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Beschlussvorlage (Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
190 kB
Datum
04.07.2012
Erstellt
25.06.12, 19:23
Aktualisiert
25.06.12, 19:23
Beschlussvorlage (Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung) Beschlussvorlage (Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung) Beschlussvorlage (Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung) Beschlussvorlage (Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung) Beschlussvorlage (Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 186/2012 Erstellt am: 29.05.2012 Aktenzeichen: IV-66-12-181000 Verfasser/in: Frau Seimetz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 04.07.2012 Betreff Öffnung von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung Veranlasser/in / Antragsteller/in ADFC Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 5.000,00 € — im Haushalt des laufenden Jahres 5.000,00 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Sachkonto 5232000, „Aufwendungen für Unterhaltung Infrastruktur“ (früher 5232005, „Tempo 30-Zonen“) Vorlage Nr.: 186/2012 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt, die nachfolgend von der Verwaltung vorgeschlagenen Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen:  Bachstraße  Barbarastraße  Am Brölskamp  Berliner Straße  Breslauer Straße Erläuterungen Mit Schreiben vom 10. März 2012 (Anlage 1) beantragt der ADFC die in Anlage 2 aufgeführten Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. Allgemeines Nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) ist die Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung ab einer Fahrgasse von 3,0 m möglich. Voraussetzung hierfür sind jedoch ausreichende Ausweichmöglichkeiten. Zudem wird in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu Zeichen 220 (Einbahnstraße) darauf hingewiesen, dass die Straße über eine ausreichende Übersichtlichkeit verfügen muss. Im Einmündungsbereich ist am Beginn als auch am Ende der Einbahnstraße eine Fahrradpforte zu markieren, um den Radfahrer in diesem Bereich zu schützen. Ein Beispiel aus der ERA 2010 für eine entsprechende Markierung ist als Anlage beigefügt (Anlage 3). Desweiteren hat ein herausfahrender Radfahrer am Anfang der Einbahnstraße Vorfahrt zu gewähren. Um eine ausreichende Sicht auf den Radverkehr zu gewährleisten, sind Kurvenbereiche von parkenden PKWs freizuhalten (ERA 2010). Im Falle der Öffnung einer Einbahnstraße ist die vorhandene Beschilderung folgendermaßen zu ergänzen:  Zeichen 220 StVO (Einbahnstraße) mit Zusatzzeichen 1000-32 + VZ 205 (Vorfahrt gewähren)  Zeichen 267 StVO (Verbot der Einfahrt) mit Zusatzzeichen 1022-10 Am 07. Mai 2012 wurden die in Anlage 2 als nicht offen aufgeführten Einbahnstraßen durch die verkehrslenkenden Behörden sowie der Fahrradbeauftragten überprüft. Das Ergebnis ist nachfolgend aufgeführt: Bachstraße (Pulheim) Die Bachstraße in Pulheim ist im Bereich zwischen Levenkaulstraße und Lindenstraße (Länge ca. 110 m) als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Levenkaulstraße ausgewiesen. Die Bachstraße ist ca. 5,0 m breit und im Separationsprinzip ausgebaut. In vielen Bereichen ist ein absolutes Halteverbot angeordnet. In Bereichen, wo auf der Fahrbahn geparkt wird, verbleibt eine Restfahrbahnbreite von ca. 3,00 m. Aufgrund des Parkverbotes sind ausreichend Ausweichmöglichkeiten vorhanden. Vorlage Nr.: 186/2012 . Seite 3 / 5 Desweiteren verfügt die Bachstraße im fraglichen Abschnitt über eine ausreichende Übersichtlichkeit, sodass eine frühzeitige Erkennbarkeit eines entgegenkommenden Radfahrers gegeben ist. Auch der Einmündungsbereich an der Levenkaulstraße ist ausreichend breit ausgebaut und gut einsehbar. Die Auswertung der Unfallsituation im Zeitraum vom 2009 bis 2011 ergab keine besonderen Auffälligkeiten (Direktion Verkehr / Kommissariat Verkehrsunfall-Prävention).  