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Beschlussvorlage (BP 30 Pulheim; Offenlageexemplar)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,7 MB
Datum
20.06.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Beschlussvorlage (BP 30 Pulheim; Offenlageexemplar)

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Inhalt der Datei

VERFAHRENSVERMERKE A. Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass die nach nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind. 19 (3) Satz 2 BauNVO wird festgesetzt, dass 4 Abs. 3 BauNVO im ausnahmsweise die Ermittlung der nach 19(2) BauNVO AUFSTELLUNGSBESCHLUSS STADT PULHEIM BEBAUUNGSPLAN NR.30 PULHEIM 1303 Nutzungen die mit WA 1, WA 2 am _________ am _________ ......................................................................................................................................................................................................................................................... am _________ am _________ vom ________ M. 1:500 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit 16 Abs. 2 und 18 Abs. 1 BauNVO ist die baulicher Anlagen durch die max. .......................................................................................................................................................................................................................................................... AUSLEGUNGSBESCHLUSS (TH) und am _________ am _________ Als oberer Bezugspunkt die TH wird die Schnittkante zwischen den des aufgehenden Mauerwerks und der der Dachhaut bestimmt. Bei Staffelgeschossen bemisst sich die TH durch den Abschluss der das (nicht das Dachgeschoss) umfassenden vom ________ Die Oberkante der baulichen Anlage ergibt sich aus der oberen Dachabschlusskante. in der Zeit vom _________ bis _________ Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere der an das jeweilige des dient (Oberkante des Abschlusses der angrenzenden entlang der Grenze zum .......................................................................................................................................................................................................................................................... die der ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS _________ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. mit 23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein der im Plan mit WA 0,4 . am _________ FD vom ________ 23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass die festgesetzten Baugrenzen im mit WA 4 gekennzeichneten Wohngebiet die Anlage von Tiefgaragen werden wenn deren nicht Bereiche mit einer werden. in der Zeit vom _________ bis _________ ......................................................................................................................................................................................................................................................... SATZUNGSBESCHLUSS St 9 (1) Nr. 4 BauGB wird festgesetzt, dass oberirdische und Garagen nur innerhalb der WA 0,4 diese Nutzung festgesetzten am _________ ......................................................................................................................................................................................................................................................... Ga / St St St St p 5. Nebenanlagen RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE St p Pulheim, den P p 23 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass innerhalb der mit WA 1, WA 2 und WA 3 gekennzeichneten maximal eine untergeordnete oberirdische Nebenanlage pro Wohnhaus, St 14 Abs.1 BauNVO i. V. mit Wohngebiete auf den nicht AUSFERTIGUNGSVERMERK: A St gekennzeichneten Linie eine 4.0 m hohe gleicher Wirkung, wie z.B. die Errichtung einer Frank Keppeler St Ga / 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, dass entlang der mit der Signatur zu errichten ist. Ausnahmsweise auch andere bauliche St p dieses Bebauungsplanes Nr. _____ dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _________ zu Grunde lag und dem Satzungsbeschluss entspricht. St WA 0,4 p 9 (2) Nr. 2 BauGB wird festgesetzt, dass die im mit WA 2 gekennzeichneten Wohngebiet baulichen Anlagen erst dann sind, wenn im mit WA 3 gekennzeichneten Wohngebiet baulichen Hauptanlagen bereits errichtet worden sind. Ausnahmsweise ist die gleichzeitige Genehmigung bzw. Errichtung der baulichen Anlagen in den mit WA 1-3 gekennzeichneten Wohngebieten wenn eine entsprechende Auflage in der Baugenehmigung sicher gestellt