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Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
17.09.12, 19:10
Aktualisiert
17.09.12, 19:10
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung) Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 299/2012 Erstellt am: 03.09.2012 Aktenzeichen: III / 20 / 200 Verfasser/in: Frau Krämer Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat nö. Sitzung X Termin 25.09.2012 Betreff Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) Aufwand 503.220,32 € Ausz. 1.317.481,95 € — im Haushalt des laufenden Jahres Aufwand 503.220,32 € Ausz. 1.317.481,95 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Dem oben dargestellten Finanzierungsbedarf in 2012 stehen Einsparungen im Jahr 2011 gegenüber. Beschlussvorschlag Vorlage Nr.: 299/2012 . Seite 2 / 2 Der Rat der Stadt Pulheim nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO zur Kenntnis. Erläuterungen Bereits mit Vorlage Nr. 88/2010, Rat 16.03.2010 wurde darauf hingewiesen, dass mit dem Haushaltsjahr 2011 das Volumen der Ermächtigungsübertragungen reduziert werden soll, indem die nicht verwendeten Ermächtigungen aus dem vorangegangenen Haushaltsjahr von den Fachämtern prognostiziert und als Wiederholungsveranschlagungen in die Haushaltsberatungen zum folgenden Haushalt einfließen sollen. Dieses Ziel wurde entsprechend umgesetzt. Allerdings gibt es zu diesem Vorgehen folgende Ausnahmen: 1. Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen müssen gemäß § 22 Abs. 3 GemHVO in das folgende Haushaltsjahr bis zur Erfüllung des Zwecks als Aufwands- oder Auszahlungsermächtigung übertragen werden. 2. Restmittel, die bei den Wiederholungsveranschlagungen keine Berücksichtigung fanden und gem. § 22 Abs. 1 und 2 GemHVO übertragen werden müssen. Veränderungen im konsumtiven Bereich konsumtive Aufwandsermächtigungen gemäß beschlossenem Ergebnisplan 2012 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2012 für konsumtive Aufwendungen 124.210.705,00 € 454.253,50 € 48.966,82 € 124.713.925,32 € konsumtive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2012 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2012 für konsumtive Auszahlungen 111.776.317,00 € 415.591,02 € 652.063,28 € 112.843.971,30 € Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage I. Veränderungen im investiven Bereich investive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2012 zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung) zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 2 GemHVO ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2012 für investive Auszahlungen 46.669.895,00 € 239.357,65 € 10.470,00 € 46.919.722,65 € Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage II. Fazit: Das Defizit aus dem Ergebnisplan 2012 in Höhe von 4.083.135 € erhöht sich um 503.220,32 € auf 4.586.355,32 €. In gleicher Höhe ergeben sich Einsparungen im Jahre 2011. Gleiches gilt für die liquiden Mittel im Finanzplan 2012.