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Beschlussvorlage (Anlage I zur Beschlussvorlage 299/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
320 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
17.09.12, 19:10
Aktualisiert
17.09.12, 19:10

Inhalt der Datei

Anlage I HH 2011 / 2012 Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012 Aufwand Produkt Sachkonto Bezeichnung noch verfügbar in 2011 Auszahlung zu übertragen nach 2012 noch verfügbar in 2011 zu übertragen nach 2012 Bemerkungen Produktbereich 01 - Innere Verwaltung Produkt 01 06 01 Bauhof 01/06/01 7483000 Auszahlung von Kautionen für die Ausleihe des Geschirrmobils (Zweckbindung) 0,00 0,00 300,00 0,00 0,00 603.096,26 Bedingt durch die Anmietung des Geschirrmobils über den Jahreswechsel hinaus muss eine Kaution in das Jahr 2012 300,00 übertragen werden, damit eine Rückzahlung möglich ist. Die Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Produkt 01 09 01 Personalmanagement 01/09/01 7071000 Ansparung für künftige Pensionszahlungen Die Mittel für Zuführung in die Rücklage zur Finanzierung künftiger 603.096,26 Pensionslasten (KVR-Fonds) müssen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO in das Jahr 2012 übertragen werden. Produkt 01 12 01 An- und Verkauf 01/12/01 5431020 Sonstiger Geschäftsaufwand 35.651,33 35.651,33 35.651,33 Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.12.2011, Vorlage 517/2011 (n.-ö. Teil) die überplanmäßige Bereitstellung von sonstigem Geschäftsaufwand im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von 35.651,33 Grundstücken zusammen mit der Beauftragung von Gutachten beschlossen. Diese überplanmäßigen Mittel müssen im Rahmen der Übertragung in das Jahr 2012 vorgetragen werden. 43.292,82 Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und 43.292,82 nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Damit eine Rückzahlung möglich ist, muss der Betrag gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2012 vorgetragen werden. Produkt 01 12 02 Zur Verfügungstellung von Grundstücken und Gebäude 01/12/02 7499010 Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Gebäude) (Zweckbindung) 0,00 0,00 Seite 1 von 13 Anlage I HH 2011 / 2012 Aufwand Produkt Sachkonto Bezeichnung noch verfügbar in 2011 Auszahlung zu übertragen nach 2012 noch verfügbar in 2011 zu übertragen nach 2012 Bemerkungen Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung Produkt 02 08 01 Rettungsdienst 02/08/01 5252000 7252000 Weiterleitung der Kreisleitstellengebühr an den Rhein-ErftKreis (Zweckbindung) Hierbei handelt es sich um Kreisleitstellengebühren aus dem Jahr 2011 und Vorjahren, die noch an den Rhein-Erft-Kreis abzuführen 5.263,68 sind. Da die Einzahlungen zweckgebunden sind (§ 22 Abs. 3 GemHVO), muss eine Bereitstellung im Haushaltsjahr 2012 in Form einer Ermächtigungsübertragung erfolgen. 5.815,12 5.815,12 5.263,68 40.452,90 40.452,90 40.452,90 40.452,90 25.000,00 Von den in 2010 vereinnahmten Landeszuschüssen für das Programm "Geld oder Stelle" wurden 5.000 Euro nicht verausgabt, in 10.354,60 2011 wurden 5.354,60 Euro nicht verausgabt. Da die Landeszuschüsse zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Produktbereich 03 - Schulen Produkt 03 01 01 Grundschulen 03/01/01 5312010 7312010 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung) Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen. Produkt 