ist, dass die Inbenutzungnahme der baulichen Anlagen in den als WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Wohngebieten an die vorherige Errichtung baulicher Hauptanlagen im als WA 3 gekennzeichneten Wohngebiet gebunden ist. _____________ Pulheim, den p Frank Keppeler p INKRAFTTRETEN A St Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes St am _________ 20 .0 erforderlich: 0 St p p p p Ausnahmsweise sind zu errichtet worden sind. die mit dem Buchstaben A gekennzeichneten Baufelder die in der wenn im mit WA 4 gekennzeichneten Wohngebiet A von + R RECHTSGRUNDLAGEN 1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). p 1 entsprechend gekennzeichneten baulichen Hauptanlagen bereits p p Auf die Bestimmungen der DIN 4109 an die Wortlaut kann im Bauordnungsamt der Stadt Pulheim eingesehen werden. F A F +R WA 0,4 WA 0,4 WA 0,4 2. Verordnung P sollte die Ausrichtung der bzw. liegen Fenster von integrierten nach erfolgen, um die Eigenabschirmung der auszunutzen. Ist dies nicht in Fassaden, die mit dem III und gekennzeichnet sind, so sind Fenster mit vorzusehen oder es ist ein zu installieren, da die 4. Bauordnung GGa Baumhasel Fraxinus ornus Blumenesche durch Art. 8 9. (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom GSt 716) zuletzt durch p Schmalkronige Mehlbeere F 9. Sonstige Pflanzgebote +R BEBAUUNGSPLAN NR.30 PULHEIM 1303 9 (1) Nr. 25 a BauGB wird festgesetzt, dass die mit der Signatur gekennzeichneten zu gestalten sind. Innerhalb dieser sind pro angefangene 280 ein Baum der obenstehenden Pflanzliste sowie pro angefangene 70 ein Strauch zu pflanzen. 11. Ausschluss von weiteren Zufahrten auf das Plangebiet von der Bonnstrasse und der Venloer Strasse 9 (1) Nr. 11 BauGB wird festgesetzt, dass zur Sicherstellung der Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830) zuletzt des Gesetzes vom 08.11.2011 (BGBl. I S. 2178). p Corylus colurna 7. Gesetz ein Baum der nachstehenden Pflanzliste zu Pflanzliste: Spitzahorn in Sorten das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) zum Erhalt festgesetzt. Bei Abgang dieser ist pro sechs Felsenbirne als Hochstamm das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt p 6. Landeswassergesetz Amelanchier als Hochstamm Planinhaltes durch Artikel 2 p max. 3 m Acer platanoides in Sorten des das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. 5. Gemeindeordnung Innerhalb der mit * gekennzeichneten pflanzen. (Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom 3. Verordnung die Ausarbeitung der und die Darstellung (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). 9 (1) Nr. 25 b BauGB sind ein Gingko, eine Rotbuche sowie mehrere sind diese durch eine Neupflanzung eines gleichwertigen Baumes zu ersetzen. des Gesetzes vom wird verwiesen. Deren Hinweis: Wenn die bauliche Nutzung der durch des Plangebietes mit Fahrzeugen nur die beiden im 1. Dachaufbauten und - einschnitte M 1:500 2. Fassadenmaterialien In dem mit WA 4 gekennzeichneten Wohngebiet sind die mit Baulinien festgesetzten In den mit WA 1 - WA 3 gekennzeichneten Wohngebieten sind im Bereich der bzw. Fassaden mit einem Steinanteil von WA WA Einfriedungen, Sichtschutzelemente oder 1 In den mit WA 1, WA 2 und WA 3 gekennzeichneten Wohngebieten sind als Einfriedungen der der zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Allgemeine Wohngebiete 2 WA1 - WA4 4. Einfriedungen F+R 1. Art der baulichen Nutzung siehe textliche Festsetzung Nr. A 6 nur 8. Sonstige Planzeichen 0,4 Pflanzliste: TH FH Hainbuche ( Carpinus betulus) Rotbuche ( Fagus sylvatica) Feldahorn ( Acer campestre) OK 3. Bauweise, Baugrenzen, Baulinien Zweckbestimmung:Spielplatz Im Bereich der Terrassen im unmittelbaren Anschluss an die hintere sind auch blickdichte Einfriedungen bis zu einer Tiefe von o Offene Bauweise Baugrenze In dem mit WA 4 gekennzeichneten Wohngebiet sind entlang der die an Gemeinschaftsgaragen 6. grenzen, blickdichte siehe textliche Festsetzung Nr. A 3 Entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze sind - als Abschirmung zu den 856, 857, 859, 866, 860,861,862,863,864 und 865 blickdichte Einfriedungen bis zu einer von maximal 2.0 m Unterer Bezugspunkt ist die jeweilige der benannten Baulinie Versorgungs-, Verwertungs-, Beseitigungs, Zweckbestimmung: Abfall (Wertstoffcontainer) Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen / Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten und einzuhalten. Langel. Die Festsetzungen und Verkehrsberuhigter Bereich Versorgung (Technikzentrale) 9. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen SD Satteldach FD Flachdach 06/2012