Daten
Kommune
Pulheim
Größe
193 kB
Datum
31.05.2012
Erstellt
22.05.12, 11:24
Aktualisiert
22.05.12, 20:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
148/2012
Erstellt am:
27.04.2012
Aktenzeichen:
II / 510
Verfasser/in:
Frau Kemmerling/Frau Tatas
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
31.05.2012
Betreff
Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlagen 190/2009,
224/2010 und 198/2011)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Erläuterungen dargestellten Maßnahmen zur Schaffung weiterer Plätze für die
unter dreijährigen Kinder und die sogenannten Rechtsanspruchskinder in Zusammenarbeit mit den freien Trägern von
Kindertageseinrichtungen umzusetzen.
Vorlage Nr.: 148/2012 . Seite 2 / 8
Die Verwaltung berichtet jährlich über den Stand bzw. führt bei Bedarf über Einzelvorlagen die konkretisierenden Beschlüsse des Ausschusses bzw. der zuständigen Gremien (HFA/Rat) herbei.
HFA und Rat werden gebeten, die für das Jahr 2012 und Folgejahre zu erwartenden Investitionen in der Finanzplanung
grundsätzlich zu berücksichtigen.
Erläuterungen
Mit den Vorlagen 190/2009, 224/2010 und 198/2011 (beraten in den Jugendhilfeausschüssen am 28.05.2009,
17.06.2010 und 30.06.) wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kindertagesbetreuungsausbaugesetzes und
des KiBiz sowie die jugendhilfeplanerischen Eckdaten zum absehbaren Bedarf von U 3 Plätzen in der Kindertagespflege
und Kindertagesstätten beschrieben und die sich hieraus ableitenden Erfordernisse dargelegt.
Darüber hinaus beschloss der Rat in seiner Sitzung am 27.03.2012 (Vorlage Nr. 79/2012), die für 2012 und 2013 geplanen städtischen U3-Ausbaumaßnahmen umzusetzen und die noch durchzuführenden Ausbaumaßnahmen der Kindertagesstätten der freien Träger mit den bereitgestellten Bundes- und Landesmitteln der Jahre 2012 und 2013 zu fördern.
Der Ratsbeschluss vom 27.03.2012 umfaßt auch die Beauftragung der Verwaltung, für die beiden neu zu errichtenden
Einrichtungen in der Albrecht-Dürer-Str. und der Pariser Str. geeignete Investoren zu suchen. Die noch umzusetzenden
Maßnahmen werden unter Punkt 2 im einzelnen aufgeführt.
Mit dieser Vorlage wird der Ausschuss über den Umsetzungsstand, über die aktuellen Geburtenzahlen und im weiteren
über die aus Sicht des Fachamtes noch erforderlichen Schritte informiert.
1. Stand der Umsetzung von U3-Maßnahmen (Planungsstand April 2012)
In den Jahren 2010 bis April 2012 entstanden in Pulheim insgesamt 152 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Davon befinden sich 50 Plätze in städtischen Einrichtungen (Neubau Erfurter Str., Kita Görreshofstr. und Sinnersdorfer Str.). Die U3Maßnahmen in der Görreshofstr. und Sinnersdorfer Str. sind seit 2011 in der Umsetzungsphase und werden daher in
der Anlage V zu dieser Vorlage als in 2011 beendet dargestellt.
Weitere 102 U3-Plätze entstanden in den Kindertagesstätten der freien Träger. Auch diese Maßnahmen werden in Anlage V aufgeführt.
Die Ausbauplanung der Stadt Pulheim sieht insgesamt 316 U 3 Plätze in Kindertageseinrichtungen vor. Zur Zeit wird
dieses Ziel bei bisher geschaffenen 152 Plätzen mit etwa 48 % erreicht. .
