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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 25.04.2012, TOP 13, Niederschrift S. 21)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
05.09.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 25.04.2012, TOP 13, Niederschrift S. 21) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 25.04.2012, TOP 13, Niederschrift S. 21) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UPA 25.04.2012, TOP 13, Niederschrift S. 21)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 235/2012 Erstellt am: 26.07.2012 Aktenzeichen: IV/61 br Verfasser/in: Herr Brozio Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 05.09.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB Entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe UPA 25.04.2012, TOP 13, Niederschrift S. 21 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 235/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr.110 Dansweiler (beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB) sowie dem vorliegenden Entwurf der Begründung, entsprechend § 13a Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen. – Auslegungsbeschluss Erläuterungen Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim hat am 25.04.2012 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB, für den Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler gefasst. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.05.2012 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Es gingen fünf für die Planung relevante Stellungnahmen ein (T 1 fBÖ - T 5 fBÖ). Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 16.05.2012 bis 08.06.2012 einschließlich statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Stellungnahmen mit Hinweisen (T 1 fBÖ - T 5 fBÖ) sind nachfolgend aufgelistet und in Anlage beigefügt. Eingabesteller T 1 fBÖ Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Schreiben vom 05.06.2012 Inhalt: Seitens des Eingabestellers wird angemerkt dass ggfls. eine Artenschutzprüfung zu erstellen ist. Darüber hinaus erfolgt der Hinweis dass das Plangebiet in der Wasserschutzzone II B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel liegt. Bemerkung der Verwaltung: In die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ist ein Hinweis auf die Wasserschutzzone aufgenommen. Eine Artenschutzprüfung ist aufgrund des vergleichsweise geringen Umfangs des Plangebiets und der weitgehenden, seit langem bestehenden Bebauung nicht angebracht. Eingabesteller T 2 fBÖ Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst Schreiben vom 16.05.2012 Inhalt: Der Eingabesteller weist auf einen diffusen Kampfmittelverdacht hin und empfiehlt eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Flächen sowie bei zusätzlichen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen eine Sicherheitsdetektion. Bemerkung der Verwaltung: Vorlage Nr.: 235/2012 . Seite 3 / 3 In die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ist ein Hinweis auf die mögliche Notwendigkeit der Beteiligung des Kampfmittelräumdiensts aufgenommen. Eingabesteller T 3 fBÖ Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Schreiben vom 01.06.2012 Inhalt: Der Eingabesteller weist darauf hin dass im Interesse und der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Friedenstraße eine Bündelung von Zufahrten vorzusehen ist. Bemerkung der Verwaltung: Mit der Planfestsetzung von Bereichen ohne Ein- und Ausfahrt wird die Anzahl möglicher Zufahrten an der Friedenstraße verringert. Eingabesteller T 4 fBÖ RWE Rhein-Ruhr, Netzservice GmbH Schreiben vom 15.05.2012 Inhalt: Der Eingabesteller weist darauf hin dass seine Versorgungsleitungen durch das Plangebiet zum Teil berührt werden. Bemerkung der Verwaltung: Der mögliche Verlauf von Versorgungsleitungen ist bei Baumaßnahmen in dem Gebiet zu berücksichtigen Eingabesteller T 5 fBÖ Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom 29.06.2012 Inhalt: Der Eingabesteller weist darauf hin dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden, der Bestand und Betrieb weiterhin gewährleistet sein muss. Bemerkung der Verwaltung: Der Bestand von Telekommunikationslinien ist bei Baumaßnahmen in dem Gebiet zu berücksichtigen Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung auf Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs vor, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen.