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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim - Vergrößerung Geltungsbereich - Auslegungsbeschluss gem § 3(2) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
168 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
14.05.12, 19:18
Aktualisiert
14.05.12, 19:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
- Vergrößerung Geltungsbereich
- Auslegungsbeschluss gem § 3(2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
- Vergrößerung Geltungsbereich
- Auslegungsbeschluss gem § 3(2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
- Vergrößerung Geltungsbereich
- Auslegungsbeschluss gem § 3(2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 149/2012 Erstellt am: 03.05.2012 Aktenzeichen: IV-61 ho/wo Verfasser/in: Frau Hoss Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 22.05.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim - Vergrößerung Geltungsbereich - Auslegungsbeschluss gem § 3(2) BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag 1. Der Rat ordnet die auf den Umwelt- und Planungsausschuss übertragene Entscheidungskompetenz für den Auslegungsbeschluss im Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim gemäß Ziffer 4.3 Zuständigkeitsordnung i.V.m. § 41 Abs. 2 GO NRW wieder seinem Kompetenzbereich zu. Vorlage Nr.: 149/2012 . Seite 2 / 3 Im Übrigen verbleibt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse gemäß Ziffer 10.2 a) Zuständigkeitsordnung beim Umwelt- und Planungsausschuss. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, den Geltungsbereich des auszulegenden Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim im Bereich des geplanten Kreisverkehrs geringfügig zu vergrößern. 3. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Der Umwelt- und Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung vom 07.12.2011, den Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden durchzuführen. Das städtebauliche Konzept nebst Entwurf der Begründung hierzu lag in der Zeit von 11.01.2012 bis 31.01.2012 im Planungsamt der Stadt Pulheim aus; mit Schreiben vom 04.01.2012 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Während des o.g. Zeitraumes gingen von Seiten betroffener Bürger sowohl aus dem Plangebiet selbst als auch aus dem unmittelbaren Umfeld des Plangebietes eine Vielzahl von Stellungnahmen – denen zum Teil umfangreiche Unterschriftenlisten beigefügt waren – ein. Letztere bringen in erster Linie ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass es aufgrund der geplanten Fortführung der Sonnenallee und dem durch die Ansiedlung eines Nahversorgungseinzelhandelsbetriebes zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens zu einer Gefährdung der vielen Kinder im angrenzenden Wohngebiet (BP 71) kommt. Gefordert werden daher verkehrsberuhigende Ausbaumaßnahmen bzw. eine Tempo-30-Regelung für den neu zu bauenden Abschnitt der Sonnenallee, deren Nutzung auf die Anlieger beschränkt werden soll (Ausschluss von LKW- und Busverkehr). Im Hinblick auf die geplante Ansiedlung des Nahversorgungseinzelhandelsbetriebes werden ausreichende Lärmschutzmaßnahmen und eine ansprechende Optik des Verkaufsgebäudes gefordert. Ferner werden die Anlage eines Spiel- bzw. Bolzplatzes im Plangebiet angeregt sowie ein ausreichend großer Abstand sowie eine lediglich eingeschossig zulässige und damit entsprechend niedrige Bebauung im Anschluss an die bestehende Bebauung am Geyener Berg. Eine weitere Eingabe bezog sich auf die Festsetzung einer Baufläche, um auf dem entsprechenden Grundstück ein Wohngebäude errichten zu können. Den Forderungen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich des Ausbaus der Sonnenallee kann im Zuge des BPlanverfahrens nicht unmittelbar entsprochen werden, da die Ausbauplanung erst zu einem späteren Zeitpunkt und in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes erfolgt. Theoretisch stünde einem Ausbau entsprechend dem im angrenzenden Wohngebiet bereits realisierten nichts entgegen, sofern die notwendige Anlieferung des Einzelhandelsbetriebes von der Sonnenallee aus ungehindert möglich ist. Die Thematik „Lärmschutz“ wurde im Zusammenhang mit einem von der Verwaltung beauftragten Lärmschutzgutachten bearbeitet. Die Aussagen des Gutachters zu den notwendigen Lärmschutzmaßnahmen fanden Eingang in die Festsetzungen des B-Planes. Den von den Anliegern des Geyener Berges vorgetragenen Anregungen zu ausreichendem Abstand und niedrigen Gebäudehöhen wurde durch entsprechende Festsetzung der Bauflächen und zulässigen Höhen Rechnung getragen. Vorlage Nr.: 149/2012 . Seite 3 / 3 Der Forderung eines Bürgers, welcher im benachbarten Europaviertel in unmittelbarer Nähe zum geplanten Kreisverkehr wohnt, nach Sicherstellung eines ausreichenden Lärmschutzes wird durch die geringfügige Vergrößerung des Geltungsbereiches des BP 76 und die Festsetzung der notwendigen Lärmschutzmaßnahmen nachgekommen.. Auch der Eingabe bezüglich der Festsetzung einer zusätzlichen Baufläche im Bereich Bendacker konnte entsprochen werden, da ausweislich der Berechnungen des Schallschutzgutachters hinsichtlich der Lärmemissionen keine Probleme zu erwarten sind. Den von seiten der beteiligten Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wurde – soweit notwendig – durch entsprechende Festsetzungen und Hinweise im B-Planentwurf bzw. im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes Rechnung getragen. Die Übertragung der Entscheidungskompetenz für den Auslegungsbeschluss vom Umwelt- und Planungsausschuss auf den Rat erfolgt aufgrund der zeitlichen Vorgaben für den Abschluss des Verfahrens. Da der Satzungsbeschluss für das B-Planverfahren im Herbst gefasst werden soll und daher die Offenlage noch vor den Sommerferien durchgeführt werden muss, ist dieser Verfahrensschritt nur bei entsprechender Beschlussfassung durch den Rat in seiner Mai-Sitzung fristgerecht durchführbar. Hinweis: Dem Beschlussvorschlag sind folgende Unterlagen beigefügt:  Übersichtsplan  Bebauungsplanentwurf  textliche Festsetzungen  Begründung zum B-Planentwurf  Umweltbericht (als Bestandteil der Begründung)  Biotopkartierung (Bestandteil des Umweltberichtes); aufgrund der besseren Lesbarkeit im Originalmaßstab über SD-Net abrufbar Die Artenschutzprüfung sowie das Schallgutachten sind nicht mit abgedruckt. Die Artenschutzprüfung wurde bereits mit der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss zur Kenntnis gebracht. Beide Fachgutachten werden in begrenzter Stückzahl den Fraktionen zur Verfügung gestellt und sind als Anlage in digitaler Form zu dieser Vorlage im Ratsinformationssystem abgespeichert und dort einsehbar.