Daten
Kommune
Pulheim
Größe
2,3 MB
Datum
20.06.2012
Erstellt
24.08.12, 11:54
Aktualisiert
24.08.12, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Umweltbericht zum
Bebauungsplan BP 30 Pulheim 1303
Auftraggeber:
Fundus Projektentwicklungs GmbH
April 2012
Breite Straße 21 • 53111 Bonn
www.zumbroich.com
Auftraggeber:
Fundus Projektentwicklungs GmbH
Mohnweg 17
50354 Hürth
Bearbeitung:
Zumbroich GmbH & Co. KG
Landschaft + Gewässer
Breite Straße 21 - 53111 Bonn
Tel.: 02 28.22 77 77 0
Fax: 02 28.22 77 77 1
www.zumbroich.com
Umweltbericht - BP 30 Pulheim 1303, Bauplanungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung ......................................................................................................6
1.1
Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes ........................................................... 6
1.2
Ziele des Umweltschutzes .............................................................................. 7
1.3
Übergeordnete Planungen .............................................................................. 8
1.3.1
Gebietsentwicklungsplan (GEP) ...................................................................... 8
1.3.2
Landschaftsplan Nr. 7 (nach § 16 LG NW) ..................................................... 9
1.3.3
Bebauungsplan (B-Plan) 30 Pulheim 1303 ..................................................... 9
1.4
Schutzgebiete ............................................................................................... 11
1.4.1
Wasserschutzgebiet ( WHG §19) .................................................................. 11
1.4.2
Naturparke (§ 44 LG NW)............................................................................. 11
1.5
Entwicklungsziele ......................................................................................... 12
1.5.1
Naturschutzverbände ................................................................................... 12
1.5.2
Stadt Pulheim ............................................................................................... 12
1.6
Bedarf an Grund und Boden ......................................................................... 12
1.7
Fazit .............................................................................................................. 13
2
Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes................................. 14
2.1
Schutzgut Tiere und Pflanzen .......................................................................14
2.2
Schutzgut Boden........................................................................................... 15
2.3
Schutzgut Wasser ......................................................................................... 15
2.4
Schutzgut Klima / Luft ................................................................................... 15
2.5
Schutzgut Landschaft ................................................................................... 16
2.6
Schutzgut Mensch........................................................................................ 16
2.7
Schutzgut Kulturgüter................................................................................... 16
3
Bewertung der Umweltauswirkungen.................................................... 17
3.1
Schutzgut Tiere und Pflanzen ....................................................................... 17
3.2
Schutzgut Boden........................................................................................... 18
3.3
Schutzgut Wasser ......................................................................................... 19
3.4
Schutzgut Klima / Luft ................................................................................... 19
Umweltbericht - BP 30 Pulheim 1303, Bauplanungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Seite 3
3.4.1
Verkehrsgutachten (Anlage I) [1]..................................................................20
3.4.2
Lärmgutachten (Anlage II) [3] und [4]........................................................... 22
3.5
Schutzgut Landschaft ................................................................................... 23
3.6
Schutzgut Mensch........................................................................................24
3.7
Schutzgut Kulturgüter................................................................................... 25
3.8
Zusammenfassung der Bewertungen ........................................................... 25
3.9
Entwicklungsprognose .................................................................................. 26
3.9.1
Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens .................................... 26
3.9.2
Entwicklung bei Durchführung der Planung ................................................. 26
3.9.3
Berücksichtigung der Umweltbelange .......................................................... 27
4
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Landschaft .........................28
4.1
Schutzmaßnahmen ....................................................................................... 28
4.2
Vermeidungs - und Minimierungsmaßnahme ................................................ 28
4.3
Unvermeidbare, erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des
Naturhaushaltes ........................................................................................... 29
4.4
Kompensation............................................................................................... 29
4.5
Bilanz ............................................................................................................ 26
5
geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt
......................................................................................................................27
6
Zusammenfassung.....................................................................................28
7
Literatur.......................................................................................................29
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Planungsraum (rot eingerahmt) .................................................................... 6
Abbildung 2: städtebauliche Rahmenplanung; verkleinert. ............................................... 7
Abbildung 3: Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Köln ................................... 8
Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises ............. 9
Abbildung 5: Auszug aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan ........................................10
Abbildung 6: Übersichtskarte Bebauungsplan PB 30 Pulheim 1303 .............................10
Abbildung 7:
Wasserschutzgebiet (LANUV NRW 2012) ........................................... 11
Abbildung 8: Ergebnis der Biotoptypenkartierung (verkleinert). ..................................... 15
Umweltbericht - BP 30 Pulheim 1303, Bauplanungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
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Folgende Fachgutachten wurden berücksichtigt:
[1] Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr. 30 Venloer Strasse / Bonnstrasse (VIA eG,
September 2010)
[2] Ergänzende Verkehrsuntersuchung zum B-Plan Nr. 30 Bonnstrasse / Venloer Strasse
(VIA eG, Januar 2012)
[3] Screening-Untersuchung für die Planung in Pulheim (accon environmental consultants,
August 2011)
[4] Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden Geräuschsituation durch den
Straßenverkehrslärm im Bereich des Bebauungsplangebietes BP 30 (Venloer Straße /
Bonnstraße) in Pulheim (accon environmental consultants, Januar 2012)
[5] Artenschutzrechtliche Prüfung (asP) zum Bebauungsplan BP - 30 Pulheim 1303 (Zumbroich, Januar 2012)
[6] Planungsdatei Fischer & Fischer von 04 / 2012
Weitere Quellen
https: / / geo.rhein-erftkreis.de / ASWeb / ASC_Frame / portal.jsp
Verwendete Datengrundlagen
Landschaftsplan Nr. 7 Rhein Erft Kreis
http: / / www.geoserver.nrw.de / kartendienst Topographische Karten und Ausweisungen der
e.html
Schutzgebiete usw.
Geoserver NRW, Kartendienste
http: / / www.bezregGebietsentwicklungsplan
koeln.nrw.de / extra / regionalplanung Köln (2011)
/ zeichdar_koeln / karten / showzeich.php?21x12
Stadt Pulheim (Planungsamt)
der Bezirksregierung
Auszug des rechtsgültigen Bebauungsplan BP 30
Pulheim 1303 (2011)
Entwurf des in Aufstellung befindlichen BP 30
Pulheim 1303 (2012)
Entwicklungsziele der Stadt Pulheim für den Betrachtungsraum bzw. für die Bereiche, die sich
direkt an den Betrachtungsraum anschließen
(03.01.2012)
Bezirksregierung Köln
Erläuterungsbericht zur Abgrenzung der Wasserschutzgebie tes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanla ge
Weiler und Worringen-Langen der Gas,–
und Elektrizitäts - und Wasserwerke Köln
AG (Stand 11.12.1986)
Biologische Station Bonn (mündlich)
Naturschutzziel der Biologischen Station im Betrachtungsraum (16.12.2011)
PB Zumbroich
Biotoptypen und Nutzungstypenkartierung der
Fläche (30.11.2011)
Umweltbericht - BP 30 Pulheim 1303, Bauplanungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
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1 Einleitung
Die Anforderungen an die Aufstellung eines Bauleitplanes erfordern die Berücksichtigung der
„Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege , insbesondere
des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner Rohstoffvorkommen sowie das Klima“ (§ 1, Abs. 6 (7) BauGB). Diese naturschutzfachliche Begleitung
wird im Rahmen der Aufstellung des Bauleitplanes durch den Umweltbericht (nach § 2 Abs. 4
BauGB) erarbeitet. Dieser beschreibt und bewerte t das Ergebnis der Umweltprüfung bezüglich
der Umweltbelange. Anlage I zum § 2, Abs. 4 des BauGB regelt den Umfang des Umweltberichtes.
