Daten
Kommune
Pulheim
Größe
168 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
29.06.12, 12:09
Aktualisiert
29.06.12, 12:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
210/2012
Erstellt am:
28.06.2012
Aktenzeichen:
II / 51
Verfasser/in:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
03.07.2012
Betreff
U 3 Ausbau
Vorstellung der Entwurfsplanung und vorläufige Wirtschaftlichkeitsberechnung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
x
— in den Haushalten der folgenden Jahre
Ca. 150.000 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 210/2012 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung einer Ausschreibung zur möglichen
Umsetzung der ÖPP- Realisierung in den Varianten a und b sowie der Realisierung mit einem gemeinnützigen
Träger.
2. Wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung ist, dass bei einer Überschreitung der Belastung des städt. Haushaltes durch die ÖPP Varianten über den Rahmen der kommunalen Eigenrealisierung hinaus, eine Aufhebung
des Vergabeverfahrens erfolgt.
3. Eine Vergabe des Betriebs der Einrichtungen an einen anderen Träger erfolgt unter der Maßgabe, dass der jeweilige Trägeranteil an den Betriebskosten übernommen wird.
4. Mit der Begleitung des weiteren ÖPP-Verfahrens werden die Büros „Fischer Consult“ und „Wolter Hoppenberg“
beauftragt.
5. Die Finanzierung der Begleitung des ÖPP-Verfahrens in Höhe von ca. 150.000 € erfolgt aus den im M-Auftrag
26130302 (Neubau an einem Standort) im Haushalt 2012 bereit gestellten Mitteln.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 22.05.2012 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, mit den Büros „Fischer Consult“ und „Wolter
Hoppenberg“ die Entwurfsplanung sowie eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsberechnung und eine vergaberechtliche Stellungnahme und Beratung zu erarbeiten.
Die mit den Fachämtern abgestimmte Entwurfsplanung liegt vor und wird in der Sitzung vorgestellt. Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung liegt ebenfalls vor und ist in der Anlage beigefügt. Grundlage ist hier zunächst eine Kostenschätzung für die Investitionssumme auf der Basis der Kostenschätzung. Die Vergleichsmiete und die Gesamtbetriebskosten stellen erste Vergleichsgrößen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Varianten dar. Eine ausführliche Erläuterung hierzu erfolgt in der Sitzung durch Herrn Dr. Fischer.
Grundlage für die abschließende Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist die voraussichtliche Belastung des städt. Haushaltes in den einzelnen Varianten unter der Voraussetzung, dass bei den Betriebskosten die potentiellen Träger die Eigenanteile an den Betriebskosten übernehmen.
Sämtliche Betriebskosten (anerkannte Gesamtausgaben nach § 20 Abs. 4 Kibiz) einer Einrichtung werden gem. §§ 18 ff
Kinderbildungsgesetz NW über die Kindpauschalen finanziert.
Anerkannte Gesamtausgaben
(Kindpauschalen)
Städtische KiTa
100%
davon Trägeranteile (Eigenmittel)
21%
Kirchliche
KiTa
100%
12%
Freier
Träger
100 %
9%
Elterninitiative
100%
davon Landesmittel
30%
36,5%
36 %
38,5%
davon Anteile des örtlichen Trägers
der Jugendhilfe (Jugendamt)
30%
32,5%
36 %
38,5%
davon vorausgesetztes Elternbeitragsaufkommen
19%
19%
19 %
19%
4%
Vorlage Nr.: 210/2012 . Seite 3 / 4
Zu den anerkannten Gesamtausgaben gehören auch die gebäudebezogenen Kosten für Investition und Instandhaltung.
Nach § 20 Abs. 2 Kibiz wird den Trägern, denen nicht das Eigentum oder das Erbbaurecht am Gebäude der Einrichtung
zusteht und die nicht wirtschaftlich dem Eigentümer gleichgestellt sind, ein zusätzlicher Zuschuss auf der Grundlage der
zu zahlenden Kaltmiete geleistet.
Aktuell sind dies die genannten 7,74 € je m/2 abzgl. des Vorwegabzuges von 2.636,35 € je Gruppe für die Betriebskosten des Gebäudes, da diese nicht dem Mieter obliegen.
