Daten
Kommune
Pulheim
Größe
12 MB
Datum
20.06.2012
Erstellt
08.08.12, 14:17
Aktualisiert
08.08.12, 14:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Artensch utzrechtl iche Prtifung (asP)
zum
Bebauungsplan BP - 30 Pulheim 1303
Auftraggeber:
PEG
Bauplanungs-und Entwicklungsgesellschaft mbH
Bonn, Januar 201 2
Zumbroich
Breite StraBe 21 . 531 1 1 Bonn
www.zumbroich.com
Zumbro,ch
―
_
Auftraggeber: PEG Bauplanungs― und Entwicklungsgese‖ schaft mbH,
HerrJoachim Wo‖ ny
Mohnweg 17
50354 HOrth
Bearbeitung: Zumbroich GmbH & Co.
KG
Landschaft + Gewiisser
Dipl. lng (FH) Landschaftsarchitektur Harald Grote
Breite StraBe 21
5311 1 Bonn
feL:0228.2277 77 O
Fax: 02 28.22 77 77
www.zumbroich.com
asP zum BP 30 Pulheim 1303
1
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lnhaltsverzeichnis
1
2
Betrachtuntsraum
21
Biotoptypenkartierung… .… ……………¨……………… …………… …………… …
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211
Versiegelte F:achen(vFO)¨
2_12
GebOsch(BBO)
213
Baumreihe/Baumgruppe(BF)¨ ¨ ¨¨ .¨
214
Zie「
215
Rasenlache,intens市 genutzt(HJ,mc l)¨ ……………………………………………10
21.6
0bstpiantage(HK4)_
217
Ruderaiflur(K,neo 5)
218
Stra8enbegle■ grln(VA,mr).… …¨……¨… ……
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Nutzgarten(HJ,ka 4)
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3
4
Verwaltungsvorschrift (W) Artenschutz
15
41
Vorgehensweise bei der Betrachtung von planungsrelevanten Arten......... 15
5
Potenzielle planuntsrelevante Arten im Betrachtungsraum............... 20
511
512
513
514
Amphibien.........
Fledermduse......
Feldhamster......
Artengruppe der V6gel
6
Zusammenfassung und Ergebnis
7
Literatur
asP zum BP 30 Pulheim 1303
.........22
................................... 22
...................................23
.........................23
26
Selte 2
Zumbrolch
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Land● chart
3-3● ●●7
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1 Ubersichtskarte (rot eingerahmt: Betrachtungsraum)... ..............................5
Abbildung 2 Ergebnisse der Biotoptypenkartierung (verkleinert, Original: siehe Anlage l)6
Abbildung
3: stddtebauliche
Rahmenplanung ,Pulheim Venloer StraBe
/
BonnstraBe'14
Tabelle 1: potenziellen planungsrelevanten Arten auf Messtischblattebene................. 20
1:...............
Tabelle 3: potenziell planungsrelevante Arten.........
Tabelle 2 Legende zu Tabelle
...............22
..................23
Anlage
Anlage l: Plan l, Biotoptypenkartierung, M 1: 500
asP zum BP 30 Pulheim 1303
Seite 3
2umbrotch
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LInd口由●
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1 Veranlassung
Die PEG beabsichtigt, die stddtebauliche Rahmenplanung Pulheim Venloer StraRe /
BonnstraBe umzusetzen.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht ist gem. den Vorgaben des Landes NRW'im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens eine artenschutzrechtliche Priifung (asP) durchzufiihren.
GrundlaSe dafi.ir bieten die Angaben des Landes NRW, die auf Ebene des MaRstabs
'I
:25.000 bereits eine Vorauswahl der m6glicherweise vorkommenden Arten treffen. lm
vorliegenden Fall gilt das Messtischblatt 4906 Pulheim.
Das Planungsbtiro Zumbroich wurde am 20. Oktober 201 1 mit der Erstellung der artenschutzrechtlichen Priifung (asP) gemdR den aktuellen Vorgaben beauftragt.
" Ministerium fiir Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen
und Verkehr NRW und des Ministerium fiir Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (2010):
Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben,
Gemeinsame Handlungsempfehlung.
asP zum BP 30 pulheirn 1303
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Zumbroich
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2
Betrachtungsraum
Der Betrachtungsraum befindet sich im GroBraum Kdln, am 6stlichen Rand des Siedlungsgebietes der Stadt Pulheim.
lm Osten wird der Betrachtungsraum durch die BonnstraBe und im Norden durch die
Venloer StraBe begrenzt. lm Westen und S0den wird der Betrachtungsraum vom Asternweg umschlossen. Ostlich an den BetrachtunSsraum schlieBt sich ein Gewerbe- und lndustriegebiet an. lm Norden, Siiden und Westen besteht Wohnbebauung.
Die Fliiche hat eine GrSBe von ca. 26.000 m2.
Abbildung 1 Ubersichtskarte (rot eingerahmt: Betrachtungsraum)
Der Betrachtungsraum setzt sich aus folgenden Nutzungen zusammen:
1.
Tennishalle
2. Gewdchshaus
3. Scherrasen
4. Wohnhaus inklusive des Privatgartens
5. nitrophile Sdume
6. ehemalige Obstplantage (nach Angeben des Eigentiimers wurde sie um 1930 gepflanzt. Die meisten Gehdlze sollen stark in der Vitalitat beeintr?ichtigt sein.)
7.
Einzelbiiume und Baumgruppen
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Land● chat
3-33● 7
lm riberwiegenden Teil handelt es sich hierbei um niedrig bis mittelwertige Biotope, die
sehr stark durch die urbane Nutzung geprtigt sind. Als hriherwertige Biotope sind die ehemalige Obstplantage sowie die Einzelbiume und Baumgruppen anzuftihren.
