Daten
Kommune
Pulheim
Größe
187 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
26.10.12, 12:25
Aktualisiert
26.10.12, 12:25
Stichworte
Inhalt der Datei
LVR-Dezernat Jugend
LVR-Landesjugendamt Rheinland
LVR-Fachbereich Kinder und Familie
LVR · Dezernat 4 · 50663 Köln
Datum und Zeichen bitte stets angeben
Stadtverwaltungen
Kreisverwaltungen
-Jugendamtim Bereich des Landschaftsverbandes
Rheinland
01.10.2012
Kommunale Spitzenverbände
42.21
Frau Nieling
Tel
0221 809-4053
Fax
0221 8284-1451
angelika.nieling@lvr.de
Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege
Rundschreiben Nr. 42 / 806 / 2012
Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren;
hier: Gestaltung von Übergangslösungen
Neu strukturierte und designte Raummatrix
Sehr geehrte Damen und Herren,
die auf der Krippenkonferenz zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren im
Ministerium am 30.07.2012 geführten Diskussionen sind durch zahlreiche Medien
und Mitteilungen unterschiedlicher Parteien und Verbände bekannt geworden. Dabei
nimmt jede Berichterstatterin / jeder Berichterstatter einen anderen Fokus ein.
Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Diskussion über Möglichkeiten der Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis zur abschließenden räumlichen
Qualifizierung der Tageseinrichtungen in NRW.
Der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren - verbunden mit dem Rechtsanspruch ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 - stellt viele Kommunen und Träger bei
Erhaltung der qualitativen Standards vor anscheinend unlösbare Aufgaben. Das
LVR-Landesjugendamt wird gemeinsam mit den Jugendämtern, den Trägern und
den Spitzenverbänden Lösungen entwickeln, die auf die jeweilige Tageseinrichtung
für Kinder abgestimmt sind. Dies kann je nach örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Rahmenbedingungen die vorübergehende Erhöhung der Gruppenstärke,
aber auch die Nutzung anderer Räumlichkeiten sein; vielleicht auch ein ganz anderer Lösungsansatz - befristet für einen bestimmten Zeitraum - sein.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder
stehen gerne unterstützend und beratend bei der Entwicklung individueller Überlegungen zur Verfügung, so dass ein Genehmigungsverfahren für Übergangslösungen
40-4000-05.2009
Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der
Telefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an Anregungen@lvr.de
LVR – Landschaftsverband Rheinland
Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2
Pakete: Ottoplatz 2, 50679 Köln
LVR im Internet: www.lvr.de
USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027
Bankverbindung:
Landesbank Hessen-Thüringen, Kto 60 061 (BLZ 300 500 00)
IBAN: DE 84 3005 0000 0000 060061, BIC: WELADEDD
Postbank Niederlassung Köln, Kto 564 501 (BLZ 370 100 50)
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und die dafür notwendigen Maßnahmen zeitlich angemessen durchgeführt werden
kann.
Je frühzeitiger der Beratungsprozess begonnen wird desto eher können individuelle,
auf die Tageseinrichtung bezogene, Maßnahmen mit allen zu beteiligenden Stellen
besprochen und umgesetzt werden.
An dieser Stelle mache ich Sie darauf aufmerksam, dass während der Krippenkonferenz auch auf die mit dem Ministerium für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport sowie dem Landesjugendamt Westfalen-Lippe neu strukturierte und designte
Raummatrix und den Erläuterungen hingewiesen wurde. Diese Raumempfehlungen
sind unter www.lvr.de zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
In Vertretung
Reinhard Elzer
Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen
Diese Empfehlungen sind Beratungs- und Arbeitshilfen für Planer von Kindertageseinrichtungen. Sie enthalten Orientierungswerte, die die Planung beim Bau
und Umbau von Tageseinrichtungen unterstützen. Bei Um- oder Ausbau bestehender Einrichtungen werden die vorhandenen baulichen und räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt, dabei sind abweichende Werte unter Beachtung des Kindeswohls und der Belange der Eltern möglich.
