Daten
Kommune
Pulheim
Größe
180 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
188/2012
Erstellt am:
29.05.2012
Aktenzeichen:
IV-61 foi/wo
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
20.06.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 37 Geyen
Bereich: Ecke Am Domkreuz/ Mittelweg, alter Feuerwehrstandort
Änderung der Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Feuerwehr und der Gebietsausweisung
„Allgemeines Wohngebiet“ (WA) in ein “Reines Wohngebiet“ (WR)
Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss und
Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 188/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 37 Geyen im Bereich
Ecke Am Domkreuz / Mittelweg, alter Feuerwehrstandort gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) zu ändern.
Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Sicherung einer neuen Nutzung für das Grundstück nach Auszug der
Feuerwehr.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 37 Geyen nicht
berührt.
3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 37 Geyen 1302". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 37 Geyen behalten weiterhin Gültigkeit.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen.
– Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4
Abs. 2 BauGB.
Erläuterungen
Durch den Bebauungsplan Nr. 98 Geyen, der seit dem 17.05.2011 in Kraft ist, wurde das Planungsrecht für den neuen Standort der Feuerwehr Geyen geschaffen. Der alte Standort – das Eckgrundstück Am Domkreuz/Mittelweg – liegt
im seit 1972 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 37 Geyen und kann einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierzu
ist die Änderung der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 37 Geyen erforderlich, der eine Fläche für Gemeinbedarf
mit der Zweckbestimmung Feuerwehr in einem allgemeinen Wohngebiet (WA), eine zweigeschossige Bebauung als
Höchstgrenze, eine Geschossflächenzahl von 0,8 und eine Dachneigung von 0 bis 28 Grad sowie eine Trafostation
festsetzt.
Diese Festsetzungen betreffen zwei Grundstücke, das Flurstück 609 mit einer Größe von 25 qm und das Flurstück
610 mit einer Größe von 530 qm, Flur 7, Gemarkung Geyen. Von der insgesamt 555 qm großen Fläche ist das Flurstück 610 mit einer Größe von 530 qm im Eigentum der Stadt Pulheim und könnte nach dieser Änderung einer privaten Nutzung zugeführt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 37 Geyen, wie im vorgelegten Entwurf, zu ändern und mit diesem Entwurf die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2
BauGB) durchzuführen.