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Beschlussvorlage (1. Widmung der Erschließungsanlage "Elchweg" in Pulheim 2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Elchweg" in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
30.04.12, 19:03
Aktualisiert
14.05.12, 19:18
Beschlussvorlage (1. Widmung der Erschließungsanlage "Elchweg" in Pulheim
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Elchweg" in Pulheim) Beschlussvorlage (1. Widmung der Erschließungsanlage "Elchweg" in Pulheim
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Elchweg" in Pulheim) Beschlussvorlage (1. Widmung der Erschließungsanlage "Elchweg" in Pulheim
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Elchweg" in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 134/2012 Erstellt am: 23.04.2012 Aktenzeichen: IV/601.03.21.63 Verfasser/in: Frau Schriefer Frau Eisbrüggen Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 09.05.2012 Rat X 22.05.2012 Betreff 1. Widmung der Erschließungsanlage "Elchweg" in Pulheim 2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Elchweg" in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 134/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Erschließungsanlage „Elchweg“ in Pulheim in dem in der Kartenanlage I gekennzeichneten Umfang gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) zu widmen. Die Flurstücke 29 (teilweise), 227, 28, 229, 428, 430, 233, 235, 11 (teilweise) aus der Flur 5 und Flurstück 27 aus der Flur 20 werden als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet (in der Kartenanlage I rautiert dargestellt). Die Flurstücke 29 (teilweise) 566, 510 ,486, 246, 244, 519 und 518 aus der Flur 5 werden als Gemeindestraße (verkehrsberuhigter Bereich) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet (in der Kartenanlage I schraffiert dargestellt). Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Elchweg“ in Pulheim (Flurstücke 29, 227, 28, 229, 428, 430, 233, 235, 566, 510 ,486, 246, 244, 519, 518, 11 (teilweise) und 27, Kartenanlage II) gemäß Anlage III zu beschließen. Erläuterungen Die Herstellung des Elchwegs ist abgeschlossen, so dass die Eigentümer erschlossener Grundstücke zur Zahlung endgültiger Erschließungsbeiträge (unter Anrechnung der Vorausleistung) heranzuziehen sind. Die Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht setzt die förmliche Widmung und aufgrund des konkreten Ausbaus den Erlass einer Abweichungssatzung voraus. zu 1: Widmung Die aufgeführten Flurstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Pulheim. Zum Teil liegen sie im unbeplanten Bereich, zum Teil liegen sie im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 64 Pulheim. Dieser Bebauungsplan setzt die Flurstücke 11 (teilweise) und 27 als öffentliche Verkehrsfläche ohne Zweckbestimmung und die Flurstücke 29 (teilweise), 510 ,486, 246, 244, 519 und 518 als verkehrsberuhigten Bereich fest. Die geplante Widmung entspricht diesen Festsetzungen. zu 2: Abweichungssatzung Gemäß § 8 Absatz 1 b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen u.a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beidseitige Gehweganlage mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn verfügen. Vorlage Nr.: 134/2012 . Seite 3 / 3 Im Gegensatz hierzu wurde die Erschließungsanlage „Elchweg“ im Bereich der Flurstücke 29 (teilweise), 556, 510 ,486, 246, 244, 519, 518, 11 (teilweise) und 27 als verkehrsberuhigte Mischfläche ohne Separation von Fahrbahn und Gehwegen ausgebaut. Im Einmüdungsbereich „Am Kleekamp / Elchweg“ (Flurstücke 29 (teilweise), 227, 28 (teilweise), 229, 428, 430, 233, 235) wurde aufgrund der geringen Fahrbahnbreite auf eine Anlegung von beidseitigen Gehweganlagen verzichtet. Hier sind, bis auf einen kurzen Abschnitt (vor Hausnummer 7), lediglich einseitige Gehwege vorhanden. Beitragspflichten können erst dann entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o.a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der als Anlage III beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist.