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Beschlussvorlage (Artenschutzprüfung zum BP 30 Pulheim 1303)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
12 MB
Datum
20.06.2012
Erstellt
08.08.12, 14:17
Aktualisiert
08.08.12, 14:17

Inhalt der Datei

Artensch utzrechtl iche Prtifung (asP) zum Bebauungsplan BP - 30 Pulheim 1303 Auftraggeber: PEG Bauplanungs-und Entwicklungsgesellschaft mbH Bonn, Januar 201 2 Zumbroich Breite StraBe 21 . 531 1 1 Bonn www.zumbroich.com Zumbro,ch ― _ Auftraggeber: PEG Bauplanungs― und Entwicklungsgese‖ schaft mbH, HerrJoachim Wo‖ ny Mohnweg 17 50354 HOrth Bearbeitung: Zumbroich GmbH & Co. KG Landschaft + Gewiisser Dipl. lng (FH) Landschaftsarchitektur Harald Grote Breite StraBe 21 5311 1 Bonn feL:0228.2277 77 O Fax: 02 28.22 77 77 www.zumbroich.com asP zum BP 30 Pulheim 1303 1 Seite l Ztlmbrolch ― ― _ Ich● t● ft 3-3腱 , “ lnhaltsverzeichnis 1     2 Betrachtuntsraum 21 Biotoptypenkartierung… .… ……………¨……………… …………… …………… … ・ …6 211 Versiegelte F:achen(vFO)¨ 2_12 GebOsch(BBO) 213 Baumreihe/Baumgruppe(BF)¨ ¨ ¨¨ .¨ 214 Zie「 215 Rasenlache,intens市 genutzt(HJ,mc l)¨ ……………………………………………10 21.6 0bstpiantage(HK4)_ 217 Ruderaiflur(K,neo 5) 218 Stra8enbegle■ grln(VA,mr).… …¨……¨… …… ¨¨¨¨¨ ¨ ¨¨¨ ¨ Nutzgarten(HJ,ka 4) ‐ ・ ¨¨¨¨7 ¨ ¨ ¨ ¨¨¨ ¨¨¨¨¨ ¨¨ 7 .¨ ¨ ¨¨……¨¨¨ ¨¨¨…8 ¨ ¨¨ ¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨¨ ¨ ¨ .¨ ¨¨¨…¨ ¨¨¨ ¨ " . ¨" ¨¨¨ ¨¨.¨ ¨ ¨ ¨ .¨ ¨… ……… ¨ ¨¨¨¨¨¨¨・……… ……… ¨ ¨¨¨ ¨9 ¨¨¨¨¨¨10 … ¨¨¨- 11 … …・… … ………¨………… 12 3   4 Verwaltungsvorschrift (W) Artenschutz 15 41 Vorgehensweise bei der Betrachtung von planungsrelevanten Arten......... 15 5 Potenzielle planuntsrelevante Arten im Betrachtungsraum............... 20 511 512 513 514 Amphibien......... Fledermduse...... Feldhamster...... Artengruppe der V6gel 6 Zusammenfassung und Ergebnis 7 Literatur asP zum BP 30 Pulheim 1303 .........22 ................................... 22 ...................................23 .........................23 26 Selte 2 Zumbrolch ― _ Land● chart 3-3● ●●7 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1 Ubersichtskarte (rot eingerahmt: Betrachtungsraum)... ..............................5 Abbildung 2 Ergebnisse der Biotoptypenkartierung (verkleinert, Original: siehe Anlage l)6 Abbildung 3: stddtebauliche Rahmenplanung ,Pulheim Venloer StraBe / BonnstraBe'14 Tabelle 1: potenziellen planungsrelevanten Arten auf Messtischblattebene................. 20 1:............... Tabelle 3: potenziell planungsrelevante Arten......... Tabelle 2 Legende zu Tabelle ...............22 ..................23 Anlage Anlage l: Plan l, Biotoptypenkartierung, M 1: 500 asP zum BP 30 Pulheim 1303 Seite 3 2umbrotch ― ‐ ― _ LInd口由● "3-暉 1 Veranlassung Die PEG beabsichtigt, die stddtebauliche Rahmenplanung Pulheim Venloer StraRe / BonnstraBe umzusetzen. Aus naturschutzrechtlicher Sicht ist gem. den Vorgaben des Landes NRW'im Rahmen des Genehmigungsverfahrens eine artenschutzrechtliche Priifung (asP) durchzufiihren. GrundlaSe dafi.ir bieten die Angaben des Landes NRW, die auf Ebene des MaRstabs 'I :25.000 bereits eine Vorauswahl der m6glicherweise vorkommenden Arten treffen. lm vorliegenden Fall gilt das Messtischblatt 4906 Pulheim. Das Planungsbtiro Zumbroich wurde am 20. Oktober 201 1 mit der Erstellung der artenschutzrechtlichen Priifung (asP) gemdR den aktuellen Vorgaben beauftragt. " Ministerium fiir Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministerium fiir Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben, Gemeinsame Handlungsempfehlung. asP zum BP 30 pulheirn 1303 Seite 4 Zumbroich じ nd… 3-"` ― 2 Betrachtungsraum Der Betrachtungsraum befindet sich im GroBraum Kdln, am 6stlichen Rand des Siedlungsgebietes der Stadt Pulheim. lm Osten wird der Betrachtungsraum durch die BonnstraBe und im Norden durch die Venloer StraBe begrenzt. lm Westen und S0den wird der Betrachtungsraum vom Asternweg umschlossen. Ostlich an den BetrachtunSsraum schlieBt sich ein Gewerbe- und lndustriegebiet an. lm Norden, Siiden und Westen besteht Wohnbebauung. Die Fliiche hat eine GrSBe von ca. 26.000 m2. Abbildung 1 Ubersichtskarte (rot eingerahmt: Betrachtungsraum) Der Betrachtungsraum setzt sich aus folgenden Nutzungen zusammen: 1. Tennishalle 2. Gewdchshaus 3. Scherrasen 4. Wohnhaus inklusive des Privatgartens 5. nitrophile Sdume 6. ehemalige Obstplantage (nach Angeben des Eigentiimers wurde sie um 1930 gepflanzt. Die meisten Gehdlze sollen stark in der Vitalitat beeintr?ichtigt sein.) 7. Einzelbiiume und Baumgruppen asP zum BP 30 pulheim 1303 Seite 5 Zumbrolch ― _ Land● chat 3-33● 7 lm riberwiegenden Teil handelt es sich hierbei um niedrig bis mittelwertige Biotope, die sehr stark durch die urbane Nutzung geprtigt sind. Als hriherwertige Biotope sind die ehemalige Obstplantage sowie die Einzelbiume und Baumgruppen anzuftihren. 