Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,2 MB
Datum
20.06.2012
Erstellt
26.07.12, 19:20
Aktualisiert
26.07.12, 19:20
Stichworte
Inhalt der Datei
ERGÄNZENDE
VERKEHRSUNTERSUCHUNG
ZUM B-PLAN NR. 30
BONNSTRASSE /
VENLOER STRASSE
Auftraggeber:
PEG
Mohnweg 17
50354 Hürth
Ansprechpartner:
Joachim Wollny
Köln, 04. April 2012
ERGÄNZENDE
VERKEHRSUNTERSUCHUNG
ZUM B-PLAN NR. 30
BONNSTRASSE / VENLOER
STRASSE
Planungsbüro VIA eG
Marspfortengasse 6
50667 Köln
Tel. 0221 / 789 527-20
Fax 0221 / 789 527-99
Bearbeitung:
Peter Gwiasda
Wienke Bellmann
Köln, 04. April 2012
Inhaltsverzeichnis
1
Ausgangslage und Fragestellung ..............................................................................5
2
Zu übernehmende Grundlagen aus der vorangegangenen Untersuchung.............7
2.1 Nutzungsvariante 3: Wohnbebauung.............................................................................7
2.2 Verkehrsanbindung und Erschließung...........................................................................9
2.3 Verkehrsprognose .........................................................................................................9
3
Die verkehrlichen Wirkungen des geplanten Baugebietes.....................................11
3.1 Verkehrserzeugung .....................................................................................................11
3.2 Tagesgang und Spitzenstunde....................................................................................13
3.1 Verkehrsverteilung ......................................................................................................14
4
Anbindung des Baugebietes an das übergeordnete Straßennetz .........................16
4.1 Anbindung an den Asternweg......................................................................................16
4.2 Ermittlung der Verkehrsqualität Venloer Straße / Anbindung Baugebiet ......................16
4.3 Anbindung an die Venloer Straße................................................................................19
4.3.1 Variante 1: Aufstellbereich auf der Venloer Straße.............................................20
4.3.2 Variante 2: Linksabbiegespur ins Planungsgebiet ..............................................21
5
Zusammenfassung und Empfehlung .......................................................................24
6
Anhang.......................................................................................................................27
6.1 Erläuterung der Qualitätsstufen nach HBS ..................................................................27
6.2 Quellen........................................................................................................................29
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
4
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1-1:
Lage Bebauungsplan Nr. 30 in Pulheim
6
Abb. 2-1:
Nach Konkretisierung der Planung aktuell vorgesehene Nutzungen.
Änderungen ergeben sich vor allem im Teilstück an der Venloer Straße. ©
Architekten BDA Fischer +Fischer
8
Abb. 3-1:
Verkehrsverteilung an der Anbindung Venloer Straße
14
Abb. 3-2:
Verkehrserzeugung des Wohngebietes in absoluten Zahlen, eingebunden
in den bestehenden Verkehr. Prognosewerte 2020
15
Abb. 4-1:
Ergebnisblatt zur Ermittlung der Verkehrsqualität
18
Abb. 4-2:
Anbindungsoptionen für das Baugebiet aus der Verkehrsuntersuchung von
2009 / 2010
19
Abb. 4-3:
Anbindung an Baugebiet nach Variante 1: Aufstellbereich
21
Abb. 4-4:
Anbindung an Baugebiet nach Variante 2: Linksabbiegespur
22
Tabellenverzeichnis
Tab. 2-1:
Belastungsszenarien
10
Tab. 3-1:
Verkehrserzeugung und Verkehrsverteilung
12
Tab. 3-2:
Verkehrserzeugung in der Spitzenstunde (16-17 Uhr)
13
4
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
1 Ausgangslage und Fragestellung
Im Jahr 2009/ 2010 wurde eine umfangreiche Verkehrsuntersuchung
zur Entwicklung des Grundstücks westlich des Knotens Venloer Straße / Bonnstraße erstellt1. Diese Verkehrsuntersuchung sollte die
Grundlagen zur Aufstellung eines Nutzungskonzeptes und städtebaulichen Planes für das Bebauungsplangebiet Nr. 30 schaffen. Dabei
wurden mehrere Nutzungsvarianten in Verbindung mit Varianten zur
Anbindung an das übergeordnete Straßennetz entwickelt und geprüft.
Auf der Basis dieser Verkehrsuntersuchung und nach Abstimmung
mit den betroffenen Baulastträgern wurde folgende Grundsatzentscheidung getroffen:
Verkehrsintensive Nutzungen, wie Fachmärkte und publikumsintensive Dienstleistungen kommen nicht in Betracht.
Das Gebiet wird überwiegend für eine Wohnnutzung mit überwiegend Reihenhausbebauung erschlossen.
Eine direkte Anbindung an die Bonnstraße kommt nicht in Betracht.
Die Anbindung für den Kfz-Verkehr erfolgt für den größten Teil
des Gebietes an die Venloer Straße.
Nur ein kleiner Teil des Baugebietes soll über den Asternweg angebunden werden.
Eine Durchfahrtmöglichkeit durch das Gebiet wird von vorn herein
ausgeschlossen, um Schleichverkehr zu vermeiden.
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wurde das aktuelle städtebauliche Konzept entwickelt (Abschnitt 2.1). Die hier vorliegende Verkehrsuntersuchung baut damit auf zwei Grundlagen auf:
Verkehrsuntersuchung aus den Jahren 2009/2010
aktuelles städtebauliches Konzept.
1
Stadt Pulheim: Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr. 30 - Venloer Straße / Bonnstraße,
Planungsbüro VIA eG, Köln, September 2010
5
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
Abb. 1-1:
Lage Bebauungsplan Nr. 30 in Pulheim
Die Entwicklung des städtebaulichen Konzeptes basiert auf der
verkehrlichen Bewertung der Nutzungsvarianten aus den Jahren
2009/2010. Grundlage des städtebaulichen Entwurfes ist die Nutzungsvariante 3, die eine reine Wohnbebauung vorsah.
In der vorliegenden Verkehrsuntersuchung wird eine Anpassung auf
den aktuellen Planungsstand des städtebaulichen Konzeptes vorgenommen und so eine Grundlage für die Aufstellung des B-Planes
gelegt.
Untersuchte Merkmale
Folgende Fragestellungen wurden in der vorliegenden Studie untersucht:
Wie viel Kfz-Verkehr wird durch das Neubaugebiet B-Plan Nr. 30
erzeugt?