2.1 Biotoptypenkartierung
Die Beschreibung der Biotoptypen erfolgt auf Grundlage einer Kartierung am 30.11.201'l
unter Anwendung des in NRW aktuell gi.iltigen Verfahrens (LANUV 2008).
Abbildung 2: Ergebnis der Biotoptypenkartierung (verkleinert, Original: siehe Anlage l)
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Zumbroich
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2.1.1 Versiegelte Fldchen (VFO)
lm Betrachtungsraum befinden sich u.a. eine Tennishalle, die Gdrtnerei und die Wohnbebauung sowie die Wegeverbindungen und die Stellpldtze mit einer Schwarzdecken. Diese
werden unter dem Biotoptyp ,versiegelte Fliichen" (VFO) zusammengefasst.
Foto 1: Blick 0ber die Schwaadecke entlang der ehemaligen Tennishallen
2.1.2 Geb0sch
(BB0)
lm Rahmen der Biotoptypenkartierung wird der Biotoptyp .Gebtisch und Strauchgruppen"
in zwei Ausprdgungen aufgenommen. Sie unterscheiden sich durch den Anteil an lebensraumtypischen Geh6lzen.
BB0, 50: lebensraumtypischer Gehcilzanteil kleiner 50 % auf.
BB0, 100: Iebensraumtypischer Geholzanteil von mehr als 70 % aut.
asP zum BP 30 Pulheirn 1303
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Zumbroich
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Foto 2: Gebiisch (BBO, 50)
2.1.3 Baumreihe
/
Baumgruppe (BF)
Starkes bis sehr starkes Baumholz wird als Biotoptyp BF, 90, ta-1 1 bezeichnet.
lm Betrachtungsraum zdhlen u.a. die Walnussbdume (Juglans regia), der Ginkgo (Ginkgo
biloba) und die Rotbuche (Fagus sylvatica) zu diesem Biotoptyp.
Gleiches gilt frir einige Geholze auBerhalb des Betrachtungsraumes (u.a. Linden (Tilia sp.),
Ahorn (Acer sp.).
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Zumbroich
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Foto 3 Baumreihe
/
Baumgruppe im Betrachtungsraum (BF)
2.1.4 Zier- Nutzgarten
(HJ, ka 4)
Der Ziergarten auf der Fldche ist unter dem Biotoptyp ,Zier- und Nutzgarten' zu erfassen.
Foto 4: Ziergarten (HJ, ka 4)
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Land“ heft
3-3307
2.1.5 Rasenfliche, intensiv genutzt (HJ, mc 1)
Dieser Biotoptyp wird durch die intensive und regelmdBige Nutzung geprdgt.
lm vorliegenden Fall handelt es sich um einen artenarmen Scherrasen, der ca. alle 14 Tage
geschnitten und als Hundeiibungsplatz genutzt wird.
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Foto 5: Rasenfliiche, intensiv genutA (HJ, mc
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1)
2.1.6 Obstplantage (HK 4)
Der Biotoptyp HK 4 bezeichnet eine Obstplantage mit Niederstamm, mit geschlossener
Gr[inlandvegetation.
Auf der Fldche befindet sich eine um 1930 gepflanzte, heute aufgegebene Obstholzplantage. Das Erscheinungsbild der ehem. Plantage mit regelmdBigen Baumreihen und charakteristischem Gehdlzabstand ist noch heute zu erkennen. Die Vitalitiit der Gehrilze ist jedoch
zum Teil recht stark beeintrdchtigt.
Aus <ikologischen Gesichtspunkten handelt es sich um ein hoherwertiges Biotop (Tothotzstrukturen v.a. flir lnsekten). Baumhohlen als Nistpliitze und Feldermausquartiere fehlen
jedoch vollstdndig.
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LrrdEhrft
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Foto 6: ehemalige Obstplantage (HK4) mit typischem Erscheinungsbild
2.1.7 Ruderalflur
(K, neo 5)
Der Biotoptyp Ruderalflur stellt eine Vegetationsbedeckung auf anthropogen stark gest6rten Standorten dar.
Die mit Brombeergebtisch (Rubus fruticosus) bewachsene Fliiche neben dem Gew6chshaus stellt ein solches Biotop dar.
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Foto 7: Brombeerenbestand am Gewechshaus (k, neo 5)
2.1.8 StraBenbegleitgr0n
(VA, mr)
Entlang der Venloer StraBe und der BonnstraRe haben sich in den letzten Jahrzehnten
Geh6lzbestdnde als -StraBenbegleitgrtin" angesiedelt. Es handelt sich hierbei vorwiegend
um einheimische Arten. Die Gehdlze sind bis zu 30 Jahre alt. Von ihrem Aufbau her dhnelt
es im vorliegenden Fall dem Biotoptyp einer -strukturarmen Hecke oder Einzelgeh6lz'.
Die Lebensraumfunktion dieses StraBenbegleitgriins fiir geschiitzte Arten ist aufgrund der
unvollkommenen Ausprdgung im Vergleich zu einem nati.irlichen Waldrand, der starken
Ldrmbelastung sowie der deutlich erhdhten optischen Unruhe durch den StraBenverkehr
beeintrachtigt.
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Foto 8: StraBenbegleitgriin mit angrenzenden Storfaktoren (VA, mr).
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3 Eingriffsbeschreibung
Mit der Umsetzung der stadtebaulichen Rahmenplanung Pulheim Venloer StraSe /
BonnstraSe erfolgt ein Eingriff in Natur und Landschaft.Untenstehend ist die aktue‖
nung dargestellt(unma3stablich).
