Daten
Kommune
Pulheim
Größe
320 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
17.09.12, 19:10
Aktualisiert
17.09.12, 19:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage I
HH 2011 / 2012
Übertragung von konsumtiven Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2012
Aufwand
Produkt
Sachkonto
Bezeichnung
noch verfügbar in
2011
Auszahlung
zu übertragen
nach 2012
noch verfügbar in
2011
zu übertragen
nach 2012
Bemerkungen
Produktbereich 01 - Innere Verwaltung
Produkt 01 06 01 Bauhof
01/06/01
7483000
Auszahlung von Kautionen für die Ausleihe des
Geschirrmobils (Zweckbindung)
0,00
0,00
300,00
0,00
0,00
603.096,26
Bedingt durch die Anmietung des Geschirrmobils über den
Jahreswechsel hinaus muss eine Kaution in das Jahr 2012
300,00
übertragen werden, damit eine Rückzahlung möglich ist. Die
Bereitstellung erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
Produkt 01 09 01 Personalmanagement
01/09/01
7071000
Ansparung für künftige Pensionszahlungen
Die Mittel für Zuführung in die Rücklage zur Finanzierung künftiger
603.096,26 Pensionslasten (KVR-Fonds) müssen gem. § 22 Abs. 1 GemHVO in
das Jahr 2012 übertragen werden.
Produkt 01 12 01 An- und Verkauf
01/12/01
5431020
Sonstiger Geschäftsaufwand
35.651,33
35.651,33
35.651,33
Der Rat hat in seiner Sitzung am 20.12.2011, Vorlage 517/2011 (n.-ö.
Teil) die überplanmäßige Bereitstellung von sonstigem
Geschäftsaufwand im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von
35.651,33
Grundstücken zusammen mit der Beauftragung von Gutachten
beschlossen. Diese überplanmäßigen Mittel müssen im Rahmen der
Übertragung in das Jahr 2012 vorgetragen werden.
43.292,82
Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen
prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und
43.292,82 nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Damit eine
Rückzahlung möglich ist, muss der Betrag gem. § 22 Abs. 3 GemHVO
in das Jahr 2012 vorgetragen werden.
Produkt 01 12 02 Zur Verfügungstellung von Grundstücken und Gebäude
01/12/02
7499010
Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Gebäude)
(Zweckbindung)
0,00
0,00
Seite 1 von 13
Anlage I
HH 2011 / 2012
Aufwand
Produkt
Sachkonto
Bezeichnung
noch verfügbar in
2011
Auszahlung
zu übertragen
nach 2012
noch verfügbar in
2011
zu übertragen
nach 2012
Bemerkungen
Produktbereich 02 - Sicherheit und Ordnung
Produkt 02 08 01 Rettungsdienst
02/08/01
5252000
7252000
Weiterleitung der Kreisleitstellengebühr an den Rhein-ErftKreis (Zweckbindung)
Hierbei handelt es sich um Kreisleitstellengebühren aus dem Jahr
2011 und Vorjahren, die noch an den Rhein-Erft-Kreis abzuführen
5.263,68 sind. Da die Einzahlungen zweckgebunden sind (§ 22 Abs. 3
GemHVO), muss eine Bereitstellung im Haushaltsjahr 2012 in Form
einer Ermächtigungsübertragung erfolgen.
5.815,12
5.815,12
5.263,68
40.452,90
40.452,90
40.452,90
40.452,90
25.000,00
Von den in 2010 vereinnahmten Landeszuschüssen für das
Programm "Geld oder Stelle" wurden 5.000 Euro nicht verausgabt, in
10.354,60 2011 wurden 5.354,60 Euro nicht verausgabt. Da die
Landeszuschüsse zweckgebunden sind, ist eine Übertragung gem. §
22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
Produktbereich 03 - Schulen
Produkt 03 01 01 Grundschulen
03/01/01
5312010
7312010
Offene Ganztagsschulen im Primarbereich (Zweckbindung)
Die noch verfügbaren Restmittel sind zweckgebunden. Insofern ist
eine Übertragung gem. § 22 Abs. 3 GemHVO vorzunehmen.