Wie verteilen sich diese Kfz-Verkehrsmengen auf die beiden
Anbindungen?
Wie hoch wird die Anbindung des Baugebietes an die Venloer
Straße mit zusätzlichem Kfz-Verkehr aus dem neuen Wohngebiet belastet?
Wie hoch wird die zusätzliche Verkehrsbelastung des Asternweges?
Wie verteilt sich dieses Verkehrsaufkommen über den Tag und
wie hoch ist die zusätzliche Kfz-Belastung in der Spitzenstunde?
Welche Verkehrsqualität ist am Verkehrsknoten Venloer Straße /
Anbindung Wohngebiet zu erwarten?
Ist diese Verkehrsqualität ausreichend?
Welche Ausbaumaßnahmen sind erforderlich?
6
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
2 Zu übernehmende Grundlagen aus der vorangegangenen Untersuchung
2.1 Nutzungsvariante 3: Wohnbebauung
Wie bereits erwähnt wurde für die vorliegende Verkehrsuntersuchung
die „Nutzungsvariante 3“ aus der Grundlagenuntersuchung zugrunde
gelegt. Diese sieht eine reine Wohnbebauung vor. Dabei ist überwiegend die Bebauung mit Reihenhäusern vorgesehen, die durch Geschosswohnungsbau im Randbereich zu den Hauptverkehrsstraßen
hin ergänzt wird.
Das Baugebiet weist eine Fläche von rund 19.300 qm auf. Basierend
auf Nutzungsvariante 3 sollten 85 Einfamilien-Reihenhäuser und auf
der Teilfläche zwischen Venloer Straße und Bonnstraße ein Geschosswohnungsbau mit 50 Wohneinheiten oder ein Altenpflegeheim
mit 80 Plätzen errichtet werden.
Im Zuge der Konkretisierung soll nach aktueller Planung die gesamte
Fläche an der Venloer Straße von einem Komplex aus Altenpflegeheim und betreutem Wohnen mit insgesamt 118 Plätzen eingenommen werden. Dafür entfallen 11 der ursprünglich geplanten Reihenhäuser, sodass sich die Anzahl der Reihenhäuser auf 74 reduziert.
7
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
Abb. 2-1:
Nach Konkretisierung der Planung aktuell vorgesehene
Nutzungen. Änderungen ergeben sich vor allem im Teilstück an der Venloer Straße.
© Architekten BDA Fischer+Fischer
Da der Geschosswohnungsbau von diesen Varianten die höchste
Verkehrserzeugung aufweist, wird dieser Planfall bei den Berechnungen zu Grunde gelegt. Damit soll erreicht werden, dass bei der Umsetzung einer der beiden anderen Nutzungsoptionen, die hier vorliegende Verkehrsuntersuchung noch in vollem Umfang gültig ist.
8
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
2.2 Verkehrsanbindung und Erschließung
Bei der Verkehrsanbindung sind zwei Anbindungen (Venloer Straße
und Asternweg) an das umliegende Straßennetz vorgesehen, die
eine definierte Menge von Verkehr aufnehmen. Die innere Erschließung passt sich dem an, da zwei getrennte Erschließungsstraßen
vorgesehen sind. Damit ist die Menge der jeweils ein- und ausfahrenden Kfz fest vorgegeben.
Anbindung Asternweg
Der geringere Verkehrsanteil von weniger als 20% soll über den Asternweg abgewickelt werden, um das bestehende Wohngebiet möglichst wenig zusätzlich zu belasten.
Anbindung
Venloer Straße
Der Hauptanteil von über 80% soll direkt an die Venloer Straße angebunden werden. Die Anbindung soll als Einmündung ohne Lichtsignalanlage realisiert werden, da es sonst zu Leistungseinbußen
beim benachbarten signalisierten Knoten kommen würde.
Erschließungsring und
autofreier Innenbereich
Da der größte Teil des Baugebietes zur Venloer Straße hin angebunden werden soll, ist eine lange Erschließungsstraße erforderlich, die
das eigentliche Baugebiet ringförmig umschließt und an der die Stellplätze angeordnet sind. Diese Konstruktion hat den Vorteil, dass ein
autofreier Bereich im direkten Wohnumfeld entsteht, der dann eine
hohe Aufenthaltsqualität aufweist.
Abschluss zur
Bonnstraße
Da eine Anbindung an die Bonnstraße nicht vorgesehen ist, kann hier
eine geschlossene Lärmschutzwand hergestellt werden, da dort in
Zukunft mit steigenden Verkehrsbelastungen zu rechnen ist. In diesem Raum sind die meisten Stellplätze vorgesehen.
2.3 Verkehrsprognose
Spitzenstunde
Auf Basis der Verkehrszählung aus dem Jahre 2009 wurde die Spitzenstunde des Planungsgebietes auf 16:00-17:00 Uhr festgelegt. Der
Ziel- und Quellverkehr in Wohngebieten wird in der Regel auf eine
Spitzenstunde berechnet, die 45 min später liegt. Da die Gesamtbelastung des übergeordneten Straßennetzes für die Bestimmung der
Verkehrsqualität aber entscheidender ist, wurde die zu berechnende
Spitzenstunde insgesamt auf 16:00 -17:00 Uhr festgelegt. Diese wird
in der vorliegenden Verkehrsuntersuchung durchgängig verwendet.
Prognosefall
In der Verkehrsuntersuchung wird nicht die heutige Verkehrsbelastung des Grundnetzes (Analyse-0-Fall), sondern ein Prognosefall zu
Grunde gelegt, der auf der prognostizierten Verkehrsbelastung von
9
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
2020 beruht. Die verkehrlichen und infrastrukturellen Merkmale dieses Prognosefalles-2 sind in Tabelle 2-1 im Vergleich dargestellt:
Tab. 2-1:
Belastungsszenarien
Belastungsszenarien
verkehrliche Merkmale
infrastrukturelle Merkmale
Analyse-0-Fall (2009)
Status quo aus aktuellen
Zählungen an den umliegenden Knoten
fertiggestellte Umgehung B 59n
fertiggestellte L 213n Lövenich
fertiggestellte Verlängerung der
Chryslerstr. bis zur L 213n
Prognosefall-1 (2015)
Verkehrsprognose des VEP
Rhein-Erft-Kreis
Prognosefall 2015 Netz 1
L 183n Sinnersdorf (Westumgehung)
L 183n Pulheim (Ostumgehung)
Prognosefall-2 (2020)
Ergebnisse der Verkehrsprognose zur Untersuchung Großmarkt Köln
L 183n Sinnersdorf (Westumgehung)
L 183n Pulheim (Ostumgehung)
4-streifiger Ausbau der Bonnstraße (L
183) südlich der B 59
Die Werte, die dem Prognosefall 2 zu Grunde liegen, stammen aus
einem Verkehrsmodell, das durch die Firma PTV in Karlsruhe für eine
Untersuchung zur Verlagerung des Kölner Großmarktes2 erstellt hat.
