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Beschlussvorlage (Umweltbericht (gilt für den FNP 17.6 und den BP 76 Pulheim))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
2,4 MB
Datum
22.05.2012
Erstellt
14.05.12, 19:18
Aktualisiert
14.05.12, 19:18

Inhalt der Datei

Umweltbericht zum Bebauungsplan BP 76 in Pulheim „Geyener Straße“ Auftraggeber: Bonn, Mai 2012 Breite Straße 21 • 53111 Bonn www.zumbroich.com INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung.......................................................................................................6 1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplans .......................................................................6 1.2 Ziele des Umweltschutzes ..................................................................................7 1.3 Übergeordnete Planungen............................................................................... 11 1.3.1 Regionalplan ..................................................................................................... 11 1.3.2 Landschaftsplan Nr. 7 (§ 16 LG NW) .............................................................. 11 1.3.3 Flächennutzungsplan (FNP)............................................................................. 12 1.3.4 Bebauungsplan ................................................................................................. 12 1.4 Schutzgebiete .................................................................................................. 12 1.4.1 Naturparke (§ 44 LG NW) ................................................................................ 12 1.4.2 Wasserschutzgebiet (WHG § 19) .................................................................... 12 1.5 Entwicklungsziele der übergeordneten Planung ............................................ 13 1.5.1 Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises (§ 16 LG NW) ........................ 13 1.5.2 Vorstellungen der Biologischen Station Bonn ................................................ 13 1.5.3 Wasserschutzgebiet ......................................................................................... 13 1.5.4 Naturpark Rheinland ........................................................................................ 13 1.6 Bedarf an Grund und Boden ............................................................................ 14 2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes ................................. 18 2.1 Schutzgut Landschaft ...................................................................................... 18 2.2 Schutzgut Boden .............................................................................................. 18 2.3 Schutzgut Klima ............................................................................................... 18 2.4 Schutzgut Kulturgüter ...................................................................................... 19 2.5 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit .......................................... 19 2.6 Schutzgut Wasser ............................................................................................ 19 2.7 Schutzgut Tiere und Pflanzen .......................................................................... 19 3 Bewertung der Umweltauswirkungen .................................................... 21 3.1 derzeitiger Umweltzustand und voraussichtliche Beeinflussung .................. 22 3.1.1 Schutzgut Landschaft ...................................................................................... 22 3.1.2 Schutzgut Boden .............................................................................................. 22 Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 2 3.1.3 Schutzgut Klima ............................................................................................... 23 3.1.4 Schutzgut Kulturgüter ...................................................................................... 23 3.1.5 Schutzgut Mensch ........................................................................................... 24 3.1.6 Schutzgut Tiere und Pflanzen .......................................................................... 25 3.1.7 Schutzgut Wasser ............................................................................................ 26 3.2 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen ............................................... 26 3.3 Entwicklungsprognose des Umweltzustands ................................................. 27 3.3.1 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens .................... 27 3.3.2 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung ................................. 27 4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen ............................................................................................ 28 4.1 Alternative Planungsmöglichkeiten ................................................................ 28 4.2 Schutzmaßnahmen .......................................................................................... 28 4.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ............................................... 28 4.4 Unvermeidbare, erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes ............................................................................................... 29 4.5 Kompensation .................................................................................................. 29 4.6 Bilanz ................................................................................................................ 34 5 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt .... 35 5.1 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ............................... 35 6 Zusammenfassung .................................................................................... 37 7 Literatur ...................................................................................................... 38 Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 3 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Betrachtungsraum BP76 (rot umrandet).........................................................6 Abbildung 2: Städtebaulicher Entwurf BP 76 Pulheim, Stand 1/2012 (verkleinert) .........7 Abbildung 3: Regionalplan BR Köln, Planungsraum (roter Kringel) (Stand: März 2012) . 11 Abbildung 4: Ausschnitt Landschaftsplan (Quelle: Geoportal des Rhein-Erft-Kreises, abgerufen 2012) .................................................................................................................................... 11 Abbildung 5: Teilflächen des Betrachtungsraumes ........................................................... 14 Abbildung 6: Übersichtskarte über die Biotoptypenverteilung nach Umsetzung der Planung .............................................................................................................................................. 16 Abbildung 7: Plan I Biotoptypen ......................................................................................... 20 Abbildung 8: Übersichtskarte der Betrachtungsräume ..................................................... 29 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Biotoptypenverteilung, IST-Zustand (vgl. Plan I: Biotoptypen) ........................ 15 Tabelle 2: Biotoptypenverteilung nach Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs ........ 