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Beschlussvorlage (Schreiben des Rhein-Erft-Kreises vom 18.06.2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
622 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
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ETftttKvei多 Rhel■ ‐ Der Landrat Rhein‐ ErFt‐ Amt fiir Umweltschutz und Kreisplanung Kreis Der Landrat 70 50124 Bergheim Stadt Pulheim Planungsamt Frau Hatting Postfach 1345 Datum 18.062012 ′27610 19。 Mein Zelchen JJQi 20柁 70.74109.03 5024t Pulheim Auskunft erteilt Frau Fitzek ノら Zimmer N了 ψ ` . 354 Telefon 0227183‐ 42■ 3 Fax Bebauungsplan Nr. 108 Pulheim Beteiligung gemaB $ 4 (2) BauGB 0227183‐ 2344 E‐ Mail dorothee fitzek@rhein‐ erft― kreis.de Hillwels: lhr Schreiben vom 10.05.L2 Versenden Sie keine vertraulichen,schit, zenswerten Daten per E‐ Mail Hausadresse Willy‐ Brandt‐ Platz l 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 FaX 02271 83-2300 1ntemet Sehr geehrte Frau Hatting, ww Thein― erft‐ krels de info@rhein― erft― kreis de Postadresse aus deI Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben : 50124 3ergheim O刊hungszeiten Montag bis Freitag Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Ftir die vom Bebauungsplan betroffene Fliiche liegen im Altlastenkataster keine Eintriige vor. Aus den beigefiigten Unterlagen geht allerdings die ehemalige Nutzung des Gelindes als Giirtnerei hervor. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht ist durch eine gutachterliche Stellungnahme sicherzustellen, dass durch die ehemalige Nutzung als Cirtnerei keine Bodenverunreinigungen hervorgerufen wurden. Denkbar sind Verunreinigungen durch die Anwendung und Lagerung von Dtinger und Pflanzenschutzmitteln, durch OI im Standortbereich alter Heizanlagen sowie sonstige Betriebsstoffe oder sonstige Ablagerungen. Die Auswertung des Cutachtens ist mir zur Stellungnahme vorzulegen. 08:00 Uhr bis■ 2:30 Uh了 Donnerstag ■4:00 Uhr bis 18:00 UhT Bankverbindungen Postbank Koln (BLZ 370 100 50) Konto: 10 850 505 Kreissparkasse Kciln (BLz 37o 5o2 99) Konto: 142 001 200 Offentl. Verkehrsmittel zum Kreishaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestel len : Am Knrichelsdamm und Kreishaus - Weitere lnfos: www.revg.de oder 02234 1806-0 Seite 2 von 2 Aus Sicht der Unteren Wasserbehiirde verweise ich auf meine Stellungnahme vom 01.03.2012. Bei der Planung einer eventuellen geothermischen Nutzung ist der Grundwasserschutz zu beachten. Daher ist vor Bau und Betrieb einer geothermischen Anlage eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehiirde des Rhein-Erft-Kreises zubeantragen. Ansonsten werden keine weiteren Anregungen oder Bedenken geiuflert' Freundliche Griif3e lm Auftrag 7姓 ͡ ͡ Fitzek