Diese Prognosewerte berücksichtigen alle Bauvorhaben im Raum
Pulheim, Hürth, Frechen und im Kölner Nordwesten. Da die Werte
auch im Vergleich zu den eigenen Zählwerten von 2009 sehr hoch
sind, kann davon ausgegangen werden, dass diese ein Maximalszenario darstellen.
2
Verkehrsuntersuchung Kölner Westen, Stadt Köln / PTV AG; 2010
10
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
3 Die verkehrlichen Wirkungen des geplanten
Baugebietes
3.1 Verkehrserzeugung
Berechnung auf Grundlage der Einwohnerzahl
Da es sich beim untersuchten Baugebiet um ein Wohngebiet handelt,
ist die Anzahl der Einwohner für die Berechnung des Verkehrsaufkommens entscheidend. Die Einwohnerzahl wird mit folgenden Parametern errechnet:
Anzahl der Wohneinheiten (WE)
Einwohner je Wohneinheit (40-45qm bei Eigenheim und 30 qm
bei Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau)
Daraus resultiert die Anzahl der Bewohner insgesamt
Wie bereits in der Verkehrsuntersuchung 2009 / 2010 wurde auch in
dieser Untersuchung die Verkehrserzeugung anhand der „Hinweise
zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen mit den gleichen Schritten ermittelt. Auf diese Weise wurde neben den Wegen
der Bewohner auch die Wege des Besucherverkehrs sowie die Verund Entsorgungsfahrten ermittelt.
VEP Rhein-Erft-Kreis
Eine weitere wesentliche Grundlage sind zudem die Mobilitätsdaten
der Pulheimer Bevölkerung, wie sie im Verkehrsentwicklungsplan des
Rhein-Erft-Kreises ermittelt wurden. Auf der Grundlage des Verkehrsentwicklungsplanes des Rhein-Erft-Kreises wurden die wichtigen Parameter der Mobilität (Wege pro Tag und Verkehrsmittelwahl)
ermittelt und der Berechnung zu Grunde gelegt.
Nach Ermitteln der mit dem Kfz zurückgelegten Wege pro Tag wird
Über Tagesgänge für unterschiedliche Verkehrszwecke eine
Verteilung auf Stundenintervalle vorgenommen. Daraus lässt
sich die (Spitzen-) Stundenbelastung ablesen.
Im letzten Schritt der Verkehr nach Richtungen verteilt.
3,6 Wege / Tag
Laut VEP legen die Bewohner des Rhein-Erft-Kreises durchschnittlich
3,6 Wege pro Tag zurück.
59% MIV-Anteil in Pulheim
Die Pulheimer legen 59% ihrer Wege mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zurück. Bei einem Besetzungsgrad von knapp 1,2
Personen je Pkw ergibt sich ein Anteil von 50% für die Fahrer und 9%
für die Mitfahrer.
Berechnung getrennt
nach Anbindungen
Bei der Verkehrserzeugung wird unterschieden, welcher Anteil über
die Anbindung Venloer Straße bzw. Asternweg abfließen wird. Da-
11
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
raus ergeben sich die spezifischen Zahlen, die aus der Tabelle 3-1 zu
entnehmen sind.
Tab. 3-1:
Merkmale
Nutzungsvariante 3 in der
Nutzungsvariante 3 in der
Verkehrsuntersuchung 2009/2010
vorliegenden Untersuchung
Einfamilien-
Geschoss-
Einfamilien-
Geschoss-
Reihenhäuser
wohnungen
Reihenhäuser
wohnungen
46
144
85
47
60qm Grundfläche
80qm/WE,
60qm Grundfläche
80qm/WE,
und >120qm Wohn-
3 Geschosse
und >120qm Wohn-
3 Geschosse
Wohneinheiten (WE)
Kenngrößen
Verkehrserzeugung und Verkehrsverteilung
fläche
Bewohner/ WE
Wege/ Bewohner
Verkehrserzeuger
fläche
3
2,5
3
2,5
3,6
3,6
3,6
3,6
Be-
Kunden/
Be-
Kunden/
Be-
Kunden/
Be-
Kunden/
wohner
Besucher
wohner
Besucher
wohner
Besucher
wohner
Besucher
Wege/ Werktag
497
138
1.296
360
918
255
422
117
Anteil
59%
59%
59%
59%
59%
59%
59%
59%
Anteil MIV-Fahrer
50%
50%
50%
50
50%
50%
50%
50%
Besetzungsgrad
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
1,2
MIV
Fahrer
und Mitfahrer
LKW-Fahrten insg.
Pkw-Fahrten
je
7
18
13
6
317
828
587
270
Bauabschnitt
Kfz-Fahrten je Nut-
1.170
875
zungsvariante
Wohnsiedlung
324
-
170
-
430
275
Davon über:
Asternweg
Venloer Str.
-
705
12
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
Unter Berücksichtigung der aktualisierten Nutzung (Altenpflegeeinrichtung und betreutes Wohnen) ist im Vergleich zum Geschosswohnungsbau mit einer geringfügigen Reduktion der Fahrten zu
rechnen (262 statt 275 Fahrten). Durch den Wegfall von 11 Einfamilienhäusern werden weitere 77 Fahrten eingespart, sodass auf der
Anbindung Venloer Straße mit einer moderaten Reduktion von insgesamt rund 90 Fahrten zu rechnen ist (614 statt 705). Für die Anbindung Asternweg ergeben sich dagegen keine Veränderungen.
Die weiteren Berechnungen, die sich auf den ursprünglichen Planungsstand beziehen, wurden auf der aktuellen Datenbasis noch
einmal überprüft. Sie besitzen weiterhin Aussagekraft.
