebucht werden müssten. Zudem würde ein Teil dieser Kosten für eine neue Planung am Standort Pulheim erneut anfallen und bis einschließlich Leistungsphase 3 Kosten in Höhe von ca. 486.000 € netto bzw. ca. 578.000 € brutto zusätzlich verursachen. Die Verwaltung verweist zudem auf eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zu dieser Thematik. Da sich aus Verwaltungssicht keine neuen grundsätzlichen Erkenntnisse ergeben, schlägt die Verwaltung vor, die Grundsatzentscheidung zur Standortfrage zu bestätigen.