2. weitere Planungen für 2012 und 2013 (für Kindergartenjahr 2013/2014)
Einrichtung
Planung
Städt. GustavHeinemann-Str. 23
Umbau einer Gruppe
(Typ I)
Städt. Anemonenweg
2
Städt. Nelkenweg 8
Umbau von 2 Gruppen in Typ I
Umbau von 2 Gruppen in Typ I
Veranschlagung im
Finanzplan des
städt. Haushalts
Ja (2012)
Stand Umsetzung
Zahl der U 3 Plätze
Baumaßnahme 2012
6
Ja (2013)
Baumaßnahme 2013
12
Ja (2013)
Baumaßnahme 2013
12
Vorlage Nr.: 148/2012 . Seite 3 / 8
Caritas Nordring 13
Umbau einer weiteren Gruppe in Typ II
Neubau von insgesamt 8 Gruppen,
---
Baumaßnahme 2013
10
Ja (2012 und 2013
Baukosten für Albrecht-Dürer-Str.)
Ratsbeschluss
27.03.2012: Investorensuche
42
Umbau von 2 Gruppen in Typ I und
Erweiterung um 1
Gruppe
Umbau von 2 Gruppen in Typ I
Ja (2012 und 2013)
Baumaßnahme
2012/2013
12
Ja (2012)
Baumaßnahme 2012
12
Städt. von-Harff-Str.
Umbau von 2 Gruppen in Typ I
Ja (2012)
Baumaßnahme 2012
12
Kath. Brauweiler Str.
16
Umbau von 1 Gruppe
in Typ I und Erweiterung um 1 Gruppe
Umbau von 1 Gruppe
in Typ II
---
Baumaßnahme
2012/2013
4
Ja (2012)
Baumaßnahme 2012
10
Umbau von 2 Gruppen (1 x Typ I, 1 x
Typ II)
Umbau von 2 Gruppen auf Typ I
Umbau der eingrupp.
Einrichtigung auf Typ
I
Ja (2012)
Baumaßnahme 2012
16
---
Baumaßnahmen
2012
Baumaßnahme
2012/2013
12
Neubau im Bezirk
Pulheim an 2 Standorten (AlbrechtDürer-Str. und Pariser Str.
Städt. Karl-ZörgiebelStr.
Städt. Am Fronhof 12
Städt. Kesselsgasse
Städt. Zu den Fußfällen
Evang. PaulSchneider-Str. 4
Kath. Kapellenweg,
Stommelerbusch
(städtisches Gebäude)
voraussichtlicher Stand zum 31.12.2013
---
4
164 Plätze
Die Stadt Pulheim erhält aus dem U3-Ausbauprogramm 2012/2013 insgesamt Fördermittel in Höhe von 458.869 €.
Nach Beschluss des Rates am 27.03.2012 sollen diese Mittel für die noch durchzuführenden Ausbaumaßnahmen der
Kindertagesstätten der freien Träger und der Tagespflege verwendet werden. Zur Zeit finden Abstimmungsgespräche
mit den freien Trägern über die Höhe der Förderquote statt.
Erläuterungen zu den Kindergartenbezirken:
Bezirk Pulheim
Im Bezirk Pulheim werden 2 neue Kindertagesstätten (Albrecht-Dürer-Str. und Pariser Str.) geplant. Für die Kindertagesstätte Albrecht-Dürer-Str. wurden Finanzmittel in den Jahren 2012 und 2013 veranschlagt. Nach Beschluss des
Rates vom 27.03.2012 soll auch für diese Maßnahmen, wie für die Kita Pariser Str., ein geeigneter Investor gesucht
werden. Über das weitere Verfahren wird in einer gesonderten Vorlage berichtet.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Geburtszahlen (Stand 22.04.2012) besteht im Bezirk Pulheim eine Unterdeckung
an Plätzen für Kinder ab 3 Jahren von rechnerisch 21 Plätzen (siehe Anlage V).
