Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
14.05.12, 19:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
92/2012
Erstellt am:
21.03.2012
Aktenzeichen:
IV/61- ri/wo
Verfasser/in:
Herr Ritter
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
25.04.2012
Rat
X
22.05.2012
Betreff
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung Nr. 17.1 - Ortsteil Stommelerbusch
Hier: Änderung einer Teilfläche des Sondergebietes Schießplatz in Fläche für die Landwirtschaft
-Beschluss der Flächennutzungplanänderung
siehe UPA vom 07.12.2011, TOP 10, Niederschrift Seite 17-
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 92/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die vereinfachte Änderung Nr. 17.1 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim, der gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt ist.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Erläuterungen
Vom 30.08.2011 bis zum 29.09.2011 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt. Hierzu
ging eine positive Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises ein und – nach zweimaliger Fristverlängerung – eine Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West, in der keine grundlegenden Bedenken formuliert werden. Auf dieser Grundlage wurde die landesplanerische Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung gestellt, die mit
Schreiben vom 19.12.2011 positiv beantwortet wurde, sodass diese Änderung des Flächennutzungsplanes den Zielen
der Raumordnung entspricht.
Die Offenlage des Änderungsentwurfs einschließlich der Beteiligung der Behörden wurde im Zeitraum vom 11.01.12 bis
zum 13.02.12 durchgeführt. Hierzu gingen eine positive – die Ziele der Änderung unterstützende – Stellungnahme des
Rhein-Erft-Kreises ein, die Stadt Dormagen formuliert keine Bedenken und der Rhein-Kreis Neuss formuliert ebenfalls,
er habe keine Anregungen. Die Wehrbereichsverwaltung West machte zunächst vorsorglich Bedenken geltend und
verband dies mit der Bitte der Fristverlängerung. In der abschließenden Stellungnahme teilt sie mit, dass keine grundsätzlichen Bedenken formuliert würden.
Da zusammengefasst keine Bedenken gegen die Änderung 17.1 des Flächennutzungsplanes formuliert wurden, kann
der Beschluss entsprechend gefasst werden.