03 02 01 Hauptschulen 03/02/01 5317000 7317000 Geld oder Stelle (Zweckbindung) 25.000,00 10.354,60 Seite 2 von 13 Anlage I HH 2011 / 2012 Aufwand Produkt Sachkonto Bezeichnung noch verfügbar in 2011 Auszahlung zu übertragen nach 2012 noch verfügbar in 2011 zu übertragen nach 2012 Bemerkungen Produktbereich 04 - Kultur Produkt 04 01 01 Kommunale Veranstaltungen 04/01/01 04/01/01 5249040 7249040 5249050 7249050 Kunstausstellungen Sonderausstellungen (Zweckbindung) 11.968,81 11.968,81 11.968,81 Für 2011 waren drei Vorhaben zur Synagoge geplant - eine Überblicksfotoausstellung, ein Symposium, ein Buch (Rückblick auf die Ausstellungen der 2. Dekade Synagogenprojekte). Für das Buch war ein Betrag von ca.12.000 Euro eingeplant und auf dieser Grundlage eine 50% -Förderung bei der Kunststiftung NRW beantragt und in Aussicht gestellt worden. Da das Symposium erst im November realisiert werden konnte, das Buch jedoch Beiträge des 11.968,81 Symposiums enthalten soll, kann das Buch erst gegen Jahresende in Angriff genommen und nicht vor 2012 fertig gestellt werden. (Die für den Haushalt 2012 neu angemeldeten Mittel müssen vollständig für eine neue Synagogenausstellung verwendet werden). Die Förderung der Kunststiftung NRW wurde bereits ins Jahr 2012 übertragen, sie wird jedoch nur gewährt, wenn die Stadt sich mit den gemeldeten Mitteln beteiligt. 4.046,68 1.346,68 4.046,68 In 2011 wurde das Kunstprojekt von Johanna Billing in der Reihe "Stadtbild.Intervention" realisiert (Film, der auf einem im Juni 2011 in Stommeln gedrehten Autostau basiert). Die Filmaufnahmen sind gemacht, die Künstlerin kann die Postproduktion (Schneiden usw.) allerdings erst in 2012 beenden, insofern werden in 2012 noch 1.346,68 Rechnungen für dieses Projekt anfallen. (Auch hier wurde eine Förderung durch das Land/regionale Kulturpolitik gewährt, unter der Voraussetzung, dass die Stadt die in 2011 gemeldeten Mittel tatsächlich auch einbringt.) Die für den Haushalt 2012 neu angemeldeten Mitteln müssen in ein neues Projekt eingebracht werden. Produktbereich 06 - Jugend Produkt 06 01 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 06/01/01 5318010 7318010 Aufwendungen für das Familienzentrum Sinthern (Zweckbindung) 3850,26 3780,26 3.780,26 3.780,26 006.001.001 5318020 7318020 Aufwendungen für Familienzentren freier Träger (Zweckbindung) 5.000,00 5000,00 5.000,00 5.000,00 Seite 3 von 13 Für die Familienzentren werden Landeszuschüsse zweckgebunden gewährt. Die verbleibenden Aufwands- und Auszahlungsmittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. Anlage I HH 2011 / 2012 Aufwand Produkt Sachkonto Bezeichnung noch verfügbar in 2011 Auszahlung zu übertragen nach 2012 noch verfügbar in 2011 zu übertragen nach 2012 Bemerkungen 06/01/01 5318030 7318030 Sprachförderung für Kindergärten freier Träger (Zweckbindung) 4.081,25 4.081,25 4.081,25 06/01/01 5261020 7261020 Honorarkosten für Sprachförderung in städt. KG (Zweckbindung) 4.081,25 Die Stadt Pulheim erhielt in 2011 eine zweckgebundene Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen. Die in 2011 nicht verbrauchten Mittel sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2012 zu übertragen. 6.383,46 5.540,61 5.540,61 5.540,61 12.025,06 11.979,06 11.979,06 Unter Berücksichtigung der Spenden aus den Jahren 2010 und 2011 11.979,06 sind nicht verbrauchte Mittel gem. § 22 Abs. 3 GemHVO wegen ihrer Zweckbindung in 2012 zusätzlich bereit zu stellen. 