2.1 Biotoptypenkartierung Die Beschreibung der Biotoptypen erfolgt auf Grundlage einer Kartierung am 30.11.201'l unter Anwendung des in NRW aktuell gi.iltigen Verfahrens (LANUV 2008). Abbildung 2: Ergebnis der Biotoptypenkartierung (verkleinert, Original: siehe Anlage l) asP zum BP 30 Pulheirn 1303 Seite 6 Zumbroich ---\..-.--Lrr|drirlt i Garau, 2.1.1 Versiegelte Fldchen (VFO) lm Betrachtungsraum befinden sich u.a. eine Tennishalle, die Gdrtnerei und die Wohnbebauung sowie die Wegeverbindungen und die Stellpldtze mit einer Schwarzdecken. Diese werden unter dem Biotoptyp ,versiegelte Fliichen" (VFO) zusammengefasst. Foto 1: Blick 0ber die Schwaadecke entlang der ehemaligen Tennishallen 2.1.2 Geb0sch (BB0) lm Rahmen der Biotoptypenkartierung wird der Biotoptyp .Gebtisch und Strauchgruppen" in zwei Ausprdgungen aufgenommen. Sie unterscheiden sich durch den Anteil an lebensraumtypischen Geh6lzen. BB0, 50: lebensraumtypischer Gehcilzanteil kleiner 50 % auf. BB0, 100: Iebensraumtypischer Geholzanteil von mehr als 70 % aut. asP zum BP 30 Pulheirn 1303 Sette 7 --'-r-LtndEh.tt Zumbroich t Ga'rdffi Foto 2: Gebiisch (BBO, 50) 2.1.3 Baumreihe / Baumgruppe (BF) Starkes bis sehr starkes Baumholz wird als Biotoptyp BF, 90, ta-1 1 bezeichnet. lm Betrachtungsraum zdhlen u.a. die Walnussbdume (Juglans regia), der Ginkgo (Ginkgo biloba) und die Rotbuche (Fagus sylvatica) zu diesem Biotoptyp. Gleiches gilt frir einige Geholze auBerhalb des Betrachtungsraumes (u.a. Linden (Tilia sp.), Ahorn (Acer sp.). asP zum BP 30 Pulheim 1303 Seite 8 ----l-f- Zumbroich LrndEirtt t G.ulls Foto 3 Baumreihe / Baumgruppe im Betrachtungsraum (BF) 2.1.4 Zier- Nutzgarten (HJ, ka 4) Der Ziergarten auf der Fldche ist unter dem Biotoptyp ,Zier- und Nutzgarten' zu erfassen. Foto 4: Ziergarten (HJ, ka 4) asP zum BP 30 Pu!heim 1303 Seite 9 Zumbrolch ― _ Land“ heft 3-3307 2.1.5 Rasenfliche, intensiv genutzt (HJ, mc 1) Dieser Biotoptyp wird durch die intensive und regelmdBige Nutzung geprdgt. lm vorliegenden Fall handelt es sich um einen artenarmen Scherrasen, der ca. alle 14 Tage geschnitten und als Hundeiibungsplatz genutzt wird. 一 週 滞 Foto 5: Rasenfliiche, intensiv genutA (HJ, mc L:1lJ臼 Li “ 1) 2.1.6 Obstplantage (HK 4) Der Biotoptyp HK 4 bezeichnet eine Obstplantage mit Niederstamm, mit geschlossener Gr[inlandvegetation. Auf der Fldche befindet sich eine um 1930 gepflanzte, heute aufgegebene Obstholzplantage. Das Erscheinungsbild der ehem. Plantage mit regelmdBigen Baumreihen und charakteristischem Gehdlzabstand ist noch heute zu erkennen. Die Vitalitiit der Gehrilze ist jedoch zum Teil recht stark beeintrdchtigt. Aus <ikologischen Gesichtspunkten handelt es sich um ein hoherwertiges Biotop (Tothotzstrukturen v.a. flir lnsekten). Baumhohlen als Nistpliitze und Feldermausquartiere fehlen jedoch vollstdndig. asP zum BP 30 Pulheirn 1303 Seite 1 0 Zumbroich -...-r-r-= LrrdEhrft t Gawaur Foto 6: ehemalige Obstplantage (HK4) mit typischem Erscheinungsbild 2.1.7 Ruderalflur (K, neo 5) Der Biotoptyp Ruderalflur stellt eine Vegetationsbedeckung auf anthropogen stark gest6rten Standorten dar. Die mit Brombeergebtisch (Rubus fruticosus) bewachsene Fliiche neben dem Gew6chshaus stellt ein solches Biotop dar. asP zunl BP 30 Pu:heim 1303 Seite l l Zumbrolch Lonl“ MIt 3-“ , ― Foto 7: Brombeerenbestand am Gewechshaus (k, neo 5) 2.1.8 StraBenbegleitgr0n (VA, mr) Entlang der Venloer StraBe und der BonnstraRe haben sich in den letzten Jahrzehnten Geh6lzbestdnde als -StraBenbegleitgrtin" angesiedelt. Es handelt sich hierbei vorwiegend um einheimische Arten. Die Gehdlze sind bis zu 30 Jahre alt. Von ihrem Aufbau her dhnelt es im vorliegenden Fall dem Biotoptyp einer -strukturarmen Hecke oder Einzelgeh6lz'. Die Lebensraumfunktion dieses StraBenbegleitgriins fiir geschiitzte Arten ist aufgrund der unvollkommenen Ausprdgung im Vergleich zu einem nati.irlichen Waldrand, der starken Ldrmbelastung sowie der deutlich erhdhten optischen Unruhe durch den StraBenverkehr beeintrachtigt. asP zum BP 30 Pulhe m 1303 Seite 12 Zumbrotch 一 L● nd●ch● ft 3-│● ●●f Foto 8: StraBenbegleitgriin mit angrenzenden Storfaktoren (VA, mr). asP zum BP 30 Pulheirn 1303 Seite 13 `● │■ Zじ mbroich Ⅲ Ⅲ ‐ ` ・ .・ ′ レ “ ..4″ .