Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,7 MB
Datum
20.06.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
11.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
VERFAHRENSVERMERKE
A.
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
1 (6) BauNVO wird festgesetzt, dass die nach
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind.
19 (3) Satz 2 BauNVO wird festgesetzt, dass
4 Abs. 3 BauNVO im
ausnahmsweise
die Ermittlung der
nach
19(2) BauNVO
AUFSTELLUNGSBESCHLUSS
STADT PULHEIM
BEBAUUNGSPLAN NR.30 PULHEIM 1303
Nutzungen
die mit WA 1, WA 2
am _________
am _________
.........................................................................................................................................................................................................................................................
am _________
am _________
vom ________
M. 1:500
9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit
16 Abs. 2 und
18 Abs. 1 BauNVO ist die
baulicher Anlagen durch die max.
..........................................................................................................................................................................................................................................................
AUSLEGUNGSBESCHLUSS
(TH) und
am _________
am _________
Als oberer Bezugspunkt
die TH wird die Schnittkante zwischen den
des aufgehenden Mauerwerks und der
der
Dachhaut bestimmt. Bei Staffelgeschossen bemisst sich die TH durch den Abschluss der das
(nicht das Dachgeschoss) umfassenden
vom ________
Die Oberkante der baulichen Anlage ergibt sich aus der oberen Dachabschlusskante.
in der Zeit vom _________ bis _________
Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere
der an das jeweilige
des
dient (Oberkante des Abschlusses der
angrenzenden
entlang der Grenze zum
..........................................................................................................................................................................................................................................................
die der
ERNEUTER AUSLEGUNGSBESCHLUSS
_________
9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. mit
23 Abs. 3 BauNVO wird festgesetzt, dass ein
der im Plan mit
WA
0,4
.
am _________
FD
vom ________
23 Abs. 3 Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass die festgesetzten Baugrenzen im mit WA 4 gekennzeichneten Wohngebiet
die
Anlage von Tiefgaragen
werden
wenn deren nicht
Bereiche mit einer
werden.
in der Zeit vom _________ bis _________
.........................................................................................................................................................................................................................................................
SATZUNGSBESCHLUSS
St
9 (1) Nr. 4 BauGB wird festgesetzt, dass oberirdische
und Garagen nur innerhalb der
WA
0,4
diese Nutzung festgesetzten
am _________
.........................................................................................................................................................................................................................................................
Ga / St
St
St
St
p
5. Nebenanlagen
RICHTIGKEIT DER VERFAHRENSVERMERKE
St
p
Pulheim, den
P
p
23 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass innerhalb der mit WA 1, WA 2 und WA 3 gekennzeichneten
maximal eine untergeordnete oberirdische Nebenanlage pro Wohnhaus,
St
14 Abs.1 BauNVO i. V. mit
Wohngebiete auf den nicht
AUSFERTIGUNGSVERMERK:
A
St
gekennzeichneten Linie eine 4.0 m hohe
gleicher Wirkung, wie z.B. die Errichtung einer
Frank Keppeler
St
Ga
/
9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, dass entlang der mit der Signatur
zu errichten ist. Ausnahmsweise
auch andere bauliche
St
p
dieses Bebauungsplanes Nr. _____
dem Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Pulheim am _________ zu Grunde lag und dem
Satzungsbeschluss entspricht.
St
WA
0,4
p
9 (2) Nr. 2 BauGB wird festgesetzt, dass die im mit WA 2 gekennzeichneten Wohngebiet
baulichen Anlagen erst dann
sind, wenn
im mit WA 3 gekennzeichneten Wohngebiet
baulichen Hauptanlagen bereits errichtet worden sind.
Ausnahmsweise ist die gleichzeitige Genehmigung bzw. Errichtung der baulichen Anlagen in den mit WA 1-3 gekennzeichneten Wohngebieten
wenn
eine entsprechende Auflage in der Baugenehmigung sicher gestellt ist, dass die Inbenutzungnahme der baulichen Anlagen in
den als WA 1 und WA 2 gekennzeichneten Wohngebieten an die vorherige Errichtung
baulicher Hauptanlagen im als WA 3
gekennzeichneten Wohngebiet gebunden ist.
_____________
Pulheim, den
p
Frank Keppeler
p
INKRAFTTRETEN
A
St
Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes
St
am _________
20
.0
erforderlich:
0
St
p
p
p
p
Ausnahmsweise sind
zu
errichtet worden sind.
die mit dem Buchstaben A gekennzeichneten Baufelder die in der
wenn
im mit WA 4 gekennzeichneten Wohngebiet
A
von
+
R
RECHTSGRUNDLAGEN
1. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
p
1 entsprechend gekennzeichneten
baulichen Hauptanlagen bereits
p
p
Auf die
Bestimmungen der DIN 4109
an die
Wortlaut kann im Bauordnungsamt der Stadt Pulheim eingesehen werden.
