Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
31.05.2012
Erstellt
22.05.12, 11:24
Aktualisiert
22.05.12, 11:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
144/2012
Erstellt am:
25.04.2012
Aktenzeichen:
II / 510
Verfasser/in:
Frau Tatas
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
31.05.2012
Betreff
Aktualisierung der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aktualisierung der Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder
der Stadt Pulheim. Die neue Benutzungsordnung soll ab Beschlussfassung in Kraft treten.
Erläuterungen
Vorlage Nr.: 144/2012 . Seite 2 / 2
Die Benutzungsordnung für die Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Pulheim wurde zuletzt am 01.08.2009 aktulisiert. Eine Überarbeitung der Benutzungsordnung ist erforderlich, da sich neben gesetzlichen Änderungen (KiBizÄnderungsgesetz zum 01.08.2011) auch Veränderungen im täglichen Ablauf in den Kindertagessstätten ergeben haben.
Die überarbeitete Benutzungsordnung ist als Anlage I beigefügt. Es wurden insbesondere bei folgenden Positionen
Textänderungen oder Ergänzungen vorgenommen:
Seite 1 Allgemeines
Öffnungsdauer/Öffnungszeit
Seite 2 Ärztliche Gesundheitsvorsorge
Seite 3 Elternbeiträge/Entgelt für Mittagsverpflegung
Seite 4 Versicherung
Verbote
Die bisher gültige Benutzungsordnung vom 01.08.2009 wird als Anlage 2 für Vergleichszwecke beigefügt.