Daten
Kommune
Inden
Größe
9,7 kB
Datum
09.12.2009
Erstellt
30.11.09, 10:59
Aktualisiert
30.11.09, 10:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
19.11.2009
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
03.12.2009
Rat
09.12.2009
TOP Ein Ja
Nein
128/2009
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 31 "Am Lamersdorfer Fließ"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
-
Über die eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3.1 BauGB und die Äußerungen nach Unterrichtung der Behörden
gem. § 4.1 BauGB wird gem. den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen
beschlossen.
-
Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, die Größe der festgesetzten Grundfläche
im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung weniger als 20.000 m² hat, die
Zulässigkeit von Vorhaben, die eine Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet wird und keine
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1, Abs. 6, Nr. 7, Buchst. b, BauGB
genannten Schutzgüter bestehen, wird das Verfahren beschleunigt gem. § 13a BauGB weiter
geführt. Das Verfahren wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt
-
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“ wird mit der
Begründung gem. § 3.2 BauGB öffentlich ausgelegt.
-
Mit Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung werden die Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4.2 BauGB eingeholt.
Begründung:
Die Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens wurde in der Sitzung des Ausschusses für
Gemeindeplanung und –entwicklung am 10.10.2007 erörtert. Hier wurde auch beschlossen, dass die
Bebauungsplanunterlagen von der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis
Düren mbH erstellt werden.
Auf der Grundlage des erstellten und damals beratenen Vorentwurfes wurden die Öffentlichkeit, die
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beteiligt. Insbesondere die Stellungnahme
des Amtes für Bodendenkmalpflege, die auf evtl schützenswerte Denkmäler hinwies, hielt das
Verfahren auf. Das Plangebiet wurde archäologisch untersucht mit dem Ergebnis, dass keine
Bodendenkmäler vorliegen.
Die Planung wurde nun konkretisiert, sie kann zur öfentlichen Auslegung beschlossen werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden nun die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher
Belange und die Öffentlichkeit erneut beteiligt. Sollten nach der Offenlage erneute Änderungen, die
die redaktionellen Anpassungen überschreiten, vorgenommen werden, wäre der Plan erneut offen
zu legen.
Da auf eine Umweltprüfung verzichtet werden soll und die Vorgaben des § 13a BauGB (s.
Beschlussentwurf) eingehalten werden, wird die Art des Verfahrens entsprechend geändert. Die
Planung wird in der Sitzung dargelegt und erörtert, evtl. Änderungen können bis zur Ratssitzung am
09. Dezember noch eingearbeitet werden.
Beschlußvorlage 128/2009
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