Vorlage Nr.: 148/2012 . Seite 4 / 8
Bezirk Brauweiler/Dansweiler
Nach der Fortschreibung der Bedarfsplanung ist für den Bezirk Brauweiler/Dansweiler eine Erweiterung erforderlich.
Diese Erweiterung ist für die bisher 2-gruppige städtische Kindertagesstätte Karl-Zörgiebel-Str. 40 in Brauweiler vorgesehen.
Die aktuelle Bedarfsplanung weist in diesem Bezirk eine Unterdeckung von 17 Plätzen aus (siehe Anlage V).
Bezirk Sinthern/Geyen
Auch in diesem Bezirk ist die Ausweitung der vorhandenen Gruppen um eine Gruppe erforderlich.
Es wurden weitere Gespräche mit der Kath. Kirche, Brauweiler Str. 16 mit dem Ziel der Erweiterung der Einrichtung um
1 Gruppe geführt. Zur Zeit wird der Förderantrag (Umbau einer Gruppe in Typ I) unter Einbeziehung des Landesjugendamtes, Frau Lomberg, vorbereitet. Nach Beschluss des Rates vom 27.03.2012 wird über die Höhe der Förderquote noch
verhandelt.
Bezirk Sinnersdorf/Stommeln
Im Bezirk Sinnersdorf ergibt sich zur Zeit ein Minderbedarf von ca. 22 Plätzen. Im Bezirk Stommeln besteht dagegen ein
Mehrbedarf von ca. 43 Plätzen. Unter der Voraussetzung, das Kinder aus Stommeln auch Einrichtungen in Sinnersdorf
besuchen, fehlen in diesem Kindergarten-Bezirk rechnerisch noch ca. 21 Plätze.
Fazit:
Bei Berücksichtigung aller Plätze, die nach den Ausbaumaßnahmen zur Verfügung stehen, ergibt sich noch ein rechnerischer Mehrbedarf von ca. 56 Plätzen. Darin enthalten sind 72 Kinder, die aufgrund des 5. Schulrechtsänderungsgesetzes nicht schulpflichtig werden, da der Stichtagsmonat für die Einschulung zum Schuljahr 2013/2014 vom 30.11.2007
auf den 30.09.2007 vorverlegt wurde. Nicht bekannt ist, wie viele sogenannte „Kann-Kinder“ auf Initiative der Eltern
vorzeitig eingeschult werden und keinen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte mehr benötigen. Dies wird zeitnah
durch eine Befragung der betroffenen Familien ermittelt.
Nicht berücksichtigt werden bei dieser Planungsfortschreibung weitere Baulandentwicklungen im Stadtgebiet Pulheim,
die in den folgenden Jahren zu Zuzügen von Familien mit Kindern führen werden. Diese sind insbesondere in Geyen
(BP 98), Pulheim (BP 76, Geyener Str.), Dansweiler (BP 88, Liethenstr.) und Brauweiler (BP 94 Nähe Erfurter Str.) zu
erwarten. Da sich bei der Realisierung der Neubaugebiete sowie sonstiger Zu- und Wegzüge bis zum Jahr 2014
Schwankungen ergeben können, wird auf eine Einbeziehung in diese Fortschreibung verzichtet.
Vorlage Nr.: 148/2012 . Seite 5 / 8
Zur Zeit stehen insgesamt 267 U 3 - Plätze (115 Plätze in der Kindertagespflege und 152 Plätze in Kindertageseinrichtungen) zur Verfügung. Dies entspricht einem Deckungsgrad von ca. 21 %.
Für das Kindergartenjahr 2013/2014 ist ein Bedarf von ca. 35 % abzudecken, der sich aus insgesamt 316 U 3 - Plätzen
in Kindertageseinrichtungen und 127 Plätzen in der Kindertagespflege zusammensetzt. Der Bedarf von insgesamt 316 U
3 - Plätzen in Kindertageseinrichtungen wird im Jahr 2013/2014 mit den Ausbauplanungen erreicht. Die angestrebte
Platzzahl in der Kindertagespflege kann aus heutiger Sicht mit den bisher für die Stadt Pulheim tätigen Tagespflegepersonen gedeckt werden.
