Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Tageseinrichtung für Kinder "Villa Sonnenschein", Lucherberg; hier: Betreuung von Kindern unter drei Jahren)

Daten

Kommune
Inden
Größe
14 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
30.11.09, 10:59
Aktualisiert
30.11.09, 10:59
Beschlussvorlage (Tageseinrichtung für Kinder "Villa Sonnenschein", Lucherberg;
hier: Betreuung von Kindern unter drei Jahren) Beschlussvorlage (Tageseinrichtung für Kinder "Villa Sonnenschein", Lucherberg;
hier: Betreuung von Kindern unter drei Jahren) Beschlussvorlage (Tageseinrichtung für Kinder "Villa Sonnenschein", Lucherberg;
hier: Betreuung von Kindern unter drei Jahren)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Jugendamt III/Wa. 12.11.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 120/2009 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 02.12.2009 Rat 09.12.2009 Betrifft: Tageseinrichtung für Kinder "Villa Sonnenschein", Lucherberg; hier: Betreuung von Kindern unter drei Jahren Beschlussentwurf: Der Rat beschleßt auf Empfehlung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses, die Kindertageseinrichtung Lucherberg um die notwendigen Anbauten von einem zweiten Mehrzweckraum und zusätzlichem Nebenraum inklusive Sanitäreinrichtungen zu erweitern. Die Verwaltung wird mit der weiteren Durchführung der Angelegenheit beauftragt. Begründung: Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wurde zum 01.08.2007 in der Tageseinrichtung für Kinder in Lamersdorf eine Betreuungsmöglichkeit für Kinder unter drei Jahre eingerichtet in Form einer alterserweiterten Gruppe zur Betreuung von Kinder von 1 Jahr bis zur Schulpflicht. Die Gruppe bestand aus sechs Plätzen für Kinder unter drei Jahren und 10 Plätzen für Kinder ab drei Jahre. Mit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 wurde die Betreuung der Kinder unter drei Jahren umgestellt und eine Gruppe für die Betreuung von Kindern von 0 bis drei Jahre mit insgesamt 10 Plätzen eingerichtet. Gleichzeitig wurden in der Tageseinrichtung in Frenz 4 Plätze für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren eingerichtet. Aufgrund der steigenden Nachfrage wurden zum 01.08.2009 in Lamersdorf weitere sieben und in Frenz zwei Plätze für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren eingerichtet, so dass die gemeindlichen Kindergärten zur Zeit folgendes Angebot an Plätzen für die U3-Betreuung haben: KiTa „Wichteltreff“, Frenz 6 Plätze für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren und KiTa „Peppino“, Lamersdorf 10 Plätze für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren sowie 7 Plätze für Kinder von 0 bis 3 Jahre, KiTa „Villa Sonnenschein“, Lucherberg keine U3-Plätze. Alle vorhandenen Plätze wurden zum 01.08.2009 (davon 1 zum 01.11.2009) vergeben, so dass nunmehr für den Rest des Kindergartenjahres alle U3-Plätze belegt sind. Eltern, die im weiteren Verlauf des Kindergartenjahres eine Betreuung benötigen, können daher nur auf die Möglichkeit der Tagespflege verwiesen werden. Für die Zeit von Januar 2010 bis Ende des Kindergartenjahres stehen 8 Kinder auf der Warteliste für einen U3-Platz. Der Anstieg der Nachfrage für das Kindergartenjahr 2010/11 kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da die Abfrage bei den Eltern erst zum Jahresende erfolgt. Klar ist aber, dass die Nachfrage nach U3-Plätzen kontinuierlich steigen wird. Darüber hinaus sollen nach dem Willen des Landes die U3-Plätze ausgebaut werden, da ab 01.08.2013 der Rechtsanspruch für Kinder ab einem Jahr kommen wird. Bereits im letzten Jahr haben sich der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss sowie der Rat der Gemeinde Inden für den schrittweisen Ausbau der U3-Plätze in Inden ausgesprochen. In den Einrichtungen in Frenz und Lamersdorf wurden bereits eine Reihe entsprechender Plätze geschaffen. Lediglich die Einrichtung in Lucherberg hat noch keine U3-Plätze, dies war bisher durch die integrativen Gruppen auch nicht möglich. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es in der Gemeinde Inden noch keine Möglichkeit Kinder unter 3 Jahren integrativ zu betreuen. Nachfragen von Eltern behinderter Kinder hat es in der Vergangenheit immer wieder gegeben, diese konnten bisher aber nicht berücksichtigt werden. Es ist beabsichtigt in Lucherberg ab 01.08.2010 ebenfalls zunächst in einer Gruppe Kinder unter drei Jahren aufzunehmen. Die Gruppenstruktur wird auf vier Kinder mit Behinderungen und 11 Kinder ohne Behinderung umgestellt, die U3-Kinder teilen sich auf 2 Kinder mit und zwei ohne Behinderung auf. Zur Zeit läuft im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland ein Modellversuch zur Förderung von Kindern mit einer Behinderung unter drei Jahren in integrativen