Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
05.09.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
235/2012
Erstellt am:
26.07.2012
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
05.09.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)
BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 25.04.2012, TOP 13, Niederschrift S. 21
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 235/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung mit dem vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr.110 Dansweiler (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB) sowie dem vorliegenden Entwurf
der Begründung, entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen.
– Auslegungsbeschluss
Erläuterungen
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 25.04.2012 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a
BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB, für den Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
gefasst.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.05.2012 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Es
gingen fünf für die Planung relevante Stellungnahmen ein (T 1 fBÖ - T 5 fBÖ).
Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 16.05.2012 bis 08.06.2012 einschließlich statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.
Stellungnahmen mit Hinweisen (T 1 fBÖ - T 5 fBÖ) sind nachfolgend aufgelistet und in Anlage beigefügt.
Eingabesteller T 1 fBÖ
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
Schreiben vom 05.06.2012
Inhalt:
Seitens des Eingabestellers wird angemerkt dass ggfls. eine Artenschutzprüfung zu erstellen ist. Darüber hinaus erfolgt
der Hinweis dass das Plangebiet in der Wasserschutzzone II B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel liegt.
Bemerkung der Verwaltung:
In die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ist ein Hinweis auf die Wasserschutzzone aufgenommen.
Eine Artenschutzprüfung ist aufgrund des vergleichsweise geringen Umfangs des Plangebiets und der weitgehenden,
seit langem bestehenden Bebauung nicht angebracht.
Eingabesteller T 2 fBÖ
Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Schreiben vom 16.05.2012
Inhalt:
Der Eingabesteller weist auf einen diffusen Kampfmittelverdacht hin und empfiehlt eine geophysikalische Untersuchung
der zu überbauenden Flächen sowie bei zusätzlichen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen eine
Sicherheitsdetektion.
Bemerkung der Verwaltung:
Vorlage Nr.: 235/2012 . Seite 3 / 3
In die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ist ein Hinweis auf die mögliche Notwendigkeit der Beteiligung des Kampfmittelräumdiensts aufgenommen.
Eingabesteller T 3 fBÖ
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Schreiben vom 01.06.2012
Inhalt:
Der Eingabesteller weist darauf hin dass im Interesse und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Friedenstraße eine Bündelung von Zufahrten vorzusehen ist.
Bemerkung der Verwaltung:
Mit der Planfestsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt wird die Anzahl möglicher Zufahrten an der Friedenstraße verringert.
Eingabesteller T 4 fBÖ
RWE Rhein-Ruhr, Netzservice GmbH
Schreiben vom 15.05.2012
Inhalt:
Der Eingabesteller weist darauf hin dass seine Versorgungsleitungen durch das Plangebiet zum Teil berührt werden.
Bemerkung der Verwaltung:
Der mögliche Verlauf von Versorgungsleitungen ist bei Baumaßnahmen in dem Gebiet zu berücksichtigen
Eingabesteller T 5 fBÖ
Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 29.06.2012
Inhalt:
Der Eingabesteller weist darauf hin dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden, der Bestand und Betrieb weiterhin gewährleistet sein muss.
Bemerkung der Verwaltung:
Der Bestand von Telekommunikationslinien ist bei Baumaßnahmen in dem Gebiet zu berücksichtigen
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs
vor, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
durchzuführen.