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Beschlussvorlage (Erhebung von Straßenbaubeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz Nachtragssatzung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 4 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Pulheim hier: Manstedtener Straße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
22.10.12, 19:16
Aktualisiert
22.10.12, 19:16
Beschlussvorlage (Erhebung von Straßenbaubeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz
Nachtragssatzung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 4 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Pulheim
hier: Manstedtener Straße) Beschlussvorlage (Erhebung von Straßenbaubeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz
Nachtragssatzung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 4 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Pulheim
hier: Manstedtener Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 344/2012 Erstellt am: 11.10.2012 Aktenzeichen: IV/601.04.21.6 4 Verfasser/in: Frau Bündgens Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 30.10.2012 Rat X 06.11.2012 Betreff Erhebung von Straßenbaubeiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz Nachtragssatzung gemäß § 6 Absatz 2 Satz 4 der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Pulheim hier: Manstedtener Straße Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 344/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Annahme des folgenden Beschlussentwurfs: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt den Erlass der Nachtragssatzung für die Manstedtener Straße (von Ortseingang aus Richtung Manstedten bis Burgstraße) im Ortsteil Geyen gemäß beigefügter Anlage. Erläuterungen Die Berechnung der Beiträge ergibt sich aus dem Regelwerk der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Pulheim. Maßgeblich ist die Grundstücksfläche, die entsprechend der zulässigen Vollgeschossanzahl zu erhöhen ist. Ist die zulässige Vollgeschossanzahl nicht aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ermitteln, weil dieser nur Angaben über die zulässige Gebäudehöhe enthält, sieht § 6 Absatz 2 Satz 4 der Straßenbaubeitragssatzung vor, dass die Zahl der Vollgeschosse nach Maßgabe einer Nachtragssatzung zu ermitteln ist. Bei der im Bereich der Manstedtener Straße anstehenden Beitragserhebungsmaßnahme für die erfolgte Straßenbeleuchtungserneuerung liegt ein Anwendungsfall für diese Regelung vor. Ein Teil der von dieser Anlage erschlossenen Grundstücke wird von Bebauungsplänen erfasst, die keine von der Straßenbaubeitragssatzung geforderten Festsetzungen enthalten (Vollgeschosszahlen oder Baumassenzahlen). Der Nachtragssatzung kommt somit die Aufgabe zu, für den anstehenden Einzelfall eine Regelung zu schaffen, die eine Umrechnung von Gebäudehöhen in Vollgeschosszahlen ermöglicht. Die hier maßgeblichen Bebauungspläne und das Gebiet wurden vom Stadtplanungsamt auf ihre Typik hin geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass ein Maß von 3,00 m pro Vollgeschoss angemessen ist. Sieht der Bebauungsplan eine zulässige Gebäude-/Traufhöhe von 6,00 m bis 7,20 m vor, entspräche dies in Anwendung der Nachtragsatzung einer Vollgeschosszahl von 2. Dieses Ergebnis ist sachgerecht. Die Satzung ist erforderlich, um die Straßenbaubeiträge erheben zu können. Da die Beitragspflicht mit Beendigung der Maßnahme entstanden ist (2008), ist nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte die Anordnung einer Rückwirkung erforderlich. Die Heranziehung zu einem Straßenbaubeitrag erfolgt nach Inkrafttreten der Nachtragssatzung.