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Beschlussvorlage (Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
04.07.2012
Erstellt
25.06.12, 19:23
Aktualisiert
25.06.12, 19:23
Beschlussvorlage (Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin) Beschlussvorlage (Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 138/2012 Erstellt am: 23.04.2012 Aktenzeichen: IV/60. Verfasser/in: Frau Eisbrüggen Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 04.07.2012 Betreff Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr bestellt Frau Michaela Kemper zur stellvertretenden Schriftführerin. Vorlage Nr.: 138/2012 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Gem. § 58 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NRW ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von der Ausschussvorsitzenden / von dem Ausschussvorsitzenden und einer / einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin / Schriftführer unterzeichnet. Es bleibt dem Ausschuss überlassen, ob er ein Ratsmitglied oder eine Verwaltungsmitarbeiterin / einen Verwaltungsmitarbeiter zur Schriftführerin / zum Schriftführer bestellt. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, wie vorgeschlagen zu beschließen.