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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 347/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
187 kB
Datum
30.10.2012
Erstellt
26.10.12, 12:25
Aktualisiert
26.10.12, 12:25
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LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR · Dezernat 4 · 50663 Köln Datum und Zeichen bitte stets angeben Stadtverwaltungen Kreisverwaltungen -Jugendamtim Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland 01.10.2012 Kommunale Spitzenverbände 42.21 Frau Nieling Tel 0221 809-4053 Fax 0221 8284-1451 angelika.nieling@lvr.de Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Rundschreiben Nr. 42 / 806 / 2012 Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren; hier: Gestaltung von Übergangslösungen Neu strukturierte und designte Raummatrix Sehr geehrte Damen und Herren, die auf der Krippenkonferenz zum Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren im Ministerium am 30.07.2012 geführten Diskussionen sind durch zahlreiche Medien und Mitteilungen unterschiedlicher Parteien und Verbände bekannt geworden. Dabei nimmt jede Berichterstatterin / jeder Berichterstatter einen anderen Fokus ein. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt war die Diskussion über Möglichkeiten der Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis zur abschließenden räumlichen Qualifizierung der Tageseinrichtungen in NRW. Der Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren - verbunden mit dem Rechtsanspruch ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 - stellt viele Kommunen und Träger bei Erhaltung der qualitativen Standards vor anscheinend unlösbare Aufgaben. Das LVR-Landesjugendamt wird gemeinsam mit den Jugendämtern, den Trägern und den Spitzenverbänden Lösungen entwickeln, die auf die jeweilige Tageseinrichtung für Kinder abgestimmt sind. Dies kann je nach örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Rahmenbedingungen die vorübergehende Erhöhung der Gruppenstärke, aber auch die Nutzung anderer Räumlichkeiten sein; vielleicht auch ein ganz anderer Lösungsansatz - befristet für einen bestimmten Zeitraum - sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder stehen gerne unterstützend und beratend bei der Entwicklung individueller Überlegungen zur Verfügung, so dass ein Genehmigungsverfahren für Übergangslösungen 40-4000-05.2009 Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an Anregungen@lvr.de LVR – Landschaftsverband Rheinland Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Pakete: Ottoplatz 2, 50679 Köln LVR im Internet: www.lvr.de USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen, Kto 60 061 (BLZ 300 500 00) IBAN: DE 84 3005 0000 0000 060061, BIC: WELADEDD Postbank Niederlassung Köln, Kto 564 501 (BLZ 370 100 50) IBAN: DE 95 3701 0050 0000 564501, BIC: PBNKDEFF370 Seite 2 und die dafür notwendigen Maßnahmen zeitlich angemessen durchgeführt werden kann. Je frühzeitiger der Beratungsprozess begonnen wird desto eher können individuelle, auf die Tageseinrichtung bezogene, Maßnahmen mit allen zu beteiligenden Stellen besprochen und umgesetzt werden. An dieser Stelle mache ich Sie darauf aufmerksam, dass während der Krippenkonferenz auch auf die mit dem Ministerium für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport sowie dem Landesjugendamt Westfalen-Lippe neu strukturierte und designte Raummatrix und den Erläuterungen hingewiesen wurde. Diese Raumempfehlungen sind unter www.lvr.de zu finden. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland In Vertretung Reinhard Elzer Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen Diese Empfehlungen sind Beratungs- und Arbeitshilfen für Planer von Kindertageseinrichtungen. Sie enthalten Orientierungswerte, die die Planung beim Bau und Umbau von Tageseinrichtungen unterstützen. Bei Um- oder Ausbau bestehender Einrichtungen werden die vorhandenen baulichen und räumlichen Gegebenheiten berücksichtigt, dabei sind abweichende Werte unter Beachtung des Kindeswohls und der Belange der Eltern möglich. A B Gruppenraum Gruppennebenraum insgesamt ca. 60 – 70 m² Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren 3 Jahre bis Einschulung X X ein Raum zur Differenzierung ( z. B. Ruhen, Schlafen, Spielen) X auch für mehrere Gruppen möglich (max. 10 – 12 Kinder) C Pflege- und Sanitärbereich – mind. 1 WC und 1 Waschbecken/10 Kinder (Pflegebereich in Sanitärräume integriert oder als eigener Raum) Weitere Räume: Mehrzweckraum, ab 2. Gruppe (ca. 55 m² zgl. Geräteraum) Weiterer Raum zur Differenzierung empfohlen ab der 2. Gruppe (zur therapeutischen Nutzung, bei längerer Betreuungszeit und für jüngere Kinder) Küche ggf. mit Vorratsraum Räume für Leitung / Personal (s. Arbeitsstättenverordnung) Eingangsbereich, Flure, Garderoben, Abstellbereich Wirtschaftsraum (Waschmaschine, Trockner, Putzmittel), Personal-WC (möglichst behindertengerecht) X X u.a. bei integrativer Betreuung Außenspielfläche: Die Planung und Größe richtet sich nach der voraussichtlich betreuten Kinderzahl und den örtlichen Gegebenheiten. Empfohlen werden ca. 10 – 12 qm pro Kind. Abweichungen - z. B. in innerstädtischen Bereichen - sind möglich und werden individuell abgesprochen. Die beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil dieser Raumempfehlungen. Stand: 01.09.2012 Erläuterungen zu den Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen Mit diesen Empfehlungen möchten die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe die baulichen Entscheidungen zur räumlichen Gestaltung der Kindertageseinrichtungen unterstützen, um kindgerechte räumliche Bedingungen zu schaffen. Die Empfehlungen geben eine konzeptionelle Orientierungshilfe - auch vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Veränderungen der Konzeption einer Einrichtung (z. B. Nutzung ab dem Säuglingsalter, gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung). Die Raumempfehlungen sind stets im Zusammenhang mit dem pädagogischen Konzept der Einrichtung und dem sich daran orientierenden Raumnutzungskonzept zu sehen. Sie bilden daher keinen isolierten Maßstab. Auf die individuellen Bedingungen der jeweiligen Einrichtungen eingehende Handlungsspielräume werden im Dialog mit allen Beteiligten abgestimmt. Die besondere Situation von Einrichtungen mit „altem Raumprogramm“ wird bei der Beratung berücksichtigt. Gute räumliche Bedingungen für Kinder liegen dann vor, wenn z.B. die Gruppeneinheiten (Gruppenraum, Raum/Räume zur differenzierten Nutzung, Sanitärraum) für alle Kinder barrierefrei erreichbar sind (z. B. Planung eines Aufzugs für Erwachsene und Kinder mit Behinderung bei mehrstöckigem Neubau), die Räume ausreichend und natürlich belichtet sind und die Kinder aus den Fenstern schauen können, der Sichtschutz zwischen Toiletten und Waschbereich von mindestens 1,80 m den Intimbereich der Kinder berücksichtigt und aus Sicherheitsgründen die Toilettentüren nach außen hin zu öffnen sind, für Kinder unter 3 Jahren ausreichend Schlafplätze verfügbar sind. Das Raumkonzept und das Raumnutzungskonzept sollen sicherstellen, dass die individuellen Bedürfnisse nach Ruhen und Schlafen, insbesondere von U-3 Kindern, angemessen berücksichtigt werden. Dabei können gruppenübergreifende Lösungen für 10 – 12 Kinder geeignet sein. Gute Bedingungen im Außengelände liegen dann vor, wenn z.B. die Gestaltung und Nutzung des Außengeländes in die pädagogische Gesamtkonzeption eingebunden ist, bauliche Anlagen und Ausstattungen, Spielplatzgeräte und Spielzeug dem Entwicklungsstand / dem Alter der betreuten Kinder entsprechen und ihre Bewegungsfreude unterstützen, geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten für Außenspielmaterialien (z. B. Außenspielgeräteraum) den Kindern frei zugänglich sind, das Gelände über genügend Schattenspender verfügt. Bitte beachten Sie bei Planung und Bau von Kindertageseinrichtungen neben diesen Empfehlungen die Vorgaben anderer beteiligten Behörden, wie der Bauämter (Baurecht einschl. Brandschutz), der Gesundheitsämter und des Arbeitsschutzes. Vorgaben der Unfallkasse NRW zur Verhütung von Unfällen und zum Brandschutz finden Sie unter www.unfallkasse-nrw.de