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Hlerbei handelt es sich um dle bereits iiberarbeitete stadtebau‖ che Rahmenplanung. Die
Stellungnahmen der Stadt Pulhelm(VOm 18.07.2011)und der Unteren Landschaftsbehё
de des Rhein― Erft― Kreises(vom 04.07.2011)wurden hierbel berucks† chtig.Dadurch wurde
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der Eingriffin Natur und Landschaft reduziert.
Dieser betrifft u.a. die wertvo‖ en Gehё lzstrukturen,wie z. B. den Walnussbaum― Bestand
(}u」a″S ttqtt im Norden,lm Berelch der Zufahrt zu dem Pttvatgebaude vOn der Venloer
Stra3e, sowie den Gehё lzbestand entlang der Venioer StraBe und der BonnstraBe. Sie
werden durch den Eingriff,soweit dies rnё glich lst,nicht beansprucht.Die schutzenswerte
Rotbuche(=agus s」 ///a力 a und der Ginkgo(Ginくgo blloba wurden in die Planung inte―
gnert.
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Abb‖ dung 3: stadtebauliche Rahmenplanung,,Pulheim Ven!oer StraSe/BOnnstraSe“
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4 Verwaltungsvorschrift (W) Artenschutz
W Artenschutz, Punkt 2.1 ist fiir die BaumaBnahme durch die unmittelbare
Betroffenheit der $$ 44 Abs. 1, 5 und 6 sowie $ 45 Abs. 7 des BNatSchG eine artenschutzrechtliche Prrifung (asP) erforderlich. ln NRW wird in den Mustervorlagen von einer,,speziellen artenschutzrechtlichen Prtifung" (saP) gesprochen.
GemdB der
Die Durchfiihrung der asP erfolgte auf Grundlage der planungsrelevanten Arten, in diesem
Fall ftir das Messtischblatt Pulheim (4906).
GemdB Punkt 2.2.2,
(W Artenschutz):
und Umfang der
"Methodik
Bestandserfassung',
Abs.1
vorhandener Erkenntnisse und der Fachliteratur" ist in NRW die Be"Auswertung
trachtung anhand der planungsrelevanten Arten zulassig.
GemdB Punkt 2.2.2
, (W
Artenschutz): -Methodik und Umfang der Bestandserfassung",
Abs.2
vor Ort" unterliegen das zu untersuchende Arteninventar, die
"Bestandserfassung
Anzahl der Begehungen sowie die Erfassungsmethoden dem VerhaltnismaRigkeitsgrundsatz und hiingen im Einzelfall insbesondere von der Gr6Be und Lage des Untersuchungsraumes sowie dessen naturrdumllcher Ausstattung und den artspezifischen Erfordernissen
ab.
ln Punkl2.2.2 (W Artenschutz) heiBt es weiter: .[...]Auf Bestandserfassungen vor Ort kann
in Bagatellfellen (2. B. das SchlieBen kleiner Baul0cken innerhalb der im Zusammenhang
bebauten Ortsteile) verzichtet werden oder wenn allgemeine Erkenntnisse zu artspezifischen Verhaltensweisen und Habitatansprlichen vor dem Hintergrund der drtlichen Gegebenheiten sichere Rlickschl0sse auf das Vorhandensein bzw. das Fehlen bestimmter Arten
zulassen. Zum Beispiel kann es ausreichen, die vermutlich betroffenen Arten durch eine
Expertenbef ragung (2. B. Biologische Stationen) und eine kombinierte PotenziaFRisikoAnalyse (d.h. ohne eine spezielle Kartierung) zu ermitteln.
ln diesem Zusammenhang ist es zulassig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Sch6tzungen zu arbeiten. Lassen sich gewisse Unsicherheiten aufgrund verbleibender Erkenntnisl0cken nicht ausschlieBen, d0rfen auch .worst-case-Betrachtungen" angestellt werden,
sofern sie geeignet sind, den Sachverhalt angemessen zu erfassen. Sind von konkreten
Bestandserfassungen vor Ort keine weiterf0hrenden Erkenntnisse zu erwarten, m[issen sie
auch nicht durchgefiihrt werden. Untersuchungen quasi ,,ins Blaue hinein" sind nicht veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008, 9 A 14.07,
30, Bad Oeynhausen', Rn. 54ff;
"A
BVeruvG, Beschluss vom 13. Mdz 2008, 9 VR 10.07, .A4, tena Leutratal' Rn. 37).[...]"
4.1 Vorgehensweise bei der Betrachtung von planungsrelevanten Arten
Die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 25. Mdrz 2002 tihrte zu
einer wesentlichen Aufwertung des gesetzlichen Artenschutzes. Weitere Anderungen haben sich durch die
Novelle" des BNatSchG vom 12. Dez. 2007 und die groBe No"Kleine
velle 2009 ergeben. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft mlissen trundsetzlich die
,,streng gesch0tzten Arten" und die ,besonders geschlitzten Arten" einschlieBlich der.eu-
zumbroich
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ropdischen Vogelarten' beriicksichtigt werden (KIEL 2005, MUNLV 2007). Diese unter
dem Begriff .planungsrelevante Arten" zusammengefassten Artengruppen werden in S 7
Abs. 2 Nr. 10-13 BNatSchG definiert, wobei sich der Gesetzgeber auf vier europa- bzw.
bundesweit geltende Richtlinien und Verordnungen stiitzt:
-
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL; Richtlinie 92 / 43 / EWG),
Anhang
lV
Vogelschutz-Richtlinie (V-RL; Richtlinie
79
/
409 /EWG) EG-
Artenschutzverordnung (EG-ArtschV);
-
Verordnung (EG) Nr. 338/97, Anhang A und
B
Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV; Rechtsverordnung nach $ 53 BNatSchG),
Anlage 1, Spalte 2 und 3
ln Nordrhein-Westfalen entfallen etwa 1.100 Arten auf die zuvor genannten Schutzkategorien. lnsbesondere der Katalog der,besonders gesch0tzten Arten" ist sehr umfangreich, u.
