Daten
Kommune
Pulheim
Größe
159 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
26.10.12, 12:25
Aktualisiert
26.10.12, 12:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
347/2012
Erstellt am:
25.10.2012
Aktenzeichen:
II / 51
Verfasser/in:
Herr Termath
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
30.10.2012
Betreff
Planung Kindertagesstätten Albrecht-Dürer-Straße und Pariser Straße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 347/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der HFA genehmigt die überarbeiteten Entwurfsplanungen für die neuen Kindertagesstätten in der Albrecht-DürerStraße und der Pariser Straße, nimmt die Erläuterungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung
des Verfahrens.
Erläuterungen
In der Sitzung am 25.09.2012 hat der Rat die weitere Entscheidung über die Planungen der neu zu errichtenden Kindertagesstätten in der Albrecht-Dürer-Straße und in der Pariser Straße in die Sitzung des HFA am 30.10.2012 verwiesen
(siehe Vorlage 310/2012 sowie 1. Ergänzung).
Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt
die Räume und Flächen in den Einrichtungen auf das heute nachgewiesene unabdingbare Raumprogramm zu
reduzieren
zu prüfen, inwieweit die Baukosten noch weiter reduziert werden können.
Für die Einrichtung in der Albrecht-Dürer-Straße wurden, wie aus dem beigefügten Plan ersichtlich ist, der Therapieraum, der Werkraum und die als Kinderrestaurant bezeichnete Fläche vor dem Küchenbereich gestrichen. Die Verkehrsflächen wurden, u.a. durch eine engere Auslegung des Hauptflures von bisher 3,50 m auf 2,50 m (Gesamtlänge des
Flures 55,69 m), reduziert.
Die bisherige Planung sah eine Nettogrundfläche von 1.078 m/2 vor. Durch die genannten Umplanungen entsteht eine
Reduzierung um 207 m/2 auf 871,5 m/2.
Bei der Einrichtung in der Pariser Straße sah die bisherige Planung eine Nettogrundfläche von 1.002 m/2 vor. Durch
Wegfall des Therapieraumes und eine Reduzierung der Verkehrsflächen wurde eine Minderung um 131 m/2 auf
870,3 m/2 erreicht.
Das Raumprogramm der Einrichtung entspricht somit grundsätzlich den aktuellen Vorgaben des Landesjugendamtes in
den jeweiligen Altersgruppen (siehe Anlage).
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Therapieräume in beiden Einrichtungen vom Landesjugendamt zwar nicht
zwingend für Neubauten vorgeschrieben, allerdings zur therapeutischen Nutzung empfohlen werden. Die therapeutischen Leistungen werden in ca. 50 % der Einzelfälle von Einzeltherapeuten (Logopädie und Ergotherapie), finanziert
durch die Krankenkassen, erbracht. In diesen Fällen ist die Vorhaltung von Therapieräumen erforderlich. Es besteht an
beiden Standorten jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, die beiden Einrichtungen zu einem späteren Zeitpunkt um einen
Therapieraum zu erweitern.
Vorlage Nr.: 347/2012 . Seite 3 / 3
Bisherige Planung
NGF m/2
Baukosten
Mio €
€ m/2
Neue Planung
Differenz
NGF m/2
Baukosten
Mio €
€ m/2
NGF
Baukosten
€
A-D-Str.
1.078
1,75
1.623 €
871,51
1,491
1.710
- 207
-259.000
Pariser
Str.
1.002
1,59
1.586 €
870,3
1,501
1.724
-131
- 89.000
Erfurter
Str.
739
1,77
2.395 €
-
-
-
-
-
Stand des Teilnahmewettbewerbes und weiterer Zeitplan
Von insgesamt 34 Unternehmen wurden die Unterlagen für den Teilnehmerwettbewerb angefordert. Bis zum Einsendeschluss am 24.09.2012/ 12.00 h sind 8 Bewerberunterlagen eingegangen.
Durch die infolge des Ratbeschlusses vom 25.09.2012 erforderlich gewordene Neuplanung ist – worauf die Verwaltung
bereits in der Ratssitzung hingewiesen hat – nicht davon auszugehen, dass die beiden Kindertagestätten bis zum
01.08.2013 in Betrieb genommen werden können. Um eine möglichst zügige Realisierung der Maßnahmen zu gewährleisten ist für das Treffen der Vergabeentscheidung gegebenenfalls die Anberaumung einer Sondersitzung des Hauptund Finanzauschusses im Februar erforderlich.