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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße Auslegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
144 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße
Auslegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße
Auslegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 97/2012 Erstellt am: 21.05.2012 Aktenzeichen: IV-61 ho/wo Verfasser/in: Frau Hoss Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 20.06.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303 Bereich: Tennishallengelände südwestlich der Kreuzung Venloer Straße / Bonnstraße Auslegungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag . Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 Pulheim 1303 im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Vorlage Nr.: 97/2012 . Seite 2 / 2 Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung gemäß § 4(2) BauGB durchzuführen. – Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 12.10.2011 wurde der Umwelt- und Planungsausschuss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden eingegangenen Stellungnahmen informiert; in der Sitzung am 25.04.2012 wurde das zwischenzeitlich nochmals überarbeitete städtebauliche Konzept vorgestellt, auf dessen Grundlage der vorliegende Bebauungsplanentwurf zur Offenlage erarbeitet wurde. Die hierbei erarbeiteten Planinhalte ermöglichen zum einen die projektierte Errichtung des bis zu viergeschossigen Eckgebäudes, welches barrierefreies Wohnen mit Serviceangeboten aufnehmen soll sowie der entlang der Venloer Strasse ebenfalls geplanten dreigeschossigen Geschosswohnungsbauten, die für allgemeinen Wohnungsbau in Miet- bzw. Eigentumswohnungen vorgesehen sind, ggf. mit Betreuungsangeboten. Zum anderen wurden die planungsrechtlichen Festsetzungen für die Errichtung der Reihenhäuser erarbeitet, welche zum untergeordneten Teil über den Asternweg und zum weitaus größten Teil von der Venloer Strasse aus erschlossen werden. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs erfolgt dabei ausschließlich innerhalb der dafür festgesetzten Flächen, wobei die notwendigen Stellplätze für die von der Venloer Strasse aus erschlossenen Reihenhäuser größtenteils auf einer zusammenhängenden Fläche entlang der Bonnstrasse untergebracht werden. Die unmittelbare Erschließung der Häuser erfolgt in diesem Bereich somit teilweise nur fußläufig. Nach den zwischenzeitlich erfolgten Abstimmungsgesprächen zwischen der Stadt und dem Straßenbaulastträger zur Lage der neuen Zufahrt an der Venloer Strasse und Ausarbeitung der Ausbauplanung des Einmündungsbereiches auf der Venloer Strasse kann nunmehr der Beschluss zur Offenlage gefasst werden. Der Vorlage sind die vom Projektentwickler in Auftrag gegebenen Gutachten zum Arten- und Umweltschutz sowie zum Schallschutz beigefügt; ebenso die ergänzende Verkehrsuntersuchung des Büros VIA (digital im Ratsinformationssystem; aufgrund des Umfangs als Ausdruck lediglich in geringer Anzahl für die einzelnen Fraktionen).