Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
183/2012
Erstellt am:
23.05.2012
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
21
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
19.06.2012
Betreff
Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW (GO) wegen Containerstandort An der Maar
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 183/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die anliegende Bürger-Beschwerde zur Kenntnis und weist diese ab.
Erläuterungen
Die Einrichtung des Containerstandortes im Bereich der Grünfläche Marienstraße / An der Maar ist vom Rat am
08.11.2011 beschlossen worden. Die Nähe zum Kinderspielplatz war dabei bekannt. Es gibt weitere Spielplätze und
Schulen im Pulheimer Stadtgebiet, in deren Nähe Containerstandorte untergebracht sind. Die Container-Standorte werden regelmäßig mehrmals wöchentlich kontrolliert und gesäubert. Der Standort in Dansweiler ist bisher unauffällig geblieben. Auch der Dorfverschönerungsverein achtet mit auf einen gepflegten Eindruck, der im Wesentlichen dort vorherrscht.
Leider liegen gelegentlich Scherben auf Spielplätzen. Dies ist unabhängig davon festzustellen, ob sich ein Containerstandort in der Nähe befindet.
Die vorhandenen Containerstandorte sind an vielen Stellen mehr geduldet als beliebt in der jeweiligen Nachbarschaft.
Sie sind notwendig, um günstige Abfallentsorgungsgebühren zu gewährleisten (s. a. Betriebsabrechnung Abfallentsorgung 2011 in der Tagesordnung zum Thema Altpapiererlöse) und abfallrechtkonform getrennte Entsorgungswege für die
Abfallfraktionen Altpapier und Altglas anzubieten. Das Gewicht des Altglases entsorgt über die Container entlastet den
Gebührenhaushalt erheblich von unnötigen Beseitigungskosten bezüglich der Restabfallentsorgung (s. a. Bürgerbrief im
Abfallkalender 2012).
In Dansweiler ist das Angebot von für Containerstandorte geeigneten öffentlichen Flächen sehr begrenzt und es fehlen
bezogen auf die Einwohnerzahl noch bis zu zwei weitere Container-Standorte, um eine angemessene Nahentsorgung
gewährleisten zu können.
Daher kann die Verlagerung des bestehenden Standortes nicht in Frage kommen, der zudem mit rund 12.000 € aus
dem Gebührenhaushalt gerade erst finanziert wurde. Die Verwaltung strebt an, mittelfristig zumindest einen weiteren
Standort in Dansweiler zu etablieren.