Es gab keine Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen.
1.1 Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes
Das Planungsgebiet befindet sich am östlichen Rand des Siedlungsgebietes der Stadt Pulheim.
Im nordöstlichen Teil des Grundstückes, welches im Kreuzungsbereich der Venloer Straße
und Bonnstraße liegt, soll eine mehrgeschossige Wohnbebauung erstellt werden.
Bauträger ist die Bauplanungs- und Entwicklungs GmbH (PEG). Geplant sind 74 Reihenhäuser,
die in 14 Hausgruppen angeordnet werden. Das Projekt wird als städtebauliche Rahmenplanung Pulheim Venloer Straße / Bonnstraße bezeichnet.
Abbildung 1: Planungsraum (rot eingerahmt )
Im rechtsgültigen Bebauungsplan wird der Betrachtungsraum im Südwesten als allgemeines
Wohngebiet (WA) ausgewiesen, daran schließt sich eine Ausweisung als Tiefgaragenstellplä tze (TG) an. Im Nordosten wird der Betrachtungsraum als Mischgebiet (MI) inklusive Stellplätze
ausgewiesen. Der Geltungsbereich ist in ein Wohngebie t zu entwickeln, in dem sich Gewerbebetreibe ansiedeln können, welche das Wohnen nicht beeinträchtigen.
Umweltbericht - BP 30 Pulheim 1303, Bauplanungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH
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Durch das laufenden Verfahren (nach § 13 BauGB) soll die bestehende Ausweisung des Bebauungsplans PB 30 Pulheim 1303, entsprechend der städtebaulichen Rahmenplanung Venloer Straße / Bonnstraße, angepasst werden.
Erschließung
Das Wohngebiet soll zu ca. 80 % über die Venloer Straße erschlossen werden und zu ca. 20 %
über den Asternweg.
Ver- und Entsorgungsleitungen
Die bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen sollen in den Betrachtungsraum hineingezogen bzw. erweitert werden.
Abbildung 2 zeigt den aktuellen Planungsstand.
Abbildung 2: s tädtebauliche Rahmenplanung; verkleinert (Fischer+Fischer 04 / 2012).
Erläuterung: Häuser (grau), Wege und Stellplätze (grau und beige), Verkehrsflächen (hellgrau
bis weiß) Gartenhäuser und Terrassen (beige) und in den unterschiedlichen Grüntönen sind
die öffentlichen sowie die privaten Grünflächen und die bestehenden und geplanten Bäume
(hell- und dunkelgrün) dargestellt.
1.2 Ziele des Umweltschutzes
Innerhalb der Fachgesetze sind für die Schutzgüter allgemeine Grundsätze und Ziele formuliert, die im Rahmen der Umweltprüfung der relevanten Schutzgüter berücksichtigt werden
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müssen. Diese grundlegend zu betrachtenden Belange werden in § 1 Abs. 7 Nr. 6 BauGB dargestellt. In § 18 des BNatSchG Abs. 2 wird das Verhältnis zum Baurecht definiert. Nach diesem gilt, dass für Vorhaben im Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuches die §§ 14 bis 17
des BNatSchG nicht angewendet werden.
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens erfolgt im BauGB nach § 30 (1): „Im Geltungsbereich eines
Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren
Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Vorhaben zulässig,
wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist. “
Dem allgemeinen Grundsatz aus § 15 BNatSchG, dass erhebliche Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft zu vermeiden sind, wird durch die Darstellung der Vermeidung und
Verminderung, sowie der Bilanzierung der Eingriffsschwere in diesem Umweltbericht nachgegangen.
Neben den Fachgesetzen werden im Folgenden auch einschlägige Fachpläne für die Formulierung der Ziele des Umweltschutzes berücksichtigt.
1.3 Übergeordnete Planungen
1.3.1 Gebietsentwicklungsplan (GEP)
Der GEP weist den gesamten Betrachtungsraum als allgemeinen Siedlungsbereich (ASP) aus.
Abbildung 3: Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Köln, Planungsraum (roter Kringel) (Stand: Oktober
2011)
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1.3.2 Landschaftsplan Nr. 7 (nach § 16 LG NW)
Abbildung 4 : Ausschnitt aus dem Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises
Im Landschaftsplan Nr. 7 des Rhein-Erft-Kreises wird der gesamte Betrachtungsraum als Baugebie t ausgewiesen.
Es werden keine Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Betrachtungsraum verortet.
1.3.3 Bebauungsplan ( B-Plan) 30 Pulheim 1303
Im rechtsgültigen Bebauungsplan (vgl. Abb. 5) ist der Betrachtungsraum als allgemeines
Wohngebiet und Mischgebie t inklusive Tiefgaragenstellplätze und anderer Stellplätze festgesetzt.
Das allgemeine Wohngebiet (lila), ist mit einer Grundflächenzahl (GFZ) von 1,0, einer Geschosshöhe von zwei bis drei Geschossen und einer Dachneigung von 0 /5° Dachneigung
festgesetzt.
Die GFZ im Mischgebiet (braun) beträgt 1,0 mit einer Dachneigung von 0 / 45° für den gesamten Ausschnitt des Betrachtungsraums. In Nord- / Südrichtung nimmt die Geschosszahl des
Mischgebietes von einem bis zu drei Geschossen zu.
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Abbildung 5: Auszug aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan (Stadt Pulheim 2012)
In der nächsten Abb. 6 ist der Geltungsbereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes BP 30 Pulheim 1303 dargestellt.
Abbildung 6: Übersichtskarte Bebauungsplan PB 30 Pulheim 1303 (Stand 2012)
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1.4 Schutzgebiete
Im Betrachtungsraum sind keine Landschaftsschutzgebiete (LG NW § 21), Naturschutzgebiete
(LG NW § 20) und Natura 2000 Gebiete (BNatSchG §§ 31 und 32 sowie LG NW § 48 a bis §
48 e) und Nationalparke (LG NW § 43) sowie Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile (LG NW §22 und § 23) und schutzwürdige Biotope (LG NW § 62) sowie gesetzlich
geschützte Alleen (LG NW § 47 a) ausgewiesen.
1.4.1 Wasserschutzgebiet ( WHG §19)
Abbildung 7:
Wasserschutzgebiet (LANUV NRW 2012),
http: / / www.gis6.nrw.de / ASWebGS_200 / ASC_Frame / portal.jsp
Der Betrachtungsraum liegt im Wasserschutzgebiet Zone III B der Grundwassergewinnungsanlage Weiler. Die Zone III soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere
vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten (GEW Köln AG, 1986).
1.4.2 Naturparke (§ 44 LG NW)
Der gesamte Betrachtungsraum liegt im Naturpark Rheinland.
„[…] § 44 Abs. 2 Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 § 44 BNatSchG beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.“ .
Die Umsetzung der städtebaulichen Rahmenplanung Pulheim Venloer Straße / Bonnstraße
steht in keinem Widerspruch zu den Forderungen des § 44 LG NW.
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1.5 Entwicklungsziele
1.5.1 Naturschutzverbände
In einem weiteren Schritt wurde die Biologische Station Bonn (nach LG NW § 11) beteiligt. Die
Biologische Station Bonn verfolgt im Betrachtungsraum keine besonderen Umweltschutzziele.
Ein Vorkommen von besonders oder streng geschützten Arten sowie Arten der Voge lschutzund FFH-Richtlinie ist ihr im Betrachtungsraum nicht bekannt (C. Chmela , Biologische Station
Bonn mündlich, 16.12.2011).
1.5.2 Stadt Pulheim
Die Stadt Pulheim verfolgt keine weiteren Zielsetzung im Betrachtungsraum (Frau A. Hoss,
Planungsamt der Stadt Pulheim, mündlich am 03.01.2012).