Produkt 03 02 01 Hauptschulen
03/02/01
5317000
7317000
Geld oder Stelle (Zweckbindung)
25.000,00
10.354,60
Seite 2 von 13
Anlage I
HH 2011 / 2012
Aufwand
Produkt
Sachkonto
Bezeichnung
noch verfügbar in
2011
Auszahlung
zu übertragen
nach 2012
noch verfügbar in
2011
zu übertragen
nach 2012
Bemerkungen
Produktbereich 04 - Kultur
Produkt 04 01 01 Kommunale Veranstaltungen
04/01/01
04/01/01
5249040
7249040
5249050
7249050
Kunstausstellungen
Sonderausstellungen (Zweckbindung)
11.968,81
11.968,81
11.968,81
Für 2011 waren drei Vorhaben zur Synagoge geplant - eine
Überblicksfotoausstellung, ein Symposium, ein Buch (Rückblick auf
die Ausstellungen der 2. Dekade Synagogenprojekte). Für das Buch
war ein Betrag von ca.12.000 Euro eingeplant und auf dieser
Grundlage eine 50% -Förderung bei der Kunststiftung NRW beantragt
und in Aussicht gestellt worden. Da das Symposium erst im
November realisiert werden konnte, das Buch jedoch Beiträge des
11.968,81
Symposiums enthalten soll, kann das Buch erst gegen Jahresende in
Angriff genommen und nicht vor 2012 fertig gestellt werden. (Die für
den Haushalt 2012 neu angemeldeten Mittel müssen vollständig für
eine neue Synagogenausstellung verwendet werden). Die Förderung
der Kunststiftung NRW wurde bereits ins Jahr 2012 übertragen, sie
wird jedoch nur gewährt, wenn die Stadt sich mit den gemeldeten
Mitteln beteiligt.
4.046,68
1.346,68
4.046,68
In 2011 wurde das Kunstprojekt von Johanna Billing in der Reihe
"Stadtbild.Intervention" realisiert (Film, der auf einem im Juni 2011 in
Stommeln gedrehten Autostau basiert). Die Filmaufnahmen sind
gemacht, die Künstlerin kann die Postproduktion (Schneiden usw.)
allerdings erst in 2012 beenden, insofern werden in 2012 noch
1.346,68 Rechnungen für dieses Projekt anfallen. (Auch hier wurde eine
Förderung durch das Land/regionale Kulturpolitik gewährt, unter der
Voraussetzung, dass die Stadt die in 2011 gemeldeten Mittel
tatsächlich auch einbringt.) Die für den Haushalt 2012 neu
angemeldeten Mitteln müssen in ein neues Projekt eingebracht
werden.
Produktbereich 06 - Jugend
Produkt 06 01 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung
06/01/01
5318010
7318010
Aufwendungen für das Familienzentrum Sinthern
(Zweckbindung)
3850,26
3780,26
3.780,26
3.780,26
006.001.001
5318020
7318020
Aufwendungen für Familienzentren freier Träger
(Zweckbindung)
5.000,00
5000,00
5.000,00
5.000,00
Seite 3 von 13
Für die Familienzentren werden Landeszuschüsse zweckgebunden
gewährt. Die verbleibenden Aufwands- und Auszahlungsmittel sind
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
Anlage I
HH 2011 / 2012
Aufwand
Produkt
Sachkonto
Bezeichnung
noch verfügbar in
2011
Auszahlung
zu übertragen
nach 2012
noch verfügbar in
2011
zu übertragen
nach 2012
Bemerkungen
06/01/01
5318030
7318030
Sprachförderung für Kindergärten freier Träger
(Zweckbindung)
4.081,25
4.081,25
4.081,25
06/01/01
5261020
7261020
Honorarkosten für Sprachförderung in städt. KG
(Zweckbindung)
4.081,25 Die Stadt Pulheim erhielt in 2011 eine zweckgebundene
Landeszuweisung für die Sprachförderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen. Die in 2011 nicht verbrauchten Mittel sind
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in das Jahr 2012 zu übertragen.