Inklusion in Kindertageseinrichtungen - Aktueller Sachstand:
In der letzten Fortschreibung der Bedarfplanung an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen (Vorlage 198/2011,
beraten im Jugendhilfeausschuss am 30.06.2011) blieb der Bedarf an integrativen Plätzen unberücksichtigt, jedoch
wurde das Thema Inklusion in der Vorlage 462/2011 (beraten im Jugendhilfeausschuss am 01.12.2011) eingehend
behandelt.
Im Rahmen der Inklusion soll die Teilhabe von Einzelnen an einer Gemeinschaft ermöglicht werden und sollen Barrieren, die einer solchen Teilhabe im Wege stehen erkannt und aktiv beseitigt werden. Für die Kindertagesbetreuung bedeutet der Inklusionsgedanke die gemeinsame Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung mit dem Ziel, gleiche Chancen und Bildungszugänge für alle Kinder zu ermöglichen.
Aktuelles integratives Betreuungsangebot:
Die Betreuung von Pulheimer Kindern, die eine Behinderung haben, findet aktuell in unterschiedlichen Formen statt:
- In Heilpädagogischen Gruppen können zwischen 8 und 10 Kinder mit unterschiedlichsten Behinderungsformen
betreut werden. Da in dieser Gruppenform die angestrebte gemeinsame frühkindliche Bildung und Betreuung
von Kindern mit und ohne Behinderung nicht berücksichtigt werden kann, befinden sich die reinen heilpädagogischen Gruppen in einer Auslaufphase bzw. in einem Umwandlungsprozess hin zu Regeleinrichtungen mit inklusiver Förderung. Aktuell befinden sich die beiden nächstgelegenen heilpädagogischen Gruppen in Frechen
und in Hürth. Sie bieten Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren an.
- In integrativen Gruppen werden maximal 15 Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut. 5 Plätze
werden dabei für Kinder mit einer Behinderung und 10 für Kinder ohne eine Behinderung vorgehalten. Im
Stadtgebiet Pulheim bieten drei Kindertageseinrichtungen in freier und städtischer Trägerschaft insgesamt 4 integrative Gruppen für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren an. Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um die
Pulheimer Kindertagesstätten „Hand in Hand“ (freie Trägerschaft) und „Arche“ (städtische Trägerschaft) sowie
um die städtische Kindertagesstätte „Farbklecks“ in Brauweiler.
- In einer Regeleinrichtung werden 1 bis 2 Kinder mit einer Behinderung im Rahmen einer Einzelintegration betreut.
Ermittelter Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen:
Auf der Grundlage der aktuellen Kinderzahlen (Stichtag: 22.04.2012) ergibt sich zum 01.08.2013 ein ermittelter Bedarf in
Höhe von 1370 Plätzen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr. Für Kinder unter 3 Jahren ergibt sich ausgehend von einer
35%- Bedarfsdeckungsquote ein rechnerischer Bedarf in Höhe von 443 Plätzen, die sowohl in Kindertageseinrichtungen
(316 Plätze) als auch in Kindertagespflege (127 Plätze) einzurichten sind. Laut Landesjugendamt sind zur Bedarfsdeckung im integrativen Bereich rund 4,5% der Plätze als integrative Plätze anzubieten. Bei einem Gesamtbedarf in Höhe
von 1813 Plätzen (davon 1370 Ü3 und 443 U3) wären dementsprechend rein rechnerisch 82 Plätze als integrative Plätze vorzuhalten. Unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden 20 integrativen Plätze wären somit weitere 62 integrative Plätze zu schaffen.
