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Beschlussvorlage (Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Bäder)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 38/2012 Erstellt am: 03.02.2012 Aktenzeichen: II/52 50 10-2 Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit ö. Sitzung I. 6 nö. Sitzung Termin X 06.03.2012 Haupt- und Finanzausschuss X 13.03.2012 Rat X 27.03.2012 Betreff Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Bäder Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 38/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit / der HFA empfehlen dem Rat, die vorgelegte Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Bäder zu beschließen. 2. Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Gebührensatzung für die städtischen Bäder. Erläuterungen Insbesondere unter Zugrundelegung des zu erwartenden Haushaltsdefizits für das laufende Jahr und der Tatsache, dass seit der letzten Gebührenerhöhung im Mai 2006 allein bis Dezember 2011 die Teuerungsrate (Inflationsrate) gemäß Statistischem Bundesamt um einen Wert in Höhe von 10,25 % gestiegen ist, erscheint eine Anpassung der Eintrittspreise in den städtischen Bädern um 10 % vertretbar. Dies soll in der Form geschehen, dass – unter sinngemäßer Zugrundelegung kaufmännischer Rundungsregeln – Beträge unter 10,00 € auf die erste Nachkommastelle auf- bzw. abgerundet werden. Bei Beträgen über 10,00 € soll eine Aufbzw. Abrundung auf volle Euro-Beträge erfolgen. Im Einzelnen bedeutet dies: Hallenbad bisher zukünftig Einzelkarte 2,50 € 2,80 € Einzelkarte ermäßigt 1,50 € 1,70 € Zehnerkarte 20,00 € 22,00 € Zehnerkarte ermäßigt 12,50 € 14,00 € Zwanzigerkarte 35,00 € 39,00 € Zwanzigerkarte ermäßigt 23,00 € 25,00 € Jahreskarte 150,00 € 165,00 € Jahreskarte ermäßigt 100,00 € 110,00 € Halbjahreskarte 75,00 € 83,00 € Halbjahreskarte ermäßigt 50,00 € 55,00 € Sauna incl. Badbenutzung während des öffentlichen Badebetriebs bisher zukünftig Einzelkarte 7,50 € 8,30 € Einzelkarte ermäßigt 6,00 € 6,60 € Zehnerkarte 60,00 € 66,00 € Zehnerkarte ermäßigt 45,00 € 50,00 € Vorlage Nr.: 38/2012 . Seite 3 / 3 Freibad bisher zukünftig Einzelkarte 3,50 € 3,90 € Einzelkarte ermäßigt 2,50 € 2,80 € Feierabendtarif 1,75 € 1,90 € Feierabendtarif ermäßigt 1,25 € 1,40 € Zehnerkarte 26,00 € 29,00 € Zehnerkarte ermäßigt 17,50 € 19,00 € Saisonkarte 60,00 € 66,00 € Saisonkarte ermäßigt 35,00 € 39,00 € 75,00 € 83,00 € 80,00 € 88,00 € Familiensaisonkarte (1 bis 2 Kinder) Familiensaisonkarte (ab 3 Kinder) Hallenbad und Freibad kombinierte Familienjahreskarte bisher zukünftig 178,00 € 196,00 € Im Jahr 2011 wurden an Eintrittsgeldern im Bäderbereich insgesamt 181.361,00 € erzielt. Unter der Voraussetzung, dass im laufenden Haushaltsjahr die gleiche Anzahl an Eintrittskarten verkauft werden kann, ergibt sich bei der 10 %igen Steigerung eine Mehreinnahme in Höhe von 18.136,00 €.