6.383,46
5.540,61
5.540,61
5.540,61
12.025,06
11.979,06
11.979,06
Unter Berücksichtigung der Spenden aus den Jahren 2010 und 2011
11.979,06 sind nicht verbrauchte Mittel gem. § 22 Abs. 3 GemHVO wegen ihrer
Zweckbindung in 2012 zusätzlich bereit zu stellen.
2.689,08
Es wurden in 2011 insgesamt 3.192,42 Euro zusätzlich gegenüber
der Haushaltsveranschlagung erzielt. Die nicht verbrauchten
1.289,08
Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen in Höhe von 1.289,08 Euro sind
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO in 2012 zusätzlich bereit zu stellen.
Produkt 06 02 01 Kinder- und Jugendarbeit
06/02/01
5318060
7318060
06/02/01
5339000
7339000
06/02/01
5339030
5431070
Spendenfonds "Cents für Pänz" (Zweckbindung)
Jugendpflegerische Aktivitäten (Zweckbindung)
Aufwendungen für Einzelfallbetreuung (Bildungs- und
Teilhabepaket)
1.289,08
1.289,08
234.942,57
234.942,57
234.942,57
221,55
221,55
221,55
Mit Schreiben des Rhein-Erft-Kreises vom 18.10.2011 erhielt die Stadt
Pulheim insgesamt 244.000 Euro, die zweckbestimmt für zusätzliche
Aufgaben der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes zu verwenden sind. 236.000 Euro wurden für
234.942,57
konsumtive Zwecke vereinnahmt, es wurden allerdings in 2011 nur
ca. 1.100 Euro für Einzelfallhelfer verausgabt. Die nebenstehenden
Restmittel sind nach 2012 gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zu übertragen.
Vgl. auch Vorlage Nr. 217/2011, Rat 08.11.2011.
Produkt 06 04 01 Soziale Dienste
06/04/01
5318000
7318000
Sonderförderung des LVR für kommunale Initiativen und
Netzwerke zur Vermeidung von Kinderarmut (Zweckbindung)
Seite 4 von 13
In 2011 wurden gemäß Bescheid des LVR Fördermittel für
221,55 nebenstehenden Zweck gewährt. Gem. § 22 Abs. 3 GemHVO sind
die Mittel in das Haushaltsjahr 2012 zu übertragen.
Anlage I
HH 2011 / 2012
Aufwand
Produkt
Sachkonto
Bezeichnung
noch verfügbar in
2011
Auszahlung
zu übertragen
nach 2012
noch verfügbar in
2011
zu übertragen
nach 2012
Bemerkungen
Produkt 06 04 02 Beratung und ambulante Hilfen zur Erziehung (Beratungszentrum)
06/04/02
5318060
7318060
Sonderprojekt Kooperation mit Familienzentren
(Zweckbindung)
3.783,02
3.783,02
3.783,02
In 2010 wurde gemäß Bescheid des LVR vom 13.10.2010 eine
Projektförderung von 6.000 Euro zweckgebunden gewährt. Da die
3.783,02 Mittel in 2010 und 2011 nicht verausgabt wurden, erfolgt gem. § 22
Abs. 3 GemHVO eine Bereitstellung der Restmittel in Höhe von
3.783,02 Euro in 2012.
