Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
22.10.12, 19:16
Aktualisiert
22.10.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
291/2012
Erstellt am:
04.10.2012
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
30.10.2012
Rat
X
06.11.2012
Betreff
21. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2013
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
111.890 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2013
2014 ff*
111.890 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den städtischen Eigenanteil von 15% der
Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen
2013 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 13.0101 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2012 ergibt sich ein Mehrbedarf von 4.760 €.
* Eine Aussage für die Jahre ab 2013 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der
Folgejahre abhängt.
Vorlage Nr.: 291/2012 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die anliegende 21. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 zum 01.01.2013.
Erläuterungen
Aufgrund der Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Haushaltsjahr 2013 ergibt sich das
Erfordernis, den § 5 - Gebührentarif in der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim zum 01.01.2013 zu ändern.
Vorlage Nr.: 291/2012 . Seite 3 / 4
Anlage VL 291/2012
Stadt Pulheim
- Rhein - Erft - Kreis -
21. Änderung vom _________ der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom
19.12.1984
Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685),
der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S.
712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687), des § 4 des Bestattungsgesetzes vom
17.06.2003 (GV. NRW. S. 313) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim hat der Rat der
Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ________ folgende 21. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 beschlossen:
§ 1 - Änderungen (Fett gedruckt)
§ 5 - Gebührentarif
Gebührensätze für den Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl- und Reihengrabstätten
-
Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle
Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle
Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle
Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren
Reihengrab, Personen ab 6 Jahren
Urnenreihengrab
Anonymes Urnengrab
Pflegegrab Sarg
Pflegegrab Urne
1.421,00 €
71,05 €
1.240,00 €
62,00 €
490,00 €
1.217,00 €
1.094,00 €
1.216,00 €
2.473,00 €
2.020,00 €
Gebührensätze für die Grabanfertigung und Bestattung
-
Kinder bis zu 5 Jahren
Personen ab 6 Jahren
Urnenbeisetzung
Anonyme Urnenbeisetzung
Tiefbestattung
Tieferlegung ohne Beisetzung
Tieferlegung mit Beisetzung
Ausgrabung Sarg
Ausgrabung Urne
Wiederbeisetzung Sarg
376,90 €
837,60 €
335,10 €
335,10 €
1.256,40 €
1.507,60 €
2.093,90 €
1.507,60 €
335,10 €
670,10 €
Vorlage Nr.: 291/2012 . Seite 4 / 4
- Wiederbeisetzung Urne
251,30 €
Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger
Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen
- Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier
- Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier
- Aufbewahrung einer Leiche
- Aufbewahrung Urne / Kindersarg
Genehmigungsgebühren
59,60 €
412,40 €
206,20 €
123,70 €
61,90 €
- Genehmigung von stehenden Grabmälern
- Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je
- ein liegendes Denkmal
- eine Grabeinfassung
- eine Teilabdeckung
- eine Ganzabdeckung
- Zulassung von Gewerbetreibenden
- Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten
72,60 €
43,50 €
43,50 €
43,50 €
43,50 €
43,50 €
29,00 €
§ 2 - Inkrafttreten
Diese 21. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984
tritt zum 01.01.2013 in Kraft.