2.689,08 Es wurden in 2011 insgesamt 3.192,42 Euro zusätzlich gegenüber der Haushaltsveranschlagung erzielt. Die nicht verbrauchten 1.289,08 Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen in Höhe von 1.289,08 Euro sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in 2012 zusätzlich bereit zu stellen. Produkt 06 02 01 Kinder- und Jugendarbeit 06/02/01 5318060 7318060 06/02/01 5339000 7339000 06/02/01 5339030 5431070 Spendenfonds "Cents für Pänz" (Zweckbindung) Jugendpflegerische Aktivitäten (Zweckbindung) Aufwendungen für Einzelfallbetreuung (Bildungs- und Teilhabepaket) 1.289,08 1.289,08 234.942,57 234.942,57 234.942,57 221,55 221,55 221,55 Mit Schreiben des Rhein-Erft-Kreises vom 18.10.2011 erhielt die Stadt Pulheim insgesamt 244.000 Euro, die zweckbestimmt für zusätzliche Aufgaben der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu verwenden sind. 236.000 Euro wurden für 234.942,57 konsumtive Zwecke vereinnahmt, es wurden allerdings in 2011 nur ca. 1.100 Euro für Einzelfallhelfer verausgabt. Die nebenstehenden Restmittel sind nach 2012 gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. Vgl. auch Vorlage Nr. 217/2011, Rat 08.11.2011. Produkt 06 04 01 Soziale Dienste 06/04/01 5318000 7318000 Sonderförderung des LVR für kommunale Initiativen und Netzwerke zur Vermeidung von Kinderarmut (Zweckbindung) Seite 4 von 13 In 2011 wurden gemäß Bescheid des LVR Fördermittel für 221,55 nebenstehenden Zweck gewährt. Gem. § 22 Abs. 3 GemHVO sind die Mittel in das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen. Anlage I HH 2011 / 2012 Aufwand Produkt Sachkonto Bezeichnung noch verfügbar in 2011 Auszahlung zu übertragen nach 2012 noch verfügbar in 2011 zu übertragen nach 2012 Bemerkungen Produkt 06 04 02 Beratung und ambulante Hilfen zur Erziehung (Beratungszentrum) 06/04/02 5318060 7318060 Sonderprojekt Kooperation mit Familienzentren (Zweckbindung) 3.783,02 3.783,02 3.783,02 In 2010 wurde gemäß Bescheid des LVR vom 13.10.2010 eine Projektförderung von 6.000 Euro zweckgebunden gewährt. Da die 3.783,02 Mittel in 2010 und 2011 nicht verausgabt wurden, erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO eine Bereitstellung der Restmittel in Höhe von 3.783,02 Euro in 2012. 13.855,71 Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und 13.855,71 nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Die Bereitstellung in 2012 erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung Produkt 11 02 01 Entwässerung 11/02/01 7499010 Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Kanal) (Zweckbindung) 0,00 0,00 Produktbereich 12 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Produkt 12 01 01 Öffentliche Verkehrsflächen 12/01/01 7483000 Auszahlung von Kautionen für Fahrradboxen Bahnhof Pulheim und Stommeln (Zweckbindung) 12/01/01 7499010 Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Straßen) (Zweckbindung) 0,00 0,00 Seite 5 von 13 1.447,53 1.447,53 Die in 2011 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2012 vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der Boxen bei Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. 