Daten
Kommune
Pulheim
Größe
175 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
01.11.12, 18:12
Aktualisiert
01.11.12, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
360/2012
Erstellt am:
26.10.2012
Aktenzeichen:
Verfasser/in:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
06.11.2012
Betreff
Bäderlandschaft Pulheim
hier: Standort des Hallenbades
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion des Bürgervereins, IG Hallenbad Pulheim-Freibad Stommeln (Herr Hans Umpfenbach), Integrationsrat, Bürger,
Verwaltung, Ältestenrat
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt den Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung der Bäderlandschaft Pulheim aus dem Jahr 2008,
dieser sieht eine Errichtung des Neubaus eines Hallenbades am Standort des Freibades Stommeln vor, aufrecht zu
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erhalten. Der Rat lehnt gleichermaßen die vorliegenden Anträge, nach denen dieser Grundsatzbeschluss aufzuheben sei, ab.
Erläuterungen
Der Rat hat im Jahr 2008 entschieden, am Standort des Freibades Stommeln ein Hallenbad neu zu errichten.
Maßgebliche Gründe für die seinerzeitige Beschlussfassung waren:
Bei einer Sanierung des Hallenbades am Standort Pulheim steht dieses über den Sanierungszeitraum
weder der Öffentlichkeit, noch den Schulen oder Vereinen zur Verfügung. Gerade von Seiten der institutionellen Nutzerinnen und Nutzer ist seinerzeit angemerkt worden, dass ein solch langer Nutzungsausfall,
seinerzeit wurde von zwei Jahren ausgegangen, nicht kompensiert werden könne.
Mit einer Verlagerung des Hallenbades an den Standort des Freibades in Stommeln sollte der dort in absehbarer Zeit erforderliche Sanierungsbedarf aufgefangen und der Standort des Freibades langfristig gesichert werden können.
Schon im Jahr 2008 wurde davon ausgegangen, dass bei einer Bündelung zwei Bäder an einem Standort
mit gemeinsam nutzbarer Technik und Infrastruktur Synergieeffekte zu erzielen sind.
Basierend auf dieser Grundsatzbeschlussfassung sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Pläne und Ideen
sowohl zur Ausgestaltung des Bades als auch zur Abwicklung des Betriebes entwickelt worden. Ein Beschluss ist
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gefasst worden.
Aktuell liegen zahlreiche Anträge und Stellungnahmen vor (s. Anlagen). Diese beschäftigen sich mit der grundsätzlichen Standortfrage und bringen zum Ausdruck, diese zumindest offen entscheiden zu wollen. Teilweise wird die
Forderung erhoben, eine verbindliche Aussage für den Standort Pulheim zum Hallenbad zu treffen.
Die Verwaltung hält an ihrer bereits im Jahr 2008 zum Ausdruck gebrachten Auffassung fest. Hiernach liegen
keine Hinweise vor, die die Richtigkeit der seinerzeit herangezogenen Kriterien in Frage stellen würden. Vielmehr
stellen die in der Zwischenzeit vorgelegten Gutachten eine Reihe von Synergieeffekten dar, die sich bei einem
gemeinsamen Standort in Stommeln ergeben.
So hat die Firma GMF in ihrem Pflichtenheft heraus gestellt, dass die Synergieeffekte vor allem in der gemeinsamen Vermarktung, im Personaleinsatz, im Einkauf und in der homogenen Auslastung der Anlagen im Jahresverlauf liegen. Während im Winterhalbjahr das Hallenbad mit Sauna im Fokus liegt, so wird im Sommer der Schwerpunkt beim Freibad liegen. Die Übergangszeiten und Schlechtwetterperioden, in denen ein Hallenbad nicht mehr
und ein Freibad noch nicht genutzt werden, können künftig besser ausgelastet bzw. überbrückt werden.
Die Firma con.pro hat in ihrer Stellungnahme zu Variante 6 dieser Effekte konkretisiert und aufgrund von Kennziffern aus vergleichbaren Objekten die jährlichen Einsparpotentiale wie folgt geschätzt:
o
o
o
Reduzierung des Personalaufwandes
Optimierung der Freibadakzeptanz durch geringere
Witterungsabhängigkeit
Möglichkeit eines gemeinsamen Shopbetriebes mit
erweitertem Angebotssegment
Summe
ca. 90.000 €
ca. 30.000 – 50.000 €
ca. 5.000 – 10.000 €
ca. 125.000 – 150.000 €
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Hinzu kommen Einspareffekte aus Energie und Betriebsmitteln, die sich jedoch ohne eine genauere Planung für
einen Neubau am Standort Pulheim nicht konkret beziffern lassen.
Im anliegenden Vermerk der Verwaltung vom 17.10.2012 sowie der diesem beigefügten Stellungnahme vom
18.10.2012 ist aufgeführt, dass mindestens ein/-e Kassierer/-in und ein/-e Rettungsschwimmer/-in eingespart werden können. Für den Fall, dass der Freibadbereich bei sehr schlechtem Wetter geschlossen wird, können weitere
Personalaufwendungen eingespart werden.
In dem Vermerk ist weiter dargestellt, dass es deutliche Vorteile hinsichtlich der Wartung und Inbetriebnahme der
Technik sowie hinsichtlich der Freibadsaisondauer mit Blick auf eine flexible Handhabung je nach Wetterlage gibt.
Unabhängig hiervon ist aber auch in Zusammenhang mit der Prüfung eines PPP-Verfahrens in den vergangenen
Monaten deutlich geworden, dass die Bündelung an einem Standort in jedem Fall finanzielle Vorteile mit sich
bringt. Dies haben alle drei Unternehmen, die sich im Rahmen des angestrengten Interessenbekundungsverfahren
beteiligt haben, zum Ausdruck gebracht.
Zudem ist eine günstigere Personalplanung möglich. Die zu erwartenden finanziellen Vorteile werden auch nicht
durch einen erhöhten Aufwand für die mit dem Bus zum Schwimmbad zu transportierenden Schülerinnen und
Schüler aufgefangen. Die Verwaltung verweist auf beiliegenden Anlagen aus vorherigen Ratsvorlagen und aktuelle
Erörterungen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die bislang entwickelten Planungen an dem Standort Pulheim nicht verwendet
werden könnten und die aufgelaufenen Planungs-, Beratungs-, Projektsteuerungs- und Ausschreibungskosten in
einer Größenordnung von 855.365 € netto bzw. 1.017.884 € brutto verloren wären bzw. als Aufwand gebucht werden müssten.
Zudem würde ein Teil dieser Kosten für eine neue Planung am Standort Pulheim erneut anfallen und bis einschließlich Leistungsphase 3 Kosten in Höhe von ca. 486.000 € netto bzw. ca. 578.000 € brutto zusätzlich verursachen.
Die Verwaltung verweist zudem auf eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zu dieser Thematik.
Da sich aus Verwaltungssicht keine neuen grundsätzlichen Erkenntnisse ergeben, schlägt die Verwaltung vor, die
Grundsatzentscheidung zur Standortfrage zu bestätigen.