17 Tabelle 3: Bilanzierung des Eingriffs ................................................................................... 34 Anlagen Faunistische Kartierung der Artengruppen Amphibien, Fledermäuse und Vögel zur Erweiterung des Bebauungsgebietes 76 in Pulheim, Geyener Straße inklusive einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) der ersten Stufe (Bearbeitung, PB Zumbroich, 2011). Lärmgutachten Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 4 Folgende Fachgutachten und Fachbeiträge wurden berücksichtigt: [1] Planungsbüro VIA eG (2011): Verkehrsuntersuchung zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn. Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung von 2005. [2] PB Zumbroich (2011): Faunistische Kartierung der Artengruppe der Amphibien, der Fledermäuse und der Vögel zur Erweiterung des Bebauungsgebietes 76 in Pulheim, Geyener Straße inklusive einer artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) der ersten Stufe. [3] Stadt Pulheim (2011): Begründung zum Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim gemäß § 2 BauGB [4] Rhein-Erft-Kreis (2012): Teiländerung 17.6 des Flächennutzungsplans – Ortsteil Pulheim Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim [5] Landschaftsverband Rheinland Amt für Bodendenkmalpflege in Rheinland (2012): Bauleitplanung der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Pulheim Bebauungsgebiet Nr. 76 Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 5 1 Einleitung Die Anforderungen an die Aufstellung eines Bauleitplanes erfordern die Berücksichtigung der „Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie des Klimas“ (§ 1, Abs. 6 (7) Baugesetzbuch (BauGB)). Für die oben genannten Belange wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden. Sie werden im vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. 1.1 Inhalt und Ziele des Bauleitplans Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Siedlungsgebiet der Stadt Pulheim. Südöstlich wird das Areal durch die „Geyener Straße“ begrenzt. Im Nordwesten wird es durch den „Nelkenweg“ gefasst. Im Nordosten wird der Betrachtungsraum durch die Bebauung am „Geyener Berg“ umschlossen. Einen Überblick über den Geltungsbereich des Betrachtungsraumes bietet untenstehende Abbildung 1. Abbildung 1: Betrachtungsraum BP76 (rot umrandet) Mit der Teiländerung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan 76 gemäß des städtebaulichen Entwurfs der Stadt Pulheim aufgestellt werden. Er sieht folgende Inhalte vor: Es sollen ca. 50 Wohnhäuser, überwiegend Einzelhäuser, sowie einige Reihen- und Doppelhäuser gebaut werden. Die Gebäude sollen aus energetischen Gründen möglichst südöstlich bzw. südwestlich ausgerichtet werden. Die Höhen der zukünftigen Wohngebäude werden sich mit ein bis maximal zwei Geschossen an dem in den angrenzenden Bereichen vorzufindenden Bestand orientieren. Des Weiteren soll ein Lebensmittel-Einzelhandel auf der Teilfläche zwischen dem Haus Geyener Str. 45 und dem südwestlich davon gelegenen gewerblich genutzten Areal angesiedelt werden. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 6 Der Betrieb für Gartentechnik soll auf dem an den Lebensmittel-Einzelhandel angrenzenden Areal weiterhin bestehen bleiben. Die Ausweisung des Areals als Sonderfläche im Flächennutzungsplan soll den Bestand sichern und gewährleisten, dass sich keine weiteren gewerblichen Betriebe im Plangebiet ansiedeln. Das Plangebiet soll über die bis zur Geyener Straße zu verlängernde Sonnenallee erschlossen werden. Der Anschluss soll mittels eines Kreisverkehrs in Höhe der Pariser Straße erfolgen. Für die interne Erschließung sind u.a. mehrere schmale Stichstraßen vorgesehen. Für die Areale nordwestlich der Lagerhalle ist eine Ringerschließung geplant. Die geplante Straßenführung ist dem in Abb. 2 dargestellten städtebaulichen Entwurf zu entnehmen. Abbildung 2: Städtebaulicher Entwurf BP 76 Pulheim, Stand 1/2012 (verkleinert) 1.2 Ziele des Umweltschutzes Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der Umweltprüfung berücksichtigt werden müssen. Die grundlegend zu betrachtenden Belange werden in § 1 Abs. 7 Nr. 6 BauGB dargestellt. In § 18 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) wird das Verhältnis zum Baurecht definiert. Nach diesem gelten für Vorhaben im Außenbereich nach § 35 des BauGB die §§ 14 bis 17 des BNatSchG. In den §§ 14 bis 17 des BNatSchG wird die Zulässigkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie deren Ausgleich definiert. In § 15 Abs. 1 ist geregelt, dass der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet ist, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Außerdem ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen (BNatSchG § 15 Abs. 2). Neben den Fachgesetzen werden im Folgenden auch einschlägige Fachpläne, wie der Regionalplan, der Landschaftsplan, der Flächennutzungsplan usw. für die Formulierung der Ziele des Umweltschutzes berücksichtigt. Hinzu kommen u. a. Naturschutzgebiete nach LG NW § 20, Natura 2000 Gebiete nach dem BNatSchG §§ 31 und 32 / LG NW § 48 a bis 48 e sowie Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 7 Nationalparke nach LG NW § 43 und Naturdenkmäler sowie geschützte Landschaftsteile (LG NW § 22 und § 23), schutzwürdige Biotope (LG NW § 62) und gesetzlich geschützte Alleen nach LG NW § 47 a. Schutzgut Landschaft Im BNatSchG §1 wird gefordert, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes als Grundlage für das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie der künftigen Generationen zu bewahren und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern und zu fördern. Natur und Landschaft sind in ihrer Eigenart, Schönheit und Vielfalt zu erhalten und/oder wiederherzustellen. Nach dem BauGB soll die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und entwickelt werden. Schutzgut Boden Das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) fordert den langfristigen Schutz des Bodens hinsichtlich seiner Funktionen im Naturhaushalt, insbesondere als Lebensgrundlage und –raum für Menschen, Tiere und Pflanzen, Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Ausgleichsmedium für stoffliche Einwirkungen (Grundwasserschutz), Archiv für Natur- und Kulturgeschichte, Standorte für Rohstofflagerstätten, für land- und forstwirtschaftliche sowie siedlungsbezogene und öffentliche Nutzungen, der Schutz des Bodens vor schädlichen Bodenveränderungen, Vorsorgeregelungen gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen und die Förderung der Sanierung schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten. Laut BauGB sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Außerdem lässt sich ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden durch die Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und Innenentwicklung zur Verringerung zusätzlicher Inanspruchnahme von Böden als Ziel formulieren. Die Bodenversieglung soll auf das notwendige Maß begrenzt werden. Schutzgut Mensch Der Mensch soll durch das Bundesimmissionsschutzgesetz – (BImSchG) vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge geschützt werden. Das BlmSchG beinhaltet darüber hinaus, die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umweltauswirkungen zu schützen. Bezogen auf das Schutzgut Mensch werden diese Aussagen in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) präzisiert. Sie dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig. Die Verringerung der Schallentstehung soll insbesondere am Entstehungsort erfolgen, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und -minderung bewirkt werden. