Daten
Kommune
Pulheim
Größe
177 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
184/2012
Erstellt am:
24.05.2012
Aktenzeichen:
II / 510
Verfasser/in:
Frau Tatas
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
19.06.2012
Rat
X
03.07.2012
Betreff
Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung bei M 51091000 (Neubau Kita als
Ersatz für Kita Helmholtzstr.), Sachkonto 0960003 „Zugang Anlagen im Bau“ bis maximal 55.000 €
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
— im Haushalt des laufenden Jahres 2012
Bis zu 55.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
Bis zu 55.000 €
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
X ja
nein
Vorlage Nr.: 184/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung bei M
51091000 (Neubau Kita als Ersatz für Kita Helmholtzstr.) für das Sachkonto 0960003 „Zugang Anlagen im Bau“ in einer
Höhe von bis zu 55.000 €. Die Deckung erfolgt aus dem gleichlautenden M-Auftrag, Sachkonto 0810003 „Zugang Betriebs- und Geschäftsausstattung“.
Erläuterungen
Im Haushalt 2012 wurden für die Ausstattung der Kindertagesstätte investive Mittel in Höhe von 112.000 € (inkl. Wiederholungsveranschlagung) veranschlagt (Sachkonto 0810003 Zugang Betriebs- und Geschäftsausstattung). In diesem
Ansatz enthalten sind auch anteilige Kosten für die Erstellung der Außenanlagen von bis zu 55.000 €, die vom Jugendamt zu finanzieren sind. Da die Gestaltung der Außenanlagen jedoch eine Baumaßnahme darstellt, ist für eine korrekte
Verbuchung in der Anlagenbuchhaltung eine Änderung der Kontierung und daher die Genehmigung einer erheblichen
außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich. Es entsteht jedoch kein zusätzlicher Finanzierungsbedarf.
Da die Abrechnung einiger Arbeiten im Außengelände noch aussteht, wird die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung von bis zu 55.000 € beantragt.