Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
04.07.2012
Erstellt
25.06.12, 19:23
Aktualisiert
25.06.12, 19:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
206/2012
Erstellt am:
13.06.2012
Aktenzeichen:
IV / 66-12-029405
Verfasser/in:
Herr Müller
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
04.07.2012
Betreff
Vorstellung der geplanten Erneuerung der Barbarastr. im Bereich von Escher Straße bis Annastraße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
90.000,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
90.000,00 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungsplanung zur Kenntnis und beschließt die Barbarastraße, im
Teilabschnitt zwischen Escher Straße und Annastraße, auf der Grundlage der vorhandenen Ausführungsplanung zu
erneuern.
Vorlage Nr.: 206/2012 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Die Verwaltung beabsichtigt im Herbst 2012 die Barbarastraße in Pulheim, im Bereich der Escher Straße bis Annastraße, auf Grund des maroden Zustandes zu erneuern. Wesentliche Änderungen hinsichtlich der Gestaltung sind nicht
vorgesehen.
Im Anbindungsbereich Escher Straße soll lediglich die Gehwegführung auf der westlichen Seite auf ca. 38 m Länge
geringfügig optimiert und maßvoll verbreitert werden.
Die Verwaltung ist z. Z. in Verhandlung mit den Grundstückseigentümern der Flurstücke 55, 56, 57 und 82 bezüglich
Grundstückserwerb bzw. Rückbau der privaten Zäune. Das Ergebnis der Verhandlungen ist noch offen. Möglicherweise
werden sie zu dem Ergebnis führen, dass die Eigentümer Ihre Anlagen zurückbauen und der Gehweg dann aus optischen Gründen bis zur jeweiligen Grenze verbreitert wird. Dies beeinflusst technisch jedoch nicht die beschriebene
Straßenerneuerung und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Von der Verwaltung wird ein Anliegerinformationsschreiben mit Möglichkeit der Planeinsicht statt einer Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt.
Bei der Erneuerung der Barbarastraße handelt es sich um eine KAG-Maßnahme.
Im Haushalt stehen Mittel zur Erneuerung unter dem Sachkonto M 660 103 04 / 7831000 zur Verfügung.