3.2 Tagesgang und Spitzenstunde
Die Berechnung des Tagesganges und der Spitzenstunde erfolgte
analog der Betrachtungen von 2009/2010 unter Berücksichtigung der
Nutzungsmischung mit den dazugehörigen Tagesgängen, die in
Wohngebieten zu erwarten ist.
Tab. 3-2:
Verkehrserzeugung in der Spitzenstunde (16-17 Uhr)
Spitzenstunde 16-17 Uhr in der
vorliegenden Verkehrsuntersuchung
Merkmale
Zielverkehr Spitzenstunde
Einfamilien-
Geschoss-
Reihenhäuser
wohnungen
40
(Kfz-Fahrten)
Quellverkehr Spitzenstunde
Summe Spitzenstunde (Kfz-
21
10
31
61
Fahrten)
Wohnsiedlung Astern-
18
58
(Kfz-Fahrten)
28
89
17
-
44
28
weg
Davon über:
Aktualisierte Daten für
Altenpflegeeinrichtung
Venloer Str.
72
13
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
Aktualisierte Daten für
Altenpflegeeinrichtung
Auch bei der Spitzenstunde ergeben sich aufgrund der geänderten
Nutzung Verschiebungen von Fahrten aus den Abendstunden in den
frühen Nachmittagsbereich. Die eigentliche Spitzenstunde bleibt davon allerdings unberührt (nach wie vor 28 Fahrten). Auch hier sind die
bereits durchgeführten Berechnungen der Leistungsfähigkeit also
weiterhin tragfähig.
3.1 Verkehrsverteilung
Anbindung
Venloer Straße
Bei einer Anbindung des neuen Baugebietes an die Venloer Straße
wird unverändert davon ausgegangen, dass sich der Verkehr zu gleichen Teilen nach Westen (Richtung Innenstadt) und nach Osten
(Richtung Bonnstraße) verteilt. Am Knoten Bonnstraße / Venloer
Straße findet wieder eine Gleichverteilung in alle Richtungen statt
(vergl. Abb. 3-1). Die daraus resultierenden Gesamtbelastungen des
Gebietes sind in Abb. Abb. 3-2 dargestellt.
Abb. 3-1:
Verkehrsverteilung an der Anbindung Venloer Straße
14
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
Abb. 3-2:
Aktualisierte Daten für
Altenpflegeeinrichtung
Verkehrserzeugung des Wohngebietes in absoluten
Zahlen, eingebunden in den bestehenden Verkehr.
Prognosewerte 2020
Die Anbindung Asternweg bleibt unverändert. Auf der Anbindung
Venloer Straße werden nach der aktuellen Planung insgesamt 614
statt 705 Fahrten prognostiziert.
15
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
4 Anbindung des Baugebietes an das übergeordnete Straßennetz
4.1 Anbindung an den Asternweg
Die Anbindung des neuen Wohngebietes an den Asternweg muss auf
Grund der geringen Vorbelastung nicht unter den Gesichtspunkt der
Verkehrsqualität untersucht werden. Diese ist ohne Zweifel gegeben.
Vielmehr kommt es hier darauf an, die zusätzliche Belastung generell
gering zu halten, da der Asternweg als Verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesen ist. Das heutige städtebauliche Konzept sieht eine klare
Zuordnung der Parkierungsanlagen vor. Eine Durchfahrt durch das
Gebiet ist nicht möglich. Damit ist vorgegeben, wie viele Fahrzeuge
an welcher Anbindung ein- und ausfahren.
Damit sind die Verkehrszuwächse sehr moderat:
ca. 170 Fahrzeuge am Tag
ca. 17 Fahrzeuge in der nachmittäglichen Spitzenstunde
Bei einer Ausgangsbelastung und von 400 bis 500 Fahrzeugen pro
Tag (entspricht 40 bis 50 Kfz/Stunde) ist dies für einen verkehrsberuhigten Bereich ohne weiteres vertretbar.
In den „Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) wird die
Obergrenze für die Verkehrsbelastung von Wohnwegen (Mischflächen) mit 150 Kfz in der Stunde angegeben. Der Asternweg liegt
auch künftig mit 60 und 70 Kfz/Stunde deutlich unter diesem Wert.
4.2 Ermittlung der Verkehrsqualität Venloer Straße /
Anbindung Baugebiet
Datengrundlage
Die Belastungsdaten des umliegenden Straßennetzes entsprechen
dem Prognosefall 2 und wurden aus der Verkehrsuntersuchung 2009/
2010 übernommen. Sie setzen auf den Prognosen der PTV AG auf
und ergeben auf der Venloer Straße so einen recht hohen Spitzenstundenwert. Vor dem Hintergrund der wesentlich geringeren Zählwerte von 2009 könnte man diese Prognose in Frage stellen, da neben der Verkehrszunahme durch Siedlungstätigkeit auch Entlastungstendenzen durch die Ostumgehung Pulheim zu erwarten sind.
Der hohe Prognosewert wurde jedoch beibehalten, da hinsichtlich der
Netzentwicklung in jüngster Zeit Änderungen erfolgt sind. Gemäß den
aktuellen Sparbeschlüssen der Landesregierung NordrheinWestfalens ist die Realisierung des südlichen Abschnitts der L 183n
(Ostumgehung Pulheim) auf lange Sicht ausgesetzt. Damit wird aller
16
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
Voraussicht nach 2020 noch Durchgangsverkehr auf der Venloer
Straße verbleiben. Für die Ein- und Ausfahrt aus dem Baugebiet wurden für die Spitzenstunde aus Tabelle 3-2 (Verkehrserzeugung in der
Spitzenstunde) übernommen.
Vorgehensweise
Die Verkehrsqualität wird mit Hilfe des Simulationsprogrammes
Knosimo ermittelt. Dabei wird für jede Fahrbeziehung die Wartezeit
(VZ) die Anzahl der Halte (H) und die Rückstaulänge (RS) ermittelt.
Aus diesen Parametern, insbesondere der Wartezeit, wird die Verkehrsqualität (QSV) ermittelt. Dabei wird die Gesamtqualität immer
entsprechend dem schlechtesten Verkehrsstrom beurteilt. Die Ergebnisse werden auf einem Blatt zusammenfassend dargestellt. Zudem
werden einige Ergebnisse kurz erläutert.
Wartezeit
Eine wichtige Voraussetzung zur Ermittlung der Verkehrsqualität ist
die Wartezeit. Hier werden neben der mittleren Wartezeit (VZmitt) auch
die maximale Wertezeit (VZmax) und die Wartezeit, die von 85% der
Fahrzeuge unterschritten (VZ85%) wird angegeben. Wie in der Verkehrsplanung üblich gilt der VZ85%-Wert als maßgebend. Die Wartezeiten sind entweder gleich Null oder mit 22 / 37 sec gering bis mäßig. Lediglich der links aus dem Gebiet ausbiegende Verkehr hat mit
beachtlichen Wartezeiten (66 sec.) zu rechnen.
Rückstau
Für die Beurteilung des zu erwartenden Rückstaus wird der Wert
RS95% verwendet. Hier ist die Staulänge angegeben, die in 95% der
Fälle nicht überschritten wird. Dieser Wert liegt durchgängig bei 0
oder 1. D.h. nur in Ausnahmefällen wartet mehr als ein Fahrzeug. Die
maximalen Rückstaulängen liegen bei 2 Fahrzeugen auf dem
Linksabbiegestreifen Venloer Straße und 5 (2+3) Fahrzeugen in der
Ausfahrt der neuen Planstraße.
Verkehrsqualität
Diese Lösung ist bei den zugrunde gelegten Verkehrsmengen noch
ausreichend leistungsfähig (Gesamtqualitätsstufe D) (vgl. Abb. 4-3).
Allerdings muss man bedenken, dass die Verkehrsqualität der Hauptströme praktisch gar nicht beeinflusst wird und daher mit der Qualitätsstufe A belegt ist. Ebenso weist die Einfahrt in das Gebiet eine
sehr gute Verkehrsqualität auf.
Betrachtung des ungünstigsten Falles („worst
case“)
Die Gesamtbewertung mit Verkehrsqualitätsstufe D ist also zu relativieren. Für die weitaus meisten Verkehrsteilnehmer ist die Verkehrsabwicklung von sehr guter Qualität. Außerdem ist zu beachten, dass
die Annahmen zur Verkehrsbelastung jeweils von den höchsten
denkbaren Werten ausgehen. Die Gesamtqualität wird also eher besser.
17
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
Abb. 4-1:
Ergebnisblatt zur Ermittlung der Verkehrsqualität
18
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
4.3 Anbindung an die Venloer Straße
Aus der Ermittlung der Verkehrsqualität und den Anforderungen der
örtlichen Rahmenbedingungen werden Merkmale für den Ausbau der
Einmündung abgeleitet. Diese betreffen folgende Aspekte:
Anbindungsoptionen aus
der Verkehrsuntersuchung von 2009/2010
Lage des Verkehrsknotens
Länge des Linksabbiegestreifens
Ausprägung des Linksabbiegestreifens
Abbiegefahrstreifen in der Ausfahrt
Linienführung der Ausfahrt
Bereits 2009 wurden zwei Anbindungsoptionen untersucht, die hier
kurz dargestellt werden (vergl. Abb. 4-2). Dabei konnten verschiedene Aspekte bereits untersucht werden.
Abb. 4-2:
Anbindungsoptionen für das Baugebiet aus der Verkehrsuntersuchung von 2009 / 2010
Lage des Verkehrsknotens
Die Lage der Einmündung sollte so gelegt werden, dass eine gegenseitige Beeinflussung der Knotenpunkte damit möglichst ausgeschlossen wird. Nach der Verkehrsuntersuchung vom September
20103 sollte die Einmündung 180 m westlich des Verkehrsknotens
Venloer Straße / Bonnstraße liegen, da in dieser Entfernung nicht
mehr mit Rückstaus vom Hauptknoten zu rechnen ist.
Einschätzung Landesbetrieb Straßenbau
Nach Einschätzung des Landesbetriebes Straßenbau ist die Einmündung an dieser Position zu realisieren und nicht näher an den Knoten
heranzurücken, da eine LSA an dieser Stelle möglich bleiben muss,
die bei Bedarf nachgerüstet werden kann.
Auch die Zweistreifigkeit der Ausfahrt aus dem Wohngebiet ist nicht
zu realisieren, sondern eine einstreifige Ausfahrt. Die Schnelligkeit
3 Stadt Pulheim: Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr. 30 - Venloer Straße / Bonnstraße,
Planungsbüro VIA e.G. Köln, September 2010
19
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
der Verkehrsabwicklung muss gegenüber zu befürchtender mangelnder Sichtbeziehungen zurücktreten.
Länge des
Linksabbiegestreifens
Der Linksabbiegestreifen von der Venloer Straße in das Baugebiet
funktioniert in sehr guter Verkehrsqualität. Dem entsprechend ist im
Normalfall (RS95%) nur mit einem wartenden Fahrzeug zu rechnen.
Als maximaler Rückstau ist mit 2 Fahrzeugen zu rechnen (vgl. Abb.
4-1). Da die Beeinträchtigung des Hauptknotens in jedem Fall vermieden werden soll, wurde ein Rückstauraum von 15 bis 20 Metern
Länge vorgeschlagen.
Ausprägung des
Linksabbiegestreifens
Der Ausbau eines vollwertigen Linksabbiegestreifens erfordert die
Verbreiterung der Gesamtfahrbahn, so dass zu befürchten ist, dass
die hier vorhandene Allee in Mitleidenschaft gezogen wird. (siehe
hierzu Abb.:4-2, rechtes Bild). Unter Berücksichtigung von Mindestbreiten für die Fahrspuren im Bereich der Einmündung lassen sich
ggf. die Bäume retten, da dann eine Erweiterung der Fahrbahnbreite
von nur 0,5 m erforderlich ist.
Zwei Varianten
Da der nördliche Fahrbahnrand nach Aussage der Stadt Pulheim
nach Möglichkeit nicht verändert werden soll, ist die Erweiterung der
Venloer Straße im Bereich der Einmündung nach Süden vorzunehmen. Da die LSA unter den untersuchten Bedingungen bis zum
Prognosehorizont 2020 nicht erforderlich ist, wird empfohlen, vorerst
die verkehrstechnisch erforderliche Breite zu realisieren, die mit einem Aufstellbereich von 5,50 m abgedeckt ist (Variante 1). Gleichzeitig sind die Randbereiche südlich der Venloer Straße bereits so zu
gestalten, dass eine Erweiterung des Straßenraumes auf die erforderliche Mindestbreite für die Realisierung eines LSA-geregelten
Knotens ohne großen Aufwand wie z.B. neue Grundstückseinmessung oder Baumfällarbeiten möglich ist, wenn Unfallgeschehen oder geänderte verkehrliche Abläufe diese Umgestaltung nachträglich erforderlich machen (Variante 2).
