Daten
Kommune
Inden
Größe
14 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
30.11.09, 10:59
Aktualisiert
30.11.09, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Jugendamt
III/Wa.
12.11.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Nein
120/2009
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 02.12.2009
Rat
09.12.2009
Betrifft:
Tageseinrichtung für Kinder "Villa Sonnenschein", Lucherberg;
hier: Betreuung von Kindern unter drei Jahren
Beschlussentwurf:
Der Rat beschleßt auf Empfehlung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses, die
Kindertageseinrichtung Lucherberg um die notwendigen Anbauten von einem zweiten
Mehrzweckraum und zusätzlichem Nebenraum inklusive Sanitäreinrichtungen zu erweitern.
Die Verwaltung wird mit der weiteren Durchführung der Angelegenheit beauftragt.
Begründung:
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wurde
zum 01.08.2007 in der Tageseinrichtung für Kinder in Lamersdorf eine Betreuungsmöglichkeit für
Kinder unter drei Jahre eingerichtet in Form einer alterserweiterten Gruppe zur Betreuung von
Kinder von 1 Jahr bis zur Schulpflicht. Die Gruppe bestand aus sechs Plätzen für Kinder unter drei
Jahren und 10 Plätzen für Kinder ab drei Jahre.
Mit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 wurde die Betreuung der
Kinder unter drei Jahren umgestellt und eine Gruppe für die Betreuung von Kindern von 0 bis drei
Jahre mit insgesamt 10 Plätzen eingerichtet. Gleichzeitig wurden in der Tageseinrichtung in Frenz 4
Plätze für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren eingerichtet.
Aufgrund der steigenden Nachfrage wurden zum 01.08.2009 in Lamersdorf weitere sieben und in
Frenz zwei Plätze für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren eingerichtet, so dass die gemeindlichen
Kindergärten zur Zeit folgendes Angebot an Plätzen für die U3-Betreuung haben:
KiTa „Wichteltreff“, Frenz 6 Plätze für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren und
KiTa „Peppino“, Lamersdorf 10 Plätze für Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren sowie 7 Plätze für
Kinder von 0 bis 3 Jahre,
KiTa „Villa Sonnenschein“, Lucherberg keine U3-Plätze.
Alle vorhandenen Plätze wurden zum 01.08.2009 (davon 1 zum 01.11.2009) vergeben, so dass
nunmehr für den Rest des Kindergartenjahres alle U3-Plätze belegt sind. Eltern, die im weiteren
Verlauf des Kindergartenjahres eine Betreuung benötigen, können daher nur auf die Möglichkeit
der Tagespflege verwiesen werden.
Für die Zeit von Januar 2010 bis Ende des Kindergartenjahres stehen 8 Kinder auf der Warteliste
für einen U3-Platz. Der Anstieg der Nachfrage für das Kindergartenjahr 2010/11 kann noch nicht
abschließend beurteilt werden, da die Abfrage bei den Eltern erst zum Jahresende erfolgt. Klar ist
aber, dass die Nachfrage nach U3-Plätzen kontinuierlich steigen wird. Darüber hinaus sollen nach
dem Willen des Landes die U3-Plätze ausgebaut werden, da ab 01.08.2013 der Rechtsanspruch für
Kinder ab einem Jahr kommen wird.
Bereits im letzten Jahr haben sich der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss sowie der Rat der
Gemeinde Inden für den schrittweisen Ausbau der U3-Plätze in Inden ausgesprochen. In den
Einrichtungen in Frenz und Lamersdorf wurden bereits eine Reihe entsprechender Plätze
geschaffen.
Lediglich die Einrichtung in Lucherberg hat noch keine U3-Plätze, dies war bisher durch die
integrativen Gruppen auch nicht möglich.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es in der Gemeinde Inden noch keine Möglichkeit Kinder unter 3
Jahren integrativ zu betreuen. Nachfragen von Eltern behinderter Kinder hat es in der
Vergangenheit immer wieder gegeben, diese konnten bisher aber nicht berücksichtigt werden.
Es ist beabsichtigt in Lucherberg ab 01.08.2010 ebenfalls zunächst in einer Gruppe Kinder unter
drei Jahren aufzunehmen. Die Gruppenstruktur wird auf vier Kinder mit Behinderungen und 11
Kinder ohne Behinderung umgestellt, die U3-Kinder teilen sich auf 2 Kinder mit und zwei ohne
Behinderung auf.
Zur Zeit läuft im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland ein Modellversuch zur Förderung
von Kindern mit einer Behinderung unter drei Jahren in integrativen Einrichtungen. Dieser
Modellversuch endet zum 31.07.2011.
Dabei sollen in integrativen Einrichtungen grundsätzlich Kinder ab dem 1. Lebensjahr
aufgenommen werden, die entsprechenden Gruppen werden modellhaft durch das
Sozialpädagogische Institut NRW an der Fachhochschule Köln begleitet.
