Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
17.09.12, 19:10
Aktualisiert
17.09.12, 19:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
299/2012
Erstellt am:
03.09.2012
Aktenzeichen:
III / 20 / 200
Verfasser/in:
Frau Krämer
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
25.09.2012
Betreff
Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
Aufwand 503.220,32 €
Ausz. 1.317.481,95 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
Aufwand 503.220,32 €
Ausz. 1.317.481,95 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Dem oben dargestellten Finanzierungsbedarf in 2012 stehen Einsparungen im Jahr 2011 gegenüber.
Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 299/2012 . Seite 2 / 2
Der Rat der Stadt Pulheim nimmt die Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 GemHVO zur Kenntnis.
Erläuterungen
Bereits mit Vorlage Nr. 88/2010, Rat 16.03.2010 wurde darauf hingewiesen, dass mit dem Haushaltsjahr 2011 das Volumen der Ermächtigungsübertragungen reduziert werden soll, indem die nicht verwendeten Ermächtigungen aus dem
vorangegangenen Haushaltsjahr von den Fachämtern prognostiziert und als Wiederholungsveranschlagungen in die
Haushaltsberatungen zum folgenden Haushalt einfließen sollen. Dieses Ziel wurde entsprechend umgesetzt.
Allerdings gibt es zu diesem Vorgehen folgende Ausnahmen:
1.
Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen müssen gemäß § 22 Abs. 3 GemHVO in das folgende Haushaltsjahr bis zur Erfüllung des Zwecks als Aufwands- oder Auszahlungsermächtigung übertragen werden.
2.
Restmittel, die bei den Wiederholungsveranschlagungen keine Berücksichtigung fanden und gem. § 22 Abs. 1
und 2 GemHVO übertragen werden müssen.
Veränderungen im konsumtiven Bereich
konsumtive Aufwandsermächtigungen gemäß beschlossenem Ergebnisplan 2012
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung)
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2012 für konsumtive Aufwendungen
124.210.705,00 €
454.253,50 €
48.966,82 €
124.713.925,32 €
konsumtive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2012
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung)
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2012 für konsumtive Auszahlungen
111.776.317,00 €
415.591,02 €
652.063,28 €
112.843.971,30 €
Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage I.
Veränderungen im investiven Bereich
investive Auszahlungsermächtigungen gemäß beschlossenem Finanzplan 2012
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO (Zweckbindung)
zzgl. Übertragungen gem. § 22 Abs. 2 GemHVO
ergibt fortgeschriebenen Ansatz 2012 für investive Auszahlungen
46.669.895,00 €
239.357,65 €
10.470,00 €
46.919.722,65 €
Die Verteilung der Gesamtsummen auf die einzelnen Produkte entnehmen Sie bitte Anlage II.
Fazit:
Das Defizit aus dem Ergebnisplan 2012 in Höhe von 4.083.135 € erhöht sich um 503.220,32 € auf 4.586.355,32 €. In
gleicher Höhe ergeben sich Einsparungen im Jahre 2011. Gleiches gilt für die liquiden Mittel im Finanzplan 2012.