4.3.1 Variante 1: Aufstellbereich auf der Venloer Straße
Variante 1 sieht eine aufgeweitete Fahrbahn mit einer Breite von
5,50 m auf der Venloer Straße vor, um für die links ins Planungsgebiet einbiegenden Fahrzeuge einen Aufstellbereich zu schaffen. Bei
dem geringen Aufkommen an abbiegenden Fahrzeugen (vgl. Abb.
20
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
4-1) ist dies durchaus regelkonform4. Zudem können auf diese Weise
die Eingriffe in den Baumbestand minimiert werden.
Abb. 4-3:
Anbindung an Baugebiet nach Variante 1: Aufstellbereich
Bei Variante 1 ist darauf zu achten, dass bereits Flächen für die Realisierung von Variante 2 vorgehalten werden. Diese Maßnahme ist
erforderlich, um die Ausbaufähigkeit des Knotens zu einem signalgeregelten Knoten zu gewährleisten.
4.3.2 Variante 2: Linksabbiegespur ins Planungsgebiet
Für Variante 2 wurde auf der Venloer Straße separate Fahrstreifen
für den Linksabbiegestrom ins Planungsgebiet und den Geradeausverkehr vorgesehen. Der Abbiegefahrstreifen wird in der Breite von
2,75 m ausgeführt, da fast ausschließlich Pkw in das neue Baugebiet
abbiegen werden. Aus Sicht des Verkehrsablaufes sind sie in jedem
Fall ausreichend breit, da nach der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen (RAST06) bereits der Aufstellbereich von 5,50 m ausgereicht
hätte.
4
Siehe hierzu Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen (RASt06), Seite 110
21
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
Abb. 4-4:
Ausfahrt aus dem Planungsgebiet
Verkehrsqualität
Querungshilfe
Anbindung an Baugebiet nach Variante 2: Linksabbiegespur
Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird bei der Ausfahrt auf die
Anlage von Richtungsfahrstreifen verzichtet. Bei untergeordneten
Straßen soll aufgrund begrenzter Sichtbeziehungen in Zukunft das
nebeneinander Aufstellen der unterschiedlichen Abbieger nicht mehr
zugelassen werden.
Auch bei einer zweistreifigen Ausfahrt ist eine ausreichende Verkehrsqualität in der Spitzenstunde gewährleistet. In der Ausfahrt aus
dem Planungsgebiet ist mit maximal insgesamt 5 Fahrzeugen in der
Spitzenstunde zu rechnen, davon 2 Linksabbieger und 3 Rechtsabbieger. Die erforderlichen 5 Fahrzeuglängen stehen in der Ausfahrt
zur Verfügung.
In den Varianten 1 und 2 sind zwei Querungshilfen dargestellt. Diese
Querungshilfen ermöglichen den Bewohnern des Alten- und Pflegeheimes sowie den Bewohnern der benachbart gelegenen Reihenhäuser eine bessere Erreichbarkeit der auf der gegenüberliegenden
Straßenseite gelegenen Geh- und Radwege und sollen daher mittels
einer geeigneten Geh- und Radwegeverbindung angeschlossen werden.
Sie sollten mit einer Breite von mindestens 2,50 m ausgeführt werden, um vor allem den Anforderungen der Nutzung durch Radfahrer
und begleitete Rollstuhlfahrer gerecht zu werden.
Die Querungshilfe westlich der Einmündung ist für die Anbindung an
das Pulheimer Zentrum zwar für eine größere Gruppe von Anwohnern günstiger gelegen als die östlich der Linksabbiegemöglichkeit
22
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
gelegene. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse ist aber
nur eine Breite von rund 2,0 m realisierbar.
Für die Nutzung der östlich der Einmündung gelegenen Querungshilfe ist für einen Teil der Anwohner ein Umweg in Kauf zu nehmen,
hier ist aber die Mindestbreite von 2,5 m herzustellen.
Da beiderseits des Linksabbiegestreifens bzw. der Linksabbiegemöglichkeit ohnehin Verkehrsfläche abmarkiert werden muss, ist
auch die Anlage beider Querungshilfen ohne Platzverlust für die KfzFahrstreifen möglich. Damit wird ein zusätzliches Angebot für den
nicht motorisierten Verkehr auf kurzen Wegen geschaffen.
Fazit
Beide Varianten entsprechen den Anforderungen der Verkehrsuntersuchung. Die Einmündung wurde am westlichen Rand des Planungsgebietes realisiert, was aufgrund des Abstandes zum Hauptknoten
Venloer Straße / Bonnstraße eine spätere Umgestaltung zum signalisierten Knoten ermöglicht. Die Flächen dafür müssen bei beiden Varianten vorgesehen werden.
Die Länge der Linksabbiegespur in das Gebiet hinein wurde wenig
verkürzt, bietet aber mit rund 25 m weiterhin 4-5 Fahrzeugen Platz.
Zusätzlich zu den 3 erforderlichen steht somit weiterhin Raum für
weitere 1-2 wartende Fahrzeuge zur Verfügung.
Auch die Richtungsfahrspuren in Richtung des Hauptknotens wurden
nicht verändert. So ist auch beim aktuellen Planungsstand eine gengenseitige Beeinflussung der Knoten Venloer Straße / Bonnstraße
und Planstraße / Vernloer Straße weiterhin ausgeschlossen.
23
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
5 Zusammenfassung und Empfehlung
Aufgrund des Beschlusses, auf dem Gebiet des Bebauungsplans
Nr. 30 reine Wohnnutzung vorzusehen, ist die Nutzugsvariante mit
der niedrigsten Verkehrserzeugung gewählt worden. Durch zweiteilige Anbindung (Wohngebiet Asternweg und Venloer Straße) wird an
der Anbindung zur Venloer Straße eine mit der Untersuchung von
2009 vergleichbare Verkehrsbelastung erreicht. Die Belastung des
Wohngebietes Asternweg wird dagegen weiter reduziert und die Bewohner damit entlastet.