Die Aufnahme von behinderten Kindern unter drei Jahren stellt die integrativen Einrichtungen vor
eine immense Aufgabe. Zum einen erfolgt die grundsätzliche Umstrukturierung der Arbeit im
Hinblick auf die unter dreijährigen, zum zweiten kommt aber auch noch die spezielle Problematik
der behinderten Kinder U3 hinzu.
Aus diesem Grund kann es nur förderlich sein, bei der Einrichtung von U3-Plätzen in der KiTa
Lucherberg die Möglichkeiten und Hilfen im Rahmen des Modellversuches in Anspruch zu
nehmen. Ein entsprechender Antrag wurde daher vorsorglich bereits gestellt. Dieser wurde
zwischenzeitlich auch positiv beschieden.
Eine frühere Teilnahme am Modellversuch war aufgrund der Altersstruktur der Kinder mit
Behinderung, die die Einrichtung Lucherberg besuchen nicht möglich. Da zum Sommer aber eine
Reihe von integrativen Plätzen frei werden, bietet dies nun die Chance auch hier U3-Betreuung
einzurichten.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Einrichtung von U3-Plätzen in der Einrichtung in Lucherberg
und die Teilnahme am Modellversuch ist aber auch die Bereitstellung der räumlichen
Voraussetzungen für die U3-Betreuung in der Einrichtung.
Hierzu gehört insbesondere die Schaffung eines zusätzlichen Nebenraumes für die U3-Kinder mit
dazugehörigem Sanitär- und Wickelbereich. Entsprechende Räumlichkeiten sind in der Einrichtung
nicht vorhanden und müssen daher neu geschaffen werden.
Im Rahmen der Vorüberlegungen für die Aufnahme von U3-Kindern mit Behinderung wurde
sowohl von Seiten der Leiterin der Einrichtung, Frau Schüller, als auch von Dr. Mundt, Leiter des
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mit der Einrichtung kooperierenden Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) am Marienhospital
Birkesdorf, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Therapie bereits jetzt an
ihre räumlichen Grenzen stößt, da nur ein Therapieraum vorhanden ist.
Die Einrichtung wurde gebaut für eine Regel- und eine integrative Gruppe. Seit Einrichtung der
zweiten integrativen Gruppe zum 01.08.2003 und damit verbunden der doppelten Anzahl an
Therapiestunden ist die Durchführung der Therapien nur noch möglich, indem Dienstpläne die
Nutzung der einzelnen Räume zeitlich genau vorgeben.
Mit der Aufnahme von U3-Kindern mit Behinderungen wird allerdings zusätzlicher Therapieraum
benötigt, da für diese kleinen Kinder im Rahmen der Therapie neben den Schlafräumen weitere
Rückzugsmöglichkeiten benötigt werden. Dies bedeutet die Schaffung eines zweiten
Therapieraumes.
Um Synergieeffekte im Bezug auf die Kosten der notwendigen Maßnahmen zu erzielen, sollte
daher der Anbau des zusätzlichen Nebenraumes mit der Schaffung eines zweiten Therapieraumes
verbunden werden. Vor dem Hintergrund der gemachten Ausführungen und unter Berücksichtigung
einer pädagogisch und auch wirtschaftlich sinnvollen Lösung wurde der in Kopie beigefügte
Entwurf erstellt.
Bei der Größe des zusätzlichen Nebenraumes wurde in der Planung berücksichtigt, dass langfristig
auch die zweite Gruppe U3-Kinder aufnehmen wird, so dass dann kein weiterer Nebenraum für
diese Gruppe benötigt werden wird.
Nach den Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen
für Kinder unter drei Jahren werden Maßnahmen gefördert, die der Schaffung neuer
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren dienen.
Allerdings sind diese Zuschüsse beim Neubau auf 20.000,00 € pro Kind beschränkt.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Kreises Düren sind für die Einrichtung in Lucherberg
insgesamt vier Plätze für Kinder unter drei Jahren vorgesehen. Dies bedeutet, dass sich ein
Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 80.000,00 € ergibt, hiervon werden 90 %, insgesamt
72.000,00 €, durch das Land gewährt, 10 % verbleiben beim Träger. Die restlichen mit der
Maßnahme verbundenen Kosten hat der Träger selbst zu tragen.
Gemäß dem bisher vorliegenden Kostenvoranschlag ist für die Baumaßnahme von Kosten in Höhe
von 175.785,00 € auszugehen. Zusätzlich werden für Ausstattung rund 15.830,00 € benötigt.
Gleichzeitig weise ich darauf hin , dass die Antragsfrist für die Beantragung von Mitteln für das
Jahr 2010 am 30.06.2009 abgelaufen ist. Für nach diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge erfolgt
eine Bezuschussung in 2010 nur noch in der Reihenfolge des Antragseingangs und des
Vorhandenseins von Restmitteln.
Vor diesem Hintergrund wurde vorsorglich, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den
Ausschuss, zur Fristwahrung ein Antrag auf Zuwendungen für 2010 gestellt.
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