Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
05.09.2012
Erstellt
28.08.12, 09:42
Aktualisiert
28.08.12, 09:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
250/2012
Erstellt am:
10.08.2012
Aktenzeichen:
IV/61 bo/br
Verfasser/in:
Boller, Mareike
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umwelt- und Planungsausschuss
10
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
05.09.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern
Bereich: Erlenweg, Buchenweg
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
ja
nein
Vorlage Nr.: 250/2012 . Seite 2 / 2
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes
vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Bestandserweiterungsmöglichkeiten sowie die Steuerung der städtebaulichen
Gesamtentwicklung.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Planes gemäß
§ 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt sind. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern".
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß den § 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
Erläuterungen
Das Plangebiet ist komplett entwickelt und durch eine Einfamilienhausbebauung bestehend aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern geprägt. Insbesondere die freistehenden Einfamilienhäuser sind durch
eine Giebelständigkeit zur Straße gekennzeichnet, die ein eigenes städtebauliches Ensemble im Bereich Erlenweg bilden. Eine nur geringe überbaubare Grundfläche von verhältnismäßig großen Grundstücken kennzeichnet die städtebauliche Situation, die als nicht mehr zeitgemäß angesehen werden kann. Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Flächenentwicklung ist die Überplanung des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 19 Sinthern durch den Bebauungsplan 112
Sinthern erforderlich.
Mit dem Bauleitplanverfahren soll die rechtliche Voraussetzung für eine städtebaulich sinnvolle Weiterentwicklung eines
bestehenden Wohnquartiers in Sinthern geschaffen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten des Bestandes, die mit der städtebaulichen Gesamtkonzeption harmonieren. Wünsche nach Erweiterungsmöglichkeiten wurden von Bewohnern vermehrt geäußert und sind auch unter gesamtgesellschaftlichen Anforderungen
begründet.
Die Verwaltung empfiehlt dem Umwelt- und Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss zu fassen und auf Grundlage des Entwurfes Bebauungsplan Nr.112 Sinthern die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Beim
Entwurf Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern handelt es sich um einen Konzeptplan mit Elementen des Rechtsplanes, der
die zu vermittelnden Inhalte der Bestandsentwicklung thematisiert.
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