3.557,87 3.557,87 Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Die Bereitstellung in 2012 erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Anlage I HH 2011 / 2012 Aufwand Produkt Sachkonto Bezeichnung noch verfügbar in 2011 Auszahlung zu übertragen nach 2012 noch verfügbar in 2011 zu übertragen nach 2012 Bemerkungen Produkt 12 03 01 ÖPNV 12/03/01 7483000 Auszahlung Kaution für Fahrradabstellanlage am Bahnhof Pulheim (Zweckbindung) 13.100,00 Die in 2011 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2012 vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der 13.100,00 Fahrradabstellanlage am Bahnhof Pulheim nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Produktbereich 13 - Natur- und Landschaftspflege Produkt 13 02 01 Friedhöfe 13/02/01 5232000 7232000 Pflege des jüdischen Friedhofs in Stommeln (Zweckbindung) 1.691,32 1.691,32 1.691,32 Da die Landesmittel zweckgebunden für die Pflege des jüdischen 1.691,32 Friedhofs in Stommeln gewährt werden, sind sie gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. 13/02/01 5232010 7232010 Pflege der Kriegsgräber (Zweckbindung) 6.321,74 6.321,74 6.321,74 Da die Mittel zweckgebunden durch den Rhein-Erft-Kreis für die 6.321,74 Pflege der Kriegsgräber gewährt werden, sind sie gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen. 13/02/01 7483000 Auszahlung von Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) (Zweckbindung) 2.540,00 2.540,00 Werden für Umweltschutzmaßnahmen die Kosten erstattet, werden 1.411,00 diese Einnahmen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zweckgebunden übertragen. Die Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) müssen in das Jahr 2012 übertragen werden, damit eine Rückzahlung bei Rückgabe der Schlüssel möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO. Produktbereich 14 - Umweltschutz Produkt 14 01 01 Umweltschutz 14/01/01 5231000 Umweltschutzmaßnahmen nach Kostenerstattung 1.411,00 1.411,00 1.411,00 14/01/01 5791000 Umsetzung des Grünordnungsplans (Neuanlagen) 121.204,77 116.204,77 0,00 14/01/01 5232000 7232000 Neupflanzungen für geschützte Bäume Gesamtsumme 3.284,65 1.384,65 3.284,65 528.424,57 503.220,32 1.088.299,70 Seite 6 von 13 Es handelt sich um Gelder zur Umsetzung von Neuanlagen von 0,00 Ausgleichsflächen (GOP), die zweckgebunden vereinnahmt wurden. Die Auszahlungsmittel werden investiv verbucht. Um den Baumbestand aufrecht zu erhalten, werden bei erforderlichen Fällungen Ausgleichsabgaben nach der Baumsatzung erhoben. Die 1.384,65 erhaltenen Abgaben sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zweckgebunden zu übertragen. 1.067.654,30 Übersicht über die Haushaltsvermerke gem. § 22 Abs. 3 GemHVO Aufgrund ihrer Zweckbindung dürfen Erträge und Einzahlungen der nachstehenden Konten gem. § 22 Abs. 3 GemHVO nur für die gegenübergestellten Aufwendungen und Auszahlungen verwendet werden: Produkt Sachkonto Ertrag/Einzahlung Bezeichnung Produkt Aufwand/Auszahlung Bezeichnung Sachkonto 001 012 001 10000 6563000 Einzahlungen aus Kautionen, zwg. 001.012.001.7483000 001 012 002 10000 6563000 Einzahlungen aus Mietkautionen, zwg. 001.012.001.7483000 001 012 002 10000 7483000 Auszahlung von Mietkautionen 001 012 002 10000 6592000 Einz. Sicherheitsleistungen zwg. m. 001.012.002.7499010 001 012 002 10000 7499010 Auszahlung Sicherheitsleistungzwg. m. 001.012.002.6592000 002 008 001 10000 4321020 Leitstellengebühr Rettungsdienst, zwg. 002.008.001.5252000 002 008 001 10000 5252000 Weiterleitung der Leitstellengebühr an den Rhein-Erft-Kreis (Rettungsdienst) 002 008 001 10000 6321020 