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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2011) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2011)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 155/2012 Erstellt am: 22.05.2012 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 19.06.2012 Rat X 03.07.2012 Betreff Betriebsabrechnung Friedhöfe und Bestattungen 2011 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 155/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2011 und 2. die festgestellte Unterdeckung von 101.297 € in die Gebührenkalkulationen Friedhöfe und Bestattungen für die Jahre 2013 bis 2015 als Kostenpositionen aufzunehmen. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Friedhöfe und Bestattungen 2011 erstellt. Die Betriebsabrechnung 2011 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 90,80 % und einer Unterdeckung von 101.297 € ab. Der Aufwand lag um 1.461 € (0,13%) unter den Kalkulationsannahmen. Die Gebührenerträge für Bestattungen und Ankauf von Nutzungsrechten lagen mit rund 101 T€ (10%) deutlich unter den kalkulierten Werten, da die kalkulierten Fallzahlen oft nicht erreicht wurden und der Trend zur günstigeren Urnenbeisetzung anhält (s. Seite 5 - Gegenüberstellung der Kalkulationsfallzahlen und Betriebsabrechnungsergebnisse der Jahre 2008 - 2011). 2009 2010 2011 Bestattungen 486 415 512 444 467 399 Differenz zu Bestattungen (auswärtige Bestattungen) 71 68 68 14,61% 13,28% 14,56% Sterbefälle Stadt Pulheim Anteil der auswärtigen Bestattungen an den Sterbefällen Die vorstehende Tabelle lässt keinen eindeutigen Trend erkennen, dass vermehrt verstorbene Personen außerhalb Pulheims bestattet werden und weist allerdings im Vergleich zu den Jahren 2009 und 2010 eine geringere Anzahl an Sterbefällen im Jahr 2011 aus. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Unterdeckung von 101.297 € als Kostenposition in die Gebührenkalkulationen für die Jahre 2013 bis 2015 aufzunehmen. Die Aufteilung auf die Jahre erfolgt unter der Prämisse, dass soweit wie möglich der Gebührenstabilität Vorrang eingeräumt werden soll. In der Vorlage zur Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 wird dazu ein Vorschlag enthalten sein.