Vorlage Nr.: 148/2012 . Seite 6 / 8
Um eine Orientierung darüber zu erhalten, ob der rein rechnerische Bedarf dem tatsächlichen Bedarf entspricht, wurden
seitens des Jugendamtes alle Kindertageseinrichtungen aufgefordert, mitzuteilen, wie viele Kinder im Rahmen einer
Einzelintegration in Ihrer Einrichtung betreut werden und für wie viele Kinder zukünftig eine Einzelintegration geplant ist.
Die integrativen Kindertageseinrichtungen wurden zusätzlich gebeten, die Anzahl der Kinder die derzeit auf einen integrativen Platz warten, mitzuteilen. Die Auswertung dieser Abfrage steht noch aus, so dass hierüber in der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 31.05.2012 mündlich berichtet werden kann.
Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass auch bei einer geringeren als der rechnerisch ermittelten Inanspruchnahme an
integrativen Plätzen ein erweitertes Platzkontingent an integrativen Plätzen vorzuhalten ist. Da davon auszugehen ist,
dass eine unbekannte Anzahl von Kindern, die einen besonderen Förderbedarf haben, derzeit entweder nicht institutionell betreut wird – oder sofern eine institutionelle Betreuung stattfindet - sie innerhalb einer Regeleinrichtung auf einem
Regelplatz betreut werden – wird mit einem erweiterten Angebot die Nachfrage steigen. Darüber hinaus betrifft das
derzeit bestehende integrative Betreuungsangebot die Zielgruppe der ab Dreijährigen. Für die Kinder im Alter unter drei
Jahren stehen aktuell keine integrativen Betreuungsplätze zur Verfügung. Da mit dem erweiterten Rechtsanspruch in
2013/14 alle Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, besteht für
diese Zielgruppe ein Mehrbedarf an integrativen Plätzen. Davon ausgehend, dass 4,5% aller U3-Plätze als integrative
Plätze anzubieten sind, läge dieser Mehrbedarf rein rechnerisch bei 20 integrativen U3-Plätzen. Im Bereich der über
Dreijährige läge der ermittelte Bedarf bei 62 Plätzen, wobei nach Abzug der bereits bestehenden integrativen Plätze
noch 42 Plätze für über Dreijährige zu schaffen wären.
Vorschlag zur Erweiterung des integrativen Betreuungsangebotes:
Um das bestehende Platzkontingent um integrative Plätze zu erweitern, bestünde aus Sicht des Fachamtes die Möglichkeit, in den geplanten städtischen Neubaumaßnahmen (geplante Einrichtungen Albrecht –Dürer-Straße und PariserStraße) jeweils mindestens eine integrative Gruppen einzurichten.
Über die Erweiterung des integrativen Angebotes wird im Zuge der weiteren Planung für die Errichtung der beiden neuen Einrichtungen zu entscheiden sein. Die Verwaltung wird hierzu fortlaufend berichten und Entscheidungsprozesse
vorbereiten.
Erläuterungen zu den Anlagen 1 - 5
In den folgenden Anlagen 1 - 5 sind die Datengrundlagen und die abgeleiteten Bedarfe dargestellt.
zu Anlage 1:
Für die Fortschreibung der Geburtenzahlen für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden Daten aus dem Einwohnermelderegister mit dem Stichtag 22.04.2012 zugrunde gelegt. Nach der aktuellen Erhebung für das Jahr 2011 (bis
31.07.2011) ergibt sich für den zu berücksichtigenden Zeitraum eine durchschnittliche Kinderzahl von 448 Kindern (Vergleich: Vorlage 224/2010 = 445 Kinder). Aus der Übersicht wird deutlich, dass sich die zu berücksichtigende Kinderzahl
im Vergleich der Jahre 2010 zu 2011 (Gesamtsummen) durch Zuzüge erhöht hat und somit zu einem weiteren Bedarf an
Kita-Plätzen führt.
Für die Fortschreibung des Bedarfes wird daher eine durchschnittliche Geburtenzahl von 430 Kindern beibehalten.