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 8 Schutzgut Luft Die Luft wird indirekt über das BImSchG (§ 1 Abs. 1) geschützt. Es lässt sich ableiten, dass es ein Ziel des Umweltschutzes ist, Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umweltauswirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Diese Aussagen werden in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) genauer erfasst. Diese dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und der Vorsorge gegen schädliche Umweltauswirkungen durch Luftverunreinigung, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt im Bereich der Lufthygiene sicherzustellen. Schutzgut Klima Das Schutzgut Klima wird indirekt durch unterschiedliche Gesetzt geschützt. Angeführt werden kann das BNatSchG. Es fordert im § 1 die Schutz, Pflege, Erhaltung, und bei Bedarf die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft sowie des Naturhaushaltes. Das Klima ist als Teil des Naturhaushaltes zu verstehen. Dies gilt insbesondere für Flächen mit günstiger lufthygienischer oder klimatischer Wirkung wie Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete oder Luftaustauschbahnen. Dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien kommt eine besondere Bedeutung zu. Im BauGB wird gefordert, dass Bauleitpläne dazu beitragen sollen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürliche Lebensgrundlage zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. Schutzgut Kulturgüter Die Belange der Baukultur und des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, Bewahrung erhaltenswerter Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sind nach dem BauGB zu berücksichtigen. Das Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) fordert, dass Denkmäler zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen sind. Außerdem sollen diese der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. Schutzgut Tiere und Pflanzen Nach dem BNatSchG und LG NW sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, sodass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzfähigkeit der Naturgüter, die Tierund Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume, die Vielfalt Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind (§ 1 BNatSchG). In der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) werden die Arten von besonderem gemeinschaftlichem Interesse definiert, unter Schutz gestellt und gefördert. Im § 31 bis 36 BNatSchG wird der Aufbau eines kohärenten Schutzsystems unter dem Begriff „Natura 2000“ gefordert. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 9 Nach dem BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen zu beachten. Außerdem sollen die Landschaft, die biologische Vielfalt und die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 7 Nr. 7a bezeichneten Bestandteilen berücksichtigt werden. Schutzgut Wasser Die EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (EG-WRRL) fordert für Oberflächengewässer bis spätestens 2027 den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial. Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird die Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und deren Bewirtschaftung zum Wohl der Allgemeinheit und zur Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen gefordert. Das Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) formuliert als Ziel, dass die Gewässer nach den Grundsätzen und Zielen der §§ 1a, 25a bis 25d und 33 a des Wasserhaushaltsgesetzes so zu bewirtschaften sind, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Ein ordnungsgemäßer Wasserabfluss ist sicherzustellen. Laut § 51 a des LWG NRW ist Niederschlagswasser von Grundstücken zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 10 1.3 Übergeordnete Planungen 1.3.1 Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln Teilabschnitt Region Köln in der 17. Planänderung, dargestellt in Abb. 3, wird der Betrachtungsraum als „allgemeiner Siedlungsbereich“ (braun) ausgewiesen. Abbildung 3: Regionalplan BR Köln, Planungsraum (roter Kringel) (Stand: März 2012) 1.3.2 Landschaftsplan Nr. 7 (§ 16 LG NW) Im Landschaftsplan ist der Betrachtungsraum als Industrie- und Gewerbefläche (grau), als Landwirtschaftliche Fläche (gelb) und als Grünanlage (grün) ausgewiesen. Die Siedlungsflächen sind rosa hinterlegt. Abbildung 4: Ausschnitt Landschaftsplan (Quelle: Geoportal des Rhein-Erft-Kreises, abgerufen 2012) Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 11 1.3.3 Flächennutzungsplan (FNP) Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim wird das Plangebiet derzeit noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ (gelb) dargestellt. Mit der gelben Strichlinie ist die Fläche gefasst, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen ist. Abbildung 5: Ausschnitt Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Mit der Teiländerung Nr. 17.6 des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan 76 gemäß des städtebaulichen Entwurfs der Stadt Pulheim aufgestellt werden. 1.3.4 Bebauungsplan Für das Plangebiet wurde bisher kein Bebauungsplan aufgestellt. 1.4 Schutzgebiete Im Betrachtungsraum sind keine Landschaftsschutzgebiete (LG NW § 21), Naturschutzgebiete (LG NW § 20), Natura 2000-Gebiete (BNatSchG §§ 31 und 32 sowie LG NW § 48 a bis § 48 e) und Nationalparke (LG NW § 43) sowie Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile (LG NW §22 und § 23) oder schutzwürdige Biotope (LG NW § 62) sowie gesetzlich geschützte Alleen (LG NW § 47 a) ausgewiesen. 1.4.1 Naturparke (§ 44 LG NW) Der gesamte Betrachtungsraum liegt im Naturpark Rheinland. Naturparke sollen entsprechend ihren Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden. 1.4.2 Wasserschutzgebiet (WHG § 19) Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel (LANUV NRW 2012). Diese Zone soll nach der „Wasserschutzgebietsverordnung Weiler 1991“ vor allem Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen, gewährleisten. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten und einzuhalten. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 12 1.5 Entwicklungsziele der übergeordneten Planung Im folgenden Kapitel werden die Entwicklungsziele der unterschiedlichen Planwerke sowie Träger öffentlicher Belange (Biologische Station Bonn) für den Betrachtungsraum dargestellt. Es handelt sich dabei lediglich um das Pflanzen einer Baumreihe. 1.5.1 Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises (§ 16 LG NW) Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises Entlang der L 183, zwischen Geyen und Pulheim, soll eine Baumreihe gepflanzt werden (Landschaftsplan Nr. 7, Rhein-Erft-Kreis, Punkt 5.2-191, grüne Kreise). Durch die Pflanzung soll das Landschaftsbild belebt werden. 1.5.2 Vorstellungen der Biologischen Station Bonn Die Biologische Station Bonn verfolgt im Betrachtungsraum keine besonderen Umweltziele (mündl. Mitt. 03.03.2012). 1.5.3 Wasserschutzgebiet Die Wasserschutzgebiet Zone III B ist zu berücksichtigen. Aus den geltenden Schutzzielen ergibt sich für die Bauleitplanung ein besonderer Umgang mit den wassergefährdenden Stoffen. 1.5.4 Naturpark Rheinland Die Anforderungen des Naturparks Rheinland sind zu berücksichtigen. Bei allen anderen für den Planungsraum vorliegenden Fachplänen wurden für den Planungsraum keine weiteren Ziele des Umweltschutzes festgelegt. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 13 1.6 Bedarf an Grund und Boden Der Bedarf an Grund und Boden wird im Folgenden für drei Teilflächen gesondert beschrieben. Es handelt sich dabei um die Grundstücke Geyener Straße 43 Teilfläche A, Geyener Straße 45 Teilfläche B sowie den restlichen Planungsraum Teilfläche C. Abbildung 5: Teilflächen des Betrachtungsraumes Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 14 Tabelle 1: Biotoptypenverteilung, IST-Zustand (vgl. Plan I: Biotoptypen) Teilfläche A: Geyener Straße 43 Biotoptyp Kürzel Grünland Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen EE 1, veg 1 Bankette VA, mr 3 Gebäude VF 1 BD 1, 70 kb (tc) Hecke HJ, ka 6 Flächenbedarf Teilfläche A Fläche in [m²] 226 1.446 23 155 10 1.860 Teilfläche B: Geyener Straße 45 Biotoptyp Hecke Kürzel BD 1, 70 kb (tc) Rasenfläche, intensiv genutzt HJ, ka 6 Gebäude VF 1 Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur K, neo 4 69 Acker HAO, aci 35 Flächenbedarf Teilfläche B Fläche in [m²] 3 1.551 150 1.808 Teilfläche C: restlicher Planungsraum Biotoptyp Kürzel Fläche in [m²] teilversiegelte Fläche VF 0 5.057 Straße VF 1 5.264 Gebäude VF 1 3.871 Straßenbegleitgrün mit Gehölzen VA, mr 9 790 Straßenbegleitgrün VA, mr 4 225 Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur K, neo 4 1.035 Rasenfläche, intensiv genutzt Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen HJ, mc 1 1.633 HJ, ka 6 10.626 Baumschule HJ 6 Acker HAO, aci Grünlandbrache EE 1, veg 1 5.130 Wirtschaftsgrünland Gehölzstreifen mit lebensraumtypischem Gehölzanteil größer 70 % AE, xd 5 1.709 759 4.800 14.709 BD 3, 100, ta Flächenbedarf Teilfläche C 55.608 Teilfläche C. 1: restlicher Planungsraum Flurstück 1449 Biotoptyp Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen Flächenbedarf Teilfläche C. 1 Gesamtfläche Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Kürzel HJ, ka 6 Fläche in [m²] 1.174 1.174 60.450 Seite 15 Abbildung 6: Übersichtskarte über die Biotoptypenverteilung nach Umsetzung der Planung Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 16 Tabelle 2: Biotoptypenverteilung nach Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs Teilfläche A: Geyener Straße 43 Biotoptyp Kürzel Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen HJ, ka 6 Gebäude VF 1 Flächenbedarf Teilfläche A Fläche in [m²] 1.352 508 1.860 Teilfläche B: Geyener Straße 45 Kürzel Fläche in [m²] Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen HJ, ka 6 Grünanlage HM, xd 4 ob 1 Gebäude VF 1 261 Lärmschutzwand VF 1 44 Straße VF 1 132 Flächenbedarf Teilfläche B 1.364 7 1.808 Teilfläche C: restlicher Planungsraum Biotoptyp Kürzel teilversiegelte Fläche VF 0 4.512 Straße VF 1 13.834 Gebäude VF 1 10.398 Lärmschutzwand Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen VF 1 2.572 Grünanlage HM, xd 4 ob 1 HJ, ka 6 Flächenbedarf Teilfläche C Fläche in [m²] 21.288 3.004 55.608 Teilfläche C. 1: restlicher Planungsraum Flurstück 1449 Gebäude Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen Flächenbedarf Teilfläche C. 1 Gesamtfläche Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim VF 1 704 HJ, ka 6 470 1.174 60.450 Seite 17 2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes 2.1 Schutzgut Landschaft In Ostwestrichtung beschreibt die Nutzung im Planungsraum den Übergang des geschlossenen Siedlungskerns von Pulheim zur angrenzenden Flächennutzung. Dieser Übergang wird vor allem von der Reduzierung der urbanen Dichte und der Zunahme von Gehölzstrukturen geprägt. Der Siedlungsrand der Stadt Pulheim reicht fingerartig in diesen Übergang hinein. In Nordwestrichtung schließt sich ein Neubaugebiet an, das direkt an einen Acker grenzt. Die landwirtschaftliche Nutzung des Raumes reicht weiter in Richtung Nordost. Im Westen wird die intensiv monostrukturierte Landschaft durch drei eingestreute Häuser, eine Gärtnerei und einen Betrieb für Gartentechnik unterbrochen. Der größte Teil des Betrachtungsraumes wird somit ackerbaulich genutzt. An zweiter Stelle steht die Nutzung als Garten, an dritter Stelle die Nutzung als Baumschule. Aufgrund des sehr großen Anteils von „landwirtschaftlichen“ Produktionsflächen ist das Biotoptypen- und Arteninventar im Betrachtungsraum stark urban überprägt und degradiert. Als „wertvolle“ Strukturen sind die Gärten, vor allem die Gehölzstrukturen, im Bereich der Häuser Geyener Straße 43 und Geyener Straße 45 sowie die Gehölze im Übergang in den Siedlungsbereich der Stadt Pulheim anzuführen (vgl. Abb.5). Näheres zum Tier- und Pflanzenbestand im Untersuchungsgebiet ist dem Punkt 2.6 sowie der Anlage zu entnehmen. 2.2 Schutzgut Boden Im überwiegenden Teil des Betrachtungsraumes ist der Boden aufgrund der gewerblichen Nutzung stark beansprucht. Es wird davon ausgegangen, dass die Ackerfläche, die gewerblich genutzten Bereiche der Baumschule und die intensiv gepflegten Gartenbereiche durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger „belastet“ sind. 2.3 Schutzgut Klima Der Untersuchungsraum liegt in einem überwiegend atlantisch geprägten Bereich mit allgemein kühlen Sommern und milden Wintern. Gelegentlicher kontinentaler Einfluss führt zu Phasen hohen Luftdrucks und somit höheren Temperaturen und trockenem sommerlichem Wetter bzw. Kälteperioden im Winter. Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes liegt der Anteil der Sommerniederschläge bei etwa 60 % des Jahresniederschlags. Das Untersuchungsgebiet ist, bezogen auf den Jahresgang des Niederschlags, einem “Sommertyp” zuzuordnen. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 18 2.4 Schutzgut Kulturgüter Im Betrachtungsraum sind keine Funde von Bodendenkmälern o.ä. bekannt. 2.5 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit Angaben zur aktuellen Lufthygiene des Planungsraums liegen nicht vor. Angaben zur aktuellen Lärmbelastung liegen momentan noch nicht vor, sind aber in Bearbeitung. Detaillierte Aussagen zum Thema Lärm sind dann der Anlage zu entnehmen. 2.6 Schutzgut Wasser Im Planungsraum befindet sich kein Oberflächengewässer. 2.7 Schutzgut Tiere und Pflanzen Flora Die potentiell natürliche Vegetation wird in der Vegetationskarte Deutschlands als Maiglöckchen – Perlgras – Buchenwald beschrieben. Heute kommen vorwiegend meso- und hypertrophe Biotope vor. Diese werden zumeist aus wenigen Arten gebildet. Die Verteilung der Biotoptypen und deren Flächenanteil sind der folgenden Abbildung zu entnehmen. Fauna Die Artengruppen der Amphibien, der Vögel und der Fledermäuse wurden im Rahmen der faunistischen Kartierung im Jahr 2011 für den Betrachtungsraum erhoben. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 19 Abbildung 7: Plan I Biotoptypen Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 20 3 Bewertung der Umweltauswirkungen Das Bauvorhaben bedingt sowohl positive, als auch negativ auftretende Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter, wofür verschiedene Wirkfaktoren verantwortlich sind: Versiegelung von Flächen Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzflächen Inanspruchnahme von Gehölzen Inanspruchnahme von Grünland Inanspruchnahme von Grünlandbrache Inanspruchnahme von Verkehrsflächen ggf. Inanspruchnahme von Gebäuden Anschluss des Gebietes an die zentrale Abwasserbeseitigung städtebaulich nachhaltige Entwicklung des Gebietes temporäre und permanente Verlärmung temporäre und permanente Beeinträchtigung der Lufthygiene Erhöhung der Verkehrsbelastung Reduzierung der Artenvielfalt Eingriff in den Boden Die Bewertungen möglicher Umweltauswirkungen werden in nachfolgenden Tabellen (rechte Spalte) angegeben. Dabei bedeuten: – erhebliche negative Umweltauswirkungen, 0 keine erheblichen positiven oder negativen Umweltauswirkungen und + erhebliche positive Umweltauswirkungen. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 21 3.1 derzeitiger Umweltzustand und voraussichtliche Beeinflussung 3.1.1 Schutzgut Landschaft Schutzgut / Maßnahme Landschaft Auswirkung der Baumaßnahme t (temporär), p (permanent) Bewertung t: Reduzierung der Strukturvielfalt während der Baumaßnahme 0 t: erhöhte optische Unruhe während der Bautätigkeit 0 p: erhöhte optische Unruhe durch den Verkehr 0 p: Entwicklung des Planungsraumes zu einem geschlossenen Siedlungsrand, sowie Arrondierung des Siedlungsrandes der Stadt Pulheim. 0 p: Entwicklung eines strukturierten Landschaftsbildes 0 3.1.2 Schutzgut Boden Schutzgut / Maßnahme Auswirkung der Baumaßnahme t (temporär), p (permanent) Bewertung t: Veränderung des Bodengefüges 0 p: Überbauung von Boden und Entkopplung der Fläche vom Naturhaushalt 0 Versiegelung von Fläche p: Reduzierung der Grundwasserneubildung 0 p: Reduzierung des Puffervermögens des Bodens 0 Schadstoff- und Düngereintrag p: Reduzierung der Belastung des Boden mit Schadstoffen und Düngern 0 Streusalz p: potenzieller Eintrag von Streusalz von neu geplanten Verkehrsflächen 0 Schadstoff/ Schwermetall p: Eintrag von Schadstoff und Schwermetallen von Verkehrsflächen (wie z.B. Reifenabrieb) 0 Eingriff in das Bodengefüge Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 22 3.1.3 Schutzgut Klima Schutzgut / Maßnahme Klima Auswirkung der Baumaßnahme t (temporär), p (permanent) Bewertung t/p: Es werden keine negativen Auswirkungen auf das Klima erwartet 0 3.1.4 Schutzgut Kulturgüter Schutzgut / Maßnahme Kulturgüter Auswirkung der Baumaßnahme t (temporär), p (permanent) Bewertung Dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist eine Bewertung des Plangebiets zum Umweltbestandteil Kulturgüter, unter den auch Bodendenkmäler gefasst werden, derzeit nicht abschließend möglich. 0 In der Fläche wurden bisher keine Erhebungen des aktuellen Zustands durchgeführt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass in der Fläche Zeugnisse zur Geschichte als ortsfeste Bodendenkmäler erhalten sind. Auf eine Grunderfassung des Kulturgüterbestandes wird verzichtet, da die gegebene Indizienlage keinen konkreten Verdacht auf eine Entscheidungserheblichkeit der Kulturgüter zulässt. t/p: Es werden keine negativen Auswirkungen auf Kulturgüter erwartet. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 23 3.1.5 Schutzgut Mensch Schutzgut / Maßnahme Auswirkung der Baumaßnahme Bewertung t (temporär), p (permanent) P: Reduzierung der Belastung durch Pflanzenschutzmittel usw. aus der Agrarwirtschaft. 0 p: Der Siedlungsrand der Stadt Pulheim wird städteplanerisch entwickelt. 0 p: Aufgrund der Sonderfläche für den Betrieb für Gartentechnik kann die Siedlungsfläche in einem weiteren Schritt nicht einheitlich erweitert werden. 0 p: Durch das Ansiedeln eines Lebensmittel-Einzelhandels wird für die angrenzenden Wohnquartiere eine bessere Nahversorgung gewährleistet. 0 p: Eine ggf. höhere Auslastung des Kindergartens. 0 Gesundheit p/t: Es werden keinen Auswirkungen auf die Gesundheit erwartet. 0 0 Lärm (in Bearbeitung) Das aktuelle Lärmgutachten zum Betrachtungsraum liegt als gesonderte Anlage dem Entwurf bei. Die lärmschutztechnischen Maßnahmen sind auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfes ermittelt und verortet worden. t: Während der Baumaßnahme ist von einer Beeinträchtigung der Lufthygiene auszugehen. 0 Siedlungsentwicklung Lufthygiene p: Erhöhte Feinstaubbelastung. Verkehrsbelastung p: Es ist mit einer erhöhten Verkehrsbelastung zu rechnen. Das Verkehrsaufkommen für das Wohngebiet südlich der Geyener Straße wird mit ca. 1.500 Kfz/24 h angenommen. Durch die Ansiedlung eines “Nahversorgungseinzelhandels“ wird von einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von ca. 2.300 Kfz/24 h ausgegangen. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim 0 Seite 24 3.1.6 Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut / Maßnahme Auswirkung der Baumaßnahme t (temporär), p (permanent) Bewertung t: Inanspruchnahme von niedrigen- und mittelwertigen Biotopen. 0 p: Inanspruchnahme von hochwertigen Biotopen, die innerhalb einer Generation (30 Jahre) nicht kompensierbar sind 0 Inanspruchnahme t: Reduzierung des Arteninventars während der Bauphavon Biotopen se. Umsetzung der städtebaulichen Planung Biodiversität Artenvielfalt Ausgleich des Eingriffes 0 t: Reduzierung der Strukturvielfalt. 0 p: Reduzierung der Strukturvielfalt (hier das Entfallen der Bäume) 0 p: Entwicklung eines geschlossenen Siedlungsrandes 0 t: Verlust von niedrig- bis mittelwertigen Habitaten und der Arten, die an diese Lebensstätten gebunden sind. 0 p: Verlust von hochwertigen Habitaten (u.a. Gehölzbestand). 0 p: Entwicklung von vorwiegend niedrigwertigen Habitaten sowie teilweise von mittelwertigen Habitaten, welche durch den menschlichen Einfluss erheblich beeinträchtigt bleiben. 0 p: Reduziertes Arteninventar aufgrund der Biotoptypenausstattung. 0 Die Untere Landschaftsbehörde fordert in ihrer Stellungnahme vom 27. Januar 2012 für den Teilbereich der Gärten an der Geyener Straße 43 und 45 Ersatzlebensräume in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort. 0 Ein Teil des ökologischen Ausgleichs auf einer Fläche von 2500 m² (GOP-Maßnahme 1.32) kann in unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort (200 m Luftlinie) erbracht werden. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 25 3.1.7 Schutzgut Wasser Schutzgut / Maßnahme Auswirkung der Baumaßnahme t (temporär), p (permanent) Bewertung Oberflächengewässer t/p: Es werden keine negativen Auswirkungen auf Oberflächengewässer erwartet, da es im Betrachtungsraum kein Oberflächengewässer gibt. 0 Grundwasser p: Geringere Grundwasserneubildung aufgrund der Flächenversiegelung im Planungsraum. 0 3.2 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen Durch die Umsetzung der Planung kommt es bei verschiedenen Schutzgütern zu Beeinflussungen. Allerdings handelt es sich im überwiegenden Teil des Betrachtungsraumes um einen bereits vor der Baumaßnahme stark gestörten Standort. Auch aus der heutigen Nutzung lassen bereits sich Beeinträchtigungen der Schutzgüter ableiten. Das Schutzgut Landschaft wird durch die jetzige Nutzung erheblich beeinträchtigt. Die großflächige landwirtschaftliche Bewirtschaftung führt zu einem monostrukturierten Erscheinungsbild. Durch die bereits bestehende Wohnbebauung wird die vertikale Struktur fortgeführt, führt jedoch momentan zur Zersiedlung der Landschaft. Die Umsetzung der Planung führt bezüglich des Schutzgutes Landschaft zu einer eher positiven Bewertung. Der Betrachtungsraum wird zu einem geschlossenen Siedlungsrand entwickelt, der Zersiedelung der Landschaft wird entgegen gewirkt. In Teilbereichen kommt es jedoch zu einer Reduzierung der vertikalen Strukturvielfalt, da die bestehenden Gehölzstrukturen entfernt werden müssen. Durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen und die spätere bauliche Nutzung kommt es außerdem zu einer Erhöhung der optischen Unruhe. Das Schutzgut Boden wird aktuell negativ durch den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln und Dünger beeinträchtigt. Durch die Umsetzung der Planung entfallen die derzeitigen Belastungen des Bodens. Dies ist positiv zu bewerten. Negativ wird das Schutzgut Boden durch die starke Flächenversiegelung und den potenziellen Eintrag von Schadstoffen beeinflusst. Insgesamt ist die Umsetzung der Planung für den Bodenhaushalt als negativ zu beurteilen. Durch die Umsetzung der Planung wird das Schutzgut Mensch überwiegend positiv beeinflusst. Im Betrachtungsraum wird nachhaltig neuer Wohnraum geschaffen und der Siedlungsrand von Pulheim entwickelt. Weiterhin wird die Versorgung der bereits jetzt ansässigen Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs deutlich verbessert. Negativ anzuführen ist der zu erwartende Eintrag von Feinstaub. Aufgrund des prognostizierten Verkehrsaufkommens wird dies jedoch als nicht erheblich eingestuft. Der Nutzungsdruck auf die Fläche wird sich nach Umsetzung der Planung verlagern und insgesamt etwas erhöhen. Damit wird für das Schutzgut Pflanzen und Tiere eine Verarmung in der Artenzusammensetzung einhergehen. Der Nutzungsdruck durch die Landwirtschaft, die derzeit auf der Fläche stattfindet, entfällt. Es kommt jedoch stattdessen zu einem erhöhten Nutzungsdruck durch die urbane Nutzung. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sich keine Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 26 besonders wertvollen Arten einstellen werden. Es kommt aber auch nicht zur Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der planungsrelevanten Arten. Insgesamt werden die Umweltauswirkungen als nicht erheblich eingestuft. Es kommt in Teilen zu einer Verbesserung des Umweltzustandes und in Teilen zu einer Verschlechterung. Ein artenschutzrechtlicher Tatbestand gemäß § 44 BNatSchG ist nicht gegeben. 3.3 Entwicklungsprognose des Umweltzustands 3.3.1 Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens Bei Nichtumsetzung des städtebaulichen Entwurfes für den Bebauungsplan 76 der Stadt Pulheim würden die bestehenden wertvollen und niedrigwertigen Biotopstrukturen, vor allem auf den Grundstücken Geyener Straße 43 und 45 und der Grünlandbrache, erhalten bleiben. Die Ackerflächen würden weiterhin intensiv genutzt. Der Betrieb für Gartentechnik bliebe bestehen. 3.3.2 Entwicklungsprognose bei Durchführung der Planung Bei Umsetzung der Maßnahme werden die bestehenden niedrigwertigen Biotope, wie z.B. die Ackerflächen und auch die wertvollen Biotopstrukturen, vor allem die Gehölze, fast vollständig in Anspruch genommen. Biotope wie Hecken und Grünlandbrachen würden zunächst ganz entfallen. Nach Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs würde sich eine feingliedrige Struktur aus Gärten, Häusern, Einzelbäumen und Verkehrsflächen entwickeln. Die entstehenden Lebensräume sind, so wie die heutige Nutzung, deutlich durch den menschlichen Einfluss (optische und akustische Unruhe) in ihrer Lebensraumfunktion geprägt. Die Fläche würde, gegenüber der jetzigen Situation in Teilen versiegelt, welches sich kleinräumig auch auf die Grundwasserneubildung auswirken würde. Es kommt zu einer Erhöhung des Autoverkehrs, welcher die Lärmbelastung in den geplanten und bestehenden Wohngebieten verändert. Der Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft, der mit Umsetzung des städtebaulichen Entwurfes verbunden ist, kann nicht direkt auf der Fläche erbracht werden. In unmittelbarer Nähe zum Planungsraum befindet sich eine Kompensationsfläche der Stadt Pulheim, die jedoch zu klein ist, um das entstehende Defizit dort vollständig auszugleichen. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 27 4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Im Umweltbericht sind Maßnahmen zu formulieren, mit denen erhebliche Umweltauswirkungen vermindert oder minimiert werden können. Nach § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, beziehungsweise so gering wie möglich zu halten (Vermeidungs- und Minimierungsgebot). Soweit sich die Eingriffe nicht vermeiden oder auf ein tolerierbares Maß reduzieren lassen, werden Ausgleichsmaßnahmen im Planungsgebiet notwendig. Nicht im Planungsgebiet ausgleichbare Eingriffe müssen durch Ersatzmaßnahmen kompensiert werden. Durch die eingebettete Lage des neu geplanten Wohngebietes mit der Fortführung der Sonnenallee zur Geyener Straße, gibt es keine Variante, durch die der Eingriff in Natur und Landschaft zu vermeiden oder zu verringern wäre. 4.1 Alternative Planungsmöglichkeiten Für das betrachtete Vorhaben gibt es keine Planungsalternative. 4.2 Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen dienen dem Erhalt und Schutz von Vegetationsbeständen, der Oberbodensicherung usw. Einige Bäume müssen durch einen geeigneten Stammschutz geschützt werden. Es gibt allgemeine Präventivmaßnahmen, welche für die gesamte Baumaßnahme gelten. Schutzgut Biotopstruktur Anwendung der Schutzmaßnahmen nach DIN 18 920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) Anwendung der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4; Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4) Verletzungen der Rinde und Äste angrenzender Bäume durch Maschinen sind zu vermeiden. Zum Schutz der Gehölze ist die DIN Norm 18920 zu beachten und anzuwenden. Schutzgut Boden Einhaltung der DIN 18300 (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der Bauleistungen (ATV), Erdarbeiten Einhaltung der DIN 18915 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Bodenarbeiten) 4.3 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Für den Planungsraum können keine Vermeidungsmaßnahmen benannt werden. Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 28 4.4 Unvermeidbare, erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes Bei Umsetzung des städtebaulichen Entwurfes treten folgende unvermeidbare, erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen auf: - Inanspruchnahme der Gehölze mit einem Brusthöhendurchmesser größer 14 cm, Versiegelung des Bodens, erhöhte Feinstaub- und Lärmbelastung. Aufgrund des Alters der Gehölze und der damit verbundenen Entwicklungszeit wird der Eingriff in diese Strukturen als erheblicher und nachhaltiger Eingriff verstanden. Damit ein Gehölz die jetzige Habitatfunktion ersetzen kann, benötigt dieses eine Entwicklungszeit von mehr als 30 Jahren. 4.5 Kompensation Die Kompensationsberechnung erfolgt getrennt für die in der untenstehenden Abbildung dargestellten drei Teilbereiche. Abbildung 8: Übersichtskarte der Betrachtungsräume Die untenstehende Berechnung der Kompensationsfläche wird in Anlehnung an den Bewertungsrahmen für die Straßenplanung (MWMTV/MURL NRW 1999 /ARGE EINGRIFF – AUSGLEICH NRW 1994) durchgeführt. Entsprechend wird die beanspruchte Fläche in m² mit dem derzeitigen Biotopwert sowie dem Zeitfaktor multipliziert und durch den mittleren Erfüllungsgrad von 5 geteilt. Der mittlere Erfüllungsgrad gibt dabei den Wert des geplanten Biotoptyps Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 29 auf der Ausgleichsfläche an, der innerhalb einer Generation erreicht werden kann. Durch den Zeitfaktor wird die zeitliche Wiederherstellbarkeit verstärkt berücksichtigt. So wird für Biotoptypen mit einer Entwicklungszeit von mehr als 30 Jahren die längere Entwicklungszeit in einem erhöhten Flächenbedarf umgesetzt. Faktor 1: Entwicklungszeit kleiner 30 Jahre Faktor 2: Entwicklungszeit zwischen 30 und 100 Jahre Faktor 3: Entwicklungszeit größer 100 Jahre Auf der Fläche finden sich zurzeit überwiegend sehr „junge“ bzw. „strukturarme“ Biotope, deren Wiederherstellung innerhalb einer Generation erfolgen kann. (beanspruchte Fläche) x (derzeitiger Biotopwert)x Zeitfaktor (mittlerer Erfüllungsgrad) = erforderliche Kompensationsfläche In gleicher Weise wird die erbrachte Kompensation der Flächen ermittelt: (geplante Fläche) x (zukünftiger Biotopwert)x Zeitfaktor (mittlerer Erfüllungsgrad) = erbrachte Kompensationsfläche . Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 30 Teilfläche A: Geyener Straße 43 IST-Wert Biotoptyp Grünland Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen Bankette Gebäude Hecke SOLL-Wert Kürzel Fläche in [m²] EE 1, veg 1 HJ, ka 6 VA, mr 3 Zeitwert mittlere Erfüllung 226 4 1 5 180 1.446 4 1 5 1.157 VF 1 BD 1, 70 kb (tc) Teilfläche A Biotopwert erforderliche Kompensation in m² 23 4 1 5 18 155 0 1 5 0 10 4 1 5 8 Zwischensumme 1.363 Kompensationsbedarf Einzelgehölze Kürzel BF 3 Fläche 200 m² Kürzel Gebäude VF 1 Fläche in [m²] HJ, ka 6 Teilfläche A 1.860 Erforderliche Kompensation Biotoptyp Einzelbäume 5 Stück à 40 m² Biotoptyp Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen Zeitwert Biotop-wert mittlere Erfüllung erbrachte Kompensation in m² 1.352 4 1 5 1.082 508 0 1 5 0 1.860 Zwischensumme Erbrachte Kompensation 1.082 erbrachte Kompensation der Einzelgehölze Biotopwert Zeitwert 5 Mittlere Erfüllung 2 5 400 erforderliche Kompensation (-) 1.763 erbrachte Kompensation (+) 1.082 Gesamtkompensationsbedarf Teilfläche A Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Biotoptyp Kürzel Stück Einzelbäume BF 3 0 -681 Seite 30 Zeitwert Biotop-wert 0 0 mittlere Erfüllung 0 0 Teilfläche B: Geyener Straße 45 IST—Wert Biotoptyp Hecke Rasenfläche, intensiv genutzt Gebäude und Straße Saum-, Ruderl- und Hochstaudenflur Acker SOLL-Wert Kürzel BD 1, 70 kb (tc) HJ, ka 6 VF 1 K, neo 4 HAO, aci Teilfläche B Erforderliche Kompensation Fläche in [m²] Mittlere Biotop-wert Zeit-wert Erfüllung erforderliche Kompensation in m² 3 4 1 5 2 1.551 2 1 5 620 150 0 1 5 0 69 4 1 5 55 35 2 1 5 14 Zwischensumme 691 Kompensationsbedarf Einzelgehölze Biotoptyp Kürzel Fläche Biotopwert Zeitwert 120 7 2 erforderliche Kompensation (-) 5 261 0 1 5 0 Straße VF 1 132 0 1 5 0 Lärmschutzwand VF 1 44 0 1 5 0 Ziergarten HJ, ka 6 1.364 2 1 5 546 Grünanlage HM, xd 4, ob 1 7 3 1 5 4 1027 550 Gesamtkompensationsbedarf Teilfläche A -477 Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim 1.808 Zwischensumme Erbrachte Kompensation 336 erbrachte Kompensation (+) erbrachte Kompensation in m² VF 1 erbrachte Kompensation der Einzelgehölze Fläche in Biotoptyp Stück [m²] mittlere Erfüllung Mittlere Erfüllung Gebäude Einzelgehölz 0 Einzelgehölz 2 Stück, mittlere Fläche 60 m² BF 3 Biotopwert Zeitwert Kürzel Teilfläche B 1.808 Fläche in [m²] Biotoptyp Seite 31 Biotopwert 0 0 Zeitwert 550 mittlere Erfüllung 0 0 0 Teilfläche C: Restlicher Betrachtungsraum IST-Wert SOLL-Wert Fläche in [m²] Biotopwert Zeitwert mittlere Erfüllung erforderliche Kompensation in m² Biotoptyp Kürzel Teilversiegelte Fläche VF 1 5.057 1 1 5 1011 Gebäude VF 0 5.264 0 1 5 Straße Straßenbegleitgrün mit Gehölzen VF 1 VA, mr 9 VA, mr 3 K, neo 4 HJ, mc 1 3.791 0 1 790 4 225 Bankette Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur Rasenfläche, intensiv genutzt Zier- und Nutzgarten mit Überwiegend heimischen Gehölzen Baumschule Acker Grünlandbrache Wirtschaftsgrünland Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzanteil größer 70 % HJ, ka 6 HJ 6 HAO, aci EE 1, veg 1 AE, xd 5 BD 3, 100, ta Teilfläche C Erforderliche Kompensation Fläche in [m²] mittlere Erfüllung erbrachte Kompensation in m² Kürzel Gebäude VF 0 10.398 0 1 5 0 0 Straße VF 0 13.834 0 1 5 0 5 0 VF 0 2.572 0 1 5 0 1 5 632 Lärmschutzwand Teilversiegelte Fläche VF 1 4.512 1 1 5 902 4 1 5 180 Ziergarten HJ, ka 6 21.288 4 1 5 17.030 1.035 4 1 5 828 Grünanlage HM, xd 4, ob 1 3.004 3 1 5 1.802 1.633 2 1 5 653 10.706 4 1 5 8.564 4.800 2 1 5 1.920 14.709 2 1 5 5.884 5.130 4 1 5 1.709 4 1 5 1.367 759 6 1 5 911 4.104 Teilfläche C 55.608 Zwischensumme Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Biotopwert Zeitwert Biotoptyp 26.055 Erbrachte Kompensation Seite 32 55.608 Zwischensumme 19.734 Teilfläche C: Restlicher Betrachtungsraum IST-Wert SOLL-Wert Kompensationsbedarf Einzelgehölze Fläche Biotoptyp Kürzel in [m²] Einzelbäume 9 Stück à 30 m² BF 3 270 Einzelbaum 5 Stück à 40 m² BF 3 200 Einzelbaum 7 Stück à 60 ² BF 3 420 erbrachte Kompensation der Einzelgehölze Fläche in Biotop ZeitBiotoptyp Stück [m²] -wert wert Einzelbäume Fläche à 30 m² 45 1.350 6 mittlere Biotopwert Zeitwert Erfüllung 5 1 5 270 6 3 5 720 7 3 5 1.764 erforderliche Kompensation (-) 28.809 erbrachte Kompensation (+) 21.354 7.455 Gesamtkompensationsbedarf Teilfläche A mittlere Erfüllung 1 1.620 5 Teilfläche C. 1: Restlicher Betrachtungsraum - Flurstück 1449 IST-Wert SOLL-Wert Biotoptyp Zier- und Nutzgarten mit Überwiegend heimischen Gehölzen Kürzel HJ, ka 6 Teilfläche C Fläche in [m²] Biotopwert 1.174 Zeitwert 4 mittlere Erfüllung 1 erforderliche Kompensation in m² 5 939 Erforderliche Kompensation Zwischensumme erforderliche Kompensation (-) 939 erbrachte Kompensation in m² VF 0 704 0 1 5 0 Ziergarten HJ, ka 6 470 4 1 5 376 939 erbrachte Kompensation (+) 376 Gesamtkompensationsbedarf Teilfläche A -563 Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim mittlere Erfüllung Gebäude Erbrachte Kompensation Seite 33 Biotopwert Zeitwert Kürzel Teilfläche C 1.174 Fläche in [m²] Biotoptyp 1174 Zwischensumme 376 4.6 Bilanz Im Rahmen der Bilanzierung wird die ökologische Wertigkeit der Biotopausstattung nach der Umsetzung der Planung dem derzeitigen, vor der Baumaßnahme in Anspruch genommenen Inventar, gegenüber gestellt. Tabelle 3: Bilanzierung des Eingriffs Fläche in m² Eingriff Teilfläche A: Geyener Straße 43 erforderliche Kompensation -1.763 Eingriff Teilfläche B :Geyener Straße 45 erforderliche Kompensation - 1.027 Eingriff Teilfläche C erforderliche Kompensation -28.809 Eingriff Teilfläche C. 1: Flurstück 1449 erforderliche Kompensation -939 Eingriff Teilfläche A: Geyener Straße 43 erbrachte Kompensation 1.082 Eingriff Teilfläche B: Geyener Straße 45 erbrachte Kompensation 550 Eingriff Teilfläche C erbrachte Kompensation 21.354 Eingriff Teilfläche C. 1: Flurstück 1449 erbrachte Kompensation -376 Teilfläche A: Geyener Straße 43 Bilanz -681 Teilfläche B: Geyener Straße 45 Bilanz -477 Teilfläche C Bilanz -7.455 Teilfläche C. 1: Flurstück 1449 Bilanz -563 gesamtes Kompensationsdefizit in m² -9.176 Es ergibt sich ein Kompensationsdefizit von -9.176 Umweltbericht – Bebauungsplan BP 76, Stadt Pulheim Seite 34 5 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt Um den Umweltanforderungen nachzukommen wird empfohlen, die Bauphase durch eine ökologische Bauüberwachung zu begleiten. Aufgaben der ökologischen Bauüberwachung sind in diesem Fall insbesondere: - Überwachung des Gehölzschutzes Überwachung des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen gemäß der Ausweisung des Wasserschutzgebiets Zone III B Sie muss dafür Sorge tragen, dass im Rahmen der Bautätigkeit keine artenschutzrechtlichen Konflikte entstehen bzw. diese gemäß der geltenden Vorschriften behandelt werden. Begleitung der Pflanzarbeiten u.a. (Überprüfung der der Gehölze usw.) Sie soll der Eingriffsminimierung vor Ort nachkommen. Über Art und Umfang der ökologischen Bauüberwachung entscheidet die Genehmigungsbehörde. 5.1 Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich. Der erforderliche Ausgleich wurde über die Eingriffbilanzierung ermittelt. In unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort, ca. 200 m Luftlinie, verfügt die Stadt Pulheim über eine ca. 2.800 m² große Kompensationsfläche (GOP I.32). Auf dieser Fläche wurden 2004 heimische Feldgehölze, Vogelnährgehölze, gepflanzt (2x2 Meter Verband). Die Wertigkeit der Fläche wird mit Faktor 6 angesetzt. Durch diese Fläche kann ortsnah ein Teil der erforderlichen Kompensation erbracht werden. 