1.6 Bedarf an Grund und Boden
Der gesamte Bedarf an Grund und Boden der städtebaulichen Rahmenplanung
Venloer Straße / Bonnstraße beträgt 26.500 m⇢.
Diese untergliedern sich wie folgt im Bestand:
Tabelle 1: Biotoptypenverteilung des Bestands in m⇢
Biotoptyp
Fläche in [m⇢]
Baumgruppe mit sehr starkem Baumholz
Ziergarten mit überwiegend fremdländischen Gehölzen
Gebäude und v ersiegelte Flächen (u.a. Straßen und Wege)
Gebüsch- Strauchgruppe mit lebensra umtypischen Gehölzartenante ilen > 50 - 70 %
Gebüsch- Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzartenante ilen größer 70 %
403
307
13.036
38
268
Nitrophiler Saum
1.400
Obstbaumplantage mit Niederstamm, mit geschlossener Krautschicht
bzw. Grünlandvegetation
Rasenfläche, intensiv genutzt
3.266
5.231
Straßenbegleitgrün mit Gehölzbestand
2.474
Straßenbegleitgrün ohne Gehölzbestand
78
26.500
Nach Umsetzung der städtebaulichen Rahmenplanung ergibt sich folgendes Bild.
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Tabelle 2: Biotoptypenverteilung der Planung in m⇢
Biotoptyp
Fläche in [m⇢]
Gärten mit überwiegend Einheimische Gehölzen
Gartenhütten und Terrassen
5.716,00
1.201,00
Gebüsch- Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen
größer 70 %
3.037,00
Grünfläche / Zierarten mit überwiegend heimischen Gehölzen
888,00
Gebäude und verseigelte Flächen (u.a. Straßen und Wege)
6.444,00
Spielplatz
Straßen
600,00
8.614,00
26.500,00
1.7 Fazit
Die Wasserschutzgebiet Zone III B und die Anforderungen des Naturparks Rheinland sind zu
berücksichtigen. Aus den geltenden Umweltzielen ergibt sich für die Bauleitplanung ein besonderer Umgang mit den Wassergefährden Stoffen.
Weiterhin ergibt sich keine direkte Auswirkung auf das geplante Bauvorhaben.
Bei allen anderen für den Planungsraum vorliegenden Fachplänen wurden für den Planungsraum keine weiteren festgelegten Ziele des Umweltschutzes festgelegt.
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2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes
2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Der Betrachtungsraum liegt in der Kölner Bucht. Er is t den biogeografischen Regionen der
atlantischen Region zugeordnet.
Er ist als Maiglöckchen – Perlgras- Buchenwald der Niederrheinischen Bucht, stellenweise
Flattergras- Traubeneichen- Buchenwald, auf lehmigen Böden ausgewiesen.
Direkt an den Planungsraum schließt sich im Osten eine von Westen in nordöstlicher Richtung
verlaufende schlauchförmige Ausweisung als Maiglöckchen – Perlgras Buchenwald der Niederrheinischen Bucht, meist auf kiesigen Böden, an.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Nutzungen kann die Fläche in drei Teilbereiche untergliedert werden.
Im Westen besteht durch den alten Baumbestand, dem intensiv gepflegten Rasen und der
eingestreuten Bebauung ein villenartiger Charakter.
Östlich an diese Situation schließt sich ein sehr ausgeräumter und strukturarmer Bereich an.
Es handelt sich hierbei um die ehemalige Obstplantage und die Rasenfläche zwischen dem
Gehölzbestand und der ehemaligen Gärtnerei sowie der Tennishalle Der Raum ist sehr stark
überprägt und trägt Zeugnis der vergangenen intensiven Nutzung.
Im Osten wird das Erscheinungsbild von der ehemaligen intensiven gewerblichen Nutzung
sowie der Nutzung als Sportstätten geprägt.
Insgesamt ist der Pflanzenbestand als stark anthropogen beeinflusst zu beschreiben.
Näheres zum Tier- und Pflanzenbestand im Untersuchungsgebiet sind der, als Anlage III beigefügten „Artenschutzrechtlichen Prüfung“ [5] zu entnehmen.
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Abbildung 8: Ergebnis der Biotoptypenkartierung (verkleinert).
2.2 Schutzgut Boden
Der geologische Untergrund wird aus oberflächlich verlehmten Löß gebildet, an den sich in
weniger als 2 m Kiese anschließen.
Die Hauptbodenart wird aus Braunerde z. t. Pseudogley-Parabraunerde aus Löß oder Feinsandreichem Löss (Pleistozän) mit geringer Decksicht aus umgelagertem Lößlehm (Holozän),
über Sanden und Kiesen der Haupt- und Mittelterrassen gebildet.
Die Böden dieses Bereichs sind heute schon stark anthropogen überprägt und großflächig
versiegelt.
2.3 Schutzgut Wasser
Im Plangebiet befinden sich keine offenen Gewässer. Das Plangebiet befindet sich in Wasserschutzzone III B.
2.4 Schutzgut Klima /Luft
Das Klima des Untersuchungsraumes ist dem atlantisch bestimmten Klima des norddeutschen Flachlandes zuzuordnen.
Angaben zur aktuellen Lufthygiene liegen nicht vor.
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Nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes liegt der Anteil der Sommerniederschläge bei
etwa 60 % des Jahresniederschlags. Das Untersuchungsgebiet ist bezogen auf den Jahresgang
des Niederschlags einem “Sommertyp” zuzuordnen, d.h. die Niederschlagsmaximum liegen
im Sommer.
2.5 Schutzgut Landschaft
Die Landschaft stellt sich als eine anthropogen stark beeinflusste Fläche dar, die zurzeit städtebaulich eher unscheinbar ist.
Die Fläche lässt sich, wie schon in Pkt. 2.1 beschreiben in 3 Teilbereiche gliedern, in einen
Bereich mit villenartigen Charakter, ein sehr ausgeräumter und strukturarmer Bereich und die
Flächen im Osten die geprägt sind von der ehemaligen intensiven gewerblichen Nutzung sowie der Nutzung als Sportstätten.
2.6 Schutzgut Mensch
Auf der Fläche wohnt z.Zt. der derzeitige Eigentümer. Die Nutzungen auf der Fläche sind alle
aufgegeben worden (Sportstätte und Gärtnerei).
Im Umfeld des Planungsgebietes schließt sich Wohnbebauung (Astenweg) an. Auf der anderen Seite der Venloer Straße schließt sich ebenfalls Wohnbebauung an.
Gegenüber der Bonnstraße befindet sich ein Gewerbegebiet.
2.7 Schutzgut Kulturgüter
In der Fläche wurden bisher keine Erhebungen des aktuellen Zustands durchge führt.
Da jedoch auch schon vorher Bautätigkeiten im Plangebiet durchgeführt wurden, wird nicht
davon ausgegangen, dass Bodendenkmäler zu erwarten sind. Fundstücke aus dem Gebiet
sind nicht bekannt (mündl. LVR, 2011).
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3 Bewertung der Umweltauswirkungen
Das Bauvorhaben bedingt sowohl positive und auch negativ auftretende Auswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter.
