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Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
183 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
22.10.12, 19:16
Aktualisiert
22.10.12, 19:16
Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2013) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2013) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2013) Beschlussvorlage (Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2013)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 290/2012 Erstellt am: 04.10.2012 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 30.10.2012 Rat X 06.11.2012 Betreff Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren 2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 111.890 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2013 2014 ff* 111.890 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den städtischen Eigenanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 130101 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2012 ergibt sich ein Mehrbedarf von 4.760 €. * Eine Aussage für die Jahre ab 2014 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 290/2012 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2013 und die für das Jahr 2013 nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Gebührensätze für den Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl- und Reihengrabstätten sowie anonymen Grabstätten - Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle 1.421,00 € - Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle 71,05 € - Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle 1.240,00 € - Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle 62,00 € - Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren 490,00 € - Reihengrab, Personen ab 6 Jahren 1.217,00 € - Urnenreihengrab 1.094,00 € - Anonymes Urnengrab 1.216,00 € - Pflegegrab Sarg 2.473,00 € - Pflegegrab Urne 2.020,00 € Gebührensätze für Grabanfertigung und Bestattung - Kinder bis zu 5 Jahren - Personen ab 6 Jahren - Urnenbeisetzung - Anonyme Urnenbeisetzung - Tiefbestattung - Tieferlegung ohne Beisetzung - Tieferlegung mit Beisetzung - Ausgrabung Sarg - Ausgrabung Urne - Wiederbeisetzung Sarg - Wiederbeisetzung Urne Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen - Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier - Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier - Aufbewahrung einer Leiche - Aufbewahrung Urne / Kindersarg 376,90 € 837,60 € 335,10 € 335,10 € 1.256,40 € 1.507,60 € 2.093,90 € 1.507,60 € 335,10 € 670,10 € 251,30 € 59,60 € 412,40 € 206,20 € 123,70 € 61,90 € Genehmigungsgebühren - Genehmigung von stehenden Grabmälern - Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je - ein liegendes Denkmal 72,60 € 43,50 € Vorlage Nr.: 290/2012 . Seite 3 / 4 - eine Grabeinfassung - eine Teilabdeckung - eine Ganzabdeckung - Zulassung von Gewerbetreibenden - Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 43,50 € 43,50 € 43,50 € 43,50 € 29,00 € Erläuterungen 2012 / € Nutzungsrechte Wahlgrab 20 Jahre Änderung 2013 / € 1.314,00 8,1% 1.421,00 65,70 8,1% 71,05 Urnenwahlgrab 20 Jahre Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr 1.150,00 57,50 7,8% 7,8% 1.240,00 62,00 Reihengrab Kinder Reihengrab Urnenreihengrab Anonyme Urnengrabstätte Pflegegrab Sarg Pflegegrab Urne Grabanfertigung / Bestattung 460,00 1.126,00 1.016,00 1.130,00 2.294,00 1.877,00 6,5% 8,1% 7,7% 7,6% 7,8% 7,6% 490,00 1.217,00 1.094,00 1.216,00 2.473,00 2.020,00 343,30 762,80 9,8% 9,8% 376,90 837,60 Urnenbeisetzung Anonyme Urnenbeisetzung Tiefbestattung Tieferlegung ohne Beisetzung Tieferlegung mit Beisetzung 305,10 305,10 1.114,10 1.372,90 1.906,80 9,8% 9,8% 9,8% 9,8% 9,8% 335,10 335,10 1.256,40 1.507,60 2.093,90 Ausgrabung Sarg Ausgrabung Urne Wiederbeisetzung Sarg Wiederbeisetzung Urne 1.372,90 305,10 610,20 228,90 9,8% 9,8% 9,8% 9,8% 1.507,60 335,10 670,10 251,30 41,20 44,66% 59,60 396,50 198,30 119,00 59,50 4,01% 3,98% 3,98% 4,03% 412,40 206,20 123,70 61,90 Denkmal stehend 61,10 18,82% 72,60 Genehmigung sonstiger Grabgestaltung Zulassung von Gewerbetreibenden 36,60 36,60 18,85% 18,85% 43,50 43,50 Ausstellung Zufahrtberechtigung 24,40 18,85% 29,00 Verlängerung Wahlgrab pro Jahr Kinder bis 5 Jahre Personen über 5 Jahre Gestellung eines Trägers Benutzung der Trauerhallen Aufbahrung Aufbahrung Sinnersdorf, alt Aufbewahrung Leichnam Aufbewahrung Urne Genehmigungsgebühren Vorlage Nr.: 290/2012 . Seite 4 / 4 Die Gebührensätze müssen insgesamt erhöht werden, da einer Kostensteigerung von rund 3% teils geringere Fallzahlen und ein anhaltender Trend zur Wahl günstigerer Bestattungsarten (Urnenbestattungen mit geringerer Inanspruchnahme der städtischen Trauerhallen und geringerer Trägergestellung) gegenüber stehen. Die bereinigten Kosten nach Abzug der Nebenerträge liegen mit 1.037.629 € um 25.474 € (2,52%) über den gebührenrelevanten Kosten in der Kalkulation für das Jahr 2012 (s. Seiten 1 und 2). Dies liegt im Wesentlichen an höherem Kostenersatz an den Bauhof für die Friedhofspflege und den Winterdienst, gestiegenen Personalkosten und zusätzlichen kalkulatorischen Zinskosten aufgrund Sanierung von Friedhofswegen, Erschließungsbeitragskosten Baumweg bezüglich des Friedhofs Blumenstraße sowie Ersatzbeschaffungen von Arbeitsgeräten.