a. gehdren alle wildlebenden einheimischen Vogelarten dazu. Es ist festzustellen, dass
diese Arten in ihrer Gesamtheit in der Planungspraxis nicht bewaltigt werden kdnnen. lm
Zuge der
Novelle' des BNatSchG vom 1 2. Dez. 2007 wurden die nur national ,be"Kleinen
sonders gesch0tzten Arten" (ca. 800 in NRW) von den artenschutzrechtlichen Verboten bei
Planungs- und Zulassungsvorhaben pauschal freigestellt (S 44 Abs. 5 BNatSchG). Sie sind
aber dennoch in der Eingriffsregelung zu beriicksichtigen.
-
Das Artenspektrum reduziert sich damit auf die ,streng geschiitzten Arten" inkl. der
und die
Vogelarten'. Da sich unter den Vogelarten
"FFH-AnhanglV-Arten" "europdischen
auch zahlreiche Allerweltsarten befinden, wurde eine Planungshilfe erstellt, welche die 213
regelmeBis in Nordrhein-Westfalen vorkommenden, planungsrelevanten .streng geschiitzten Arten" und
Vogelarten" auflistet, die bei der artenschutzrechtlichen
"europiiischen
Pr0fung
Fachplanungen
(MUNLV 2007,
ber0cksichtigen
http: / /www. natu rsch utz-fachinf ormationssvstemenrw.de /artenschutz/content/de /index. htm l; vgl. auch Erlduterungen bei KIEL 2005).
in
zu
sind
Verbote
ln $ 44 Abs.1 BNatSchG ist ein umfangreicher Verbotskatalog zum Artenschutz aufgefuhrt.
So ist es z. B. verboten, wild lebende Tiere der ,besonders geschiitzten Arten' zu fangen,
zu verletzen oder zu td,ten, sowie lhre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
besch5digen oder zu zerstdren. Ebenso d0rfen ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestatten nicht
beschedigt oder zerstdrt werden. Bei den .streng gesch0tzten Arten" und den -europdl
schen Vogelarten' gilt zusatzlich ein Stdrungsverbot. Wdhrend der Fortpflanzungs- Aufzucht-, Mauser-, Ubenvinterungs- und Wanderungszeiten ist es verboten, die Tiere so erheblich zu st6ren, dass sich der Erhaltunsszustand der lokalen Pooulation verschlechtert.
Bei den wild lebenden fflanzen der ,besonders geschiitzten Arten' ist es verboten, die
fflanzen selbst, ihre Entwicklungsformen oder ihre Standorte zu beschddigen oder zu zerstdren.
Dariiber hinaus ist gemdB S 15 Abs. 5 BNatSchG ein Eingriff unzuldssig, wenn in seiner
Folge Biotope zerst6rt werden, die f0r dort wild lebende Tiere und wild wachsende fflanzen der .streng geschiitzten Arten' nicht ersetzbar sind. Die Betrachtung erfolgt dabei auf
der Populationsebene.
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Freistellungen und Ausnahmen
Bei genehmigungspflichtigen Planungs- oder Zulassungsvorhaben besteht das Ziel des
Artenschutzes vor allem darin, den Erhalt der Pooulationen und die 6kolosischen Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestatten sicherz ustellen.
Nach S 44 Abs. 5 BNatSchG lieSt ein artenschutzrechtlicher VerstoB nicht vor, wenn der
Eingriff nach g 15 BNatSchG zulSssig ist und in Bezug auf die Arten des Anhangs lV der
FFH-Richtlinie und die
Vogelarten" die dkolosischen Funktionen der betrof"europdischen
fenen Fortpflanzunss- und Ruhestatten im raumlichen Zusammenhanp weiterhin erfiillen.
Soweit erforderlich, k6nnen dazu vorgezogene AusgleichsmaBnahmen festgesetzt werden.
Dies kann durch die Erweiterung bestehender Lebensstatten oder die Anlage neuer Lebensstaften geschehen. Sie miissen aber stets in einem direkten riiumlichen Zusammenhang stehen und bereits zum Eingriffszeitpunkt wirksam sein.
Unabwendbare Tierkollisionen sowie die Verletzung oder T6tung einzelner Tiere erftillen
nicht die Verbotstatbestande, solange die dkologischen Funktionen der betroffenen Lebensstatten im rdumlichen Zusammenhang weiterhin erf0llt sind und das Risiko durch entsprechende VermeidunSsmaBnahmen (2. B. Freirdumung des Baufeldes auBerhalb der
Brutzeit) reduziert wurde. Ausnahmen von den Verboten des g 44 Abs.l BNatSchG k<innen
bei einer Betroffenheit von
und .europdischen Vogelarten" nach g
"FFH-Anhang-lv-Arten"
45 Abs. 7 BNatSchG gewahrt werden, wenn
1.
zwingende Griinde des Ubenviegenden dffentlichen lnteresses vorliegen,
2.
3.
zumutbare Alternativen fehlen und
der Erhaltungszustand der Populationen einer Art sich nicht verschlechtert.
lm Zusammenhang mit dem letztgenannten Punkt kdnnen im Rahmen des Ausnahmeverfahrens spezielle kompensatorische MaBnahmen durchgef0hrt werden, die im Unterschied
zu den vorgezogenen AusgleichsmaBnahmen nicht im direkten rdumlichen Zusammenhang
stehen miissen.