崩p"“ り '“ Land“ hart● Cewass.r 3 Eingriffsbeschreibung Mit der Umsetzung der stadtebaulichen Rahmenplanung Pulheim Venloer StraSe / BonnstraSe erfolgt ein Eingriff in Natur und Landschaft.Untenstehend ist die aktue‖ nung dargestellt(unma3stablich). e Pla― Hlerbei handelt es sich um dle bereits iiberarbeitete stadtebau‖ che Rahmenplanung. Die Stellungnahmen der Stadt Pulhelm(VOm 18.07.2011)und der Unteren Landschaftsbehё de des Rhein― Erft― Kreises(vom 04.07.2011)wurden hierbel berucks† chtig.Dadurch wurde r― der Eingriffin Natur und Landschaft reduziert. Dieser betrifft u.a. die wertvo‖ en Gehё lzstrukturen,wie z. B. den Walnussbaum― Bestand (}u」a″S ttqtt im Norden,lm Berelch der Zufahrt zu dem Pttvatgebaude vOn der Venloer Stra3e, sowie den Gehё lzbestand entlang der Venioer StraBe und der BonnstraBe. Sie werden durch den Eingriff,soweit dies rnё glich lst,nicht beansprucht.Die schutzenswerte Rotbuche(=agus s」 ///a力 a und der Ginkgo(Ginくgo blloba wurden in die Planung inte― gnert. Pu:heim Venlocr ttra鯰 ′Bonnstra鮨 .、 ■ _│ ノ ‐ ` │・ (1´ 驚舞 ■ヽ 意 議 摯 ,1群 ● 醐 ・ ltl■ ・ ・ ・‐ '■ │ │ │‐ r 鶴鐵 ‐│… … 難 … … 燎 ` ‐曇 「 無 :・ ・ ト ll   一 一¨一 . `I IIf・ =│lt11 ヽ II ょ瓶 マ憮 … 総 … 嗽 嗜ぃ 轟 絲 勲 .1崚 角 ■げ よ Ⅲ 二 “ ■ 1 / / ・ ` ` `ふ Abb‖ dung 3: stadtebauliche Rahmenplanung,,Pulheim Ven!oer StraSe/BOnnstraSe“ asP zum BP 30 Pulheirn 1303 Seite 14 ( Zumbrotch ― _ tendtc● o"=Gew133● ′ 4 Verwaltungsvorschrift (W) Artenschutz W Artenschutz, Punkt 2.1 ist fiir die BaumaBnahme durch die unmittelbare Betroffenheit der $$ 44 Abs. 1, 5 und 6 sowie $ 45 Abs. 7 des BNatSchG eine artenschutzrechtliche Prrifung (asP) erforderlich. ln NRW wird in den Mustervorlagen von einer,,speziellen artenschutzrechtlichen Prtifung" (saP) gesprochen. GemdB der Die Durchfiihrung der asP erfolgte auf Grundlage der planungsrelevanten Arten, in diesem Fall ftir das Messtischblatt Pulheim (4906). GemdB Punkt 2.2.2, (W Artenschutz): und Umfang der "Methodik Bestandserfassung', Abs.1 vorhandener Erkenntnisse und der Fachliteratur" ist in NRW die Be"Auswertung trachtung anhand der planungsrelevanten Arten zulassig. GemdB Punkt 2.2.2 , (W Artenschutz): -Methodik und Umfang der Bestandserfassung", Abs.2 vor Ort" unterliegen das zu untersuchende Arteninventar, die "Bestandserfassung Anzahl der Begehungen sowie die Erfassungsmethoden dem VerhaltnismaRigkeitsgrundsatz und hiingen im Einzelfall insbesondere von der Gr6Be und Lage des Untersuchungsraumes sowie dessen naturrdumllcher Ausstattung und den artspezifischen Erfordernissen ab. ln Punkl2.2.2 (W Artenschutz) heiBt es weiter: .[...]Auf Bestandserfassungen vor Ort kann in Bagatellfellen (2. B. das SchlieBen kleiner Baul0cken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) verzichtet werden oder wenn allgemeine Erkenntnisse zu artspezifischen Verhaltensweisen und Habitatansprlichen vor dem Hintergrund der drtlichen Gegebenheiten sichere Rlickschl0sse auf das Vorhandensein bzw. das Fehlen bestimmter Arten zulassen. Zum Beispiel kann es ausreichen, die vermutlich betroffenen Arten durch eine Expertenbef ragung (2. B. Biologische Stationen) und eine kombinierte PotenziaFRisikoAnalyse (d.h. ohne eine spezielle Kartierung) zu ermitteln. ln diesem Zusammenhang ist es zulassig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten und Sch6tzungen zu arbeiten. Lassen sich gewisse Unsicherheiten aufgrund verbleibender Erkenntnisl0cken nicht ausschlieBen, d0rfen auch .worst-case-Betrachtungen" angestellt werden, sofern sie geeignet sind, den Sachverhalt angemessen zu erfassen. Sind von konkreten Bestandserfassungen vor Ort keine weiterf0hrenden Erkenntnisse zu erwarten, m[issen sie auch nicht durchgefiihrt werden. Untersuchungen quasi ,,ins Blaue hinein" sind nicht veranlasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008, 9 A 14.07, 30, Bad Oeynhausen', Rn. 54ff; "A BVeruvG, Beschluss vom 13. Mdz 2008, 9 VR 10.07, .A4, tena Leutratal' Rn. 37).[...]" 4.1 Vorgehensweise bei der Betrachtung von planungsrelevanten Arten Die Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 25. Mdrz 2002 tihrte zu einer wesentlichen Aufwertung des gesetzlichen Artenschutzes. Weitere Anderungen haben sich durch die Novelle" des BNatSchG vom 12. Dez. 2007 und die groBe No"Kleine velle 2009 ergeben. