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Beschlussvorlage (Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO) wegen Containerstandort An der Maar)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
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Vorlage Nr.: 183/2012 Erstellt am: 23.05.2012 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 21 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 19.06.2012 Betreff Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO) wegen Containerstandort An der Maar Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 183/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die anliegende Bürger-Beschwerde zur Kenntnis und weist diese ab. Erläuterungen Die Einrichtung des Containerstandortes im Bereich der Grünfläche Marienstraße / An der Maar ist vom Rat am 08.11.2011 beschlossen worden. Die Nähe zum Kinderspielplatz war dabei bekannt. Es gibt weitere Spielplätze und Schulen im Pulheimer Stadtgebiet, in deren Nähe Containerstandorte untergebracht sind. Die Container-Standorte werden regelmäßig mehrmals wöchentlich kontrolliert und gesäubert. Der Standort in Dansweiler ist bisher unauffällig geblieben. Auch der Dorfverschönerungsverein achtet mit auf einen gepflegten Eindruck, der im Wesentlichen dort vorherrscht. Leider liegen gelegentlich Scherben auf Spielplätzen. Dies ist unabhängig davon festzustellen, ob sich ein Containerstandort in der Nähe befindet. Die vorhandenen Containerstandorte sind an vielen Stellen mehr geduldet als beliebt in der jeweiligen Nachbarschaft. Sie sind notwendig, um günstige Abfallentsorgungsgebühren zu gewährleisten (s. a. Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2011 in der Tagesordnung zum Thema Altpapiererlöse) und abfallrechtkonform getrennte Entsorgungswege für die Abfallfraktionen Altpapier und Altglas anzubieten. Das Gewicht des Altglases entsorgt über die Container entlastet den Gebührenhaushalt erheblich von unnötigen Beseitigungskosten bezüglich der Restabfallentsorgung (s. a. Bürgerbrief im Abfallkalender 2012). In Dansweiler ist das Angebot von für Containerstandorte geeigneten öffentlichen Flächen sehr begrenzt und es fehlen bezogen auf die Einwohnerzahl noch bis zu zwei weitere Container-Standorte, um eine angemessene Nahentsorgung gewährleisten zu können. Daher kann die Verlagerung des bestehenden Standortes nicht in Frage kommen, der zudem mit rund 12.000 € aus dem Gebührenhaushalt gerade erst finanziert wurde. Die Verwaltung strebt an, mittelfristig zumindest einen weiteren Standort in Dansweiler zu etablieren.