Daten
Kommune
Pulheim
Größe
622 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Stichworte
Inhalt der Datei
ETftttKvei多
Rhel■ ‐
Der Landrat
Rhein‐
ErFt‐
Amt fiir Umweltschutz und
Kreisplanung
Kreis Der Landrat 70 50124 Bergheim
Stadt Pulheim
Planungsamt
Frau Hatting
Postfach 1345
Datum
18.062012
′27610
19。
Mein Zelchen
JJQi 20柁
70.74109.03
5024t Pulheim
Auskunft erteilt
Frau Fitzek
ノら
Zimmer N了
ψ
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354
Telefon
0227183‐ 42■ 3
Fax
Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim
Beteiligung gemaB $ 4 (2) BauGB
0227183‐ 2344
E‐
Mail
dorothee fitzek@rhein‐ erft― kreis.de
Hillwels:
lhr Schreiben vom 10.05.L2
Versenden Sie keine vertraulichen,schit,
zenswerten Daten per E‐ Mail
Hausadresse
Willy‐ Brandt‐ Platz l
50126 Bergheim
Telefon 02271 83-0
FaX 02271 83-2300
1ntemet
Sehr geehrte Frau Hatting,
ww Thein―
erft‐
krels de
info@rhein― erft― kreis de
Postadresse
aus deI Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende
Stellungnahme abgegeben :
50124 3ergheim
O刊hungszeiten
Montag bis Freitag
Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Ftir die vom Bebauungsplan betroffene Fliiche liegen im Altlastenkataster
keine Eintriige vor. Aus den beigefiigten Unterlagen geht allerdings die ehemalige Nutzung des Gelindes als Giirtnerei hervor.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ist durch eine gutachterliche Stellungnahme sicherzustellen, dass durch die ehemalige Nutzung als Cirtnerei keine
Bodenverunreinigungen hervorgerufen wurden. Denkbar sind Verunreinigungen durch die Anwendung und Lagerung von Dtinger und Pflanzenschutzmitteln, durch OI im Standortbereich alter Heizanlagen sowie sonstige
Betriebsstoffe oder sonstige Ablagerungen.
Die Auswertung des Cutachtens ist mir zur Stellungnahme vorzulegen.
08:00 Uhr bis■ 2:30 Uh了
Donnerstag
■4:00 Uhr bis 18:00 UhT
Bankverbindungen
Postbank Koln (BLZ 370 100 50)
Konto: 10 850 505
Kreissparkasse Kciln (BLz 37o 5o2 99)
Konto: 142 001 200
Offentl. Verkehrsmittel zum Kreishaus
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestel len : Am Knrichelsdamm
und Kreishaus - Weitere lnfos:
www.revg.de oder 02234 1806-0
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Aus Sicht der Unteren Wasserbehiirde verweise ich auf meine Stellungnahme
vom 01.03.2012.
Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor Bau und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehiirde
des Rhein-Erft-Kreises zubeantragen.
Ansonsten werden keine weiteren Anregungen oder Bedenken geiuflert'
Freundliche Griif3e
lm Auftrag
7姓
͡
͡
Fitzek