13.855,71
Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen
prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und
13.855,71
nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Die
Bereitstellung in 2012 erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
Produktbereich 11 - Ver- und Entsorgung
Produkt 11 02 01 Entwässerung
11/02/01
7499010
Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Kanal)
(Zweckbindung)
0,00
0,00
Produktbereich 12 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV
Produkt 12 01 01 Öffentliche Verkehrsflächen
12/01/01
7483000
Auszahlung von Kautionen für Fahrradboxen Bahnhof
Pulheim und Stommeln (Zweckbindung)
12/01/01
7499010
Auszahlung von Sicherheitsleistungen (Straßen)
(Zweckbindung)
0,00
0,00
Seite 5 von 13
1.447,53
1.447,53
Die in 2011 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2012
vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der Boxen
bei Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung
erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
3.557,87
3.557,87
Bei Baumaßnahmen werden bei Gewährleistungsvereinbarungen
prozentuale Teilbeträge von der Schlussrechnung einbehalten und
nach Ablauf der Frist an die Auftragnehmer ausgezahlt. Die
Bereitstellung in 2012 erfolgt gem. § 22 Abs. 3 GemHVO.
Anlage I
HH 2011 / 2012
Aufwand
Produkt
Sachkonto
Bezeichnung
noch verfügbar in
2011
Auszahlung
zu übertragen
nach 2012
noch verfügbar in
2011
zu übertragen
nach 2012
Bemerkungen
Produkt 12 03 01 ÖPNV
12/03/01
7483000
Auszahlung Kaution für Fahrradabstellanlage am Bahnhof
Pulheim (Zweckbindung)
13.100,00
Die in 2011 vorhandenen Kautionen müssen in das Jahr 2012
vorgetragen werden, damit eine Rückzahlung an die Mieter der
13.100,00 Fahrradabstellanlage am Bahnhof Pulheim nach Beendigung des
Mietverhältnisses möglich ist. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt gem.
§ 22 Abs. 3 GemHVO.
Produktbereich 13 - Natur- und Landschaftspflege
Produkt 13 02 01 Friedhöfe
13/02/01
5232000
7232000
Pflege des jüdischen Friedhofs in Stommeln (Zweckbindung)
1.691,32
1.691,32
1.691,32
Da die Landesmittel zweckgebunden für die Pflege des jüdischen
1.691,32 Friedhofs in Stommeln gewährt werden, sind sie gem. § 22 Abs. 3
GemHVO zu übertragen.
13/02/01
5232010
7232010
Pflege der Kriegsgräber (Zweckbindung)
6.321,74
6.321,74
6.321,74
Da die Mittel zweckgebunden durch den Rhein-Erft-Kreis für die
6.321,74 Pflege der Kriegsgräber gewährt werden, sind sie gem. § 22 Abs. 3
GemHVO zu übertragen.
13/02/01
7483000
Auszahlung von Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore)
(Zweckbindung)
2.540,00
2.540,00
Werden für Umweltschutzmaßnahmen die Kosten erstattet, werden
1.411,00 diese Einnahmen gem. § 22 Abs. 3 GemHVO zweckgebunden
übertragen.
Die Kautionen für Schlüsselpfand (Friedhofstore) müssen in das Jahr
2012 übertragen werden, damit eine Rückzahlung bei Rückgabe der
Schlüssel möglich ist. Die Übertragung erfolgt gem. § 22 Abs. 3
GemHVO.
Produktbereich 14 - Umweltschutz
Produkt 14 01 01 Umweltschutz
14/01/01
5231000
Umweltschutzmaßnahmen nach Kostenerstattung
1.411,00
1.411,00
1.411,00
14/01/01
5791000
Umsetzung des Grünordnungsplans (Neuanlagen)
121.204,77
116.204,77
0,00
14/01/01
5232000
7232000
Neupflanzungen für geschützte Bäume
Gesamtsumme
3.284,65
1.384,65
3.284,65
528.424,57
503.220,32
1.088.299,70
Seite 6 von 13
Es handelt sich um Gelder zur Umsetzung von Neuanlagen von
0,00 Ausgleichsflächen (GOP), die zweckgebunden vereinnahmt wurden.
