Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
237/2012
Erstellt am:
27.07.2012
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Verfasser/in:
Herr Klein
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
05.09.2012
Rat
X
25.09.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim
Bereich: Fläche am Pletschmühlenweg zwischen der Bestandsbebauung, dem Pulheimer Bach und
der K9 (Bonnstraße), Gemarkung Pulheim, Flur 13, Flurstücke 1467, 1468, 1469 und 1470
Satzungsbeschluss
siehe Niederschrift UPA vom 25.04.2012, TOP 8, Vorlage Nr. 101/2012, Seite 16
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 237/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) den Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß
§ 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Das Bebauungsplanverfahren des BP 108 Pulheim wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 07.12.2011 eingeleitet.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung der ehemaligen Gärtnereifläche durch Umplanung zu einem Wohngebiet.
In der Sitzung am 25.04.2012 beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Verwaltung mit
der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4
(2) BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 16.05.2012 bis 21.06.2012 einschließlich statt. Mit Schreiben
vom 10.05.2012 wurden die Behörden am Verfahren beteiligt und gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplanverfahren eingegangen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine abwägungsrelevanten, den Fortgang dieses Verfahrens berührenden Stellungnahmen abgegeben.
Der Rhein-Erft-Kreis teilt im Schreiben vom 18.06.2012 (siehe Anlage) mit, dass im Altlastenkataster keine Einträge
vorliegen. Da es sich um eine ehemalige Gärtnereifläche handelt, könnten Bodenverunreinigungen vorliegen. Eine gutachterliche Stellungnahme sei erforderlich. Dieser Hinweis des Rhein-Erft-Kreises wird unter Punkt 5 im Abschnitt C,
Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen, in den Bebauungsplan aufgenommen.
Des Weiteren wird der Hinweis zur Wasserschutzzone entsprechend der im o.g. Schreiben getroffenen Formulierung
korrigiert.
Zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim vom Rat der
Stadt Pulheim als Satzung beschließen zu lassen.