Berechnungen der Maximalbelastung
Im vorliegenden Gutachten wurden für die Berechnungen im Januar
2012 die ungünstigsten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verkehrsprognose für das Hauptstraßennetz und der größtmöglichen
Verkehrserzeugung im Baugebiet angenommen, da die tatsächliche
Nutzung der Teilfläche an der Venloer Straße noch nicht konkret gefasst werden konnte. Die übrigen Nutzungsoptionen (Altenwohnungen oder Reihenhausbebauung) führen zu einem geringeren Verkehrsaufkommen und damit zu einer besseren Verkehrsqualität.
Verkehrserzeugung
Die Berechnungen zur Verkehrserzeugung wurden unter Berücksichtigung eines Geschosswohnungsbaus mit Mietwohnungen als Maximalvariante durchgeführt. Die Verkehrserzeugung durch die vorgeschlagene Nutzung ergab 875 Fahrten am Tag, von denen 705 Fahrten auf die Anbindung Venloer Straße und rund 170 Fahrten auf die
Anbindung durch das Wohngebiet Asternweg entfallen. Auf diesen
Annahmen fußen auch die Berechnungen.
Im Bearbeitungszeitraum konnte die Nutzung konkretisiert werden
(Altenwohnungen und Pflegeheim), so dass sich geringfügige Änderungen ergeben, die eine Verkehrsentlastung zur Folge haben.
Zum aktuellen Planungsstand ist mit rund 785 Fahrten am Tag zu
rechnen. Davon entfallen 615 Fahrten auf die Anbindung Venloer
Straße und 170 Fahrten auf die Anbindung durch das Wohngebiet
Asternweg.
Zusätzliche Belastung
Asternweg
Gegenüber der Untersuchung 2009, die von 275 Fahrten am Tag
über den Asternweg ausgeht, ist die nunmehr zu erwartende Belastung von ca. 170 Fahrzeugen deutlich geringer und ohne weiteres
vertretbar.
Zusätzliche Belastung
Venloer Straße
Die Anbindung über die Venloer Straße wurde 2009 als Anbindung
für verdichtetes Wohnen mit ca. 600-700 Fahrten am Tag vorgese-
24
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
hen. Dieser Rahmen wird bei der vorliegenden Untersuchung mit 705
(maximal) bzw. 615 (aktuell) Fahrzeugen am Tag eingehalten.
Zielsetzung der Untersuchung der Anbindungen
von 2009 eingehalten
Gestaltung der Anbindung Venloer Straße
Die Zielsetzungen der Verkehrsuntersuchung 2009/2010 wurden
auch in der vorliegenden Untersuchung eingehalten: Die Untersuchung der Anbindungen sollte nach folgenden Vorgaben optimiert
werden:
Jede der Anbindungen soll möglichst wenig Anpassungsbedarf im
Straßennetz auslösen.
Störungen im übergeordneten Netz sollen vermieden werden.
Der Verkehr innerhalb des Baugebietes soll begrenzt, und Durchgangsverkehre vermieden werden.
Es reicht eine Anbindung ohne Kreisverkehr oder Signalsteuerung
aus. Allerdings sollte der nördliche Fahrstreifen der Venloer Straße
mit 5,50 m als überbreite Fahrspur oder optional mit Abbiegefahrstreifen ausgestaltet werden, damit an wartenden Linksabbiegern
vorbeigefahren werden kann. So wird ein Rückstau bis zum Knoten
Venloer Straße / Bonnstraße vermieden.
Da nach Angaben des Landesbetriebes Straßenbau NRW die Möglichkeit für eine nachträgliche Signalsteuerung erforderlich ist, müssen die dafür erforderlichen Flächen bereits in der jetzigen Planung
berücksichtigt werden. Für die benötigten Richtungsfahrstreifen auf
der Venloer Straße sind aufgrund der geringen Anzahl an
Abbiegevorgängen und des beengten Straßenraumes die Anlage von
3,25 m für die Geradeausfahrspuren bzw. 2,75 m für die Linksabbiegespur auf der Venloer Straße zu rechtfertigen.
Für die Ausfahrer aus dem Wohngebiet ist eine einstreifige Ausführung erforderlich. Nebeneinander ausgeführte Richtungsfahrstreifen
sind aufgrund mangelnder Sichtbeziehungen nicht mehr zulässig.
Durch die Ausführung mit Mindest- bzw. richtlinienkonform reduzierten Richtungsfahrstreifen können die Bäume bis auf einen im Einmündungsbereich erhalten und der Alleecharakter der Venloer Straße
beibehalten werden.
Querungshilfen
Die in der ursprünglichen Planung vorgeschlagene Querungshilfe auf
der Ostseite der Einmündung wird aufgrund der Nutzungsanforderungen durch querende Radfahrer und begleitete Rollstuhlfahrer in
einer Mindestbreite von 2,50 m ausgeführt. Aufgrund der günstigeren
Wegebeziehung ins Stadtzentrum von Pulheim hinein kann sie um
eine weitere Querungshilfe auf der Westseite der Anbindung ergänzt
25
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
werden, die allerdings aufgrund beengter Platzverhältnisse nur mit
einer Breite von 2,0 m ausgeführt werden kann.
Bei allen Querungshilfen ist der Anschluss an das bestehende sowie
das geplante Netz für den Fußverkehr zu gewährleisten.
Verkehrsqualität
Beim vorliegenden städtebaulichen Entwurf mit der insgesamt niedrigeren Verkehrsbelastung ist die Realisierung der Anbindung als
unsignalisierter Knoten zu empfehlen. Die Verkehrsqualität ist mit
Stufe D5 (auseichende Verkehrsqualität) im akzeptablen Bereich.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies die Linksausbieger aus dem
Baugebiet betrifft. Der Rechtsausbieger kann mit Qualitätsstufe B
(gute Verkehrsqualität) abgewickelt werden. Die übrigen Relationen,
insbesondere im Zuge der Venloer Straße werden sogar in Verkehrsqualitätsstufe A (sehr gut) abgewickelt.
Erforderlicher Ausbau
Nötig sind folgende bauliche Maßnahmen:
Ein überbreiter Fahrstreifen bzw. Richtungsfahrstreifen von 20
Metern Länge (max. 3 Pkw) ist für die Linksabbieger von der
Venloer Straße ins Baugebiet erforderlich.