Die Auszahlungsmittel werden investiv verbucht.
Um den Baumbestand aufrecht zu erhalten, werden bei erforderlichen
Fällungen Ausgleichsabgaben nach der Baumsatzung erhoben. Die
1.384,65
erhaltenen Abgaben sind gem. § 22 Abs. 3 GemHVO
zweckgebunden zu übertragen.
1.067.654,30
Übersicht über die Haushaltsvermerke gem. § 22 Abs. 3 GemHVO
Aufgrund ihrer Zweckbindung dürfen Erträge und Einzahlungen der nachstehenden Konten gem. § 22 Abs. 3 GemHVO nur
für die gegenübergestellten Aufwendungen und Auszahlungen verwendet werden:
Produkt
Sachkonto
Ertrag/Einzahlung
Bezeichnung
Produkt
Aufwand/Auszahlung
Bezeichnung
Sachkonto
001 012 001
10000 6563000
Einzahlungen aus Kautionen, zwg.
001.012.001.7483000
001 012 002
10000 6563000
Einzahlungen aus Mietkautionen, zwg.
001.012.001.7483000
001 012 002
10000 7483000
Auszahlung von Mietkautionen
001 012 002
10000 6592000
Einz. Sicherheitsleistungen zwg. m.
001.012.002.7499010
001 012 002
10000 7499010
Auszahlung Sicherheitsleistungzwg.
m. 001.012.002.6592000
002 008 001
10000 4321020
Leitstellengebühr Rettungsdienst, zwg.
002.008.001.5252000
002 008 001
10000 5252000
Weiterleitung der Leitstellengebühr an
den Rhein-Erft-Kreis (Rettungsdienst)
002 008 001
10000 6321020
Leitstellengebühr Rettungsdienst, zwg.
002.008.001.7252000
002 008 001
10000 7252000
Weiterleitung der Leitstellengebühr an
den Rhein-Erft-Kreis (Rettungsdienst)
003 001 001
10000 4141000
Landeszuweisung für Lehrerfortbildung
ZWB 003.001.001 10000.5412000
003 001 001
10000 5412000
Lehrerfortbilgung
003 001 001
003 001 001
003 001 001
001 012 001
10000 7483000
Auszahlung von Kautionen
10000 4141010
Landeszuweisung Betreuung vor und nach
dem Unterricht ZWB 003.001.001
10000.5312000
003 001 001
10000 5312000
Betreuung vor und nach dem
Unterricht
10000 4141012
Landeszuweisung Qualitätszirkel Offene
Ganztagsgrundschulen ZWB 003.001.001
10000.5312011
003 001 001
10000 5312011
Qualitätszirkel Offene
Ganztagsschulen
10000 4141020
Landeszuweisung Offene
Ganztagsschulen im Primarbereich ZWB
003.001.001 10000.5312010
10000 5312010
Offene Ganztagsschulen im
Primarbereich
003 001 001
Produkt
003 001 001
003 001 001
003 001 001
003 001 001
003 001 001
003 001 001
Ertrag/Einzahlung
Bezeichnung
Landeszuweisung "Kein Kind ohne
Mahlzeit", zwb.
10000 4141030
003.001.001.10000.5317000
Sachkonto
Produkt
Aufwand/Auszahlung
Bezeichnung
Sachkonto
003 001 001
10000 5317000
Zuschuss "Kein Kind ohne Mahlzeit"
10000 6141010
Landeszuweisung für Lehrerfortbildung
ZWB 003.001.001 7412000
003 001 001
Landeszuweisung Betreuung vor und nach
dem Unterricht ZWB
003.001.001.10000.7312000
003 001 001
10000 7312000
Betreuung vor und nach dem
Unterricht
10000 6141012
Landeszuweisung Qualitätszirkel Offene
Ganztagsgrundschulen ZWB 003.001.001
10000.7312011
003 001 001
10000 7312011
Qualitätszirkel Offene
Ganztagsschulen
10000 6141020
Landeszuweisung Offene
Ganztagsschulen im Primarbereich ZWB
003.001.001 10000.7312010
003 001 001
10000 7312010
Offene Ganztagsschulen im
Primarbereich
10000 6141030
Landeszuweisung "Kein Kind ohne
Mahlzeit", zwb.