Leitstellengebühr Rettungsdienst, zwg. 002.008.001.7252000 002 008 001 10000 7252000 Weiterleitung der Leitstellengebühr an den Rhein-Erft-Kreis (Rettungsdienst) 003 001 001 10000 4141000 Landeszuweisung für Lehrerfortbildung ZWB 003.001.001 10000.5412000 003 001 001 10000 5412000 Lehrerfortbilgung 003 001 001 003 001 001 003 001 001 001 012 001 10000 7483000 Auszahlung von Kautionen 10000 4141010 Landeszuweisung Betreuung vor und nach dem Unterricht ZWB 003.001.001 10000.5312000 003 001 001 10000 5312000 Betreuung vor und nach dem Unterricht 10000 4141012 Landeszuweisung Qualitätszirkel Offene Ganztagsgrundschulen ZWB 003.001.001 10000.5312011 003 001 001 10000 5312011 Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen 10000 4141020 Landeszuweisung Offene Ganztagsschulen im Primarbereich ZWB 003.001.001 10000.5312010 10000 5312010 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich 003 001 001 Produkt 003 001 001 003 001 001 003 001 001 003 001 001 003 001 001 003 001 001 Ertrag/Einzahlung Bezeichnung Landeszuweisung "Kein Kind ohne Mahlzeit", zwb. 10000 4141030 003.001.001.10000.5317000 Sachkonto Produkt Aufwand/Auszahlung Bezeichnung Sachkonto 003 001 001 10000 5317000 Zuschuss "Kein Kind ohne Mahlzeit" 10000 6141010 Landeszuweisung für Lehrerfortbildung ZWB 003.001.001 7412000 003 001 001 Landeszuweisung Betreuung vor und nach dem Unterricht ZWB 003.001.001.10000.7312000 003 001 001 10000 7312000 Betreuung vor und nach dem Unterricht 10000 6141012 Landeszuweisung Qualitätszirkel Offene Ganztagsgrundschulen ZWB 003.001.001 10000.7312011 003 001 001 10000 7312011 Qualitätszirkel Offene Ganztagsschulen 10000 6141020 Landeszuweisung Offene Ganztagsschulen im Primarbereich ZWB 003.001.001 10000.7312010 003 001 001 10000 7312010 Offene Ganztagsschulen im Primarbereich 10000 6141030 Landeszuweisung "Kein Kind ohne Mahlzeit", zwb. 003.001.001.10000.7317000 003 001 001 10000 7317000 Zuschuss "Kein Kind ohne Mahlzeit" 10000 6141000 10000 7412000 Lehrerfortbildung 003 002 001 10000 4141000 Landeszuweisung für Lehrerfortbildung ZWB 003.002.001 10000.5412000 003 002 001 10000 5412000 Lehrerfortbildung 003 002 001 10000 4141010 Landeszuweisung Geld oder Stelle, ZWB 003.002.001 10000 5317000 003 002 001 10000 5317000 Geld oder Stelle 003 002 001 10000 6141000 Landeszuweisung für Lehrerfortbildung ZWB 003.002.001 10000.7412000 003 002 001 10000 7412000 Lehrerfortbildung 003 002 001 10000 6141010 Landeszuweisung Geld oder Stelle, ZWB 003.002.001 10000 7317000 003 002 001 10000 7317000 Geld oder Stelle Produkt Sachkonto Ertrag/Einzahlung Bezeichnung Produkt Aufwand/Auszahlung Bezeichnung Sachkonto 003 003 001 10000 4141000 Landeszuweisung für Lehrerfortbildung ZWB 003.003.001 10000.5412000 003 003 001 10000 5412000 Lehrerfortbildung 003 003 001 10000 6141000 Landeszuweisung für Lehrerfortbildung ZWB 003.003.001 10000.6412000 003 003 001 10000 7412000 Lehrerfortbildung 003 003 001 10000 4141010 Landeszuweisung Geld oder Stelle für Realschule Pulheim 003 003 001 10000 5318000 Geld oder Stelle 003 003 001 10000 6141010 Landeszuweisung Geld oder Stelle für Realschule Pulheim 003 003 001 10000 7318000 Geld oder Stelle 003 003 001 10000 4141020 Landeszuweisung Geld oder Stelle für Realschule Brauweiler 003 003 001 10000 5318010 Geld oder Stelle 003 001 001 10000 6141020 Landeszuweisung Geld oder Stelle für Realschule Brauweiler 003 003 