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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37 Geyen Bereich: Ecke Am Domkreuz/ Mittelweg, alter Feuerwehrstandort Änderung der Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr und der Gebietsausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) in ein “Reines Wohngebiet“ (WR) Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
180 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37 Geyen
Bereich: Ecke Am Domkreuz/ Mittelweg, alter Feuerwehrstandort
Änderung der Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr und der Gebietsausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) in ein “Reines Wohngebiet“ (WR)
Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss und
Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 37 Geyen
Bereich: Ecke Am Domkreuz/ Mittelweg, alter Feuerwehrstandort
Änderung der Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr und der Gebietsausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) in ein “Reines Wohngebiet“ (WR)
Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss und
Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 188/2012 Erstellt am: 29.05.2012 Aktenzeichen: IV-61 foi/wo Verfasser/in: Frau Foitzik Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 20.06.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 37 Geyen Bereich: Ecke Am Domkreuz/ Mittelweg, alter Feuerwehrstandort Änderung der Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr und der Gebietsausweisung „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) in ein “Reines Wohngebiet“ (WR) Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 188/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 37 Geyen im Bereich Ecke Am Domkreuz / Mittelweg, alter Feuerwehrstandort gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) zu ändern. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung einer neuen Nutzung für das Grundstück nach Auszug der Feuerwehr. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 37 Geyen nicht berührt. 3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 37 Geyen 1302". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 37 Geyen behalten weiterhin Gültigkeit. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen. – Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Erläuterungen Durch den Bebauungsplan Nr. 98 Geyen, der seit dem 17.05.2011 in Kraft ist, wurde das Planungsrecht für den neuen Standort der Feuerwehr Geyen geschaffen. Der alte Standort – das Eckgrundstück Am Domkreuz/Mittelweg – liegt im seit 1972 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 37 Geyen und kann einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierzu ist die Änderung der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 37 Geyen erforderlich, der eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr in einem allgemeinen Wohngebiet (WA), eine zweigeschossige Bebauung als Höchstgrenze, eine Geschossflächenzahl von 0,8 und eine Dachneigung von 0 bis 28 Grad sowie eine Trafostation festsetzt. Diese Festsetzungen betreffen zwei Grundstücke, das Flurstück 609 mit einer Größe von 25 qm und das Flurstück 610 mit einer Größe von 530 qm, Flur 7, Gemarkung Geyen. Von der insgesamt 555 qm großen Fläche ist das Flurstück 610 mit einer Größe von 530 qm im Eigentum der Stadt Pulheim und könnte nach dieser Änderung einer privaten Nutzung zugeführt werden. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 37 Geyen, wie im vorgelegten Entwurf, zu ändern und mit diesem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.