003.001.001.10000.7317000
003 001 001
10000 7317000
Zuschuss "Kein Kind ohne Mahlzeit"
10000 6141000
10000 7412000
Lehrerfortbildung
003 002 001
10000 4141000
Landeszuweisung für Lehrerfortbildung
ZWB 003.002.001 10000.5412000
003 002 001
10000 5412000
Lehrerfortbildung
003 002 001
10000 4141010
Landeszuweisung Geld oder Stelle, ZWB
003.002.001 10000 5317000
003 002 001
10000 5317000
Geld oder Stelle
003 002 001
10000 6141000
Landeszuweisung für Lehrerfortbildung
ZWB 003.002.001 10000.7412000
003 002 001
10000 7412000
Lehrerfortbildung
003 002 001
10000 6141010
Landeszuweisung Geld oder Stelle, ZWB
003.002.001 10000 7317000
003 002 001
10000 7317000
Geld oder Stelle
Produkt
Sachkonto
Ertrag/Einzahlung
Bezeichnung
Produkt
Aufwand/Auszahlung
Bezeichnung
Sachkonto
003 003 001
10000 4141000
Landeszuweisung für Lehrerfortbildung
ZWB 003.003.001 10000.5412000
003 003 001
10000 5412000
Lehrerfortbildung
003 003 001
10000 6141000
Landeszuweisung für Lehrerfortbildung
ZWB 003.003.001 10000.6412000
003 003 001
10000 7412000
Lehrerfortbildung
003 003 001
10000 4141010
Landeszuweisung Geld oder Stelle für
Realschule Pulheim
003 003 001
10000 5318000
Geld oder Stelle
003 003 001
10000 6141010
Landeszuweisung Geld oder Stelle für
Realschule Pulheim
003 003 001
10000 7318000
Geld oder Stelle
003 003 001
10000 4141020
Landeszuweisung Geld oder Stelle für
Realschule Brauweiler
003 003 001
10000 5318010
Geld oder Stelle
003 001 001
10000 6141020
Landeszuweisung Geld oder Stelle für
Realschule Brauweiler
003 003 001
10000 7318010
Geld oder Stelle
003 004 001
10000 4141000
Landeszuweisung für Lehrerfortbildung
ZWB 003.004.001 10000.5412000
003 004 001
10000 5412000
Lehrerfortbildung
003 004 001
10000 6141000
Landeszuweisung für Lehrerfortbildung
ZWB 003.004.001 10000.6412000
003 004 001
10000 7412000
Lehrerfortbildung
003 004 001
10000 4141010
Landeszuweisung Geld oder Stelle für
Gymnasium Pulheim
003 004 001
10000 5318000
Geld oder Stelle
003 004 001
10000 6141010
Landeszuweisung Geld oder Stelle für
Gymnasium Pulheim
003 004 001
10000 7318000
Geld oder Stelle
Produkt
Sachkonto
Ertrag/Einzahlung
Bezeichnung
Produkt
Aufwand/Auszahlung
Bezeichnung
Sachkonto
003 004 001
10000 4141020
Landeszuweisung Geld oder Stelle für
Gymnasium Brauweiler
003 004 001
10000 7318010
Geld oder Stelle
003 004 001
10000 6141020
Landeszuweisung Geld oder Stelle für
Gymnasium Brauweiler
003 004 001
10000 5318010
Geld oder Stelle
003 005 001
10000 4141000
Landeszuweisung für Lehrerfortbildung
ZWB 003.005.001 10000.5412000
003 005 001
10000 5412000
Lehrerfortbildung
