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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 31 "Am Lamersdorfer Fließ" - Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,7 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
30.11.09, 10:59
Aktualisiert
30.11.09, 10:59
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 31 "Am Lamersdorfer Fließ"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 31 "Am Lamersdorfer Fließ"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 19.11.2009 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 03.12.2009 Rat 09.12.2009 TOP Ein Ja Nein 128/2009 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 31 "Am Lamersdorfer Fließ" - Beschluss über die öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: - Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. - Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, die Größe der festgesetzten Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung weniger als 20.000 m² hat, die Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren beschleunigt gem. § 13a BauGB weiter geführt. Das Verfahren wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt - Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“ wird mit der Begründung gem. § 3.2 BauGB öffentlich ausgelegt. - Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt. Begründung: Die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 10.10.2007 erörtert. Hier wurde auch beschlossen, dass die Bebauungsplanunterlagen von der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH erstellt werden. Auf der Grundlage des erstellten und damals beratenen Vorentwurfes wurden die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beteiligt. Insbesondere die Stellungnahme des Amtes für Bodendenkmalpflege, die auf evtl schützenswerte Denkmäler hinwies, hielt das Verfahren auf. Das Plangebiet wurde archäologisch untersucht mit dem Ergebnis, dass keine Bodendenkmäler vorliegen. Die Planung wurde nun konkretisiert, sie kann zur öfentlichen Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden nun die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit erneut beteiligt. Sollten nach der Offenlage erneute Änderungen, die die redaktionellen Anpassungen überschreiten, vorgenommen werden, wäre der Plan erneut offen zu legen. Da auf eine Umweltprüfung verzichtet werden soll und die Vorgaben des § 13a BauGB (s. Beschlussentwurf) eingehalten werden, wird die Art des Verfahrens entsprechend geändert. Die Planung wird in der Sitzung dargelegt und erörtert, evtl. Änderungen können bis zur Ratssitzung am 09. Dezember noch eingearbeitet werden. Beschlußvorlage 128/2009 Seite 2