A
B
Gruppenraum
Gruppennebenraum
insgesamt ca. 60 – 70 m²
Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren
3 Jahre bis Einschulung
X
X
ein Raum zur Differenzierung ( z. B. Ruhen, Schlafen, Spielen)
X
auch für mehrere Gruppen möglich
(max. 10 – 12 Kinder)
C
Pflege- und Sanitärbereich – mind. 1 WC und 1 Waschbecken/10 Kinder
(Pflegebereich in Sanitärräume integriert oder als eigener Raum)
Weitere Räume:
Mehrzweckraum, ab 2. Gruppe (ca. 55 m² zgl. Geräteraum)
Weiterer Raum zur Differenzierung empfohlen ab der 2. Gruppe
(zur therapeutischen Nutzung, bei längerer Betreuungszeit und für jüngere Kinder)
Küche ggf. mit Vorratsraum
Räume für Leitung / Personal (s. Arbeitsstättenverordnung)
Eingangsbereich, Flure, Garderoben, Abstellbereich
Wirtschaftsraum (Waschmaschine, Trockner, Putzmittel),
Personal-WC (möglichst behindertengerecht)
X
X
u.a. bei integrativer Betreuung
Außenspielfläche:
Die Planung und Größe richtet sich nach der voraussichtlich betreuten
Kinderzahl und den örtlichen Gegebenheiten. Empfohlen werden ca. 10 –
12 qm pro Kind. Abweichungen - z. B. in innerstädtischen Bereichen - sind
möglich und werden individuell abgesprochen.
Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil dieser Raumempfehlungen.
Stand: 01.09.2012
Erläuterungen zu den Empfehlungen zum Raumprogramm
für Kindertageseinrichtungen
Mit diesen Empfehlungen möchten die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe die baulichen Entscheidungen zur räumlichen Gestaltung der Kindertageseinrichtungen unterstützen, um kindgerechte räumliche Bedingungen zu schaffen. Die Empfehlungen geben eine konzeptionelle Orientierungshilfe - auch vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Veränderungen der Konzeption einer
Einrichtung (z. B. Nutzung ab dem Säuglingsalter, gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne
Behinderung).
Die Raumempfehlungen sind stets im Zusammenhang mit dem pädagogischen Konzept der Einrichtung und dem sich daran orientierenden Raumnutzungskonzept zu sehen. Sie bilden daher keinen
isolierten Maßstab.
Auf die individuellen Bedingungen der jeweiligen Einrichtungen eingehende Handlungsspielräume
werden im Dialog mit allen Beteiligten abgestimmt.
Die besondere Situation von Einrichtungen mit „altem Raumprogramm“ wird bei der Beratung berücksichtigt.
Gute räumliche Bedingungen für Kinder liegen dann vor, wenn z.B.
die Gruppeneinheiten (Gruppenraum, Raum/Räume zur differenzierten Nutzung, Sanitärraum) für alle Kinder barrierefrei erreichbar sind (z. B. Planung eines Aufzugs für Erwachsene
und Kinder mit Behinderung bei mehrstöckigem Neubau),
die Räume ausreichend und natürlich belichtet sind und die Kinder aus den Fenstern schauen
können,
der Sichtschutz zwischen Toiletten und Waschbereich von mindestens 1,80 m den Intimbereich der Kinder berücksichtigt und aus Sicherheitsgründen die Toilettentüren nach außen hin
zu öffnen sind,
für Kinder unter 3 Jahren ausreichend Schlafplätze verfügbar sind.
Das Raumkonzept und das Raumnutzungskonzept sollen sicherstellen, dass die individuellen
Bedürfnisse nach Ruhen und Schlafen, insbesondere von U-3 Kindern, angemessen berücksichtigt werden. Dabei können gruppenübergreifende Lösungen für 10 – 12 Kinder geeignet
sein.
Gute Bedingungen im Außengelände liegen dann vor, wenn z.B.
die Gestaltung und Nutzung des Außengeländes in die pädagogische Gesamtkonzeption eingebunden ist,
bauliche Anlagen und Ausstattungen, Spielplatzgeräte und Spielzeug dem Entwicklungsstand
/ dem Alter der betreuten Kinder entsprechen und ihre Bewegungsfreude unterstützen,
geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten für Außenspielmaterialien (z. B. Außenspielgeräteraum) den Kindern frei zugänglich sind,
das Gelände über genügend Schattenspender verfügt.
Bitte beachten Sie bei Planung und Bau von Kindertageseinrichtungen neben diesen Empfehlungen
die Vorgaben anderer beteiligten Behörden, wie der Bauämter (Baurecht einschl. Brandschutz), der
Gesundheitsämter und des Arbeitsschutzes.
Vorgaben der Unfallkasse NRW zur Verhütung von Unfällen und zum Brandschutz finden Sie unter
www.unfallkasse-nrw.de