Werden Biotope zerst6rt, die fiir die streng gesch0tzten Arten nicht ersetzbar sind, ist ein
Eingriff gemdB S 15 Abs. 5 BNatSchG nur zul6ssig, wenn er aus zwingenden Griinden des
iibenriegenden 6ffentlichen lnteresses gerechtfertigt ist. Dies betrifft vor allem die ,streng
geschiitzten Arten", bei denen es sich nicht um
oder europaische
"FFH-Anhang-lV-Arten'
Vogelarten' handelt. ln Bezug auf die .FFH-Anhang-lV-Arten' und ,europdischen Vogelarten" hat die Regelung nur einen eingeschrdnkten Anwendungsbereich. Relevant sind nur
noch die Fdlle, in denen der .BiotopaBegriff tiber den der Fortpflanzungs- und RuhestAtten
des $ 44 Abs.l BNatschc hinausgeht (MUNLV 2007, Anpassung der Paragraphen des
BNatSchG aufden Stand vom 01. Miirz 2010).
Monitoring
Die ggf. durchzufiihrenden vorgezogenen AusgleichsmaBnahmen dienen der dauerhaften
Sicherung der dkologischen Funktionen der Lebensstdtten. Bei Unsicherheiten iiber den
Erfolg sollte ein projektbegleitendes Monitoring durchgefiihrt werden, aus dem sich erg6nzende Korrektur- und VorsorgemaBnahmen ergeben kd,nnen. Gleiches gilt fiir die kompensatorischen MaBnahmen im Rahmen eines Ausnahmeverfahrens.
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_
Dies wird in der Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Mlnisteriums
fiir
Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW fiir die Bauleitplanung (2010) konkretisiert.
.[...]Arbeitsschritt
1.2:
Vorprlifung der Wirkfaktoren
Bei welchen Arten sind aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften m6glich?
Zu beachten sind alle bau- und betriebsbedingten
Wirkfaktoren, wie zum Beispiel:
- Neuerrichtung von groBen baulichen Anlagen und Zuwegungen,
- Abbruch alter Gebaude,
- Uberbauung oder Fragmentierung von Lebensrdumen,
-
Verinderung der Bodenoberfldche (2.8. Ausbau von Erdwegen,
Habitatstrukturen fiir Schwalben oder Amphibien darstellen kdnnen),
die
essentielle
- massiver Riickschnitt oder Beseitigung von Vegetation,
- Bepflanzung offener Fl6chen (dadurch evtl. Zerst6rung von Bruthabitaten des Kiebitz),
- Beeintrachtigungen durch L6rm, Beleuchtung, Bewegung, Schadstoffe etc.,
- Anderung der
N
utzungsintensitat oder von Betriebszeiten,
- Verkehrszunahme (dadurch St6rung, Verkehrstod, insb. von Amphibien und Reptilien),
- Einleitung von Niederschlagswasser (dadurch evtl. Uberflutung von Brutplatzen),
- Tierfallen (Schiichte, Gullis, R0ckhaltebecken, Regenfallrohre, Glasscheiben).
Zu pr0fen ist, ob diese Wirkfaktoren dazu ftihren k6nnen, dass Exemplare einer europdisch
geschiitzten Art erheblich gestdrt, verletzt oder get6tet werden.
Zudem stellt sich die Frage, ob die Wirkfaktoren geeignet sind, die 6kologische Funktion
von Fortpflanzungs- oder Ruhestatten im rdumlichen Zusammenhang nachhaltig zu beeintr6chtigen.
Dazu kann der Rat der Landschaftsbehdrden, ggf. auch des LANUV, eingeholt werden. ln
diesem Zusammenhang besteht die Mdglichkeit, mit Prognosewahrscheinlichkeiten,
Schatzungen oder,worst-case-Betrachtungen" zu arbeiten.
Artenschutzkonflikte k6nnen sich auch bei der ErschlieBung und Bauvorbereitung auf
Brachfldchen ergeben. Problematisch sind vor allem Fldchen mit mehrj6hrigen groBen,
offenen Bodenstellen oder von Flachen mit liickiger Vegetation. Diese Bereiche k6nnen fiir
bestimmte .Ruderal-Arten' geeignete Lebensrdume darstellen (2.B. f0r Kiebitz, Flussregenpfeiffer, Wechselkr6te, Kreuzkr6te, Knoblauchkr6te). Diese Tierarten suchen derartige
FlSchen gezielt wegen ihrer Vegetationslosigkeit auf, um dort zu leben oder sich dort fortzupflanzen. lst die Bebauung bereits zugelassen, sollte eine Besiedlung durch RuderalArten durch geeignete MaBnahmen vor dem Beginn der Bauarbeiten vermieden werden
(2.B. Absperren der Baufldchen mit Amphibien-Schutzz6unen bei gleichzeitigem
Herausfangen bereits vorhandener Amphibien und Reptilien schon im Sommerhalbjahr;
Aufstellen von Flatterbdndern sowie sonstige Vergremungsaktionen f0r brutplatzsuchende
Vogelarten ab Anfang Mirz).
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L● nd● chat
a αH13● ●7
Stufe !: Ergebnis
Fall /:
Es
sind keine Vorkommen europ6isch geschritzter Arten bekannt und zu erwarten.
Fazit: Der Plan,/das Vorhaben ist zuldssig.
Fall 2 Es sind Vorkommen euroodisch geschlitzter Arten bekannt und /oder zu erwarten.
aber das Vorhaben zeigt keinerlei negative Auswirkunsen auf diese Arten.
Fazit: Der Planldas Vorhaben ist zuliissig.
Fall 3, Es ist m<ielich. dass bei europdisch seschLitzten Arten die Zugriffsverbote des S 44
Abs. 1 BNatSchG ausselost werden.