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft mlissen trundsetzlich die ,,streng gesch0tzten Arten" und die ,besonders geschlitzten Arten" einschlieBlich der.eu- zumbroich ---\i---- ropdischen Vogelarten' beriicksichtigt werden (KIEL 2005, MUNLV 2007). Diese unter dem Begriff .planungsrelevante Arten" zusammengefassten Artengruppen werden in S 7 Abs. 2 Nr. 10-13 BNatSchG definiert, wobei sich der Gesetzgeber auf vier europa- bzw. bundesweit geltende Richtlinien und Verordnungen stiitzt: - Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL; Richtlinie 92 / 43 / EWG), Anhang lV Vogelschutz-Richtlinie (V-RL; Richtlinie 79 / 409 /EWG) EG- Artenschutzverordnung (EG-ArtschV); - Verordnung (EG) Nr. 338/97, Anhang A und B Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV; Rechtsverordnung nach $ 53 BNatSchG), Anlage 1, Spalte 2 und 3 ln Nordrhein-Westfalen entfallen etwa 1.100 Arten auf die zuvor genannten Schutzkategorien. lnsbesondere der Katalog der,besonders gesch0tzten Arten" ist sehr umfangreich, u. a. gehdren alle wildlebenden einheimischen Vogelarten dazu. Es ist festzustellen, dass diese Arten in ihrer Gesamtheit in der Planungspraxis nicht bewaltigt werden kdnnen. lm Zuge der Novelle' des BNatSchG vom 1 2. Dez. 2007 wurden die nur national ,be"Kleinen sonders gesch0tzten Arten" (ca. 800 in NRW) von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben pauschal freigestellt (S 44 Abs. 5 BNatSchG). Sie sind aber dennoch in der Eingriffsregelung zu beriicksichtigen. - Das Artenspektrum reduziert sich damit auf die ,streng geschiitzten Arten" inkl. der und die Vogelarten'. Da sich unter den Vogelarten "FFH-AnhanglV-Arten" "europdischen auch zahlreiche Allerweltsarten befinden, wurde eine Planungshilfe erstellt, welche die 213 regelmeBis in Nordrhein-Westfalen vorkommenden, planungsrelevanten .streng geschiitzten Arten" und Vogelarten" auflistet, die bei der artenschutzrechtlichen "europiiischen Pr0fung Fachplanungen (MUNLV 2007, ber0cksichtigen http: / /www. natu rsch utz-fachinf ormationssvstemenrw.de /artenschutz/content/de /index. htm l; vgl. auch Erlduterungen bei KIEL 2005). in zu sind Verbote ln $ 44 Abs.1 BNatSchG ist ein umfangreicher Verbotskatalog zum Artenschutz aufgefuhrt. So ist es z. B. verboten, wild lebende Tiere der ,besonders geschiitzten Arten' zu fangen, zu verletzen oder zu td,ten, sowie lhre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu besch5digen oder zu zerstdren. Ebenso d0rfen ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestatten nicht beschedigt oder zerstdrt werden. Bei den .streng gesch0tzten Arten" und den -europdl schen Vogelarten' gilt zusatzlich ein Stdrungsverbot. Wdhrend der Fortpflanzungs- Aufzucht-, Mauser-, Ubenvinterungs- und Wanderungszeiten ist es verboten, die Tiere so erheblich zu st6ren, dass sich der Erhaltunsszustand der lokalen Pooulation verschlechtert. Bei den wild lebenden fflanzen der ,besonders geschiitzten Arten' ist es verboten, die fflanzen selbst, ihre Entwicklungsformen oder ihre Standorte zu beschddigen oder zu zerstdren. Dariiber hinaus ist gemdB S 15 Abs. 5 BNatSchG ein Eingriff unzuldssig, wenn in seiner Folge Biotope zerst6rt werden, die f0r dort wild lebende Tiere und wild wachsende fflanzen der .streng geschiitzten Arten' nicht ersetzbar sind. Die Betrachtung erfolgt dabei auf der Populationsebene. asP zum BP 30 Pulheim 1303 Seite 16 Zumbroich ― Freistellungen und Ausnahmen Bei genehmigungspflichtigen Planungs- oder Zulassungsvorhaben besteht das Ziel des Artenschutzes vor allem darin, den Erhalt der Pooulationen und die 6kolosischen Funktionen der betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestatten sicherz ustellen. Nach S 44 Abs. 5 BNatSchG lieSt ein artenschutzrechtlicher VerstoB nicht vor, wenn der Eingriff nach g 15 BNatSchG zulSssig ist und in Bezug auf die Arten des Anhangs lV der FFH-Richtlinie und die Vogelarten" die dkolosischen Funktionen der betrof"europdischen fenen Fortpflanzunss- und Ruhestatten im raumlichen Zusammenhanp weiterhin erfiillen. Soweit erforderlich, k6nnen dazu vorgezogene AusgleichsmaBnahmen festgesetzt werden. Dies kann durch die Erweiterung bestehender Lebensstatten oder die Anlage neuer Lebensstaften geschehen. Sie miissen aber stets in einem direkten riiumlichen Zusammenhang stehen und bereits zum Eingriffszeitpunkt wirksam sein. Unabwendbare Tierkollisionen sowie die Verletzung oder T6tung einzelner Tiere erftillen nicht die Verbotstatbestande, solange die dkologischen Funktionen der betroffenen Lebensstatten im rdumlichen Zusammenhang weiterhin erf0llt sind und das Risiko durch entsprechende VermeidunSsmaBnahmen (2. B. Freirdumung des Baufeldes auBerhalb der Brutzeit) reduziert wurde. Ausnahmen von den Verboten des g 44 Abs.l BNatSchG k<innen bei einer Betroffenheit von und .europdischen Vogelarten" nach g "FFH-Anhang-lv-Arten" 45 Abs. 7 BNatSchG gewahrt werden, wenn 1. zwingende Griinde des Ubenviegenden dffentlichen lnteresses vorliegen, 2. 