Dafür sind verschiedene Wirkfaktoren verantwortlich, u.a.:
Abriss der bestehenden Gebäude
Rückbau der versiegelten Flächen
Eingriff in die nitrophilen Säume
Eingriff in die ehemalige Obstplantage
Eingriff in den Scherrasen
Eingriff in das Straßenbegle itgrün an der Venloer Straße
temporäre Verlärmung von Biotopen und der angrenzenden Wohnbebauung durch
die Bautätigkeit
? Erhöhte Verkehrsbelastung während und nach der Baumaßnahmen
? Eingriff in den Boden
? erhöhte Geräuschbelastung der Wohngebiete durch an- und abfahrenden Fahrzeuge aus dem neuen Wohngebiet
? städtebauliche Entwicklung des Siedlungsrandes
? Umsetzung der Grünplanung der städtebaulichen Rahmenplanung
Die sowohl temporären, als auch permanenten Auswirkungen für das jeweilige Schutzgut
werden nachfolgend dargestellt und bewertet.
?
?
?
?
?
?
?
3.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen
Auswirkung der Baumaßnahme
Bewertung der Auswirkung
t (temporär), p (permanent)
t: Reduzierung der Ökosystemvielfalt während der Bauphase, Verlust einzelner Indiv iduen
Inanspruchnahme von niedrig bis mittelwertigen Biotopen
p: Erhöhung der vertikalen und horizontalen
Strukturvielfalt durch die Bebauung und
Bepflanzung der Gärten.
p: Durch die Umsetzung der städtebaulichen Rahmenplanung wird ein feingliedriges Mosaik aus unterschiedlichen Lebensstä tten geschaffen (u.a. Gärten, Strauchgruppen und Einzelbäume / Baumgruppen),
dadurch wird die Ökosytemvielfalt geste igert.
p: Verlust von stehendem „Totholz“.
Eingriff in ehem. Obstplantage
t: Verlust von Insektennährgehölzen. Dieser
Verlust wird mittelfristig durch die Umse tzung der Grünplanung kompensiert.
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Auswirkung der Baumaßnahme
Bewertung der Auswirkung
t (temporär), p (permanent)
Es wird davon ausgegangen, dass der Betrachtungsraum kein Reproduktionshabitat
der besonders und streng geschützten Arten sowie von Arten, die unter die Voge lschutzrichtlinie fallen, darstellt.
Seine Funktion als Jagdhabitat für Vogelund Fledermausarten ist als untergeordnet
einzustufen.
Fauna
Die angrenzenden Strukturen, vorwiegend
im Norden und Osten, kompensieren die
durch die Baumaßnahme entfallenden
Strukturen.
Artenschutzrechtliche Konflikte gem. § 44
Abs. 5 BNatschG sind nicht ge geben (vgl.
Anlage III, artenschutzrechtliche Prüfung
zum BP 30, Pulheim 1303).
Die Artenvielfalt insgesamt wird sich mitte lfristig erhöhen, wobei die Möglichkeit der
Wiederbesiedlung von angrenzenden Flächen, aufgrund der ebenfalls starken anthropogenen Überprägung, nicht besonders
hoch sein wird.
3.2 Schutzgut Boden
Auswirkung der Baumaßnahme
Bewertung der Auswirkung
t (temporär), p (permanent)
t: Während der Umsetzung der Bauma ßnahme wird das Bodengefüge verändert.
Zurzeit steht noch nicht fest ob die Gebäude unterkellert werden.
Boden
p: Es wird stellenweise eine Verbesserung
des Bodenhaushaltes erwartet. Zum einen
werden derzeit versiegelte Flächen entsiegelt, zum anderen werden die Abwässer
von bisher belasteter Fläche ordnungsgemäß abge führt.
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3.3 Schutzgut Wasser
Auswirkung der Baumaßnahme
Bewertung der Auswirkung
t (temporär), p (permanent)
p: Es sind keine negativen Auswirkungen zu
erwarten.
Wasser und Grundwasser
Der Anteil, der versiegelten Flächen wird
reduziert, jedoch wird das Niederschlagswasser abgeleitet, da der Untergrund nicht
entsprechend sickerfähig ist. Eine ortsnahe
Versickerung ist daher nicht möglich.
3.4 Schutzgut Klima / Luft
Es können keine detaillierten Aussagen zur Lufthygiene, die durch das Planvorhaben eventuell
verändert werden, getroffen werden.
Ob mikroklimatische Veränderungen durch die Baumaßnahme eintreten kann aufgrund fehlender Untersuchungen nicht beurteilt werden.
Durch die Umsetzung des Bauvorhabens kommt es zu einem veränderten Verkehrsaufko mmen und auch mögliche Lärmveränderungen können auftreten. Dazu wurden im Zuge der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gesonderte Gutachten erstellt, die diesem Umw eltbericht als Anlage I und Anlage II angehängt sind.
Auswirkung der Baumaßnahme
Klima
Lufthygiene
Bewertung der Auswirkung
t (temporär), p (permanent)
p: Es werden keine negativen Auswirkungen
auf das Klima erwartet.
t: Während der Umsetzung kann es zu einer
geringen Beeinträchtigung der Lufthygiene
durch den Betrieb der Baumaschinen (z.B.
Verbrennungsrückständen von Treib mitteln)
und z.B. Staub kommen.
p: Nach der Umsetzung der Bauma ßnahme
ist davon auszugehen, dass es keine negativen Auswirkungen durch das Wohngebiet
auf die Lufthygiene gibt.
Verkehr
p: Die Verkehrssituation wird, laut Aussagen des Verkehrgutachtens, nicht verschlechtert.
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Auswirkung der Baumaßnahme
Bewertung der Auswirkung
t (temporär), p (permanent)
p: „Insgesamt ist für die Nord- und die Ostfassade die Ausweisung des LPB V erforderlich.
Lärm
Derart hohe Lärmbelastungen erfordern ein
abgestimmtes Grundrisskonzept, bei dem
schutzbedürftige Räume zu den ruhigeren
Innenbereichen angeordnet sind, oder indem z.B. durch Laubengänge oder hinterlü ftete Vorsatzschalen eine deutliche Pegelminderung vor den Fenstern von Wohnräumen erreicht wird.“
Dies wird z.Zt. von den Architekten umgesetzt.
Es folgt eine kurze Zusammenfassung der Gutachten zum Verkehr und zum Lärm.
3.4.1 Verkehrsgutachten (Anlage I) [1]
„Aufgrund des Beschlusses, auf dem Gebiet des Bebauungsplans Nr. 30 reine Wohnnutzung
vorzusehen, ist die Nutzugsvariante mit der niedrigsten Verkehrserzeugung gewählt worden.
Durch zweiteilige Anbindung (Wohngebiet Asternweg und Venloer Straße) wird an der Anbindung zur Venloer Straße eine mit der Untersuchung von 2009 vergleichbare Verkehrsbelastung erreicht. Die Belastung des Wohngebietes Asternweg wird dagegen weiter reduziert und
die Bewohner damit entlastet. Im vorliegenden Gutachten wurden für die Berechnungen im
Januar 2012 die ungünstigsten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Verkehrsprognose für
das Hauptstraßennetz und der größtmöglichen Verkehrserzeugung im Baugebiet angenommen, da die tatsächliche Nutzung der Teilfläche an der Venloer Straße noch nicht konkret
gefasst werden konnte. Die übrigen Nutzungsoptionen (Altenwohnungen oder Reihenhausbebauung) führen zu einem geringeren Verkehrsaufkommen und damit zu einer besseren
Verkehrsqualität.
Die Berechnungen zur Verkehrserzeugung wurden unter Berücksichtigung eines Geschosswohnungsbaus mit Mietwohnungen als Maximalvariante durchgeführt. Die Verkehrserzeugung
durch die vorgeschlagene Nutzung ergab 875 Fahrten am Tag, von denen 705 Fahrten auf die
Anbindung Venloer Straße und rund 170 Fahrten auf die Anbindung durch das Wohngebiet
Asternweg entfallen. Auf diesen Annahmen fußen auch die Berechnungen. Im Bearbeitungszeitraum konnte die Nutzung konkretisiert werden (Altenwohnungen und Pflegeheim), so dass
sich geringfügige Änderungen ergeben, die eine Verkehrsentlastung zur Folge haben. Zum
aktuellen Planungsstand ist mit rund 785 Fahrten am Tag zu rechnen. Davon entfallen 615
Fahrten auf die Anbindung Venloer Straße und 170 Fahrten auf die Anbindung durch das
Wohngebiet Asternweg.
Gegenüber der Untersuchung 2009, die von 275 Fahrten am Tag über den Asternweg ausgeht, ist die nunmehr zu erwartende Belastung von ca. 170 Fahrzeugen deutlich geringer und
ohne weiteres vertretbar. Die Anbindung über die Venloer Straße wurde 2009 als Anbindung
für verdichtetes Wohnen mit ca. 600-700 Fahrten am Tag vorgesehen. Dieser Rahmen wird
bei der vorliegenden Untersuchung mit 705 (maximal) bzw. 615 (aktuell) Fahrzeugen am Tag
eingehalten. Die Zielsetzungen der Verkehrsuntersuchung 2009 / 2010 wurden auch in der
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vorliegenden Untersuchung eingehalten: Die Untersuchung der Anbindungen sollte nach folgenden Vorgaben optimiert werden:
1. Jede der Anbindungen soll möglichst wenig Anpassungsbedarf im Straßennetz auslösen.
2. Störungen im übergeordneten Netz sollen vermieden werden.
3. Der Verkehr innerhalb des Baugebietes soll begrenzt, und Durchgangsverkehre
vermieden werden.
Es reicht eine Anbindung ohne Kreisverkehr oder Signalsteuerung aus. Allerdings sollte der
nördliche Fahrstreifen der Venloer Straße mit 5,50 m als überbre ite Fahrspur oder optional
mit Abbiegefahrstreifen ausgestaltet werden, damit an wartenden Linksabbiegern vorbeigefahren werden kann. So wird ein Rückstau bis zum Knoten Venloer Straße / Bonnstraße vermieden. Da nach Angaben des Landesbetriebes Straßenbau NRW die Möglichkeit für eine
nachträgliche Signalsteuerung erforderlich ist, müssen die dafür erforderlichen Flächen bereits in der jetzigen Planung berücksichtigt werden. Für die benötigten Richtungsfahrstre ifen
auf der Venloer Straße sind aufgrund der geringen Anzahl an Abbiegevorgängen und des beengten Straßenraumes die Anlage von 3,25 m für die Geradeausfahrspuren bzw. 2,75 m für
die Linksabbiegespur auf der Venloer Straße zu rechtfertigen. Für die Ausfahrer aus dem
Wohngebiet ist eine einstreifige Ausführung erforderlich. Nebeneinander ausgeführte Richtungsfahrstreifen sind aufgrund mangelnder Sichtbeziehungen nicht mehr zulässig. Durch die
Ausführung mit Mindest- bzw. richtlinienkonform reduzierten Richtungsfahrstreifen können
die Bäume bis auf einen im Einmündungsbereich erhalten und der Alleecharakter der Venloer
Straße beibehalten werden. Die in der ursprünglichen Planung vorgeschlagene Querungshilfe
auf der Ostseite der Einmündung wird aufgrund der Nutzungsanforderungen durch querende
Radfahrer und begleitete Rollstuhlfahrer in einer Mindestbreite von 2,50 m ausgeführt. Aufgrund der günstigeren Wegebeziehung ins Stadtzentrum von Pulheim hinein kann sie um eine
weitere Querungshilfe auf der Westseite der Anbindung ergänzt werden, die allerdings aufgrund beengter Platzverhältnisse nur mit einer Breite von 2,0 m ausgeführt werden kann. Bei
allen Querungshilfen ist der Anschluss an das bestehende sowie das geplante Netz für den
Fußverkehr zu gewährleisten. Beim vorliegenden städtebaulichen Entwurf mit der insgesamt
niedrigeren Verkehrsbelastung ist die Realisierung der Anbindung als unsignalisierter Knoten
zu empfehlen. Die Verkehrsqualität ist mit Stufe D5 (auseichende Verkehrsqualität) im akzeptablen Bereich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies die Linksausbieger aus dem Baugebiet
betrifft. Der Rechtsausbieger kann mit Qualitätsstufe B (gute Verkehrsqualität) abgewickelt
werden. Die übrigen Relationen, insbesondere im Zuge der Venloer Straße werden sogar in
Verkehrsqualitätsstufe A (sehr gut) abgewickelt. Nötig sind folgende bauliche Maßnahmen:
1. Ein überbreiter Fahrstreifen bzw. Richtungsfahrstreifen von 20 Metern Länge (max. 3
Pkw) ist für die Linksabbieger von der Venloer Straße ins Baugebiet erforderlich.
2. Dafür ist eine Verkleinerung der Sperrfläche westlich des Knotens Venloer Straße /
Bonnstraße nötig. Die Verkleinerung darf allerdings nur auf der Westseite (dem Knoten abgewandten Seite) erfolgen; die Richtungsfahrspuren vor dem Knoten Venloer
Straße / Bonnstraße dürfen nicht verkürzt werden.
3. Östlich der Einmündung wird in der Sperrfläche eine Querungshilfe mit einer Mindestbreite von 2,5 m realisiert und mit einem Geh- und Radweg an das Seniorenzentrum
und die Einfamilienhäuser angebunden. Zusätzlich wird eine Querungsinsel auf der
Westseite der Anbindung empfohlen, um Umwege für den Fußverkehr gering zu halten.
Auf diese Weise kann der Ausbaubedarf minimiert und der Eingriff in den vorhandenen Baumbestand auf eine erforderliche Fällung begrenzt werden.“
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3.4.2 Lärmgutachten (Anlage II) [3] und [4]
„Die Fundus Projektentwicklungs GmbH plant im Bereich eines derzeit durch eine Tennishalle
bebauten Grundstückes die Entwicklung von Wohnbauflächen. Insgesamt sollen 74 Reihenhäuser in 14 Hausgruppen errichtet werden. Im nordöstlichen Teil des Grundstücks ist die
Errichtung eines viergeschossigen Gebäudes vorgesehen, das für einen Teil der Bebauung als
Lärmschutzriegel wirkt.
Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich der Bonnstraße und der Venloer Straße, so dass
von einer Vorbelastung der geplanten Bebauung durch Straßenverkehrsgeräusche auszugehen ist.
Durch die Straßenverkehrsgeräusche werden an den straßenzugewandten Fassaden der geplanten Reihenhausbebauung und des viergeschossigen Eckgebäudes maximal maßgebliche
Außenlärmpegel erreicht, die die Ausweisung des Lärmpegelbereiches IV an einigen Fassadenabschnitten erforderlich macht. Überwiegend werden im inneren Bereich des Plangebietes die Orientierungswerte der DIN 4109 eingehalten, bzw. es sind die Anforderungen gemäß
dem Lärmpegelbereich II zu erfüllen.
Für die straßenzugewandten Fassaden des viergeschossigen Eckgebäudes werden aufgrund
der straßennahen Lage Verkehrslärmbelastungen von bis zu 71 dB(A) am Tage und bis zu 61
dB(A) in der Nachtzeit ermittelt. Insgesamt ist für die Nord- und die Ostfassade die Ausweisung des LPB V erforderlich.
Derart hohe Lärmbelastungen erfordern ein abgestimmtes Grundrisskonzept, bei dem
schutzbedürftige Räume zu den ruhigeren Innenbereichen angeordnet sind, oder indem z.B.
durch Laubengänge oder hinterlüftete Vorsatzschalen eine deutliche Pegelminderung vor den
Fenstern von Wohnräumen erreicht wird.“
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3.5 Schutzgut Landschaft
Durch die Nutzungsänderung der Fläche wird das Landschaftsbild erheblich beeinflusst werden.
