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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern Bereich: Erlenweg, Buchenweg Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
05.09.2012
Erstellt
28.08.12, 09:42
Aktualisiert
28.08.12, 09:42
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern
Bereich: Erlenweg, Buchenweg
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern
Bereich: Erlenweg, Buchenweg
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 250/2012 Erstellt am: 10.08.2012 Aktenzeichen: IV/61 bo/br Verfasser/in: Boller, Mareike Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Umwelt- und Planungsausschuss 10 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 05.09.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern Bereich: Erlenweg, Buchenweg Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag ja nein Vorlage Nr.: 250/2012 . Seite 2 / 2 Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) aufzustellen. Ziel der Planung ist die Schaffung von Bestandserweiterungsmöglichkeiten sowie die Steuerung der städtebaulichen Gesamtentwicklung. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Planes gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt sind. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern". Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß den § 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Erläuterungen Das Plangebiet ist komplett entwickelt und durch eine Einfamilienhausbebauung bestehend aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern geprägt. Insbesondere die freistehenden Einfamilienhäuser sind durch eine Giebelständigkeit zur Straße gekennzeichnet, die ein eigenes städtebauliches Ensemble im Bereich Erlenweg bilden. Eine nur geringe überbaubare Grundfläche von verhältnismäßig großen Grundstücken kennzeichnet die städtebauliche Situation, die als nicht mehr zeitgemäß angesehen werden kann. Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Flächenentwicklung ist die Überplanung des bisherigen Bebauungsplanes Nr. 19 Sinthern durch den Bebauungsplan 112 Sinthern erforderlich. Mit dem Bauleitplanverfahren soll die rechtliche Voraussetzung für eine städtebaulich sinnvolle Weiterentwicklung eines bestehenden Wohnquartiers in Sinthern geschaffen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten des Bestandes, die mit der städtebaulichen Gesamtkonzeption harmonieren. Wünsche nach Erweiterungsmöglichkeiten wurden von Bewohnern vermehrt geäußert und sind auch unter gesamtgesellschaftlichen Anforderungen begründet. Die Verwaltung empfiehlt dem Umwelt- und Planungsausschuss den Aufstellungsbeschluss zu fassen und auf Grundlage des Entwurfes Bebauungsplan Nr.112 Sinthern die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Beim Entwurf Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern handelt es sich um einen Konzeptplan mit Elementen des Rechtsplanes, der die zu vermittelnden Inhalte der Bestandsentwicklung thematisiert. .