Vorlage Nr.: 148/2012 . Seite 7 / 8
zu Anlage 2:
Bei der Fortschreibung der Bedarfsplanung wurde, wie im Vorjahr, berücksichtigt, dass aufgrund der 5. Schulrechtsänderung (gültig ab 01.08.2011) eine Festschreibung des Stichtages für die Einschulung auf den 30.09. eines Jahres ab
dem Schuljahr 2012/2013 vorliegt. Die sich hieraus ergebende höhere Zahl der Kinder, die dann erst mit 7 Jahren schulpflichtig werden, wurde bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt.
zu Anlage 3:
Ausgehend von jährlich ca. 430 Kindern ergibt sich für das Kindergarten-Jahr 2013/2014 zunächst eine rechnerische
Größe von 1.267 Plätzen (01.08.10 - 31.07.13). Unter Berücksichtigung eines bundesweiten durchschnittlichen Bedarfes
von ca. 35 % bei der Kindertagesbetreuung von U 3 - Kindern ergibt sich für das Kindergartenjahr 2013/2014 ein Bedarf
von 443 Plätzen für das gesamten Stadtgebiet. Gegenüber der Vorjahresplanung reduziert sich der Bedarf rechnerisch
um 8 Plätze. Dies liegt darin begründet, dass in dem maßgeblichen Zeitraum vom 01.08.2010 - 31.07.2013 das Jahr
01.08.10 - 31.07.2011 mit der tatsächlichen Geburtenzahl von 407 Kindern berücksichtigt wird. In den Vorjahren wurden
jeweils die durchschnittlichen Geburtenzahlen eines Jahres mit 430 Kindern zu Grunde gelegt. Dies führt zu der ausgewiesenen Reduzierung im Jahr 2013/2014. Da die Geburtenzahl der letzten 6 Jahre insgesamt 448 Kinder pro Jahr
ergibt und für die Fortschreibung eine durchschnittliche Zahl von 430 Kinder/Jahr beibehalten wird, wird der rechnerische Minderbedarf bei Versorgung von U3-Kindern in der Kindertagespflege ausgewiesen (siehe Anlage 4).
(Nach dem zweiten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend betrug der Betreuungsbedarf in Westdeutschland - ohne Berlin - für das Jahr 2010 insge
zu Anlage 4:
Der Gesamtbedarf an Plätzen für die Versorgung von U 3 - Kindern wird, wie in den Vorjahren, aufgeteilt auf eine 70%ige Versorgung von Kindern in Tageseinrichtungen und einer 30%-igen Versorgung in der Kindertagespflege. Der ausgewiesene Bedarf reduziert sich in der Kindertagespflege gegenüber der Vorjahresplanung um 8 Plätze, da aufgrund der
Datenlage eine geringere Geburtenzahl im Zeitraum 01.08.2010 - 31.07.2011 zu berücksichtigen war (siehe Erläuterung
zu Anlage 3). Dies führt im Ergebnis zu einem geringeren Bedarf.
Da jedoch für die Ermittlung des Bedarfes an Betreuungsplätzen eine Fortschreibung auf Grundlage von 430 Geburten/Jahr auch unter Berücksichtigung weiterer Baulandentwicklungen im Stadtgebiet Pulheim sachgemäß ist , wird ab
dem Jahr 2014/2015 wieder der in den Vorjahren prognostizierte Bedarf von 451 Plätzen ausgewiesen.
zu Anlage 5:
Die Ausbauplanung für Investitionen (Rechtsansprüche und U 3 -Versorgung) werden für die Jahre 2010 - 2013 dargestellt.
Unter Berücksichtigung noch durchzuführender Umbau- bzw. Neubaumaßnahmen ergibt sich bei der Versorgung von
Kindern ab 3 Jahren eine Unterdeckung von 56 Plätzen.
Vorlage Nr.: 148/2012 . Seite 8 / 8
Dezernent
Amtsleiter
Verfasserinnen