Die Höhe der jährlich fortgeschriebenen anrechnungsfähigen Kaltmiete ergibt sich aus § 6 der Durchführungs-VO Kibiz
NW.
In § 6 der o.g. DVO ist ebenfalls die maximale Mietfläche festgelegt. Dies sind pauschal je Gruppe
160 m/2 zzgl. je 25 m/2 je U 3 Gruppe (Gruppentyp I und II).
Für die jetzt in Planung stehenden Einrichtungen mit jeweils 3 sog. U 3 Gruppen und einer Gruppe Typ III ergibt sich im
„Mietmodell“ eine abrechnungsfähige Fläche von 4 x 160 m/2 pauschal zzgl. 3 x 25 m/2 für U-3 Gruppen = 715 m/2
Im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen sind die tatsächlichen Ausgaben für alle Kostenarten je Einrichtung des
jeweiligen Trägers nachzuweisen. Bei Unterschreitungen der Summe der Kindpauschalen können die nicht verausgabten Mittel der Rücklage zugeführt werden, bzw. Mehrausgaben eines Trägers bei einer anderen Einrichtung damit gedeckt werden.
Aktuelle Höhe der Kindpauschalen
Gruppentyp I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
Kinderzahl
20
20
20
Wöchentliche Betreuungszeit
25
35
45
Kindpauschale
4.484,60 €
6.009,20 €
7.706,39 €
Gruppentyp II: Kinder im Alter von unter drei Jahren
Kinderzahl
Wöchentliche Betreuungszeit
Kindpauschale
10
10
10
25
35
45
9.245,57 €
12.405,30 €
15.910,21 €
Gruppentyp III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter
Kinderzahl
Wöchentliche Betreuungszeit
Kindpauschale
25
25
25
25
35
45
3.309,82 €
4.418,37 €
7.081,18 €
Vorlage Nr.: 210/2012 . Seite 4 / 4
Modellberechnung
3 Gruppen Typ I, insgesamt 60 Kinder
Davon 30 im Betreuungsvertrag mit 35 Stunden = 30 x 6.009,20 €
180.276,00 €
30 im Betreuungsvertrag mit 45 Stunden = 30 x 7.706,39 €
1 Gruppe Typ III, insgesamt 25 Kinder
231.191,70 €
25 im Betreuungsvertrag mit 35 Stunden = 25 x 4.418,37
110.459,25 €
Gesamteinnahme des Trägers im Kindergartenjahr
521.926,95 €
Hiervon abzuziehen sind die jeweiligen Trägeranteile an den Betriebskosten von 4, 9 oder 12 %, bzw. 21 % beim öffentlichen Träger. Hinzuzurechnen sind im „Mietmodell“ die o.g. Mietkostenzuschüsse.
Die Übernahme der Trägeranteile an den Betriebskosten in den unterschiedlichen Varianten ist wegen der möglichen
Präzedenzwirkung von großer Bedeutung. Sollte diese Voraussetzung nicht eingehalten werden, ist eine fortlaufende
Belastung des städt. Haushaltes von jährlich bis zu ca. 450.000 € möglich. Der wirtschaftliche Vorteil bei der Investition
wäre dann sofort aufgehoben und ins Gegenteil umgekehrt.
Nachrichtlich weist die Verwaltung darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Aussicht besteht, durch die Umsetzung
der ÖPP-Varianten die Errichtung der zwei Kindertagestätten wirtschaftlich gestalten zu können.
Die anfallenden einmaligen Aufwendungen in Höhe von ca. 150.000 € sind hierfür unabdingbar.
Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter der zeitlichen Maßgabe, die neu zu errichtenden Betreuungsplätze zur
Erfüllung des Rechtsanspruches bis zum 01.08.2013 zur Verfügung stellen zu müssen.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Fortsetzung des laufenden Verfahrens mit den bisher schon eingebundenen Büros
„Fischer-Consult“ und „Wolter Hoppenberg“ ohne eine weitere Ausschreibung für Beratungsleistungen. Somit bleibt die
Möglichkeit erhalten, die neuen Einrichtungen fristgerecht in Betrieb zu nehmen.