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Beschlussvorlage (21. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
22.10.12, 19:16
Aktualisiert
22.10.12, 19:16
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Vorlage Nr.: 291/2012 Erstellt am: 04.10.2012 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 30.10.2012 Rat X 06.11.2012 Betreff 21. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2013 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 111.890 € — im Haushalt des laufenden Jahres 0€ — in den Haushalten der folgenden Jahre 2013 2014 ff* 111.890 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Die Mittel für den städtischen Eigenanteil von 15% der Friedhofsunterhaltungskosten zur Finanzierung des öffentlichen Grüns müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2013 bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Produkt 13.0101 Öffentliches Grün und Biotope. Gegenüber dem Jahr 2012 ergibt sich ein Mehrbedarf von 4.760 €. * Eine Aussage für die Jahre ab 2013 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. Vorlage Nr.: 291/2012 . Seite 2 / 4 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die anliegende 21. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 zum 01.01.2013. Erläuterungen Aufgrund der Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Haushaltsjahr 2013 ergibt sich das Erfordernis, den § 5 - Gebührentarif in der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim zum 01.01.2013 zu ändern. Vorlage Nr.: 291/2012 . Seite 3 / 4 Anlage VL 291/2012 Stadt Pulheim - Rhein - Erft - Kreis - 21. Änderung vom _________ der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 687), des § 4 des Bestattungsgesetzes vom 17.06.2003 (GV. NRW. S. 313) und des § 33 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ________ folgende 21. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 beschlossen: § 1 - Änderungen (Fett gedruckt) § 5 - Gebührentarif Gebührensätze für den Erwerb der Nutzungsrechte an Wahl- und Reihengrabstätten - Wahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle Verlängerung Wahlgrab pro Jahr u. Stelle Urnenwahlgrab 20 Jahre, je Grabstelle Verlängerung Urnenwahlgrab pro Jahr u. Stelle Reihengrab, Kinder bis zu 5 Jahren Reihengrab, Personen ab 6 Jahren Urnenreihengrab Anonymes Urnengrab Pflegegrab Sarg Pflegegrab Urne 1.421,00 € 71,05 € 1.240,00 € 62,00 € 490,00 € 1.217,00 € 1.094,00 € 1.216,00 € 2.473,00 € 2.020,00 € Gebührensätze für die Grabanfertigung und Bestattung - Kinder bis zu 5 Jahren Personen ab 6 Jahren Urnenbeisetzung Anonyme Urnenbeisetzung Tiefbestattung Tieferlegung ohne Beisetzung Tieferlegung mit Beisetzung Ausgrabung Sarg Ausgrabung Urne Wiederbeisetzung Sarg 376,90 € 837,60 € 335,10 € 335,10 € 1.256,40 € 1.507,60 € 2.093,90 € 1.507,60 € 335,10 € 670,10 € Vorlage Nr.: 291/2012 . Seite 4 / 4 - Wiederbeisetzung Urne 251,30 € Gebührensatz für die Trägergestellung je Träger Gebührensätze für die Benutzung der Friedhofshallen - Aufbahrung einer Leiche / Trauerfeier - Aufbahrung Sinnersdorf, alt / Trauerfeier - Aufbewahrung einer Leiche - Aufbewahrung Urne / Kindersarg Genehmigungsgebühren 59,60 € 412,40 € 206,20 € 123,70 € 61,90 € - Genehmigung von stehenden Grabmälern - Genehmigung von sonstigen Grabgestaltungen für je - ein liegendes Denkmal - eine Grabeinfassung - eine Teilabdeckung - eine Ganzabdeckung - Zulassung von Gewerbetreibenden - Ausstellung von Zufahrtberechtigungskarten 72,60 € 43,50 € 43,50 € 43,50 € 43,50 € 43,50 € 29,00 € § 2 - Inkrafttreten Diese 21. Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Pulheim vom 19.12.1984 tritt zum 01.01.2013 in Kraft.