3. zumutbare Alternativen fehlen und der Erhaltungszustand der Populationen einer Art sich nicht verschlechtert. lm Zusammenhang mit dem letztgenannten Punkt kdnnen im Rahmen des Ausnahmeverfahrens spezielle kompensatorische MaBnahmen durchgef0hrt werden, die im Unterschied zu den vorgezogenen AusgleichsmaBnahmen nicht im direkten rdumlichen Zusammenhang stehen miissen. Werden Biotope zerst6rt, die fiir die streng gesch0tzten Arten nicht ersetzbar sind, ist ein Eingriff gemdB S 15 Abs. 5 BNatSchG nur zul6ssig, wenn er aus zwingenden Griinden des iibenriegenden 6ffentlichen lnteresses gerechtfertigt ist. Dies betrifft vor allem die ,streng geschiitzten Arten", bei denen es sich nicht um oder europaische "FFH-Anhang-lV-Arten' Vogelarten' handelt. ln Bezug auf die .FFH-Anhang-lV-Arten' und ,europdischen Vogelarten" hat die Regelung nur einen eingeschrdnkten Anwendungsbereich. Relevant sind nur noch die Fdlle, in denen der .BiotopaBegriff tiber den der Fortpflanzungs- und RuhestAtten des $ 44 Abs.l BNatschc hinausgeht (MUNLV 2007, Anpassung der Paragraphen des BNatSchG aufden Stand vom 01. Miirz 2010). Monitoring Die ggf. durchzufiihrenden vorgezogenen AusgleichsmaBnahmen dienen der dauerhaften Sicherung der dkologischen Funktionen der Lebensstdtten. Bei Unsicherheiten iiber den Erfolg sollte ein projektbegleitendes Monitoring durchgefiihrt werden, aus dem sich erg6nzende Korrektur- und VorsorgemaBnahmen ergeben kd,nnen. Gleiches gilt fiir die kompensatorischen MaBnahmen im Rahmen eines Ausnahmeverfahrens. asP zum BP 30 Pulheim 1303 Seite 17 Zllmbroich ― _ Dies wird in der Gemeinsamen Handlungsempfehlung des Mlnisteriums fiir Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW fiir die Bauleitplanung (2010) konkretisiert. .[...]Arbeitsschritt 1.2: Vorprlifung der Wirkfaktoren Bei welchen Arten sind aufgrund der Wirkungen des Vorhabens Konflikte mit den artenschutzrechtlichen Vorschriften m6glich? Zu beachten sind alle bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren, wie zum Beispiel: - Neuerrichtung von groBen baulichen Anlagen und Zuwegungen, - Abbruch alter Gebaude, - Uberbauung oder Fragmentierung von Lebensrdumen, - Verinderung der Bodenoberfldche (2.8. Ausbau von Erdwegen, Habitatstrukturen fiir Schwalben oder Amphibien darstellen kdnnen), die essentielle - massiver Riickschnitt oder Beseitigung von Vegetation, - Bepflanzung offener Fl6chen (dadurch evtl. Zerst6rung von Bruthabitaten des Kiebitz), - Beeintrachtigungen durch L6rm, Beleuchtung, Bewegung, Schadstoffe etc., - Anderung der N utzungsintensitat oder von Betriebszeiten, - Verkehrszunahme (dadurch St6rung, Verkehrstod, insb. von Amphibien und Reptilien), - Einleitung von Niederschlagswasser (dadurch evtl. Uberflutung von Brutplatzen), - Tierfallen (Schiichte, Gullis, R0ckhaltebecken, Regenfallrohre, Glasscheiben). Zu pr0fen ist, ob diese Wirkfaktoren dazu ftihren k6nnen, dass Exemplare einer europdisch geschiitzten Art erheblich gestdrt, verletzt oder get6tet werden. Zudem stellt sich die Frage, ob die Wirkfaktoren geeignet sind, die 6kologische Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestatten im rdumlichen Zusammenhang nachhaltig zu beeintr6chtigen. Dazu kann der Rat der Landschaftsbehdrden, ggf. auch des LANUV, eingeholt werden. ln diesem Zusammenhang besteht die Mdglichkeit, mit Prognosewahrscheinlichkeiten, Schatzungen oder,worst-case-Betrachtungen" zu arbeiten. Artenschutzkonflikte k6nnen sich auch bei der ErschlieBung und Bauvorbereitung auf Brachfldchen ergeben. Problematisch sind vor allem Fldchen mit mehrj6hrigen groBen, offenen Bodenstellen oder von Flachen mit liickiger Vegetation. Diese Bereiche k6nnen fiir bestimmte .Ruderal-Arten' geeignete Lebensrdume darstellen (2.B. f0r Kiebitz, Flussregenpfeiffer, Wechselkr6te, Kreuzkr6te, Knoblauchkr6te). Diese Tierarten suchen derartige FlSchen gezielt wegen ihrer Vegetationslosigkeit auf, um dort zu leben oder sich dort fortzupflanzen. lst die Bebauung bereits zugelassen, sollte eine Besiedlung durch RuderalArten durch geeignete MaBnahmen vor dem Beginn der Bauarbeiten vermieden werden (2.B. Absperren der Baufldchen mit Amphibien-Schutzz6unen bei gleichzeitigem Herausfangen bereits vorhandener Amphibien und Reptilien schon im Sommerhalbjahr; Aufstellen von Flatterbdndern sowie sonstige Vergremungsaktionen f0r brutplatzsuchende Vogelarten ab Anfang Mirz). aSP 2um BP 30 Pulheim 1303 Seite 18 Zumbrolch ― ― _ L● nd● chat a αH13● ●7 Stufe !: Ergebnis Fall /: Es sind keine Vorkommen europ6isch geschritzter Arten bekannt und zu