Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
226/2012
Erstellt am:
16.07.2012
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Verfasser/in:
Herr Klein
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
05.09.2012
Rat
X
25.09.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertageseinrichtung)
Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829
Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Flurstücke 1033,
1187 und 1093
Satzungsbeschluss
Siehe Niederschrift UPA vom 25.04.2012, TOP 4, Vorlage Nr. 95/2012, S. 11
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 226/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art.
1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) den Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Das Bebauungsplanverfahren des BP 106 Pulheim wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 06.07.2011 eingeleitet.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung im
Plangeltungsbereich, um den rechtlichen Anforderungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz
für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahr 2013 entsprechen zu können.
Die beauftragte Artenschutzprüfung ergab in der Zusammenfassung, dass der Bebauungsplan unter artenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. In den Anlagen der Vorlage ist die vollständige artenschutzrechtliche Prüfung angefügt. Die artenschutzrechtliche Prüfung ist Bestandteil des Umweltberichtes.
In seiner Sitzung am 25.04.2012 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss die Auslegung des Bebauungsplanes
und beauftragte die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim mit seiner Begründung und dem
Umweltbericht gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gem.
§ 4 (2) BauGB durchzuführen.
Mit Schreiben vom 11.05.2012 wurden die Behörden / Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim einschließlich der Begründung erfolgte in der Zeit
vom 16.05.2012 bis einschließlich 21.06.2012.
In der Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf (Kampfmittelbeseitigungsdienst) wurde aufgrund eines diffusen
Kampfmittelverdachtes eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche empfohlen. Inhaltlich wurde
die Stellungnahme in den Bebauungsplan unter Punkt B Nr. 5 übernommen. Eine Abwägung ist nicht notwendig, da die
Stadt Pulheim alleiniger Träger der Planung im Geltungsbereich ist und somit die Berücksichtigung dieses Belangs gesichert ist. Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis und weiteren Veranlassung an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
Darüber hinaus gingen im Rahmen der Beteiligung keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen ein.
Zur Fortführung des Bauleitplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dass dieser dem Rat der Stadt Pulheim empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim als Satzung zu beschließen.