Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
38/2012
Erstellt am:
03.02.2012
Aktenzeichen:
II/52 50 10-2
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
ö. Sitzung
I. 6
nö. Sitzung
Termin
X
06.03.2012
Haupt- und Finanzausschuss
X
13.03.2012
Rat
X
27.03.2012
Betreff
Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Bäder
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 38/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfehlen dem Rat, die vorgelegte
Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Bäder zu beschließen.
2.
Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Bäder.
Erläuterungen
Insbesondere unter Zugrundelegung des zu erwartenden Haushaltsdefizits für das laufende Jahr und der Tatsache,
dass seit der letzten Gebührenerhöhung im Mai 2006 allein bis Dezember 2011 die Teuerungsrate (Inflationsrate) gemäß Statistischem Bundesamt um einen Wert in Höhe von 10,25 % gestiegen ist, erscheint eine Anpassung der Eintrittspreise in den städtischen Bädern um 10 % vertretbar.
Dies soll in der Form geschehen, dass – unter sinngemäßer Zugrundelegung kaufmännischer Rundungsregeln – Beträge unter 10,00 € auf die erste Nachkommastelle auf- bzw. abgerundet werden. Bei Beträgen über 10,00 € soll eine Aufbzw. Abrundung auf volle Euro-Beträge erfolgen.
Im Einzelnen bedeutet dies:
Hallenbad
bisher
zukünftig
Einzelkarte
2,50 €
2,80 €
Einzelkarte ermäßigt
1,50 €
1,70 €
Zehnerkarte
20,00 €
22,00 €
Zehnerkarte ermäßigt
12,50 €
14,00 €
Zwanzigerkarte
35,00 €
39,00 €
Zwanzigerkarte ermäßigt
23,00 €
25,00 €
Jahreskarte
150,00 €
165,00 €
Jahreskarte ermäßigt
100,00 €
110,00 €
Halbjahreskarte
75,00 €
83,00 €
Halbjahreskarte ermäßigt
50,00 €
55,00 €
Sauna incl. Badbenutzung während des öffentlichen Badebetriebs
bisher
zukünftig
Einzelkarte
7,50 €
8,30 €
Einzelkarte ermäßigt
6,00 €
6,60 €
Zehnerkarte
60,00 €
66,00 €
Zehnerkarte ermäßigt
45,00 €
50,00 €
Vorlage Nr.: 38/2012 . Seite 3 / 3
Freibad
bisher
zukünftig
Einzelkarte
3,50 €
3,90 €
Einzelkarte ermäßigt
2,50 €
2,80 €
Feierabendtarif
1,75 €
1,90 €
Feierabendtarif ermäßigt
1,25 €
1,40 €
Zehnerkarte
26,00 €
29,00 €
Zehnerkarte ermäßigt
17,50 €
19,00 €
Saisonkarte
60,00 €
66,00 €
Saisonkarte ermäßigt
35,00 €
39,00 €
75,00 €
83,00 €
80,00 €
88,00 €
Familiensaisonkarte
(1 bis 2 Kinder)
Familiensaisonkarte
(ab 3 Kinder)
Hallenbad und Freibad
kombinierte Familienjahreskarte
bisher
zukünftig
178,00 €
196,00 €
Im Jahr 2011 wurden an Eintrittsgeldern im Bäderbereich insgesamt 181.361,00 € erzielt. Unter der Voraussetzung,
dass im laufenden Haushaltsjahr die gleiche Anzahl an Eintrittskarten verkauft werden kann, ergibt sich bei der 10 %igen
Steigerung eine Mehreinnahme in Höhe von 18.136,00 €.