erwarten. Fazit: Der Plan,/das Vorhaben ist zuldssig. Fall 2 Es sind Vorkommen euroodisch geschlitzter Arten bekannt und /oder zu erwarten. aber das Vorhaben zeigt keinerlei negative Auswirkunsen auf diese Arten. Fazit: Der Planldas Vorhaben ist zuliissig. Fall 3, Es ist m<ielich. dass bei europdisch seschLitzten Arten die Zugriffsverbote des S 44 Abs. 1 BNatSchG ausselost werden. Fazit: Eine vertiefende Art-ftir-Art-Analyse ist erforderlich (Stufe ll). Fall 4:, Es ist bereits in dieser Stufe klar, dass aufgrund der Beeintriichtigungen keine artenschutzrechtliche Ausnahme nach $ 45 Abs. 7 BNatSchG mdglich sein wird. Fazit: Der Plan,/das Vorhaben ist unzul6ssiS, ggf. Alternativlfisung wiihlen."[...] asPzum BP 30 Pu!heim 1303 Seite 1 9 Zumbroich ---\.-.-LridEhah t (!.sl.st 5 Potenzielle planungsrelevante Arten im Betrachtungsraum Bezogen auf das Vorhaben in Pulheim wurde die mcigliche Betroffenheit der planungsrele- vanten Arten (Arteninventar des Messtischblatt Pulheim (4906) mit einer ,worstraseBetrachtung' gepriift. Ftir das Messtischblatt 4906 Pulheim werden durch das LANUV NRW insgesamt 42 Arten aufgeftihrt, die im Untersuchungsgebiet vorkommen k<innten. Es handelt sich hierbei um sieben Siiugetier-, 33 Vogel- und zweiAmphibienarten. ¨ ¨ (Status: K = eigene Kartierung, D = Daten Dritter, P = potenziell vorkommend (fi.ir TK25 genannt und geeignete Lebensrdume)) mit Angabe des Erhaltungszustandes in NRW (atlantische Region): = giinstig, = ungfinstig/ unzureichend, | = ungiinstig/ schlecht. Tabelle 1 : potenziellen planungsrelevanten Arten auf Messtischblattebene Deutscher Name ilissenschaftlicher Name Que‖ e RL NRW RL FFH BRD V.RL Feldhamster Cricetus cricetus Wasserfledermaus Myotis daubentonii 1 2 3 G G Nyctalus noctula R S Rauhha utfledermaus Pipistrellus nathusii R G Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Braunes Langohr Plecotus auritus Nyctalus leisleri GroBer Abendsegler G Streng geschiitzt Erhaltungszustand KON ATL s s G Anh G U iV n n n n A Ⅳ A Ⅳ A Ⅳ A Ⅳ V Kleiner Abendsegler n n A Ⅳ A Ⅳ Siugetiere / G U G G G G G G G G V6gel Habicht Accipiter gentilis Sperber Accipiter nisus G G Art 4 G G Teichroh rsiinser Acroceohalus sciroaceus Eisvogel Alcedo atthis V Anhi G G Wiesenpieoer Anthus pratensis 2 Art 4 G G Graureiher Ardea cinerea G G G G Waldohreule Asio otus Steinkauz Athene noctua Tafelente Aythya ferina Miiusebussard Buteo buteo Flussregenpfeifer Charadrius dubius Wachtel Cotumix coturnix P U Delichon urbica P G Mehlschwalbe asP zum BP 30 Pulheim 1303 3 G 2 Art.4 G G Art 4 Seite 20 G Zumbrolch ●7 ●3-│● ● 眸 ““ Deutscher Name [/issenschaft licher Name Que‖ e NRW V FFH/ じesonders Streng RL geschこ し■ geschIEt V― MItelspecht Dendrocopos medius P Kleinsoecht Dryobates minor P Schwarzspecht Dryocopus martius P Grauammer Emberiza calandra P 2 Baumfalke Falco subbuteo P 3 Turmfalke Falco tinnunculus P Rauchschwalbe Hirundo rustica P Feldschwin Locustella naevia P Nachtiga‖ Luscinia mesarhvnchos P Oriolus oriolus P Perdix perdix P 2 Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus P V Grauspecht Picus canus P V Anh l Uferschwalbe Riparia riparia P V Art 4 Saxicola rubetra P 3 Art 4 Turteltaube Streptopelia turtur P V Ahn l Waldkauz Strix aluco Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis P Schleiereule Tyto alba P Rebhuhn Braunkehlchen V Anh l Ahn l Art 4 VS V ヒrhaltungszustand KON ATL G G G G G G G G G G G G G G G G G G Art 4 V 1 "● Art 4 P V Art 4 G G G G Vanellus vanellus P 2 Art 4 G Kreuzkrdte Bufo calamita P 3 Kammmolch Triturus cristatus P 3 Kiebitz Amphiblen asP zum BP 30 Pulheirn 1303 G Se:te 21 U Zumbroich ― _ Land“ haft 8“ ‐ Tabelle 2 Legende zu Tabelle 3●er 1: Legende zur Roten Liste ausgestorben oder verschollen R 1 durch extreme Seltenheit eefdhrdet vom Aussterben bedroht stark eefiihrdet 3 gefahrdet D gefiihrdete wandernde Tierart Daten nicht ausreichend N Einstufung dank NaturschutzmaBnahmen S Einstufung dank NaturschutzmaBnahmen (RL 2009) Dispersalart M M i gra k.A. Keine Angaben │ nt, Wanderf alter, lrrgast oder versch leppt Legende zur Zeichen Bedeutung S ung0nstig/ schlecht (rot) U unslinstis/ unzureichend (selb) G eiinstie (eut) ALT atlantische bioseosraohische Reeion KON kontinentale biogeographische Region Legende zu den besonders und streng geschiitzten Arten besonders sesch0tzte Art strenggeschiitzte Art Aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen im Betrachtungsraum k6nnen von vorne herein sieben Sdugetierarten, 21 Vogelarten und zwei Amphibienarten ausgeschlossen werden. Bei den verbleibenden 12 Vogelarten ist eine potenzielle Betroffenheit aufgrund des Biotoptypeninventars mdglich (5.4. 