001 10000 7318010 Geld oder Stelle 003 004 001 10000 4141000 Landeszuweisung für Lehrerfortbildung ZWB 003.004.001 10000.5412000 003 004 001 10000 5412000 Lehrerfortbildung 003 004 001 10000 6141000 Landeszuweisung für Lehrerfortbildung ZWB 003.004.001 10000.6412000 003 004 001 10000 7412000 Lehrerfortbildung 003 004 001 10000 4141010 Landeszuweisung Geld oder Stelle für Gymnasium Pulheim 003 004 001 10000 5318000 Geld oder Stelle 003 004 001 10000 6141010 Landeszuweisung Geld oder Stelle für Gymnasium Pulheim 003 004 001 10000 7318000 Geld oder Stelle Produkt Sachkonto Ertrag/Einzahlung Bezeichnung Produkt Aufwand/Auszahlung Bezeichnung Sachkonto 003 004 001 10000 4141020 Landeszuweisung Geld oder Stelle für Gymnasium Brauweiler 003 004 001 10000 7318010 Geld oder Stelle 003 004 001 10000 6141020 Landeszuweisung Geld oder Stelle für Gymnasium Brauweiler 003 004 001 10000 5318010 Geld oder Stelle 003 005 001 10000 4141000 Landeszuweisung für Lehrerfortbildung ZWB 003.005.001 10000.5412000 003 005 001 10000 5412000 Lehrerfortbildung 10000 4141010 Landeszuweisung Offene Ganztagsschulen ZWB 003.005.001 10000 5318010 003 005 001 10000 5318010 Offene Ganztagsschulen 003 005 001 003 005 001 10000 4141020 Landeszuweisung Geld oder Stelle ZWB 003.005.001.10000.5318000 003 005 001 10000 5318000 Geld oder Stelle 003 005 001 10000 6141000 Landeszuweisung für Lehrerfortbildung ZWB 003.005.001 10000.7412000 003 005 001 10000 7412000 Lehrerfortbildung 003 005 001 003 005 001 004 001 001 004 001 001 10000 6141010 10000 6141020 10000 4419020 10000 6419020 Landeszuweisung Offene Ganztagsschulen ZWB 003.005.001 10000 7318010 003 005 001 10000 7318010 Offene Ganztagsschulen Landeszuweisung Geld oder Stelle ZWB 003.005.001.10000.7318000 003 005 001 10000 7318000 Geld oder Stelle Spenden - Ausstellungen ZWB 004.001.001 5249040 + 5249050 004 001 001 10000 5249040 Kunstausstellungen 10000 5249050 Sonderausstellungen 10000 7249040 Kunstausstellungen Spenden- Ausstellungen ZWB 004.001.001 7249040 + 7249050 004 001 001 004 001 001 10000 7249050 Sonderausstellungen Produkt 004 001 001 006 001 001 Sachkonto Ertrag/Einzahlung Bezeichnung 10000 4419030 10000 6419030 10000 4141010 10000 6141010 Produkt Spenden, ZWB 004.001.001 5249060 004 001 001 Landeszuweisung für Sprächförderung in Kindertageseinrichtungen, zwg. 006.001.001.5318030/ 5261020 006 001 001 006 001 001 006 001 001 10000 4141020 10000 6141020 Landeszuweisung für Familienzentren, zwg. 006.001.001.10000.5318010/ 5318020 006 001 001 006 001 001 006 001 001 006 001 001 10000 4141030 10000 6141030 Landeszuweisung für Kosten der Tagespflege, ZWB 006.001.001 5334000 10000 4141040 10000 6141040 Landeszuweisung für Investitionskostenzuschüsse (KG freier Träger) für U3-Betreuung, ZWB 006.001.001. 5314020 Aufwand/Auszahlung Bezeichnung Sachkonto 10000 5249060 10000 7249060 Verwendung von Spenden 10000 5318030 10000 7318030 10000 5261020 10000 7261020 Sprachförderung für Kindergärten freier Träger Honorarkosten für Sprachförderung in städt. Kitas 10000 5318010 10000 7318010 10000 5318020 10000 7318020 Aufwendungen für Familienzentrum Sinthern Aufwendungen für Familienzentren freier Träger 006 001 001 10000 5334000 10000 7334000 Aufwendungen für Tagespflege 006 001 001 10000 5314020 10000 7314020 Investitionskostenzuschüsse (KG freier Träger) für U3-Betreuung 006 002 001 10000 4141010 10000 6141010 