Einrichtungen. Dieser Modellversuch endet zum 31.07.2011. Dabei sollen in integrativen Einrichtungen grundsätzlich Kinder ab dem 1. Lebensjahr aufgenommen werden, die entsprechenden Gruppen werden modellhaft durch das Sozialpädagogische Institut NRW an der Fachhochschule Köln begleitet. Die Aufnahme von behinderten Kindern unter drei Jahren stellt die integrativen Einrichtungen vor eine immense Aufgabe. Zum einen erfolgt die grundsätzliche Umstrukturierung der Arbeit im Hinblick auf die unter dreijährigen, zum zweiten kommt aber auch noch die spezielle Problematik der behinderten Kinder U3 hinzu. Aus diesem Grund kann es nur förderlich sein, bei der Einrichtung von U3-Plätzen in der KiTa Lucherberg die Möglichkeiten und Hilfen im Rahmen des Modellversuches in Anspruch zu nehmen. Ein entsprechender Antrag wurde daher vorsorglich bereits gestellt. Dieser wurde zwischenzeitlich auch positiv beschieden. Eine frühere Teilnahme am Modellversuch war aufgrund der Altersstruktur der Kinder mit Behinderung, die die Einrichtung Lucherberg besuchen nicht möglich. Da zum Sommer aber eine Reihe von integrativen Plätzen frei werden, bietet dies nun die Chance auch hier U3-Betreuung einzurichten. Grundsätzliche Voraussetzung für die Einrichtung von U3-Plätzen in der Einrichtung in Lucherberg und die Teilnahme am Modellversuch ist aber auch die Bereitstellung der räumlichen Voraussetzungen für die U3-Betreuung in der Einrichtung. Hierzu gehört insbesondere die Schaffung eines zusätzlichen Nebenraumes für die U3-Kinder mit dazugehörigem Sanitär- und Wickelbereich. Entsprechende Räumlichkeiten sind in der Einrichtung nicht vorhanden und müssen daher neu geschaffen werden. Im Rahmen der Vorüberlegungen für die Aufnahme von U3-Kindern mit Behinderung wurde sowohl von Seiten der Leiterin der Einrichtung, Frau Schüller, als auch von Dr. Mundt, Leiter des Beschlußvorlage 120/2009 Seite 2 mit der Einrichtung kooperierenden Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) am Marienhospital Birkesdorf, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Therapie bereits jetzt an ihre räumlichen Grenzen stößt, da nur ein Therapieraum vorhanden ist. Die Einrichtung wurde gebaut für eine Regel- und eine integrative Gruppe. Seit Einrichtung der zweiten integrativen Gruppe zum 01.08.2003 und damit verbunden der doppelten Anzahl an Therapiestunden ist die Durchführung der Therapien nur noch möglich, indem Dienstpläne die Nutzung der einzelnen Räume zeitlich genau vorgeben. Mit der Aufnahme von U3-Kindern mit Behinderungen wird allerdings zusätzlicher Therapieraum benötigt, da für diese kleinen Kinder im Rahmen der Therapie neben den Schlafräumen weitere Rückzugsmöglichkeiten benötigt werden. Dies bedeutet die Schaffung eines zweiten Therapieraumes. Um Synergieeffekte im Bezug auf die Kosten der notwendigen Maßnahmen zu erzielen, sollte daher der Anbau des zusätzlichen Nebenraumes mit der Schaffung eines zweiten Therapieraumes verbunden werden. Vor dem Hintergrund der gemachten Ausführungen und unter Berücksichtigung einer pädagogisch und auch wirtschaftlich sinnvollen Lösung wurde der in Kopie beigefügte Entwurf erstellt. Bei der Größe des zusätzlichen Nebenraumes wurde in der Planung berücksichtigt, dass langfristig auch die zweite Gruppe U3-Kinder aufnehmen wird, so dass dann kein weiterer Nebenraum für diese Gruppe benötigt werden wird. Nach den Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren werden Maßnahmen gefördert, die der Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen. Allerdings sind diese Zuschüsse beim Neubau auf 20.000,00 € pro Kind beschränkt. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Kreises Düren sind für die Einrichtung in Lucherberg insgesamt vier Plätze für Kinder unter drei Jahren vorgesehen. Dies bedeutet, dass sich ein Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 80.000,00 € ergibt, hiervon werden 90 %, insgesamt 72.000,00 €, durch das Land gewährt, 10 % verbleiben beim Träger. Die restlichen mit der Maßnahme verbundenen Kosten hat der Träger selbst zu tragen. Gemäß dem bisher vorliegenden Kostenvoranschlag ist für die Baumaßnahme von Kosten in Höhe von 175.785,00 € auszugehen. Zusätzlich werden für Ausstattung rund 15.830,00 € benötigt. Gleichzeitig weise ich darauf hin , dass die Antragsfrist für die Beantragung von Mitteln für das Jahr 2010 am 30.06.2009 abgelaufen ist. Für nach diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge erfolgt eine Bezuschussung in 2010 nur noch in der Reihenfolge des Antragseingangs und des Vorhandenseins von Restmitteln. Vor diesem Hintergrund wurde vorsorglich, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Ausschuss, zur Fristwahrung ein Antrag auf Zuwendungen für 2010 gestellt. Beschlußvorlage 120/2009 Seite 3