1 ). 5.1.1 Amphibien lm Betrachtungsraum kommen weder Reproduktionshabitate (wie u.a. Stillgewdsser oder Ttimpel) noch Winterhabitate (wie Steinhaufen usw.)vor. Der Betrachtungsraum liegt sehr isoliert (Kreuzungsbereich der Venloer und BonnstraBe) und ist zum Teil mit einer Mauer eingefasst. Ein Vorkommen der Artengruppe der Amphibien wird ausgeschlossen. 5.1.2 Fledermiiuse Bei der Artengruppe der Fledermduse kommt es durch die Umsetzung der Planung zu keiner Beeintriichtigung der Population. Das Gebiet hat mdglicherweise eine untergeordnete Bedeutung als Jagdhabitat - diese wird jedoch durch die angrenzenden Biotopstrukturen asP zum BP 30 Pu:heim 1303 Seite 22 Zumbrolch kompensiert. Die traditionellen Wander- und Leitstrukturen werden soweit mdglich erhalten, so dass es zu keiner Beeintrdchtigung der lokalen Population kommt. 5.1.3 Feldhamster Aufgrund der Biotoptypenausstattung und der isolierten Lage des Betrachtungsraumes ist die Betroffenheit des Feldhamsters auszuschlieBen. 5.1.4 Artengruppe der V6gel Potenziell planungsrelevante Arten sind: Tabelle 3: potenziell planungsrelevante Arten der Artengrppe der Vogel L R L R W R N D R B Que‖ e FFH/ Besonders Streng RL geschiitzt Seschiitzt V― Deutscher Name Erhaltungszustand KON ATL Wissenschaft licher Name Vё gel V § G G § G G Ardea cinerea § G G Waldohreule Asio otus § G G Steinkauz Athene noctua G U Mdusebussard Buteo buteo G G G G G G Habicht Accipiter gentilis P Sperber Accipiter nisus P Graureiher P 3S P Mehlschwalbe Delichon urbica P Kleinspecht Dryobates minor P Turmfalke Falco tinnunculus P Rauchschwalbe Ga rten rotschwa nz Waldkauz Hirundo rustica P Phoenicurus phoenicurus P Strix aluco P 3S VS G G 3S V G G 2 V U U G G Bei folgenden Arten ist davon auszugehen, dass der Betrachtungsraum ein Teiliagdhabitat darstellt: - Habicht (Accipiter gentilis), Sperber (Accipiter nisus), Graureiher (Ardea cinerea), Mdusebussard (Buteo buteo), Turmfalke (Falco tinnunculus) asP zum BP 30 Pu!heirn 1303 Seite 23 Zumbroich '--\..,--- Die Jagdreviergr6Be liegt bei diesen Arten zwischen 25 ha bis 10 km'?. Durch den fliichenmaBig sehr Seringen Eingriff in den Betrachtungsraum kann eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Arten ausgeschlossen werden. Bei vertiefter Betrachtung ergibt sich, dass folgenden Arten im Betrachtungsraum nicht vorkommen. - Waldohreule (Asio otus) Waldkauz (Strix aluco) Steinkauz (Athene noctua) Begr0ndung: Die o.a. Arten kommen in reich strukturierten Landschaften vor, wie u.a. Parklandschaften oder Gdrten, die sich u.a. aus Baumgruppen, Waldrandern sowie Feldgeh6lzen zusammensetzen Der BetrachtunSsraum weist nicht die vertikale Strukturvielfalt (wie Baumgruppen, Waldrdnder sowie Feldgeh6lze) auf, die f[r ein Vorkommen der Arten erforderlich ist. Brutm6glichkeiten in Baumhdhlen oder auch kiinstliche Nisthdhlen sind nicht vorhanden (betr. Wald- und Steinkauz). Brutmdglichkeiten fiir die Waldohreule (u.a. alte Elsternester) sind ebenfalls nicht vorhanden. AuszuschlieBen ist das Vorkommen der Schwalbenarten: - Mehlschwalbe (Delichon urbica) Rauchschwalbe (Hirundo rustica) BegrUndung: Beide Arte gelten als sehr reviertreu. Die Arten bevorzugen zur Brut altere Nester an freistehenden Gebduden. lm Rahmen der Begehung am 30. 1 1.201 'l konnten an den Gebiiuden keine alten Nester der Mehl- oder Rauchschwalbe festgestellt werden. Die Gebdude sind iiberwiegend mit Geh6lzen eingefasst. Als Nahrungshabitat bendtigt die Mehlschwalbe insektenreiche Gewiisser oder offene Agrarlandschaften. Diese Strukturen grenzen nicht unmittelbar (Entfernung gr6Ber 300 m) an den Betrachtungsraum an. Die Rauchschwalbe gilt als Charakterart der extensiv genutzten Kulturlandschaft. Der ge. samte BetrachtunSsraum und die angrenzenden Strukturen werden von der intensiven menschlichen Nutzung (Wohngebiet und lndustier- und Gewerbegebiet) dominiert. asP zum BP 30 Pulheim 1303 Seite 24 Zumbroich --*\-.