Zuweisung f. Offene Jugendarbeit a.Mitteln des Landesjugendplans ZWB 006.002.001 10000 5318020 006 002 001 10000 5318020 10000 7318020 Zuschuß z.d.Betriebsk.d.Offenen Jugendarbeit i.Trägerschaft d.Caritasverbandes Erftkr.e.V. 006 002 001 10000 4148000 10000 6148000 Zuweisung für Europäischen Freiwilligendienst ZWB 006.002.001 10000.5258000 006 002 001 10000 5258000 10000 7258000 Europäischer Freiwilligendienst ZWB 006.002.001 10000.4148000 006 002 001 10000 4148010 10000 6148010 Spendenfonds "Cents für Pänz" ZWB 006.002.001 10000.5318060 006 002 001 10000 5318060 10000 7318060 Weiterleitung Spenden "Cents für Pänz" ZWG 006.002.001 10000.4148010 006 002 001 10000 4419000 10000 6419000 Einnahmen Jugendpflegerische Aktivitäten ZWB 006.002.001 10000.5339000 006 002 001 10000 5339000 10000 7339000 Jugendpflegerische Aktivitäten(§ 11 KJHG) Produkt Sachkonto Ertrag/Einzahlung Bezeichnung Produkt Aufwand/Auszahlung Bezeichnung Sachkonto 006 004 001 10000 4141010 10000 6141010 Sonderförderung LVR für kommunale Initiativen und Netzwerke zur Vermeidung von Kinderarmut 006 004 001 10000 5318000 10000 7318000 Sonderförderung LVR für kommunale Initiativen und Netzwerke zur Vermeidung von Kinderarmut 006 004 002 10000 4141060 10000 6141060 Landeszuweisung für das Sonderprojekt Kooperation mit Familienzentren 10000 5318060 10000 7318060 Sonderprojekt Kooperation mit Familienzentren 012 001 001 013 002 001 013 002 001 013 002 001 013 002 001 014 001 001 014 001 001 014 001 001 10000 6592000 Einzahlungen aus Sicherheitsleistungen, zwg. m. 012.001.001.7499010 006 004 002 012 001 001 10000 7499010 Auszahlungen aus Sicherheitsleistungen, zwg. m. 012.001.001.6592000 10000 4421000 Erstattung von Kosten für die Pflege des jüdischen Friedhofs in Stommeln, ZWB 013.002.001 10000 5232000 013 002 001 10000 5232000 Pflege des jüdischen Friedhofs in Stommeln 10000 4423000 Erstattung von Kosten für die Pflege der Kriegsgräber, ZWB 013.002.001 10000 5232010 013 002 001 10000 5232010 Pflege der Kriegsgräber 10000 6421000 Erstattung von Kosten für die Pflege des jüdischen Friedhofs in Stommeln, ZWB 013.002.001 10000 7232000 013 002 001 10000 7232000 Pflege des jüdischen Friedhofs in Stommeln 10000 6423000 Erstattung von Kosten für die Pflege der Kriegsgräber, ZWB 013.002.001 10000 7232010 013 002 001 10000 7232010 Pflege der Kriegsgräber 10000 4428000 10000 4428001 10000 6428000 Kostenerstattung für Umweltschutzmaßnahmen ZWB 014.001.001. 10000.5231000 014 001 001 10000 5231000 Umweltschutzmaßnahmen nach Kostenerstattung Ausgleichsabgabe nach der Baumsatzung ZWB 014.001.001.10000.5232000 014 001 001 10000 5232000 Neupflanzungen (für geschützteBäume) Kostenerstattung für Umweltschutzmaßnahmen ZWB 014.001.001.10000.7231000 014 001 001 10000 7231000 Umweltschutzmaßnahmen nach Kostenerstattung -Ü- Ertrag/Einzahlung Bezeichnung Produkt Sachkonto 014 001 001 10000 6428001 Produkt Aufwand/Auszahlung Bezeichnung Sachkonto Ausgleichsabgabe nach der Baumsatzung ZWB 014.001.001.7232000 014 001 001 10000 7232000 Neupflanzungen (für geschützteBäume) -Ü- 014 001 001 10000 6833000 Entgelte für Ausgleichsmaßnahmen (GOP), zwg. 014.001.001.7829000 014 001 001 10000 7829000 Umsetzung des Grünordnungsplanes M 26880020 10000 6817000 Entgelte zum Erwerb von Ausgleichsflächen für den GOP, zwg. M 26880020.10000.7822000 M 26880020 10000 7822000 Erwerb von Ausgleichsflächen für den GOP