Dafür ist eine Verkleinerung der Sperrfläche westlich des Knotens
Venloer Straße / Bonnstraße nötig. Die Verkleinerung darf allerdings nur auf der Westseite (dem Knoten abgewandten Seite) erfolgen; die Richtungsfahrspuren vor dem Knoten Venloer Straße /
Bonnstraße dürfen nicht verkürzt werden.
Östlich der Einmündung wird in der Sperrfläche eine Querungshilfe mit einer Mindestbreite von 2,5 m realisiert und mit einem
Geh- und Radweg an das Seniorenzentrum und die Einfamilienhäuser angebunden. Zusätzlich wird eine Querungsinsel auf der
Westseite der Anbindung empfohlen, um Umwege für den Fußverkehr gering zu halten.
Auf diese Weise kann der Ausbaubedarf minimiert und der Eingriff in
den vorhandenen Baumbestand auf eine erforderliche Fällung begrenzt werden.
5
Die Erläuterungen der Qualitätsstufen sind im Anhang nachzulesen.
26
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
6 Anhang
6.1 Erläuterung der Qualitätsstufen nach HBS
Verkehrsqualität Stufe A:
Stufe A beschreibt einen Zustand, in dem eine ausgezeichnete Verkehrsqualität anzutreffen ist. Die Verkehrsteilnehmer erleiden nur
geringe Zeitverluste. Die Mehrzahl der Fahrzeuge muss gar nicht
warten, sondern kann nahezu ungehindert und ohne nennenswerten
Aufenthalt den Knotenpunkt passieren.
Verkehrsqualität Stufe B:
Bei dieser Qualitätsstufe herrschen ebenfalls gute Verkehrsbedingungen vor. Die Fahrmöglichkeiten der wartepflichtigen Fahrzeugströme werden nun – allerdings in geringem Maße – von dem bevorrechtigten Verkehr beeinflusst. Die dabei entstehenden Wartezeiten
sind jedoch hinnehmbar.
Verkehrsqualität Stufe C:
Der Verkehr läuft mit zufriedenstellender Qualität ab. Die einzelnen
Fahrzeuge müssen jetzt aber häufig auf andere Verkehrsteilnehmer
achten. Die Wartezeiten wachsen spürbar an. Es kommt zur Bildung
von Stau, der jedoch weder hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung noch bezüglich der zeitlichen Dauer eine nennenswerte Beeinträchtigung darstellt.
Verkehrsqualität Stufe D:
Die Auslastung des Knotenpunktes wächst bei dieser Qualitätsstufe
bis in die Nähe der praktisch zulässigen Belastung. Alle Verkehrsteilnehmer in dem betrachteten Fahrzeugstrom müssen Behinderungen
in Form von Haltevorgängen verbunden mit Zeitverlusten hinnehmen.
Die Wartezeiten können für einzelne Fahrzeuge bereits recht hohe
Werte annehmen. Sie sind insgesamt aber noch akzeptabel. Es besteht noch eine Stabilität der Verkehrssituation hinsichtlich des Staus
und der Wartezeiten. Dies bedeutet: Auch wenn sich vorübergehend
ein langer Stau ergeben hat, bildet sich dieser wieder zurück. Die
Verkehrsqualität ist in dieser Stufe deshalb als ausreichend zu bezeichnen.
27
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
Verkehrsqualität Stufe E:
Innerhalb dieser Stufe findet der Übergang von dem bis dahin stabilen zu einem instabilen Verkehrszustand statt. Bereits geringe Zunahmen der Verkehrsstärke führen in der Regel zu stark ansteigenden Wartezeiten und Staulängen. Ein Abbau des Staus tritt bei der
vorhandenen Belastung nicht mehr ein. Eine Obergrenze für die Wartezeiten lässt sich hier – im Gegensatz zu den Stufen A bis D – nicht
exakt angeben, da in dieser Stufe die Leistungsfähigkeit erreicht wird
und die Wartezeiten sehr große und dabei stark streuende Werte
annehmen können. Verkehrsstärken in dieser Größenordnung können gerade noch abgewickelt werden. Die Qualität des Verkehrsablaufes muss aber als mangelhaft angesehen werden.
Verkehrsqualität Stufe F:
In der Stufe F herrscht ein Zustand, für den die Qualität des Verkehrsablaufes völlig ungenügend ist. Eine solche Situation tritt auf,
wenn über längere Zeitintervalle die Anzahl der Fahrzeuge, die in
einem Strom dem Knotenpunkt je Zeiteinheit zufließen, größer als die
Leistungsfähigkeit ist. Diese Stufe beschreibt damit den Zustand der
Überlastung. Es bilden sich lange, ständig wachsende Schlangen mit
hohen Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer. Ein Auflösen dieser
Situation, d. h. ein Abbau der Warteschlangen, ist erst nach einem
deutlichen Absinken der Verkehrsbelastung zu erwarten.
Beurteilung der Gesamtqualität am Verkehrsknoten:
Die Verkehrsqualitätsstufe des gesamten Knotens wird nach dem
schlechtesten Einzelergebnis für den gesamten Knoten bezeichnet
und bezieht sich auf die Spitzenstunde.
28
Verkehrsuntersuchung B-Plan Nr. 30 - Bonnstraße / Venloer Straße
6.2 Quellen
Beratende Ingenieure für Verkehr, Städtebau, Umweltschutz (VSU):
Bebauungsplan Nr. 69, 1. Änderung, Verkehrsuntersuchung. Herzogenrath, 2009
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV):
Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen. Köln, Ausgabe 2001
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV):
Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens
von Gebietstypen. Köln, Ausgabe 2006
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV):
Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen. Köln, Ausgabe 2006
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV):
Richtlinien für die Anlage von Straße, Teil: Knotenpunkte, Abschnitt 1: Plangleiche Knotenpunkte. Ausgabe 1988
Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen [Hrsg.]: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung
(HLSV 42). HLSV-Schriftenreihe, Heft 42. Wiesbaden,
2000/2005
Rhein-Erft-Kreis: Verkehrsentwicklungsplan Rhein-Erft-Kreis (VEP).
1. Fortschreibung 2007-2015. Bergheim, 2007
Stadt Pulheim: Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr. 30 – Venloer
Straße / Bonnstraße, Planungsbüro VIA e.G. Köln,
September 2010
Straßen.NRW: Verkehrsuntersuchung des AK Köln-West, Schlussbericht. Teil: Erläuterungsbericht. Aachen, 2009
29