F
A
F
+R
WA
0,4
WA
0,4
WA
0,4
2. Verordnung
P
sollte die Ausrichtung der
bzw. liegen Fenster von
integrierten
nach
erfolgen, um die Eigenabschirmung der
auszunutzen. Ist dies nicht
in Fassaden, die mit dem
III und
gekennzeichnet sind, so sind Fenster mit
vorzusehen oder es ist ein
zu installieren, da die
4. Bauordnung
GGa
Baumhasel
Fraxinus ornus
Blumenesche
durch Art. 8
9.
(Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom
GSt
716) zuletzt
durch
p
Schmalkronige Mehlbeere
F
9. Sonstige Pflanzgebote
+R
BEBAUUNGSPLAN NR.30
PULHEIM 1303
9 (1) Nr. 25 a BauGB wird festgesetzt, dass die mit der Signatur
gekennzeichneten
zu gestalten sind.
Innerhalb dieser
sind pro angefangene 280
ein Baum der obenstehenden Pflanzliste sowie pro angefangene 70
ein Strauch zu
pflanzen.
11. Ausschluss von weiteren Zufahrten auf das Plangebiet von der Bonnstrasse und der Venloer Strasse
9 (1) Nr. 11 BauGB wird festgesetzt, dass zur Sicherstellung der
Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009
8. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830) zuletzt
des Gesetzes vom 08.11.2011 (BGBl. I S. 2178).
p
Corylus colurna
7. Gesetz
ein Baum der nachstehenden Pflanzliste zu
Pflanzliste:
Spitzahorn in Sorten
das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926)
zum Erhalt festgesetzt. Bei Abgang dieser
ist pro sechs
Felsenbirne als Hochstamm
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt
p
6. Landeswassergesetz
Amelanchier als Hochstamm
Planinhaltes
durch Artikel 2
p
max. 3 m
Acer platanoides in Sorten
des
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW.
5. Gemeindeordnung
Innerhalb der mit * gekennzeichneten
pflanzen.
(Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom
3. Verordnung
die Ausarbeitung der
und die Darstellung
(Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58) zuletzt
des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
9 (1) Nr. 25 b BauGB sind ein Gingko, eine Rotbuche sowie mehrere
sind diese durch eine Neupflanzung eines gleichwertigen Baumes zu ersetzen.
des Gesetzes vom
wird verwiesen. Deren
Hinweis:
Wenn
die bauliche Nutzung der
durch
des Plangebietes mit Fahrzeugen nur die beiden im
1. Dachaufbauten und - einschnitte
M 1:500
2. Fassadenmaterialien
In dem mit WA 4 gekennzeichneten Wohngebiet sind die mit Baulinien festgesetzten
In den mit WA 1 - WA 3 gekennzeichneten Wohngebieten sind im Bereich der
bzw. Fassaden mit einem Steinanteil von
WA WA
Einfriedungen, Sichtschutzelemente oder
1
In den mit WA 1, WA 2 und WA 3 gekennzeichneten Wohngebieten sind als Einfriedungen der
der
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Allgemeine Wohngebiete
2
WA1 - WA4
4. Einfriedungen
F+R
1. Art der baulichen Nutzung
siehe textliche Festsetzung Nr. A 6
nur
8. Sonstige Planzeichen
0,4
Pflanzliste:
TH
FH
Hainbuche
( Carpinus betulus)
Rotbuche
( Fagus sylvatica)
Feldahorn
( Acer campestre)
OK
3. Bauweise, Baugrenzen, Baulinien
Zweckbestimmung:Spielplatz
Im Bereich der Terrassen im unmittelbaren Anschluss an die hintere
sind auch blickdichte Einfriedungen bis zu einer Tiefe von
o
Offene Bauweise
Baugrenze
In dem mit WA 4 gekennzeichneten Wohngebiet sind entlang der
die an
Gemeinschaftsgaragen
6.
grenzen, blickdichte
siehe textliche Festsetzung Nr. A 3
Entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenze sind - als Abschirmung zu den
856, 857, 859, 866, 860,861,862,863,864 und 865 blickdichte Einfriedungen bis zu einer
von maximal 2.0 m
Unterer Bezugspunkt ist die jeweilige
der benannten
Baulinie
Versorgungs-, Verwertungs-, Beseitigungs,
Zweckbestimmung: Abfall
(Wertstoffcontainer)
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen /
Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung vom 21.10.1991 sind zu beachten und einzuhalten.
Langel. Die Festsetzungen und
Verkehrsberuhigter Bereich
Versorgung (Technikzentrale)
9. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
SD
Satteldach
FD
Flachdach
06/2012