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Beschlussvorlage (Aufhebung eines Sperrvermerkes Produkt 04 01 02 Kulturförderung hier: Investitionszuschuss an den Tambourcorps Edelweiß Dansweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
03.09.12, 19:16
Aktualisiert
03.09.12, 19:16
Beschlussvorlage (Aufhebung eines Sperrvermerkes Produkt 04 01 02 Kulturförderung
hier: Investitionszuschuss an den Tambourcorps Edelweiß Dansweiler) Beschlussvorlage (Aufhebung eines Sperrvermerkes Produkt 04 01 02 Kulturförderung
hier: Investitionszuschuss an den Tambourcorps Edelweiß Dansweiler)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 282/2012 Erstellt am: 23.08.2012 Aktenzeichen: II / 40 / 410 Verfasser/in: Herr Herpel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 11.09.2012 Betreff Aufhebung eines Sperrvermerkes Produkt 04 01 02 Kulturförderung hier: Investitionszuschuss an den Tambourcorps Edelweiß Dansweiler Veranlasser/in / Antragsteller/in Tambourcorps Edelweiß Dansweiler Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres 40.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der HFA beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks zu einem Investitionskostenzuschusses in Höhe von 40.000 € zugunsten des Tambourscorps Edelweiß Dansweiler. Vorlage Nr.: 282/2012 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Im Oktober 2007 hat das Tambourcorps Edelweiß Dansweiler einen Investitionskostenzuschuss zum Umbau und zur Renovierung des Vereinsheims gestellt. Der Rat hat im Zuge der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2008 seinerzeit die grundsätzliche Bereitschaft der Zuschussgewährung erklärt. Der Betrag wurde mit einem Sperrvermerk versehen, da der Ausgang eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf die Baugenehmigung abgewartet werden sollte. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist zwischenzeitlich beendet. Die beteiligten Parteien haben einen Vergleichsvertrag geschlossen. Wesentlicher Bestandteil ist, dass im Zuge der Umbaumaßnahmen nachbarschützende Maßnahmen berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben sich die Verfahrensbeteiligten auf die Nutzungsmodalitäten dahingehend verständigt, dass das Vereinsheim für Proben der Mitglieder, Vorstands- und Vereinssitzungen sowie Besprechungen bzw. Veranstaltungen anderer Vereine aus Dansweiler genutzt werden kann. Die detaillierten Regelungen des Vergleichsverfahrens sind der nicht -öffentlichen Anlage 1 zu entnehmen. Als weitere nicht-öffentliche Anlage ist ein aktueller Finanzplan beigefügt. Da die Verwaltung davon ausgeht, dass dieser Vergleichsvertrag eine dauerhafte, tragfähige Lösung darstellt, schlägt sie nunmehr die Aufhebung des Sperrvermerkes vor, damit die erforderlichen Umbau- und Renovierungsmaßnahmen mitfinanziert werden können. Eine Auszahlung des Förderbetrages erfolgt in Teilbeträgen in Abhängigkeit der Baufortschritte.