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Beschlussvorlage (Planung Kindertagesstätten Albrecht-Dürer-Straße und Pariser Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
159 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
26.10.12, 12:25
Aktualisiert
26.10.12, 12:25
Beschlussvorlage (Planung Kindertagesstätten Albrecht-Dürer-Straße und Pariser Straße) Beschlussvorlage (Planung Kindertagesstätten Albrecht-Dürer-Straße und Pariser Straße) Beschlussvorlage (Planung Kindertagesstätten Albrecht-Dürer-Straße und Pariser Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 347/2012 Erstellt am: 25.10.2012 Aktenzeichen: II / 51 Verfasser/in: Herr Termath Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 30.10.2012 Betreff Planung Kindertagesstätten Albrecht-Dürer-Straße und Pariser Straße Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 347/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der HFA genehmigt die überarbeiteten Entwurfsplanungen für die neuen Kindertagesstätten in der Albrecht-DürerStraße und der Pariser Straße, nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des Verfahrens. Erläuterungen In der Sitzung am 25.09.2012 hat der Rat die weitere Entscheidung über die Planungen der neu zu errichtenden Kindertagesstätten in der Albrecht-Dürer-Straße und in der Pariser Straße in die Sitzung des HFA am 30.10.2012 verwiesen (siehe Vorlage 310/2012 sowie 1. Ergänzung). Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt  die Räume und Flächen in den Einrichtungen auf das heute nachgewiesene unabdingbare Raumprogramm zu reduzieren  zu prüfen, inwieweit die Baukosten noch weiter reduziert werden können. Für die Einrichtung in der Albrecht-Dürer-Straße wurden, wie aus dem beigefügten Plan ersichtlich ist, der Therapieraum, der Werkraum und die als Kinderrestaurant bezeichnete Fläche vor dem Küchenbereich gestrichen. Die Verkehrsflächen wurden, u.a. durch eine engere Auslegung des Hauptflures von bisher 3,50 m auf 2,50 m (Gesamtlänge des Flures 55,69 m), reduziert. Die bisherige Planung sah eine Nettogrundfläche von 1.078 m/2 vor. Durch die genannten Umplanungen entsteht eine Reduzierung um 207 m/2 auf 871,5 m/2. Bei der Einrichtung in der Pariser Straße sah die bisherige Planung eine Nettogrundfläche von 1.002 m/2 vor. Durch Wegfall des Therapieraumes und eine Reduzierung der Verkehrsflächen wurde eine Minderung um 131 m/2 auf 870,3 m/2 erreicht. Das Raumprogramm der Einrichtung entspricht somit grundsätzlich den aktuellen Vorgaben des Landesjugendamtes in den jeweiligen Altersgruppen (siehe Anlage). Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Therapieräume in beiden Einrichtungen vom Landesjugendamt zwar nicht zwingend für Neubauten vorgeschrieben, allerdings zur therapeutischen Nutzung empfohlen werden. Die therapeutischen Leistungen werden in ca. 50 % der Einzelfälle von Einzeltherapeuten (Logopädie und Ergotherapie), finanziert durch die Krankenkassen, erbracht. In diesen Fällen ist die Vorhaltung von Therapieräumen erforderlich. Es besteht an beiden Standorten jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, die beiden Einrichtungen zu einem späteren Zeitpunkt um einen Therapieraum zu erweitern. Vorlage Nr.: 347/2012 . Seite 3 / 3 Bisherige Planung NGF m/2 Baukosten Mio € € m/2 Neue Planung Differenz NGF m/2 Baukosten Mio € € m/2 NGF Baukosten € A-D-Str. 1.078 1,75 1.623 € 871,51 1,491 1.710 - 207 -259.000 Pariser Str. 1.002 1,59 1.586 € 870,3 1,501 1.724 -131 - 89.000 Erfurter Str. 739 1,77 2.395 € - - - - - Stand des Teilnahmewettbewerbes und weiterer Zeitplan Von insgesamt 34 Unternehmen wurden die Unterlagen für den Teilnehmerwettbewerb angefordert. Bis zum Einsendeschluss am 24.09.2012/ 12.00 h sind 8 Bewerberunterlagen eingegangen. Durch die infolge des Ratbeschlusses vom 25.09.2012 erforderlich gewordene Neuplanung ist – worauf die Verwaltung bereits in der Ratssitzung hingewiesen hat – nicht davon auszugehen, dass die beiden Kindertagestätten bis zum 01.08.2013 in Betrieb genommen werden können. Um eine möglichst zügige Realisierung der Maßnahmen zu gewährleisten ist für das Treffen der Vergabeentscheidung gegebenenfalls die Anberaumung einer Sondersitzung des Hauptund Finanzauschusses im Februar erforderlich.