-/-= Das Vorkommen des Kleinspechts ist auszuschlieBen: - Kleinspecht (Dryobates minor). Begriindung: Der Kleinspecht besiedelt parkartige oder lichte Lauts und Mischwdlder sowie Weich- und Hartholzauen und feuchte Erlen- und Hainbuchenw6lder mit einem hohen Alt- und Totholzanteil besiedelt. Darliber hinaus erscheint er im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgdrten sowie in Obstgarten mit einem alten Baumbestand. Der Betrachtungsraum weist kein entsprechendes Biotoptypeninventar auf. Die Geh6lze der ehemaligen Obstplantage sind ca. 2 bis 4 m hoch. Die erforderlichen Altholzstrukturen sind nicht vorhanden. Das Vorkommen des Gartenrotschwanzes ist auszuschlieRen: - Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus). Begr0ndung: Die Art hat heutzutage ihren Verbreitungsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen im Randbe- reich von Heiden und sandigen Kiefernwiilder. Urspriinglich kam die Art in reich strukturierten Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und -weiden sowie Feldgehdlzen, Alleen und Auengeh6lzen mit lichten, alten Mischw6ldern vor. Wie aus der Biotoptypenbeschreibung hervorgeht, fehlen diese Strukturen im Biotoptypeninventar des Betrachtungsraums. Zur Nahrungssuche bevorzugt der Gartenrotschwanz Bereiche mit schtitterer Bodenvegetation. Diese Strukturen fehlen vollstdndig im Betrachtungsraum. asP zum BP 30 pulhe m 1303 Seite 25 Zumbroich Lond“ hart 3-● r “ 6 Zusammenfassung und Ergebnis Es ergibt sich folgende Bewertung des Eingriffes: Es wird davon ausgegangen, dass der Betrachtungsraum kein Reproduktionshabitat der besonders und streng geschlitzten Arten sowie von Arten, die unter die Vogelschutzrichtlinie fallen, darstellt. Seine Funktion als Jagdhabitat stufen. flir Vogel- und Fledermausarten ist als untergeordnet einzu- Die angrenzenden Strukturen, vorwiegend im Norden und Osten, kompensieren die durch die BaumaBnahme entfallenden Strukturen. Die Beeintrdchtigung der Gehdlzstrukturen, wie u.a. entlang der Venloer StraBe oder der BonnstraBe sowie von einzelnen Geholzen, wie der Rotbuche (Fagus sylvatica) und des Ginkgos (Ginkgo biloba), erfolgen vorwiegend tempordr, d.h. wiihrend der Bauphase. Nach Beendigung der Bautdtigkeit stehen diese Biotope wieder vollst6ndig zur VerfUgung. Artenschutzrechtliche Konflikte gem. S 44 Abs. 5 BNatschG sind nicht gegeben. GemdB der gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums fUr Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums fiir Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 24.08.2010 zum Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben ergibt sich als Ergebnis der vorliegenden asP (Stufe l) der Fall l. Stufe l: Ergebnis: Fall l: Es sind keine Vorkommen europiiisch geschritzter Arten bekannt und zu erwarten. Fazit: Der Planldas Vorhaben ist zuldssig. Stufe ll der Artenschutzrechtlichen Priifung kann entfallen. asP zum BP 30 Pu!heirn 1303 Seite 26 Zumbroich =\...--- 7 Literatur Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 6. August 2009: Gesetz iiber Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Feldmann, R., Hutterer, R. & Vierhaus, H. (1999): Rote Liste der gefdhrdeten Siugetiere in LANUV (2011): Planungsrelevante Arten fUr das Messtischblatt 4906 nnv.delartensch utz/ de/ arten/blatt/liste / 4020 LANUV (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen in der Eingriffsregelung und in der Bauleitplanung in NRW LANUV NRW (20 10): Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2OO9/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (W-Artenschutz) Rd. Erl. d. Ministeriums ftir Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - lll 4 - 616.06.01. 17 LoBF (Hrsg.) (1 999): Nordrhein-Westfalen. - Rote Liste der Gefdhrdeten fflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen. 3. Fassung. LoBF- Schr.R. 17,6445. Meinig, H., Vierhaus, H., Trappmann C., Hutterer, R. (2010): Rote Liste und Artenvezeichnis der Sdugetiere - Mammalia - in Nordrhein-Westfalen. 4. Fassung, Stand November 20 10. Landesamt fiir Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Meinig, H.; P. Boye & R. Hutterer (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Sdugetiere (Mammalia) Deutschlands. Stand Oktober 2008. Naturschutz und Biologische Vielfalt, 70(1), 2009, 1 15-153. Bundesamt f0r Naturschutz Ministerium fiir Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums fUr Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2O10: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben; Gemeinsame Handlungsempfehlung. MUNLV (2007): Gesch0tzte Arten in Nordrhein-Westfalen - Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefdhrdungen, MaBnahmen. - Ministerium f r Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV), SchwannstraBe 3, 4047 6 Diisseldorf S[jdbecker P. (2005): Das Kriteriensystem der nachsten Roten Liste der Bruwdgel in Deutschland lnternet htto:,/ /www. naturschutzinformationen-nrw.de,/artenschutz,/de /arten /blatt/liste /4906, htto: / /www. naturschutz-f achinformationssvsteme nrw.de /ff h- arten,/de,/arten,/voqelarten,/liste asP zum BP 30 Pulheim 1303 Se[te 27