10000 4141010
Landeszuweisung Offene
Ganztagsschulen ZWB 003.005.001 10000
5318010
003 005 001
10000 5318010
Offene Ganztagsschulen
003 005 001
003 005 001
10000 4141020
Landeszuweisung Geld oder Stelle ZWB
003.005.001.10000.5318000
003 005 001
10000 5318000
Geld oder Stelle
003 005 001
10000 6141000
Landeszuweisung für Lehrerfortbildung
ZWB 003.005.001 10000.7412000
003 005 001
10000 7412000
Lehrerfortbildung
003 005 001
003 005 001
004 001 001
004 001 001
10000 6141010
10000 6141020
10000 4419020
10000 6419020
Landeszuweisung Offene
Ganztagsschulen ZWB 003.005.001 10000
7318010
003 005 001
10000 7318010
Offene Ganztagsschulen
Landeszuweisung Geld oder Stelle ZWB
003.005.001.10000.7318000
003 005 001
10000 7318000
Geld oder Stelle
Spenden - Ausstellungen ZWB
004.001.001 5249040 + 5249050
004 001 001
10000 5249040
Kunstausstellungen
10000 5249050
Sonderausstellungen
10000 7249040
Kunstausstellungen
Spenden- Ausstellungen ZWB 004.001.001
7249040 + 7249050
004 001 001
004 001 001
10000 7249050
Sonderausstellungen
Produkt
004 001 001
006 001 001
Sachkonto
Ertrag/Einzahlung
Bezeichnung
10000 4419030
10000 6419030
10000 4141010
10000 6141010
Produkt
Spenden, ZWB 004.001.001 5249060
004 001 001
Landeszuweisung für Sprächförderung in
Kindertageseinrichtungen, zwg.
006.001.001.5318030/ 5261020
006 001 001
006 001 001
006 001 001
10000 4141020
10000 6141020
Landeszuweisung für Familienzentren,
zwg. 006.001.001.10000.5318010/
5318020
006 001 001
006 001 001
006 001 001
006 001 001
10000 4141030
10000 6141030
Landeszuweisung für Kosten der
Tagespflege, ZWB 006.001.001 5334000
10000 4141040
10000 6141040
Landeszuweisung für
Investitionskostenzuschüsse (KG freier
Träger) für U3-Betreuung, ZWB
006.001.001. 5314020
Aufwand/Auszahlung
Bezeichnung
Sachkonto
10000 5249060
10000 7249060
Verwendung von Spenden
10000 5318030
10000 7318030
10000 5261020
10000 7261020
Sprachförderung für Kindergärten
freier Träger
Honorarkosten für Sprachförderung in
städt. Kitas
10000 5318010
10000 7318010
10000 5318020
10000 7318020
Aufwendungen für Familienzentrum
Sinthern
Aufwendungen für Familienzentren
freier Träger
006 001 001
10000 5334000
10000 7334000
Aufwendungen für Tagespflege
006 001 001
10000 5314020
10000 7314020
Investitionskostenzuschüsse (KG
freier Träger) für U3-Betreuung
006 002 001
10000 4141010
10000 6141010
Zuweisung f. Offene Jugendarbeit a.Mitteln
des Landesjugendplans ZWB 006.002.001
10000 5318020
006 002 001
10000 5318020
10000 7318020
Zuschuß z.d.Betriebsk.d.Offenen
Jugendarbeit i.Trägerschaft
d.Caritasverbandes Erftkr.e.V.