Auswirkung der Baumaßnahme
Bewertung der Auswirkung
t (temporär), p (permanent)
p: Es wird aus einer anthropogen stark beeinflussten Fläche, die sich zurzeit städtebaulich eher unscheinbar darstellt, eine
weiterhin stark anthropogen überprägte
Fläche entstehen, die städtebaulich ein
reines Wohngebiet darstellt und das Wohnumfeld aufwerten wird.
Landschaft
Die Wohnbebauung wird durch öffentliche
und private Flächen gegliedert. Stellplätze
für die Anwohner sind entlang der Erschließungsstraße angelegt. Im direkten Wohnumfeld entsteht ein verkehrsfreier Bereich.
Es wird ein Spielplatz gebaut.
Auf diese Weise wird der Siedlungsrand der
Stadt Pulheim vervollständigt. Es entsteht
eine gradlinige, parallel zur Bonnstraße verlaufende Grenze zum Industrie- und Gewerbegebiet, die sich im Osten an den Betrachtungsraum anschließt.
Es kommt zu keinem zusätzlichen Flächenverbrauch.
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3.6 Schutzgut Mensch
Erhebliche vorhabensbedingte Auswirkungen für den Menschen von direkter gesundheitlicher
Natur sind nicht zu erwarten.
Auswirkung der Baumaßnahme
Bewertung der Auswirkung
t (temporär), p (permanent)
Die Auswirkungen der Lärm- und Verkehrsbelastung sind der Anlage I und Anlage II zu
entnehmen und wurden unter dem Schutzgut Klima / Luft ausführlich behandelt.
Lärm- und Verkehrsbelastung
p: Die Verkehrserzeugung durch die vorgeschlagene Nutzung liegt bei 875 Fahrten
am Tag, wobei 705 Fahrten auf die Anbindung Venloer Straße und rund 170 Fahrten
auf die Anbindung durch das Wohngebiet
Asternweg entfallen.
Laut Verkehrsgutachten sind diese zusätzlichen Belastungen ohne weiteres vertretbar.
t: Reduzierung der Lebensqualität im dire kten Umfeld durch erhöhte optische und
akustische Unruhe
Verlärmung der Nachbarschaft während der Es wird jedoch davon ausgegangen, dass
Bauphase durch die Bautätigkeit und den
die Bautätigkeiten zu den üblichen BeLieferverkehr
triebszeiten, und nicht an Wochenenden,
stattfinden. Mit Beendigung der Bauma ßnahme ist die Lebensqualität nicht mehr
eingeschränkt.
Optische und akustische Beruhigung durch
den Bau einer Lärmschutzwand und die
neue Wohnbebauung
p: Reduzierung des Verkehrslärms von der
Venloer Straße und Bonnstraße durch die
geplante Lärmschutzmauer (für das neu
geplante Wohngebiet) und die neu entstehende Bebauung (für den Astenweg).
Lückenschluss in der Wohnbebauung
p: Städtebauliche Entwicklung eines geschlossenen Siedlungsrandes.
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3.7 Schutzgut Kulturgüter
Das Schutzgut beinhaltet u.a. Kultur- und Sachgüter, die Zeugnisse der Kulturgeschichte des
Raumes darstellen wie u.a. Kirchen, Museen, Schlösser, oder Bodendenkmäler. Sie besitzen
als Zeugnis der menschlichen und naturhistorischen Entwicklung einen hohen gesellschaftlichen Wert. Sie werden häufig bei Baumaßnahmen unwiederbringlich entfernt und verschwinden damit dauerhaft.
Bewertung der Auswirkung
t (temporär), p (permanent)
Auswirkung der Baumaßnahme
keine
In Wirkungsbereich des Vorhabens befinden sich keine bekannten Kulturgüter.
3.8 Zusammenfassung der Bewertungen
Für die Schutzgüter Wasser und Grundwasser, Klima / Luft und Boden wird davon ausgegangen, dass es zu keiner negativen Veränderung zu ihrem heutigen Zustand kommt.
Für die Schutzgüter Flora und Fauna wird die städtebauliche Rahmenplanung positiv bewertet. Der Betrachtungsraum wird mit der geplanten Wohnbebauung und den geplanten Grünflächen weiter entwickelt. Es kommt zu einer Entsiegelung von Flä chen und zu einer Erhöhung
der Strukturvielfalt durch die Umsetzung der Grünplanung. Bestehenden Biotopstrukturen
werden weiterentwickelt und ergänzt. Es wird ein feingliedriges Mosaik aus Gärten, Hecken,
Strauch- und Baumgruppen sowie Einzelbäumen geschaffen. Das Biotoptypeninventar und
seine Bedeutung für die Fauna wird insgesamt aufgewertet (vgl. auch Anlage III).
Entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität des Menschen haben die Wohn- und Wohnumfeldfunktionen sowie Erholungs- und Freizeitfunktionen. Außerdem steht der Mensch in
enger Wechselbeziehung zu den übrigen Schutzgütern, vor allem zu denen des Naturhaushaltes.
Der Naturhaushalt wird insgesamt gefördert, welches sich auf den Menschen im neuen
Wohngebiet und auch auf den umliegenden Flächen, positiv auswirken wird. Vor allem die
große Entsiegelung der Fläche ist positiv zu bewerten.
Durch die Umsetzung der Rahmenplanung wird sich die Verkehrssituation im Wohngebiet
Astenweg verändern. Die Berechnungen des Verkehrsgutachtens gehen davon aus, dass die
zusätzlichen täglichen Fahrten im vertretbaren Bereich liegen (vgl. Anlage I).
Der Verkehrslärm von der Venloer Straße und Bonnstraße wird durch den Bau einer Lärmschutzwand für das neu geplante Wohngebiet reduziert. Das Wohngebiet selber, wird dazu
beitragen, dass die bestehende Bebauung im Astenweg eine deutliche Lärmreduzierung verursacht (vgl. Lärmgutachten, Anlage II).
Durch das geplante Bauvorhaben ergeben sich Veränderungen für den Menschen, jedoch
werden sich diese Änderungen insgesamt nicht negativ auf den Menschen auswirken.
Die Umsetzung der städtebaulichen Rahmenplanung wird insgesamt positiv bewertet.
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3.9 Entwicklungsprognose
3.9.1 Entwicklung bei Nichtdurchführung des Vorhabens
Aufgrund der derzeitigen zum Teil sehr intensiven Nutzung und dem damit verbundenen Versieglungsgrad, hat ein Großteil des Betrachtungsraumes ein geringes Entwicklungspotenzial.
Diese Flächennutzungen (versiegelte Flächen und u.a. Scherrasen) decken ca. 66% der Fläche
des Betrachtungsraums ab.
Ein weit höheres Entwicklungspotenzial hat das Straßenbegleitgrün und die nitrophilen Säume. Diese werden, durch die angrenzende Nutzung und Isolation dieser Strukturen jedoch in
ihrer Entwicklung gestört. Selbst bei Aufgabe sämtlicher Nutzungen auf den Flächen, würde
es mehrere Generationen (> ca. 30 Jahre) in Anspruch nehmen, bis sich z.B. der Scherrasen
zu einer ökologisch wertvollen Struktur entwickeln würde. Für die nitrophilen Säume und das
Straßenbegleitgrün ist Ähnliches anzunehmen.
Die Störungen des Naturhaushaltes wie u.a. die Grundwasserneubildung usw. werden aufgrund des derzeitigen Ausbauzustandes weiterhin gestört bleiben.