Aus Sicht der Verwaltung sollte die Bachstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Stommeler Weg (Pulheim) Die Öffnung des Stommeler Weg für Radfahrer in Gegenrichtung der Einbahnstraße war bereits Thema im Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 15.09.2010 (Vorlagen Nr. 378/2010) und 16.02.2011 (Vorlagen Nr. 48/2011). In beiden Vorlagen lehnt die Verwaltung die Öffnung des Stommeler Weg für den Radverkehr in Gegenrichtung ab. Diesen Beschlussvorschlägen ist der Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 16.02.2011 sowie der Haupt- und Finanzausschuss am 29.03.2011 gefolgt.  Auch nach erneuter Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, den Stommeler Weg nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugegeben. Magdeburger Straße (Pulheim) Die Magdeburger Straße hat eine Länge von ca. 200 m und verfügt über eine Fahrbahnbreite ca. 4,80 m. Einseitig ist ein ca. 0,5 m breiter Gehweg (Schrammbord) vorhanden. Sie verläuft in einem leichten Bogen. Auf der anderen Seite der Straße wird fast durchgängig geparkt, sodass hier eine Restfahrbahnbreite von ca. 2,50 m verbleibt. Somit ist keine ausreichende Fahrbahnbreite mehr vorhanden um den Begegnungsverkehr Radfahrer / PKW sicherzustellen.  Aus Sicht der Verwaltung sollte somit die Magdeburger Straße nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Barbarastraße (Pulheim) Die Barbarastraße ist ca. 110 m lang und weist eine Fahrbahnbreite von ca. 6,0 m auf. Ausgebaut ist die Straße im Separationsprinzip. Im Kurvenbereich ist in der Innenseite der Kurve eine Zick-Zack-Markierung aufgebracht, sodass trotz geparkter Fahrzeuge auf der Außenseite der Kurve eine Restfahrbahnbreite von 4,50 m vorhanden ist und somit auch eine ausreichende Übersichtlichkeit gewährleistet ist. Hier ist im Kurvenbereich sogar der direkte Begegnungsfall Fahrrad / Pkw (erf. Breite 3,80 m) möglich. Die Unfallauswertung der Direktion Verkehr weist im Einmündungsbereich Barbarastraße / „Auf dem Driesch“ zwei Einbiegen / Kreuzen-Unfälle unter Beteiligung eines Radfahrers auf. Die in diesem Bereich zu markierende Fahrradpforte soll zur Erhöhung Sicherheit des Radfahrers beitragen.  Aus Sicht der Verwaltung kann die Barbarastraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Anmerkung: Die Umsetzung sollte allerdings erst nach der geplanten Straßenerneuerung im Abschnitt zwischen Escher Straße und Annastraße erfolgen. Knechtstedtener Straße (Sinnersdorf) Der Einmündungsbereich Knechtstedtener Straße / Roggendorfer Straße ist als kritisch zu betrachten, da die Sichtbeziehungen zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern als schlecht einzustufen sind. In der Roggen- Vorlage Nr.: 186/2012 . Seite 4 / 5 dorfer Straße ist zwar Tempo 30 vorgeschrieben, allerdings liegt der Einmündungsbereich Knechtstedtener Straße / Roggendorfer Straße unmittelbar hinter einer Kurve. Aus Sicht der verkehrslenkenden Behörden und der Fahrradbeauftragten kann hier eine Gefahrenstelle entstehen.  Aus Sicht der Verwaltung sollte die Knechtstedtener Straße aufgrund der Unübersichtlichkeit im Einmündungsbereich Knechtstedtener Straße / Roggendorfer Straße nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Kesselsgasse (Sinnersdorf) Der Einmündungsbereich zur Roggendorfer Straße stellt genauso wie bei der Knechtstedtener (auf der gegenüberliegenden Seite) eine Gefahrenstelle dar.  Aus Sicht der Verwaltung sollte die Kesselsgasse nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Am Brölskamp (Stommeln) Die Straße „Am Brölskamp“ ist im Bereich zwischen Nettegasse und Gartenstraße als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Gartenstraße ausgewiesen. Bei diesem Abschnitt handelt es sich um eine ca. 60 m lange Strecke. Bei einseitig geparkten PKWs verfügt die Straße über eine Restfahrbahnbreite von mehr als 3,0 m. Zudem verläuft das kurze Straßenstück vollkommen gerade und verfügt somit über eine ausreichende Übersichtlichkeit. Auch im Einmündungsbereich zur Nettegasse kann der Radfahrer sich aufgrund der ausreichenden Fahrbahnbreite ohne größere Schwierigkeit aufstellen. Im Zeitraum von 2009 bis 2011 haben sich in der Straße „Am Brölskamp“ keine Unfälle ereignet.  