006 002 001
10000 4148000
10000 6148000
Zuweisung für Europäischen
Freiwilligendienst ZWB 006.002.001
10000.5258000
006 002 001
10000 5258000
10000 7258000
Europäischer Freiwilligendienst ZWB
006.002.001 10000.4148000
006 002 001
10000 4148010
10000 6148010
Spendenfonds "Cents für Pänz" ZWB
006.002.001 10000.5318060
006 002 001
10000 5318060
10000 7318060
Weiterleitung Spenden "Cents für
Pänz" ZWG 006.002.001
10000.4148010
006 002 001
10000 4419000
10000 6419000
Einnahmen Jugendpflegerische Aktivitäten
ZWB 006.002.001 10000.5339000
006 002 001
10000 5339000
10000 7339000
Jugendpflegerische Aktivitäten(§ 11
KJHG)
Produkt
Sachkonto
Ertrag/Einzahlung
Bezeichnung
Produkt
Aufwand/Auszahlung
Bezeichnung
Sachkonto
006 004 001
10000 4141010
10000 6141010
Sonderförderung LVR für kommunale
Initiativen und Netzwerke zur Vermeidung
von Kinderarmut
006 004 001
10000 5318000
10000 7318000
Sonderförderung LVR für kommunale
Initiativen und Netzwerke zur
Vermeidung von Kinderarmut
006 004 002
10000 4141060
10000 6141060
Landeszuweisung für das Sonderprojekt
Kooperation mit Familienzentren
10000 5318060
10000 7318060
Sonderprojekt Kooperation mit
Familienzentren
012 001 001
013 002 001
013 002 001
013 002 001
013 002 001
014 001 001
014 001 001
014 001 001
10000 6592000
Einzahlungen aus Sicherheitsleistungen,
zwg. m. 012.001.001.7499010
006 004 002
012 001 001
10000 7499010
Auszahlungen aus
Sicherheitsleistungen, zwg. m.
012.001.001.6592000
10000 4421000
Erstattung von Kosten für die Pflege des
jüdischen Friedhofs in Stommeln, ZWB
013.002.001 10000 5232000
013 002 001
10000 5232000
Pflege des jüdischen Friedhofs in
Stommeln
10000 4423000
Erstattung von Kosten für die Pflege der
Kriegsgräber, ZWB 013.002.001 10000
5232010
013 002 001
10000 5232010
Pflege der Kriegsgräber
10000 6421000
Erstattung von Kosten für die Pflege des
jüdischen Friedhofs in Stommeln, ZWB
013.002.001 10000 7232000
013 002 001
10000 7232000
Pflege des jüdischen Friedhofs in
Stommeln
10000 6423000
Erstattung von Kosten für die Pflege der
Kriegsgräber, ZWB 013.002.001 10000
7232010
013 002 001
10000 7232010
Pflege der Kriegsgräber
10000 4428000
10000 4428001
10000 6428000
Kostenerstattung für Umweltschutzmaßnahmen ZWB 014.001.001.
10000.5231000
014 001 001
10000 5231000
Umweltschutzmaßnahmen nach
Kostenerstattung
Ausgleichsabgabe nach der
Baumsatzung ZWB
014.001.001.10000.5232000
014 001 001
10000 5232000
Neupflanzungen (für
geschützteBäume)
Kostenerstattung für Umweltschutzmaßnahmen ZWB
014.001.001.10000.7231000
014 001 001
10000 7231000
Umweltschutzmaßnahmen nach
Kostenerstattung -Ü-
Ertrag/Einzahlung
Bezeichnung
Produkt
Sachkonto
014 001 001
10000 6428001
Produkt
Aufwand/Auszahlung
Bezeichnung
Sachkonto
Ausgleichsabgabe nach der
Baumsatzung ZWB 014.001.001.7232000 014 001 001
10000 7232000
Neupflanzungen (für
geschützteBäume) -Ü-
014 001 001
10000 6833000
Entgelte für Ausgleichsmaßnahmen
(GOP), zwg. 014.001.001.7829000
014 001 001
10000 7829000
Umsetzung des Grünordnungsplanes
M 26880020
10000 6817000
Entgelte zum Erwerb von
Ausgleichsflächen für den GOP, zwg. M
26880020.10000.7822000
M 26880020
10000 7822000
Erwerb von Ausgleichsflächen für den
GOP