3.9.2 Entwicklung bei Durchführung der Planung
Durch die Umsetzung der städteplanerischen Rahmenplanung Venloer Straße / Bonnstraße in
Pulheim, wird der Betrachtungsraum in ein geschlossenes Wohngebiet entwickelt. Dieses
wird hauptsächlich durch die Architektur und Lage der 14 Haupthausgruppen geprägt.
Es kommt zu einer Entsiegelung von etwa 1 / 3 der gesamten Fläche.
Eine etwas untergeordnete Rolle nehmen die Gartenflächen und die öffentlichen Grünflächen
ein. Diese tragen dazu bei, dass die Architektur in die Landschaft eingebunden wird.
Aus ökologischer Sicht kann den Grünflächen eine hohe Bedeutung zukommen. So wird be ispielsweise der Gehölzbestand entlang der bestehenden Lärmschutzwand zu einem Feldgehölz entwickelt. Dadurch erfährt er in seiner ökologischen Bedeutung eine Aufwertung. Durch
die Pflanzung von 51 Einzelgehölzen sollen wertvollere Biotope, als die derzeitigen Biotope,
geschaffen werden. Langfristig können Sie, bei nicht zu intensiver Pflege, u.a. als Nistbaum,
als Gehölz mit Baumhöhlen usw. ihren ökologischen Zweck erfüllen.
Die derzeitigen Flächen mit mittelwertigen Biotopwerten werden durch die Umsetzung der
städtebaulichen Rahmenplanung weiter entwickelt. Die derzeitig niedrigwertigen Biotope
werden zu Nahrungshabitaten für eine Vielzahl von Artengruppen (z.B. Vögel, Fledermäuse
usw.) entwickelt. Durch die Umsetzung der städtebaulichen Rahmenplanung wird die Grundlage für eine ökologische, landschaftsgerechtere Entwicklung der Randbereiche umgesetzt.
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3.9.3 Berücksichtigung der Umweltbelange
Im Vorfeld wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von der Koordinierungsstelle Umweltschutz der Stadt Pulheim (18.07.2011) und von der Unteren Landschaftsbehörde (ULB)
des Rhein-Erft-Kreises (04.07.2011) Stellungnahmen erarbeitet.
Auf dieser Grundlage erfolgte eine Überarbeitung der Planung.
Weiterhin wurde ein Verkehrs- und Lärmgutachten sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung
für den Betrachtungsraum beauftragt und erstellt.
Diese Gutachten sind dem Umweltbericht als Anlagen I-III beigefügt.
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4 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Landschaft
Da sich das Plangebiet im Innenbereich befindet, kommt die Eingriffsregelung nicht zum Tragen. Im Rahmen der vorzeitigen öffentlichen Beteiligung wurde dennoch von der Genehmigungsbehörde die Berechnung und Darstellung der Kompensation, gem. der Eingriffsregelung,
gefordert.
Die Eingriffsregelung hat die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz von Beeinträchtigungen sowie die Unzulässigkeit von Eingriffen zum Inhalt. Im Folgenden werden die maßgeblichen Punkte der Eingriffsreglung abgearbeitet und fließen in die anschließende Bewertung
des Vorhabens ein.
4.1 Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen dienen dem Erhalt und Schutz von Vegetationsbeständen, der Oberbodensicherung usw..
Einige Bäume müssen durch einen geeigneten Stammschutz geschützt werden.
Es gibt allgemeine Präventivmaßnahmen, die für die gesamte Bauma ßnahme gelten.
Schutzgut Biotopstruktur
?
Anwendung der Schutzmaßnahmen nach DIN 18 920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Bauma ßnahmen)
?
Anwendung der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt
4; Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4)
Verletzungen der Rinde und Äste angrenzender Bäume durch Maschinen sind zu vermeiden.
Zum Schutz der Gehölze ist die DIN Norm 18920 zu beachten und anzuwenden.
Schutzgut Boden
?
Einhaltung der DIN 18300 (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen der Bauleistungen (ATV), Erdarbeiten
Einhaltung der DIN 18915 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau, Bodenarbeiten)
4.2 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme
Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wurden durch die o.a. Stellungnahmen initiiert (vgl. 2.2.3).
-
Erhaltung des Walnussbaumbestandes an der Venloer Straße
Erhaltung der Gehölze im Bereich der Venloer Straße, sofern diese nicht zur Erschließung des Wohngebietes in Anspruch genommen werden müssen.
Erhaltung des Straßenbegleitgrüns entlang der Bonnstraße
Erhaltung und Integration des Ginkgo (Ginkgo biloba ) sowie der Rotbuche ( Fagus sylvatica ) in die städtebauliche Rahmenplanung.
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-
Umsetzung der Grünplanung im Betrachtungsraum.
4.3 Unvermeidbare, erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen des
Naturhaushaltes
-
Fällung der Bäume an der Venloer Straße im Einfahrtsbereich zum Wohngebiet
Inanspruchnahme der Obstplantage
Eingriff in den intensiv genutzten Scherrasen (geringwertiges Biotop)
Eingriffe in den Boden, der jedoch anthropogen bereits stark überprägt ist
4.4 Kompensation
Die untenstehende Berechnung der Kompensationsfläche wird in Anlehnung an den Bewertungsrahmen für die Straßenplanung (MWMTV / MURL NRW 1999 / ARGE EINGRIFF – AUSGLEICH NRW 1994) durchgeführt.
Entsprechend wird die beanspruchte Fläche (m⇢) mit dem derzeitigen Biotopwert sowie dem
Zeitfaktor multipliziert und durch den mittleren Erfüllungsgrad von 5 geteilt.
Der mittlere Erfüllungsgrad gibt dabei den Wert des geplanten Biotoptyps auf der Ausgleichsfläche an, der innerhalb einer Generation erreicht werden kann. Durch den Zeitfaktor wird die
zeitliche Wiederherstellbarkeit verstärkt berücksichtigt.
So wird für Biotoptypen mit einer Entwicklungszeit von mehr als 30 Jahren die längere Entwicklungszeit in einem erhöhten Flächenbedarf umgesetzt.
?
?
?
Faktor 1: Entwicklungszeit kleiner 30 Jahre
Faktor 2: Entwicklungszeit zwischen 30 und 100 Jahren
Faktor 3: Entwicklungszeit größer 100 Jahre.
Auf der Fläche finden sich zurzeit überwiegend sehr „junge“ bzw. „strukturarme“ Biotope,
deren Wiederherstellung innerhalb einer Generation erfolgen kann. Aus diesem Grund wurde
der Zeitfaktor eins gewählt und bleibt damit in der Berechnung des Kompensationsbedarfs als
Multiplika tor unberücksichtigt.
(beanspruchte Fläche) x (derzeitiger Biotopwert)x Zeitfaktor
(mittlerer Erfüllungsgrad)
= erforderliche Kompensationsfläche
In gleicher Weise wird die erbrachte Kompensation der Flächen ermittelt:
(geplante Fläche) x (zukünftiger Biotopwert)x Zeitfaktor
(mittlerer Erfüllungsgrad)
= erbrachte Kompensationsfläche
.