Fazit: Eine vertiefende Art-ftir-Art-Analyse ist erforderlich (Stufe ll).
Fall 4:, Es ist bereits in dieser Stufe klar, dass aufgrund der Beeintriichtigungen keine artenschutzrechtliche Ausnahme nach $ 45 Abs. 7 BNatSchG mdglich sein wird.
Fazit: Der Plan,/das Vorhaben ist unzul6ssiS, ggf. Alternativlfisung wiihlen."[...]
asPzum BP 30 Pu!heim 1303
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Zumbroich
---\.-.-LridEhah t (!.sl.st
5 Potenzielle
planungsrelevante Arten im Betrachtungsraum
Bezogen auf das Vorhaben in Pulheim wurde die mcigliche Betroffenheit der planungsrele-
vanten Arten (Arteninventar des Messtischblatt Pulheim (4906) mit einer ,worstraseBetrachtung' gepriift.
Ftir das Messtischblatt 4906 Pulheim werden durch das LANUV NRW insgesamt 42 Arten
aufgeftihrt, die im Untersuchungsgebiet vorkommen k<innten. Es handelt sich hierbei um
sieben Siiugetier-, 33 Vogel- und zweiAmphibienarten.
¨
¨
(Status: K = eigene Kartierung, D = Daten Dritter, P = potenziell vorkommend (fi.ir TK25 genannt
und geeignete Lebensrdume)) mit Angabe des Erhaltungszustandes in NRW (atlantische Region):
= giinstig, = ungfinstig/ unzureichend, | = ungiinstig/ schlecht.
Tabelle 1 : potenziellen planungsrelevanten Arten auf Messtischblattebene
Deutscher Name
ilissenschaftlicher Name
Que‖ e
RL
NRW
RL
FFH
BRD
V.RL
Feldhamster
Cricetus cricetus
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
1
2
3
G
G
Nyctalus noctula
R
S
Rauhha utfledermaus
Pipistrellus nathusii
R
G
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
Braunes Langohr
Plecotus auritus
Nyctalus leisleri
GroBer Abendsegler
G
Streng
geschiitzt
Erhaltungszustand
KON
ATL
s
s
G
Anh
G
U
iV
n
n
n
n
A Ⅳ A Ⅳ A Ⅳ A Ⅳ
V
Kleiner Abendsegler
n
n
A Ⅳ A Ⅳ
Siugetiere
/
G
U
G
G
G
G
G
G
G
G
V6gel
Habicht
Accipiter gentilis
Sperber
Accipiter nisus
G
G
Art 4
G
G
Teichroh rsiinser
Acroceohalus sciroaceus
Eisvogel
Alcedo atthis
V
Anhi
G
G
Wiesenpieoer
Anthus pratensis
2
Art 4
G
G
Graureiher
Ardea cinerea
G
G
G
G
Waldohreule
Asio otus
Steinkauz
Athene noctua
Tafelente
Aythya ferina
Miiusebussard
Buteo buteo
Flussregenpfeifer
Charadrius dubius
Wachtel
Cotumix coturnix
P
U
Delichon urbica
P
G
Mehlschwalbe
asP zum BP 30 Pulheim 1303
3
G
2
Art.4
G
G
Art 4
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G
Zumbrolch
●7
●3-│● ●
眸
““
Deutscher Name
[/issenschaft licher Name
Que‖ e
NRW
V
FFH/
じesonders
Streng
RL
geschこ し■
geschIEt
V―
MItelspecht
Dendrocopos medius
P
Kleinsoecht
Dryobates minor
P
Schwarzspecht
Dryocopus martius
P
Grauammer
Emberiza calandra
P
2
Baumfalke
Falco subbuteo
P
3
Turmfalke
Falco tinnunculus
P
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
P
Feldschwin
Locustella naevia
P
Nachtiga‖
Luscinia mesarhvnchos
P
Oriolus oriolus
P
Perdix perdix
P
2
Gartenrotschwanz
Phoenicurus phoenicurus
P
V
Grauspecht
Picus canus
P
V
Anh l
Uferschwalbe
Riparia riparia
P
V
Art 4
Saxicola rubetra
P
3
Art 4
Turteltaube
Streptopelia turtur
P
V
Ahn l
Waldkauz
Strix aluco
Zwergtaucher
Tachybaptus ruficollis
P
Schleiereule
Tyto alba
P
Rebhuhn
Braunkehlchen
V
Anh l
Ahn l
Art 4
VS
V
ヒrhaltungszustand
KON
ATL
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
G
Art 4
V
1
"●
Art 4
P
V
Art 4
G
G
G
G
Vanellus vanellus
P
2
Art 4
G
Kreuzkrdte
Bufo calamita
P
3
Kammmolch
Triturus cristatus
P
3
Kiebitz
Amphiblen
asP zum BP 30 Pulheirn 1303
G
Se:te 21
U
Zumbroich
―
_
Land“ haft 8“ ‐
Tabelle 2 Legende zu Tabelle
3●er
1:
Legende zur Roten Liste
ausgestorben oder verschollen
R
1
durch extreme Seltenheit eefdhrdet
vom Aussterben bedroht
stark eefiihrdet
3
gefahrdet
D
gefiihrdete wandernde Tierart
Daten nicht ausreichend
N
Einstufung dank NaturschutzmaBnahmen
S
Einstufung dank NaturschutzmaBnahmen (RL 2009)
Dispersalart
M
M i gra
k.A.