Aus Sicht der Verwaltung sollte die Straße „Am Brölskamp“ für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Bergstraße (Stommeln) Die Bergstraße hat eine Länge von ca. 197 m und weist eine Fahrbahnbreite von ca. 4,10 m auf. Die linke Seite verfügt über einen ca. 0,8 m breiten Gehweg. Auf der rechten Seite ist lediglich ein schmaler Schrammbord vorhanden. Die Straße verläuft zwar gerade und verfügt somit über eine ausreichende Übersichtlichkeit, allerdings verbleibt bei geparkten PKWs eine Restfahrbahnbreite von weniger als 3,0 m. Somit ist keine ausreichende Fahrbahnbreite mehr vorhanden um den Begegnungsverkehr Radfahrer / PKW sicherzustellen.  Aus Sicht der Verwaltung sollte die Bergstraße nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Von-Grass-Str. (Geyen) Die Von-Grass-Str. hat einen kurvigen Verlauf. Aus diesem Grund ergeben sich Bereiche, die nicht über eine ausreichende Übersichtlichkeit verfügen und somit Gefahrenstellen entstehen können. Dies wurde auch von den verkehrslenkenden Behörden besonders hervorgehoben. Nach einer Testfahrt mit den dort erlaubten 30 km/h war festzustellen, dass in den Kurvenbereichen ein entgegenkommender Radfahrer ggf. nicht frühzeitig zu erkennen ist.  Aus Sicht der Verwaltung sollte die Von-Grass-Str. aufgrund ihres teilweise unübersichtlichen Verlaufes nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Vorlage Nr.: 186/2012 . Seite 5 / 5 Sintherner Straße; zwischen Frechener Straße und Mittelweg (Geyen) Der Kreuzungsbereich Von-Frenz-Str. / Frechener Straße ist als kritisch zu betrachten, da es für den Radfahrer hier schwer ist, sich in die einzelnen Verkehrsströme einzufügen. Im Übergang von der Sintherner Straße zur Von-Frenz-Str. ist eine abknickende Vorfahrt vorgeschrieben. Fahrzeuge aus der Frechener Straße kommend haben an einem Stoppschild zu warten. Aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens an dieser Kreuzung und ihrer Unübersichtlichkeit würde hier für einen Radfahrer aus Sicht der verkehrslenkenden Behörden und der Fahrradbeauftragten eine Unfallgefahrenstelle entstehen.  Aus Sicht der Verwaltung sollte die Sintherner Straße nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Berliner Straße (Brauweiler) Die Berliner Straße ist zwischen der Breslauer Straße und dem Wiesenweg als Einbahnstraße ausgewiesen. Zur Öffnung der Berliner Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung wurde bereits 2009 ein Antrag gestellt. Dieser ist seitens des Antragsstellers 2010 jedoch zurückgezogen worden. Im Rahmen des Antrags vom ADFC erfolgte jetzt eine neue Überprüfung durch die verkehrslenkenden Behörden und der Fahrradbeauftragten. Die Straße ist ca. 178 m lang, im Separationsprinzip ausgebaut und verfügt über eine Fahrbahnbreite von ca. 5,50 m. Desweiteren sind in der Straße einige Fahrbahnverengungen vorhanden und es wird einseitig geparkt. Eine ausreichende Übersichtlichkeit ist gegeben und es existieren aufgrund von längeren Einfahrten ausreichend Ausweichmöglichkeiten. Die Unfallauswertung der Direktion Verkehr zeigt keine Auffälligkeiten.  Aus Sicht der Verwaltung sollte die Berliner Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Breslauer Straße (Brauweiler) Die Breslauer Straße weist eine Fahrbahnbreite von 5,60 m auf und ist im Separationsprinzip ausgebaut. Die ca. 160 m lange Straße verläuft gerade und verfügt somit über eine ausreichende Übersichtlichkeit. Im Verlauf der Breslauer Straße geht die Sackgasse Brandenburger Straße ab. Hier ist der herausfahrende Anlieger darauf hinzuweisen, dass mit Radverkehr entgegen der Einbahnstraßenregelung zu rechnen ist. Die Unfallauswertung der Direktion Verkehr für die Breslauer Straße ergibt im Zeitraum vom 2009 bis 2011 für diesen Bereich keine Auffälligkeiten.  Aus Sicht der Verwaltung sollte die Breslauer Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Bonhoeffer Straße / Geschwister-Scholl-Straße (Brauweiler) Bei der Bonhoeffer Straße und der Geschwister-Scholl-Straße handelt es sich um Privatstraßen. Die Frage, ob diese beiden Straßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden, hat der Eigentümer zu entscheiden. Aus diesem Grund wird eine Entscheidung bezüglich dieser beiden Straßen vorerst zurückgestellt. Die Gesamtkosten für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen belaufen sich auf ca. 5.000 €. Die Mittel stehen auf dem Sachkonto 5232000, „Aufwendungen für Unterhaltung Infrastruktur“ (früher 5232005, „Tempo 30-Zonen“) zur Verfügung.