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Tabelle 3: Kompensationsberechnung
IST-Zustand
Zielzustand
Fläche in
Biotopwert
Biotoptyp
[m⇢] a
Baumgruppe mit sehr sta rkem
Baumholz
403
8
Ziergarten mit überwiegend fremdländischen Gehölzen
307
2
Gebäude und verseigelte Fl ächen
(u.a. Straßen und Wege)
13.035
0
Gebüsch- Strauchgruppe mit le bensraumtypischen Gehölzartenanteilen > 50 - 70 %
38
2
Gebüsch- Strauchgruppe mit le bensraumtypischen Gehölzartenanteilen größer 70 %
268
6
Nitrophiler Saum
Obstbaumplantage mit Niede rstamm, mit geschlossener Krau tschicht bzw. Grünlandvegetation
Zei twert
Einzelbäume (
2
5
123
5
0
5
15
5
322
3
5
840
3.266
4
5
2.613
Spielplatz
5.231
2
5
2.092
Straßen
2.474
4
5
1.979
78
2
5
31
26.500
2
120 m⇢
8.660
8
5
384
9.044
Fläche in
[m⇢) a
Biotoptyp
645
Stück
Gesamteingriff
Erforderliche
Kompensation
5
1.400
Rasenfläche, intensiv genutzt
Straßenbegleitgrün mit Gehölzb e stand
Straßenbegleitgrün ohne Gehöl zbestand
ÖWE a x b
/ mittlere
Erfüllung
Gärten mit überwiegend Einheimische Gehölzen
Gartenhütten und Terrassen
Gebüsch- Strauchgruppe mit le bensraumtypischen Gehölzartenanteilen größer 70 %
Grünfläche / Zierarten mit überwiegend heimischen Gehölzen
Gebäude und verseigelte Fl ächen
(u.a. Straßen und Wege)
Einzelbaum
(Fläche 30 m⇢)
Zei twert
Stück
1
77
Gesamtkompensation
Kompensationsüberschuss
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Erbrachte Kompensation
Biotopwert
5.716,00
4
4.573
1.201,00
1
240
3.037,00
6
3.644
888,00
4
710
6.444,00
0
0
600,00
2
240
8.614,00
0
0
26.500,00
2.310,00
9.407
6
2.772
12.179
3.135
4.5 Bilanz
Im Rahmen der Bilanzierung wird die ökologische Wertigkeit der Biotopausstattung nach
der Umsetzung der Planung dem derzeitigen, vor der Baumaßnahme in Anspruch genommenen Inventar, gegenüber gestellt.
Dazu werden die Verlustpunkte aus der Eingriffsberechnung den Kompensationspunkten
nach der Umgestaltung gegenübergestellt.
Tabelle 4 : Bilanzierung des Eingriffs
erforderliche Kompensation
abzügl. erbrachter Kompensation
Kompensationsüberschuss
9.044 m⇢
- 12.179 m⇢
3.135 m⇢
Es ergibt sich ein Kompensationsüberschuss.
Die erforderliche Kompensation ist somit erbracht.
Umweltbericht PEG BP 30 Pulheim 1303
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5 geplanten Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die
Umwelt
Um den Umweltanforderungen nachzukommen, wird empfohlen, dass die Bauphase durch
eine ökologische Bauüberwachung begleitet wird.
Ziel der ökologischen Bauüberwachung ist es:
-
sicher zu stellen, dass dem Gehölzschutz nachgekommen wird,
sicher zu stellen, dass mit wassergefährdenen Stoffen gemäß der Ausweisung des
Wasserschutzgebiets Zone III B verfahren wird,
dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der Bautätigkeit keine artenschutzrechtlichen Konflikte entstehen bzw. diese gemäß der geltenden Vorschriften behandelt
werden,
die Pflanzarbeit zu begleiten (Herkunft der Gehölze usw.),
der Eingriffsminimierung vor Ort nachzukommen.
Über Art und Umfang der ökologischen Baubegleitung entscheidet die Genehmigungsbehörde.
Umweltbericht BP 30 Pulheim 1303
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6 Zusammenfassung
Die Anforderungen an die Aufstellung eines Bauleitplanes erfordern die Berücksichtigung
der „Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege , insbesondere des Naturhaushaltes, des Wassers, der Luft und des Bodens einschließlich seiner
Rohstoffvorkommen sowie das Klima“ (§ 1, Abs. 6 (7) BauGB).
Diesen Anforderungen wird mit der Vorlage des Umweltberichtes nachgekommen.
Durch die Umsetzung der städtebaulichen Rahmenplanung des Bebauungsplan BP 30 Pulheim 1303 erfolgt ein Eingriff in Natur und Landschaft. Da sich das Plangebiet im Innenbereich befindet, kommt die Eingriffsregelung nicht zum Tragen.
Insgesamt ist das Vorhaben positiv zu bewerten, da es zur landschaftsplanerischen Einbindung des Planungsraumes in das Landschaftsbild beiträgt, es einheitlich entwickelt wird,
sich der Siedlungsrand der Stadt Pulheim schließt und die nachhaltige Nutzung als Wohngebiet ermöglicht.
Aufgrund der derzeitigen Bebauung und Nutzung im Betrachtungsraumen ergeben sich für
die Umwelt keine erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen.
Der Betrachtungsraum wird derzeit durch einen hohen Versiegelungsgrad geprägt.
Durch die Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes kommt es zu einer Entsiegelung von
vorhandenen Flächen.
Durch das geplante Bauvorhaben ergeben sich Veränderungen für den Menschen, jedoch
werden sich diese Änderungen insgesamt nicht negativ auf den Menschen auswirken.
Der Betrachtungsraum stellt kein Reproduktions- oder Rückzugshabitat für Arten der besonders und streng geschützten Arten, sowie für Arten der FFH- und VogelschutzRichtlinie, dar.
Umweltbericht BP 30 Pulheim 1303
Seite. 28
7 Literatur
BNatSchG "Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt
durch 2 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2557) geändert worden
ist"
Baugesetzbuch "Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), Geltung ab 01.08.1979, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist“
Bezirksregierung Köln: Erläuterungsbericht zur Abgrenzung der Wasserschutzgebietes für
die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Weiler und Worringen-Langen der Gas, – und Elektrizitäts - und Wasserwerke Köln AG (Stand
11.12.1986)
Stadt Pulheim: Auszug aus dem Bebauungsplan BP 30 Pulheim 1303
Umweltverträglichkeitsprüfung "Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986) geändert worden ist"
Internetquellen
https: / / geo.rhein-erft-kreis.de / ASWeb / ASC_Frame / portal.jsp Daten von Rhein-ErftKreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, Abte ilung 70 / 4 Stand: 2011-01-20
http: / / www.gis6.nrw.de / ASWebGS_200 / ASC_Frame / portal.jsp
http: / / www.naturschutzinformationen-nrw.de / p62 / de / karten
http: / / www.gis6.nrw.de / ASWebGS_200 / ASC_Frame / portal.jsp
http: / / www.bezreg-koeln.nrw.de / extra / regionalplanung / zeichdar_koeln / karten / showzeich.php?21x12 (Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Köln, Zugriff am
19.01.2012)
http: / / www.gis4.nrw.de / DienstelisteInternet /
http: / / www.naturschutzinformationen-nrw.de / artenschutz / de / downloads
Biogeografischen Regionen in Nordrhein-Westfalen) 2012
(Karte
der
Karten:
Stadt Pulheim, Planungsamt, Frau Hoss 2011, Auszug aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan PB 30 Pulheim 1303
Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landschaftspflege, Bonn-Bad Godesberg (1972) Potentiell natürliche Vegetation
Bodenkarte 1. 50.000, L 5106 Köln, Geologische Landesamt Nordrhein-Westfalen (1972)
Geologische Karte von Preußen und benachbarten deutschen Ländern, Preußische Geologische Landesanstalt. Frechen Blatt 2907, 1906
Umweltbericht BP 30 Pulheim 1303
Seite. 29
Mündliche Quellen:
Biologische Station Bonn, Herr C. Chmela , , 16.12.2011
Planungsamt der Stadt Pulheim, Frau A. Hoss, 03.01.2012
LVR, 03.01.2012
Umweltbericht BP 30 Pulheim 1303
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