Daten
Kommune
Pulheim
Größe
136 kB
Datum
06.11.2012
Erstellt
16.10.12, 05:05
Aktualisiert
16.10.12, 05:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
329/2012
Erstellt am:
01.10.2012
Aktenzeichen:
II / 40 11 10
Verfasser/in:
Frau Liendgens
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
23.10.2012
Haupt- und Finanzausschuss
X
30.10.2012
Rat
X
06.11.2012
Betreff
Errichtung einer Sekundarschule im Schulzentrum Brauweiler
Pädagogisches Rahmenkonzept
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Verweis auf die Beratungen zum Haushalt 2013
Vorlage Nr.: 329/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfiehlt, der Rat beschließt auf Grundlage
des vorgelegten Pädagogischen Rahmenkonzeptes und der weiteren Hinweise zum Verfahren in den Erläuterungen
1.) den Antrag auf Errichtung einer Sekundarschule im Schulzentrum Brauweiler zu stellen; die weiteren Hinweise zum
Antrag werden zur Kenntnis genommen
2.) die Eltern im Rahmen von dezentralen 5 Informationsveranstaltungen und einer großen im Dr.-Hans-Köster-Saal
zu informieren
3.) das Anmeldeverfahren nach Genehmigung zeitgleich mit den Anmeldungen der sonstigen weiterführenden Schulen
vom 01.02.2013 bis zum 28.02.2013 durchzuführen
4.) die grundsätzliche Festlegung auf drei Züge für die Sekundarschule; in Abhängigkeit der Zahl der Anmeldungen für
die Sekundarschule kann entsprechend der bisherigen Praxis der 3,5-Zügigkeit für die Arthur-Koepchen-Realschule
im Schuljahr 2013/2014 ein vierter Zug gebildet werden
5.) für die Hauptschule und die Arthur-Koepchen-Realschule ein Anmeldeverfahren vom 01.03.2013 bis zum
15.03.2013 durchzuführen, wenn die erforderliche Zahl der 75 Anmeldungen für die Sekundarschule nicht erreicht
werden sollte.
6.) im Rahmen der Haushaltsberatungen das Raumprogramm im Finanzplan zu berücksichtigen.
Erläuterungen
Im Rahmen des vom Rat beschlossenen Verfahrens zur Errichtung einer Sekundarschule im Schulzentrum Brauweiler
und den Empfehlungen des Bildungsbeirates unter der Leitung von Prof. Dr. Burckhart gründete sich zur Erstellung des
Pädagogischen Rahmenkonzeptes für diese Schule (Anlage 1) eine Arbeitsgruppe, über deren Zusammensetzung insbesondere in der Stadtschulleiterkonferenz beraten worden war (S. 19 Anlage 1). Geleitet und moderiert wurde diese
zunächst durch Herrn Patt vom Schulentwicklungsbüro Schulhorizonte.
Wie von Rat und Bildungsbeirat empfohlen, hat die Arbeitsgruppe im Rahmenkonzept die integrierte Organisationsform
abgebildet. Bei der integrierten Form lernen die Schüler/innen nach Klasse 7 weiterhin gemeinsam, anstatt sie ab Klasse
7 in verschiedene Bildungsgänge aufzuteilen. Über das Maß an äußerer und/oder innerer Differenzierung zu beschließen bleibt letztlich der Schulkonferenz der zu gründenden Sekundarschule vorbehalten. Im Laufe der ersten Schuljahre
ist zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine äußere Differenzierung stattfinden soll oder ob konsequent vollintegriert – also ohne jede äußere, sondern nur mit Binnendifferenzierung - unterrichtet werden soll. So sind dann auch die
Eltern, deren Kinder es betreffen wird, als Teil der Schulkonferenz in diese Entscheidung einbezogen.
Bei allen Aspekten der pädagogischen Ausrichtung und Inhalte wurden die Empfehlungen hinsichtlich
Längerem Gemeinsamen Lernen, Ganztag und Inklusion berücksichtigt und beschrieben. Sämtliche Aspekte des Pädagogischen Konzeptes können zunächst nur ein grobes, aber richtungsweisendes Bild der neuen Schule zeichnen.
Die Steuerungsgruppe der künftigen Schule wird auf dieser Grundlage das eigentliche, dann ausführlichere Pädagogische Konzept als Teil des Schulprogramms verfassen.
