Daten
Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
03.09.12, 19:16
Aktualisiert
03.09.12, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
282/2012
Erstellt am:
23.08.2012
Aktenzeichen:
II / 40 / 410
Verfasser/in:
Herr Herpel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
11.09.2012
Betreff
Aufhebung eines Sperrvermerkes Produkt 04 01 02 Kulturförderung
hier: Investitionszuschuss an den Tambourcorps Edelweiß Dansweiler
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Tambourcorps Edelweiß Dansweiler
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
40.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der HFA beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks zu einem Investitionskostenzuschusses in Höhe von 40.000 €
zugunsten des Tambourscorps Edelweiß Dansweiler.
Vorlage Nr.: 282/2012 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Im Oktober 2007 hat das Tambourcorps Edelweiß Dansweiler einen Investitionskostenzuschuss zum Umbau und zur
Renovierung des Vereinsheims gestellt. Der Rat hat im Zuge der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2008 seinerzeit
die grundsätzliche Bereitschaft der Zuschussgewährung erklärt. Der Betrag wurde mit einem Sperrvermerk versehen, da
der Ausgang eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf die Baugenehmigung abgewartet werden sollte.
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist zwischenzeitlich beendet. Die beteiligten Parteien haben einen Vergleichsvertrag geschlossen. Wesentlicher Bestandteil ist, dass im Zuge der Umbaumaßnahmen nachbarschützende Maßnahmen
berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben sich die Verfahrensbeteiligten auf die Nutzungsmodalitäten dahingehend
verständigt, dass das Vereinsheim für Proben der Mitglieder, Vorstands- und Vereinssitzungen sowie Besprechungen
bzw. Veranstaltungen anderer Vereine aus Dansweiler genutzt werden kann.
Die detaillierten Regelungen des Vergleichsverfahrens sind der nicht -öffentlichen Anlage 1 zu entnehmen. Als weitere
nicht-öffentliche Anlage ist ein aktueller Finanzplan beigefügt.
Da die Verwaltung davon ausgeht, dass dieser Vergleichsvertrag eine dauerhafte, tragfähige Lösung darstellt, schlägt
sie nunmehr die Aufhebung des Sperrvermerkes vor, damit die erforderlichen Umbau- und Renovierungsmaßnahmen
mitfinanziert werden können.
Eine Auszahlung des Förderbetrages erfolgt in Teilbeträgen in Abhängigkeit der Baufortschritte.