Keine Angaben
│
nt, Wanderf alter, lrrgast oder versch leppt
Legende zur Zeichen Bedeutung
S
ung0nstig/ schlecht (rot)
U
unslinstis/ unzureichend (selb)
G
eiinstie (eut)
ALT
atlantische bioseosraohische Reeion
KON
kontinentale biogeographische Region
Legende zu den besonders und streng geschiitzten Arten
besonders sesch0tzte Art
strenggeschiitzte Art
Aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen im Betrachtungsraum k6nnen von vorne herein sieben Sdugetierarten, 21 Vogelarten und zwei Amphibienarten ausgeschlossen werden.
Bei den verbleibenden 12 Vogelarten ist eine potenzielle Betroffenheit aufgrund des Biotoptypeninventars mdglich (5.4. 1 ).
5.1.1 Amphibien
lm Betrachtungsraum kommen weder Reproduktionshabitate (wie u.a. Stillgewdsser oder
Ttimpel) noch Winterhabitate (wie Steinhaufen usw.)vor.
Der Betrachtungsraum liegt sehr isoliert (Kreuzungsbereich der Venloer und BonnstraBe)
und ist zum Teil mit einer Mauer eingefasst. Ein Vorkommen der Artengruppe der Amphibien wird ausgeschlossen.
5.1.2 Fledermiiuse
Bei der Artengruppe der Fledermduse kommt es durch die Umsetzung der Planung zu keiner Beeintriichtigung der Population. Das Gebiet hat mdglicherweise eine untergeordnete
Bedeutung als Jagdhabitat - diese wird jedoch durch die angrenzenden Biotopstrukturen
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Zumbrolch
kompensiert. Die traditionellen Wander- und Leitstrukturen werden soweit mdglich erhalten, so dass es zu keiner Beeintrdchtigung der lokalen Population kommt.
5.1.3 Feldhamster
Aufgrund der Biotoptypenausstattung und der isolierten Lage des Betrachtungsraumes ist
die Betroffenheit des Feldhamsters auszuschlieBen.
5.1.4 Artengruppe der V6gel
Potenziell planungsrelevante Arten sind:
Tabelle 3: potenziell planungsrelevante Arten der Artengrppe der Vogel
L
R
L
R
W
R
N
D
R
B
Que‖ e
FFH/
Besonders
Streng
RL
geschiitzt
Seschiitzt
V―
Deutscher Name
Erhaltungszustand
KON
ATL
Wissenschaft licher Name
Vё gel
V
§
G
G
§
G
G
Ardea cinerea
§
G
G
Waldohreule
Asio otus
§
G
G
Steinkauz
Athene noctua
G
U
Mdusebussard
Buteo buteo
G
G
G
G
G
G
Habicht
Accipiter gentilis
P
Sperber
Accipiter nisus
P
Graureiher
P
3S
P
Mehlschwalbe
Delichon urbica
P
Kleinspecht
Dryobates minor
P
Turmfalke
Falco tinnunculus
P
Rauchschwalbe
Ga rten
rotschwa nz
Waldkauz
Hirundo rustica
P
Phoenicurus phoenicurus
P
Strix aluco
P
3S
VS
G
G
3S
V
G
G
2
V
U
U
G
G
Bei folgenden Arten ist davon auszugehen, dass der Betrachtungsraum ein Teiliagdhabitat
darstellt:
-
Habicht (Accipiter gentilis),
Sperber (Accipiter nisus),
Graureiher (Ardea cinerea),
Mdusebussard (Buteo buteo),
Turmfalke (Falco tinnunculus)
asP zum BP 30 Pu!heirn 1303
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Zumbroich
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Die Jagdreviergr6Be liegt bei diesen Arten zwischen 25 ha bis 10 km'?. Durch den fliichenmaBig sehr Seringen Eingriff in den Betrachtungsraum kann eine Verschlechterung des
Erhaltungszustandes der Arten ausgeschlossen werden.
Bei vertiefter Betrachtung ergibt sich, dass folgenden Arten im Betrachtungsraum nicht
vorkommen.
-
Waldohreule (Asio otus)
Waldkauz (Strix aluco)
Steinkauz (Athene noctua)
Begr0ndung:
Die o.a. Arten kommen in reich strukturierten Landschaften vor, wie u.a. Parklandschaften
oder Gdrten, die sich u.a. aus Baumgruppen, Waldrandern sowie Feldgeh6lzen zusammensetzen
Der BetrachtunSsraum weist nicht die vertikale Strukturvielfalt (wie Baumgruppen, Waldrdnder sowie Feldgeh6lze) auf, die f[r ein Vorkommen der Arten erforderlich ist. Brutm6glichkeiten in Baumhdhlen oder auch kiinstliche Nisthdhlen sind nicht vorhanden (betr.
Wald- und Steinkauz). Brutmdglichkeiten fiir die Waldohreule (u.a. alte Elsternester) sind
ebenfalls nicht vorhanden.
AuszuschlieBen ist das Vorkommen der Schwalbenarten:
-
Mehlschwalbe (Delichon urbica)
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
BegrUndung:
Beide Arte gelten als sehr reviertreu. Die Arten bevorzugen zur Brut altere Nester an freistehenden Gebduden.
lm Rahmen der Begehung am 30. 1 1.201 'l konnten an den Gebiiuden keine alten Nester
der Mehl- oder Rauchschwalbe festgestellt werden. Die Gebdude sind iiberwiegend mit
Geh6lzen eingefasst.
Als Nahrungshabitat bendtigt die Mehlschwalbe insektenreiche Gewiisser oder offene Agrarlandschaften. Diese Strukturen grenzen nicht unmittelbar (Entfernung gr6Ber 300 m) an
den Betrachtungsraum an.
Die Rauchschwalbe gilt als Charakterart der extensiv genutzten Kulturlandschaft. Der ge.
samte BetrachtunSsraum und die angrenzenden Strukturen werden von der intensiven
menschlichen Nutzung (Wohngebiet und lndustier- und Gewerbegebiet) dominiert.