Bestandteil des Rahmenkonzeptes ist auch das Raumprogramm. Entwickelt wurde dies insbesondere von den Schulleitungen des Abteigymnasiums und der Arthur-Koepchen-Realschule. In Anlage 3 ist dieses Raumprogramm in seiner
ausführlichen Fassung mit Bezeichnung aller Räume dargestellt. Für das Rahmenkonzept, das zum einen im Rahmen
des Antrages der Bezirksregierung / dem Ministerium wie auch den Eltern zur Information dient, wurde eine Kurzversion
ausgeführt, die zwar alle Inhalte darstellt, jedoch die Raumbezeichnungen weglässt, die für Dritte nicht informativ, sondern nur verwirrend sein können.
Vorlage Nr.: 329/2012 . Seite 3 / 3
Die erforderliche Kooperation mit einer Oberstufe ist durch die Kooperationsvereinbarung, die mit dem Abteigymnasium
geschlossen werden soll, ebenfalls Teil des vorliegenden Rahmenkonzeptes.
Um alle Eltern, die in Kürze vor der Entscheidung stehen, eine weiterführende Schule für ihre Kinder zu wählen, über
das Konzept der Schule zu informieren, sollen - analog zu den Informationsveranstaltungen vor der Elternbefragung im
Frühjahr - wieder fünf dezentrale und eine große Informationsveranstaltung stattfinden. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden zur großen Veranstaltung insgesamt und zu den kleineren so weit als möglich zur Verfügung stehen.
Zudem sollen die Kollegien der Grundschulen ausführlich informiert werden, damit die Lehrkräfte dies bei der Beratung
der Eltern zur Schulformwahl berücksichtigen können. Die Verwaltung zieht auch die Erstellung einer Informationsbroschüre auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes in Betracht.
Die Einverständniserklärungen der Nachbarkommunen, die ebenfalls Voraussetzung für die Beantragung bei der Bezirksregierung ist, liegen der Verwaltung vor. Zudem konnten mit den Städten Köln, Frechen und Bergheim, die traditionell zum Einzugsbereich der Schulen am Standort Brauweiler gehören, Beschulungsvereinbarungen (Anlage 5) abgeschlossen werden. Diese besagen, dass die Städte einverstanden sind mit der Aufnahme der auswärtigen Schüler/innen
– spiegeln also die jahrelange Praxis wider. Durch diese Beschulungsvereinbarungen dürfen allerdings die auswärtigen
Schülerinnen und Schüler für das Erreichen der Mindestanmelderzahl von 75 Kindern mitgezählt werden.
Aufgrund der Elternbedarfsabfrage und den zahlreichen Nachfragen aus der Bevölkerung zum Stand des Verfahrens,
die sowohl in den Schulen wie auch der Verwaltung eingegangen sind, rechnet die Verwaltung damit, dass schon aus
Pulheim 75 Anmeldungen erreicht werden dürften. Sollten bei einer vorgegebenen Dreizügigkeit allerdings mehr als 90
Anmeldungen erfolgen, könnte die Situation entstehen, dass Pulheimer Kinder abgelehnt werden müssten, weil die
Schulleitung beim Aufnahmeverfahren nicht das Kriterium des Wohnortes priorisieren darf. Deshalb empfehlen Bildungsbeirat und Verwaltung, für das Schuljahr 2013/2014 in diesem Fall einen vierten Zug zu genehmigen.
Die Arbeitsgruppe stellte das Pädagogische Konzept und die weiteren Hinweise zum Verfahren in der Sitzung des Bildungsbeirates am 02.10.2012 in Gänze und im Rahmen einer PowerPoint Präsentation (Anlage 2) vor. Da es den von
dort gegebenen Empfehlungen im Rahmen des Gesamtkonzeptes zur Entwicklung der Pulheimer Schullandschaft entspricht, empfiehlt die Verwaltung wie vorgeschlagen zu beschließen. Auf das Protokoll (s. Anlage 6) und das dort die
Konzeption empfehlende Beratungsergebnis des Bildungsbeirates wird verwiesen.
In Anlage 4 ist der aktuelle Zeitplan abgebildet.
Die Verwaltung schlägt weiter vor, bereits nach Beschlussfassung des Fachausschusses der Bezirksregierung die Antragsunterlagen zuzusenden und den Ratbeschluss nach dem 06.11.2012 nachzureichen. Die Bezirksregierung begrüßt
dieses Verfahren, weil es ihr mehr Zeit für die Prüfung der Unterlagen vor Weiterleitung an das Ministerium einräumt.