2.800 m² x 6 x 1 = 3.360 m² 5 Wie aus der obenstehenden Bilanz zu entnehmen ist, ergibt sich ein Kompensationsdefizit von -9.176 m². Nach Abzug der 3.360 m² verbleibt ein Defizit von -5.816 m², was einer notwendigen GOP-Fläche (Wertigkeit 6) von 4.847 m² entspricht. Eine sinnvolle Kompensation des verbleibenden Defizits innerhalb des Plangebietes ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich. Daher wird auf weitere GOP- Flächen der Stadt Pulheim, die ebenfalls eine Wertigkeit von 6 aufweisen, zurückgegriffen. Dazu wird ein Teil der GOP-Fläche I.34 bei Geyen als weitere Ausgleichsmaßnahme herangezogen, die ebenfalls mit dem Biotopwert 6 bewertet ist. Daraus ergibt sich, dass insgesamt 4.847 m² der GOP-Fläche herangezogen werden, wodurch der Eingriff vollständig ausgeglichen werden kann. Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim Seite 35 Insgesamt teilt sich der notwendige Ausgleich für die Teilflächen A, B und C wie folgt auf: Teilfläche Kompensationsbedarf notwendige externe GOP-Fläche Kosten A 681 m² 567,5 m² (aus GOP I.34) 11.350 € B 477 m² 397 m² ( aus GOP I.34) 7.950 € C gesamt 8.018 m² davon städt. 7.455 m² 2800 m² (aus GOP I.32) und 3413 m² (aus GOP I.34) davon Flurst. 124.250 € 1449 563 m² 469 m² (aus GOP I.34) Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim 9.380 € Seite 36 6 Zusammenfassung Mit der Umsetzung der Maßnahme wird eine nachhaltige Siedlungsentwicklung der Stadt Pulheim angestrebt. Für die Umsetzung der Planung des Bebauungsplans 76 gibt es im Betrachtungsraum keine Alternative. Aufgrund der derzeit intensiven Nutzung kommt es bei der derzeitigen Nutzung zu Beeinträchtigungen unterschiedlicher Schutzgüter wie u.a. dem Bodenhaushalt und durch den Eintrag von Dünger und Pflanzenschutzmitteln. Durch die Umsetzung der Planung kommt es bei keinem Schutzgut zu einer erheblichen Beeinträchtigung. Dies ist auch der heutigen Nutzung geschuldet. Der erforderliche Ausgleich für die Maßnahme wurde über die Eingriffsbilanzierung ermittelt. Es ergibt sich ein Kompensationsdefizit von -9.176 m². In unmittelbarer Nähe zum Eingriffsort verfügt die Stadt Pulheim über eine 2800 m² große Kompensationsfläche. Durch diese Fläche kann ortsnah, in 200 m Luftlinie, ein Teil der erforderlichen Kompensation erbracht werden. Dadurch bleibt der räumlichfunktionale Zusammenhang erhalten. Nach Abzug der Kompensationsfläche (GOP I.32) verbleibt ein Defizit von -5.816 m². Der überwiegende Eingriff erfolgt in Biotope, die durch Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden können. Bei der Maßnahmenplanung der Ausgleichsmaßnahmen sollte u. a. die weitere Siedlungsentwicklung der Stadt Pulheim berücksichtigt werden und auch hier auf einen räumlich funktionalen Zusammenhang geachtet werden. Artenschutzrechtlich ergibt sich keine Beeinträchtigung der vorkommenden Arten. Nach Umsetzung der Planung wird sich das für Pulheim typische Arteninventar wieder in der Fläche einstellen. Weiterhin wird nach Beendigung der Bautätigkeiten der Betrachtungsraum seine Funktion als Teil der Lebensstätte für besonders und streng geschützte Arten sowie Arten der Vogelschutzrichtlinien und FFH-Richtlinie wieder erfüllen. Dies trifft u.a. für die Zwergfledermaus zu, welche bereits jetzt im Betrachtungsraum nachgewiesen worden ist, diesen jedoch nur zur Jagd und zum Durchflug nutzt. Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim Seite 37 7 Literatur Gesetze Baugesetzbuch (BauGB) "Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), Geltung ab 01.08.1979, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist“ Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) "Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist" Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) "Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist" Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2557) geändert worden ist" Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG) „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen. Vom 11. März 1980, geändert durch Art. 7 des Verwaltungsverfahrensrechts-Anpassungsgesetzes v. 18. 5. 1982, Art. 6 des Gesetzes zur Beschränkung landesrechtlicher Bußgeldvorschriften v. 6. 11. 1984, § 51 EEG NW v. 20. 6. 1989, Art. 8 des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in NRW v. 25.11.1997, Artikel 52 d. EuroAnpG NW v. 25.9.2001; Artikel 259 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005, in Kraft getreten am 28. April 2005.“ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist" Landschaftsgesetz NW (LG NW) „Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft“ In Kraft getreten am 05. Juli 2007 Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes–Immissionsschutzgesetz vom 30. Juli 2002, in Kraft getreten am 1. Oktober 2002 abrufbar unter: http://www.bmu.de/luftreinhaltung/ta_luft/doc/2594.php (letzter Abruf: 21.03.2012) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) „Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998“ abrufbar unter: http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/talaerm.pdf (letzter Abruf: 21.03.2012) Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim Seite 38 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) "Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 9 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist" Pläne und Karten: Bodenkarte 1. 50.000, L 5106 Köln, Geologische Landesamt Nordrhein-Westfalen (1972) Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege, Bonn-Bad Godesberg (1972) Potentiell natürliche Vegetation Flächennutzungsplan: http://sdnet.pulheim.de/rim350/document/MgyPhzIfuFYn8Rn6Me.LfxEfw8aq8Xi0Mg yPe.EawAWn8Sq9Qm4PcwCfuAUrBOn6Re1MewEbuCav9Pq4Pn.PeIXw8aqBOn6Qm4PcwCfwCSm8Uk4OnyGcwCfsHTs6Qi9Re1Mc1DcsCSn6Wi9Ng0PcvDc wCSm8Uk4OnyGcxCasBSq6Ri4MhyKcxCasBSq6Ri4MiyHc.CXsESn6Si1MnzMcCat9Vs7Qm9NfMdwGft9Vs6Xj6MlyKGJ/Derzeitige_Darstellung_FNP_17.6.pdf;jsessionid=2CFD3A18E B1369FC6F7C4DD3B129AFA4 Zugriff am 13.03.2012 um 15:30 Uhr Geologische Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern, Preußische Geologische Landesanstalt. Frechen Blatt 2907, 1906 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (2011): Karte der biogeografischen Regionen in Nordrhein-Westfalen. abrufbar unter http://www.naturschutzinformationennrw.de/artenschutz/de/downloads (letzter Abruf 15.03.2012). Landschaftsplan Rhein-Erft-Kreis: https://geo.rhein-erftkreis.de/ASWeb/ASC_Frame/portal.jsp letzter Zugriff am 13.02.2012 um 12:57 Uhr Regionalplan 17 Bezirksregierung Köln: abrufbar unter: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalplanung/teilabschnitt_koeln/aenderunge n/planaenderung_17/zeichnung.pdf (letzter Abruf am 13.02.2012) Schutzgebiete http://www.gis6.nrw.de/ASWebGS_200/ASC_Frame/portal.jsp Zugriff am 13.02.2011 um 16:01 Uhr https://geo.rhein-erftkreis.de/ASWeb/ASA_AAAWeb/Legend/Alkis/Legende_Farbe.pdf Zugriff am 13.02.2012 um 14:35 Uhr Bezirksregierung Köln: Erläuterungsbericht zur Abgrenzung der Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Weiler und WorringenLangen der Gas, – und Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG (Stand 11.12.1986) Biologische Station Bonn (C. Chmela) 13.03.2012, mündl. Mitt. Stadt Pulheim (E. Cassens-Sasse) 02.03.2012, mündl. Mitt. Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim Seite 39 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (2011): Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 5006. abrufbar unter: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4020 (letzter Abruf 15.03.2012) Umweltbericht Bebauungsplan 76 Pulheim Seite 40