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Zumbroich
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Das Vorkommen des Kleinspechts ist auszuschlieBen:
-
Kleinspecht (Dryobates minor).
Begriindung:
Der Kleinspecht besiedelt parkartige oder lichte Lauts und Mischwdlder sowie Weich- und
Hartholzauen und feuchte Erlen- und Hainbuchenw6lder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil besiedelt. Darliber hinaus erscheint er im Siedlungsbereich auch in strukturreichen
Parkanlagen, alten Villen- und Hausgdrten sowie in Obstgarten mit einem alten Baumbestand.
Der Betrachtungsraum weist kein entsprechendes Biotoptypeninventar auf. Die Geh6lze
der ehemaligen Obstplantage sind ca. 2 bis 4 m hoch. Die erforderlichen Altholzstrukturen
sind nicht vorhanden.
Das Vorkommen des Gartenrotschwanzes ist auszuschlieRen:
-
Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus).
Begr0ndung:
Die Art hat heutzutage ihren Verbreitungsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen im Randbe-
reich von Heiden und sandigen Kiefernwiilder. Urspriinglich kam die Art in reich strukturierten Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie Feldgehdlzen, Alleen
und Auengeh6lzen mit lichten, alten Mischw6ldern vor.
Wie aus der Biotoptypenbeschreibung hervorgeht, fehlen diese Strukturen im Biotoptypeninventar des Betrachtungsraums.
Zur Nahrungssuche bevorzugt der Gartenrotschwanz Bereiche mit schtitterer Bodenvegetation. Diese Strukturen fehlen vollstdndig im Betrachtungsraum.
asP zum BP 30 pulhe m 1303
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Zumbroich
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3-●
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6
Zusammenfassung und Ergebnis
Es
ergibt sich folgende Bewertung des Eingriffes:
Es wird davon ausgegangen, dass der Betrachtungsraum kein Reproduktionshabitat der
besonders und streng geschlitzten Arten sowie von Arten, die unter die Vogelschutzrichtlinie fallen, darstellt.
Seine Funktion als Jagdhabitat
stufen.
flir Vogel- und Fledermausarten ist als untergeordnet einzu-
Die angrenzenden Strukturen, vorwiegend im Norden und Osten, kompensieren die durch
die BaumaBnahme entfallenden Strukturen.
Die Beeintrdchtigung der Gehdlzstrukturen, wie u.a. entlang der Venloer StraBe oder der
BonnstraBe sowie von einzelnen Geholzen, wie der Rotbuche (Fagus sylvatica) und des
Ginkgos (Ginkgo biloba), erfolgen vorwiegend tempordr, d.h. wiihrend der Bauphase. Nach
Beendigung der Bautdtigkeit stehen diese Biotope wieder vollst6ndig zur VerfUgung.
Artenschutzrechtliche Konflikte gem. S 44 Abs. 5 BNatschG sind nicht gegeben.
GemdB der gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums fUr Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums fiir Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 24.08.2010 zum Artenschutz in der
Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben ergibt sich als Ergebnis der vorliegenden asP (Stufe l) der Fall l.
Stufe l: Ergebnis:
Fall l:
Es
sind keine Vorkommen europiiisch geschritzter Arten bekannt und zu erwarten.
Fazit: Der Planldas Vorhaben ist zuldssig. Stufe ll der Artenschutzrechtlichen Priifung
kann entfallen.
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Zumbroich
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7
Literatur
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 6. August 2009:
Gesetz iiber Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz
-
BNatSchG)
Feldmann, R., Hutterer, R. & Vierhaus, H. (1999): Rote Liste der gefdhrdeten Siugetiere in
LANUV (2011): Planungsrelevante Arten
fUr
das
Messtischblatt
4906
nnv.delartensch utz/ de/ arten/blatt/liste / 4020
LANUV (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der
Bauleitplanung in NRW
LANUV NRW (20 10): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2OO9/147/EG (V-RL) zum
Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (W-Artenschutz) Rd. Erl. d.
Ministeriums ftir Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
v. 13.04.2010, - lll 4 - 616.06.01. 17
LoBF (Hrsg.) (1 999): Nordrhein-Westfalen. - Rote Liste der Gefdhrdeten fflanzen und Tiere
in Nordrhein-Westfalen. 3. Fassung. LoBF- Schr.R. 17,6445.
Meinig, H., Vierhaus, H., Trappmann C., Hutterer, R. (2010): Rote Liste und Artenvezeichnis der Sdugetiere - Mammalia - in Nordrhein-Westfalen. 4. Fassung, Stand November 20 10. Landesamt fiir Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Meinig, H.; P. Boye & R. Hutterer (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Sdugetiere
(Mammalia) Deutschlands. Stand Oktober 2008. Naturschutz und Biologische Vielfalt, 70(1), 2009, 1 15-153. Bundesamt f0r Naturschutz
Ministerium fiir Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums fUr Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
vom 22.12.2O10: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben; Gemeinsame Handlungsempfehlung.
MUNLV (2007): Gesch0tzte Arten in Nordrhein-Westfalen - Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefdhrdungen, MaBnahmen. - Ministerium f r Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV),
SchwannstraBe 3, 4047 6 Diisseldorf
S[jdbecker P. (2005): Das Kriteriensystem der nachsten Roten Liste der Bruwdgel in
Deutschland
lnternet
htto:,/ /www. naturschutzinformationen-nrw.de,/artenschutz,/de /arten /blatt/liste /4906,
htto: / /www. naturschutz-f achinformationssvsteme nrw.de /ff h-
arten,/de,/arten,/voqelarten,/liste
asP zum BP 30 Pulheim 1303
Se[te 27