Daten
Kommune
Pulheim
Größe
134 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
33/2012
Erstellt am:
08.02.2012
Aktenzeichen:
IV/60/66.10.11
Verfasser/in:
Eisbrüggen
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
07.03.2012
Rat
X
27.03.2012
Betreff
Widmung von Straßen im Stadtgebiet Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 33/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
1. Topasstraße
Flur 13, Flurstück 2272 teilweise (von Saphierallee bis Fußweg Flur 13, Flurstück 2042)
2. Saphierallee
Flur 13, Flurstück 2276
3. Diamantallee
Flur 13, Flurstück 2273
Die vorgenannten Straßen bzw. Straßenteilbereiche (Ziffer 1-3) werden als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG
NRW gewidmet.
4. Türkisweg
Flur 13, Flurstück 2269
5. Topasstraße
Flur 13, Flurstück 2272 teilweise (von Fußweg Flur 13, Flurstück 1906 bis vor Fußweg Flur 13, Flurstück 2042)
6. Granatweg
Flur 13, Flurstück 2270
7. Opalweg
Flur 13, Flurstück 2271
8. Bernsteinweg
Flur 13, Flurstück 2275
Die vorgenannten Straßen bzw. Straßenteilbereiche (Ziffer 4 – 8) werden als Gemeindestraße mit der Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4, Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Vorlage Nr.: 33/2012 . Seite 3 / 3
9. Fuß- und Radwege
Flur 13, Flurstück 1906 (Topasstraße)
Flur 13, Flurstück 2053 (Topasstraße)
Flur 13, Flurstück 2021 (Opalweg)
Die vorgenannten Straßen (Ziffer 9) werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fuß- und
Radweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
10. Fußwege
Flur 13, Flurstück 2042 (Topasstraße)
Flur 13, Flurstück 1957 und 2013 (zwischen Türkisweg und Granatweg)
Flur 13, Flurstück 2017 und 2018 (zwischen Granatweg und Opalweg)
Flur 13, Flurstück 2084 ( Diamantallee)
Die vorgenannten Flurstücke (Ziffer 10) werden als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart
Fußweg im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Die Straßen sind bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach
§ 6 Abstz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Erläuterungen
Die vorgenannten Flurstücke sind im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen und befinden sich im
städtischen Eigentum.
Die Widmung ist Voraussetzung für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.