Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
223/2012
Erstellt am:
04.07.2012
Aktenzeichen:
IV-61 ho/wo
Verfasser/in:
Frau Hoss
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
05.09.2012
Rat
X
25.09.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 105 Pulheim
Bereich: Albrecht-Dürer-Straße / nördlich des Männergesangsvereinsheims
- Satzungsbeschluss
- Anpassung Flächennutzungsplan
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 223/2012 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 13.12.2011 (GV. NRW. S. 685) den Bebauungsplan Nr. 105 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß
§ 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 105 Pulheim den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Rat der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 25.04.2012 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 105 Pulheim öffentlich auszulegen.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 16.05.2012 bis 21.06.2012 durch Aushang im Planungsamt; die Behörden und
andere Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.05.2012 bzw. per e-mail von der Durchführung der
Offenlage in Kenntnis gesetzt.
Während dieses Zeitraumes wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
Das Tiefbauamt wies auf den Verlauf des Hauptsammelkanals im nordwestlichen Bereich des Grundstücks hin und bat
um die Sicherung dieser Leitung durch die Festsetzung eines Leitungsrechtes.
Da in dem fraglichen Bereich des Grundstücks keine Überbauung vorgesehen ist, kann dieser Forderung durch die
entsprechende Ergänzung der Planzeichnung sowie der textlichen Festsetzung Rechnung getragen werden.
Vorlage Nr.: 223/2012 . Seite 3 / 3
Von Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes wurde darauf hingewiesen, dass für das Grundstück ein diffuser
Kampfmittelverdacht vorliegt. Die zu überbauende Fläche ist demnach vor bzw. spätestens mit Baubeginn geophysikalisch zu untersuchen, um evtl. vorhandene Kampfmittel aufzuspüren und zu entfernen.
Das Schreiben wurde zuständigkeitshalber an das Immobilienmanagement weitergeleitet, welches diese Untersuchung
in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst in Auftrag geben wird.
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden um einen entsprechenden Hinweis ergänzt.
Da beide oben genannten Ergänzungen die Grundzüge der Planung in keinster Weise berühren, können diese - ohne
dass eine erneute Offenlage des Planentwurfes notwendig wird - berücksichtigt werden.
Zur Fortführung dieses Bauleitplanverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dass
dieser dem Rat der Stadt Pulheim empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 105 Pulheim als Satzung zu beschließen und den
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim im Wege der Berichtigung durch einfachen Beschluss anzupassen, wie dies im
§ 13 a BauGB in Folge von Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren vorgesehen ist.